BFS Risk & Collection GmbH - Vodafone

17. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Christian_M83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
BFS Risk & Collection GmbH - Vodafone

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Seit einiger Zeit erhalte ich Briefe dieser dubiosen Firma mit der Aufforderung einen ,meiner Meinung nach, ungerechtfertigten Betrag + Inkassokosten etc. zu begleichen.
Da ich bereits von Betrügereien von Inkassofirmen gehört habe, habe ich den Briefen einfach keinen glauben geschenkt und sie vernichtet. Habe mich auch im Internet darüber informiert und anscheinend gibt es etliche ähnlich gestrickte Fälle dieses Unternehmens. Ich weigere mich auch eine unberechtigte Forderung von mehreren hundert Euro zu begleichen.

Gestern kam nun der gerichtliche Mahnbescheid vom Amtsgericht. Diesen habe ich ohne Angaben von Gründen widersprochen.

Ich würde gerne wissen, ob meine bisherige Vorgehensweise korrekt war und wie ich nun am besten weiter verfahren soll? Sollte ich mir bereits jetzt einen Rechtsbeistand suchen? Wenn ja, bleibe ich dann auf den Kosten sitzen? Ich habe keine Rechtsschutz Versicherung.

Wie wird nach meinem Widerspruch beim Amtsgericht nun weiter vorgegangen? Komme ich nun vor Gericht und muss dort meine Aussage tätigen.

Ich war tatsächlich mal Kunde bei Vodafone, habe dort aber alles fristgerecht gekündigt und wurde auch zum angegebnen Zeitpunkt abgemeldet. Von offenen Forderungen war mir nie etwas bekannt und in dieser Höhe auch nicht vorstellbar. Ich hatte auch immer ein gedecktes Konto. Rechnungen von Vodafone über ausstehende Beträge habe ich nie erhalten.

Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen und über Hinweise wie ich mich nun am besten Verhalten soll.

Beste Grüße


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
§ §
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 42x hilfreich)

quote:
habe ich den Briefen einfach keinen glauben geschenkt und sie vernichtet.
gefährlich!

Das hätte ich mal lieber geklärt. Die Firmen machen nach Kündigung oft Bockmist, aber vor Gericht wird man möglicherweise irgendwelche Rechnungen vorlegen, die du online "nicht gesehen" hast. Dann hast du aber ein echtes Problem. Wer bis zum Mahnbescheid untätig ist und keine Belege bis zur Endabrechnung sammelt, der zahlt meist.

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-- Editiert § § am 17.03.2012 13:44

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zum RA würde ICH zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
Warte erst mal ab ob die gegenseite überhaupt die Klagebegründung auf den Tisch legt !
Ich geh davon aus das Dich der Vertragsanwalt in einem kommenden schreiben "auffordert" den Widerspruch zurückzuziehen bzw zu begründen

Dann noch mal posten

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Christian_M83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe nun den Betrag überwiesen, wie ich gesehen habe wurde meine letzte Rechnung, nicht überwiesen letztes Jahr da ich die verkehrte Bankleitzahl angegeben hatte. Das ich jetzt insg. den 5 fachen Betrag der Rechnugn zahle ist mir zwar unverständlich aber es ist wohl mein eigenes verschulden.

Tja so kanns kommen. Wieso hat mir Vodafone eig. nie eine Mahnung geschickt und ist gleich zum Inkasso gegangen? Ist das die normale Vorgehensweise?

Ärgerlich!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Christian_M83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Neue Situation, durch meine späte Bezahlung habe ich wohl einen negativen Schufa Eintrag erhalten.

Da ich aber sonst weder Schulden (1 Kredit wird monatlich von mir abbezahlt und ist vorraussichtlich im Juli erledigt) und über ein gutes Einkommen und auch Anlagen verfüge, ärgert mich dieser Eintrag jetzt sehr.

Ich verstehe nicht wie das zusammenkommt. Ich habe ja den Betrag komplett bezahlt.

Gibt es hier welche Die mir Tips oder eine Hilfestellung geben können?

Laut Schufa lässt sich der Eintrag vorzeitog löschen wenn folgende Punkte zutreffen.

die Forderung wurde der SCHUFA erstmals nach dem 1. Januar 2007 mitgeteilt,

(dies ist bei mir definitiv der fall)

der Betrag der entsprechenden Forderung ist kleiner oder gleich 1.000 €,

(ist bei mir auch der fall)

die Forderung wurde innerhalb eines Monats beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt,

(die forderung wurde beglichen als der Mahnbescheid vom Amtsgericht kam...)

es darf sich nicht um eine titulierte Forderung, wie etwa einen Vollstreckungsbescheid, handeln.

was ist eine titulierte Forderung?


Über Hilfe wäre ich jetzt sehr dankbar



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Ich weigere mich auch eine unberechtigte Forderung von mehreren hundert Euro zu begleichen.
So ganz 'unberechtigt' war die Forderung wohl nicht!? Sonst hätten Sie schwerlich bezahlt ... :)
quote:
die Forderung wurde innerhalb eines Monats beglichen sowie vom Gläubiger der SCHUFA als beglichen mitgeteilt,...
Der Monat dürfte (längst) verstrichen gewesen sein, als Sie bezahlt haben, sonst hätte es keinen Mahnbescheid gegeben. Ergo:
Zügige Erledigung bei Kenntnisnahme hätte den Eintrag verhindern können. Durch die späte Erledigung wird der Eintrag, mit Erledigungsvermerk, bis zum Ende des dritten Kalenderjahre (31.12.2015) wohl beauskunftet werden.


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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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