BFS-Risk Collection - O2 My Handy

26. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)
BFS-Risk Collection - O2 My Handy

Hallo!

Folgender Sachverhalt:

Eine Bekannte hatte bei O2 eine Finanzierung über ein Handy abgeschlossen. Da sie sich aber vom Berater auch einen Mobilfunkvertrag hatte aufschwatzen lassen, kam sie sich am darauffolgenden Tag betrogen vor. Sie widerrief deshalb die von ihr gegebene Einzugsermächtigung für die Finanzierung und den Mobilfunkvertrag schon am nächsten Tag und kündigte direkt den Mobilfunkvertrag (ohne Laufzeit, Frist 1 Monat) und bat um eine Gesamtrechnung.
Ebenfalls bat sie um eine Gesamtrechnung für die O2 My Handy Finanzierung.
Die Kündigung und das Entziehen der Einzugsermächtigung bestätigte O2.

3 Wochen später versuchte O2 trotzdem Geld vom Bankkonto abzubuchen, was seitens der Bank aber zurückgebucht wurde, da das Konto geändert wurde (neue Kontonummer).

O2 versuchte nun noch einmal eine Lastschrift abzubuchen, welche aber seitens der Bank wieder nicht eingelöst wurde, da Konto nicht mehr existiere.

Nun war seitens O2 Schweigen angesagt ...
Auf telefonisches Bitten meiner Bekannten eine Gesamtrechnung zu schreiben reagierte O2 nun auch nicht mehr.

Auf einmal: Post vom Inkassobüro ...

Hauptforderung 538,- Euro + 102,- Gebühren.

In den 538,- Euro sind 2mal 19,- Euro Rücklastschriftgebühren eingerechnet.

Wie sollte sie hierauf reagieren?

Sie wäre ja bereit die tatsächliche Forderung von 500,- Euro zu begleichen, dies jedoch nur unter Vorlage einer Gesamtrechnung.

Liebe Grüße

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Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Die Kündigung und das Entziehen der Einzugsermächtigung bestätigte O2.

schriftlich ?
Falls ja : das schreiben ist noch vorhanden ?
quote:
In den 538,- Euro sind 2mal 19,- Euro Rücklastschriftgebühren eingerechnet.

Wie sollte sie hierauf reagieren?


Ich würde die unstrittigen 500 unangekündigt und zweckgebunden direkt auf das Konto des Gläubigers überweisen ( nicht aufs Inkassokonto)
Verwendungszweck (Überweisungsträger) :die o2 Kundennummer und "nur hauptforderng"



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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 26.03.2012 22:53

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Danke für deine Meinung "thehellion" ...
Du hast mir vor Jahren schonmal geholfen und ich denke ich werde heute genauso deinen Rat befolgen.
Was mir Angst bereitet, diese ewigen aufgesetzten Briefe des Inkassobüros trotz Zahlung. Man kann ja machen bzw. schreiben was man will, die hören einfach nicht auf.
Gibt es denn dann diesbzgl. eine Möglichkeit dies "WIRKUNGSVOLL" zu unterbinden?

Liebe Grüße

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