BFS Risk wiederholt die Forderungen

3. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)
BFS Risk wiederholt die Forderungen

Hallo,

habt Ihr auch die Erfahrung mit diesem Verein gehabt? Habe vor gut 4 Jahren komplett einem Kabelanbieter in BadenWürttemberg gekündigt. Die haben dann zum genannten Datum auch Internet und Telefon eingestellt, die Nummer an die Telekom freigegeben.

So, jetzt geht der Clou los. Es werden weiterhin die Kabelgebühren für TV abgebucht. Es wurde drei Monate lang storniert, jegliche Schreiben wurden ignoriert.

Ein Jahr später kommt BFS Risk, und versucht einzufordern. Aus einer Grundforderung von 50 Euro werden 250 Euro. Habe nach Aufforderung dann auch die Faxversandbestätigung der Kündigung geschickt. Dann kam die Antwort, diese Kündigung hätte man nicht erhalten. Worauf ich per Fax an BFS gefragt habe, ob sie keinen Duden hätten oder vielleicht mal Google in Erwägung ziehen sollen, und sich mit dem Wort "Faxversandbestätigung" doch nochmal auseinander setzen sollen.......

Jo, dann kam irgendwann der gerichtliche Mahnbescheid. Forderungen aus Dienstleistungen. Da hab ich auch nicht lange gewartet, und umgehend Einspruch eingelegt. Es kam noch ein Schreiben, warum wieso weshalb, man könne gar nicht verstehen warum (blablabla...) ich hab dann wieder geantwortet, "siehe Schreiben vom xx.xx.xxxx und xx.xx.xxxx sowie xx.xx.xxxx
Dann kam wieder ein Schreiben, mit dem Angebot, für eine einmalige Zahlung von 100 Euro dieses erledigt wäre. Hab wieder mit dem selbigen Schreiben: siehe Schreiben vom..... geantwortet und dann war Ruhe.

Nach genau einem Jahr....... ich war inzwischen umgezogen (natürlich auch korrekt umgemeldet) kommt BFS schon wieder. Diesesmal lautete die Forderungen aus Telekommunikation. Der Betrag wurde um Centbeträge leicht verändert..... wieder das gleiche Spiel wie vorher, und wieder gerichtlicher Mahnbescheid, dem genauso wiedersprochen wurde, und wieder das "entgegenkommende" Angebot......

Wie lange muss ich diesen Mist noch hinnehmen? Ist das nicht so, wenn der Gläubiger innerhalb eines Jahres nach dem Widerspruch nichts unternimmt, dass diese Forderung dann nicht mehr einforderbar ist?

-----------------
"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Geh zum Anwalt und lass ihn direkt ohne Vorwarnung eine negative Feststellungsklage erheben, dann hat der Mist ein Ende. Inzwischen ist das vermutlich verjährt, wenn es aus 2010 stammt. De Mahnbescheid hemmt nur maximal 6 Monate.

Oder schreibe das Aufsichtsgericht an (OLG Hamm) und beschwere dich dort, dass die drei Jahre nach widersprochenem Mahnbescheid einfach nicht aufhören, dass die vermutlich völlig ohne Vollmacht handeln (der Gläubiger hätte längst klagen müssen) und dass du wegen massiven Störens des Rechtsfriedens einen Antrag auf Untersagung der Geschäftsfähigkeit stellst. Achja. Man kann dem OLG Hamm ruhig schreibe, dass das Inkasso alle Beweise für die Kündigung vorliegen hat und dass damals auch Rufnummern etc. erfolgreich portiert wurden zu einem neuen Anbieter. Dass also die Kündigung nie einging, sei eine dreiste Lüge des Inkassobüros.

Ja, oder mal auf Verdacht eine Strafanzeige gegen das Inkasso stellen wegen Nötigung und versuchten Betrugs. Mit den gleichen Begründungen.

Oder du ignorierst es weiter und heftest es ab. Nur gerichtliche Briefe sind wichtig (insbesondere der Mahnbescheid).

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Nun, der Bescheid vom letzten Jahr ist im Umzug untergegangen, ich könnte höchstens nachvollziehen, wann ungefähr der Zeitraum war (hab sämtliche Faxversandberichte auf PC). Den letzten habe ich samt Umschlag aber sicher abgelegt.

Es ist jetzt schon 2 Monate her, dass ich von den was gelesen habe. Ich denke aber, dass sie nächstes Jahr wiederkommen. Dieser Haufen ist so dreist, und meint ich wäre blöd genug. Habe extra nix erwähnt, "dass wir das schon mal hatten" - denn ich will sie echt ins Messer laufen lassen.

Inkasso ist ne andere Form von Mafia.......... die treiben auch Geld ein. Nur gibt es in Deutschland Gesetze, die uns vor solchen Verbrxxxxxx schützen.

Jedem, dem es so wie mir ergeht, der möge sich ähnlich wehren, wie es auch mepeisen empfohlen hat.

-----------------
"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Solange die Forderung aus 2010 ist, ist vollkommen egal, wann der Mahnbescheid war. Du schreibst ja, die Kündigung war von vor gut 4 Jahren. Also Mitte 2010. Die Folgeraten waren also auch von Mitte 2010.

Der Mahnbescheid hemmt die Verjährung (egal ob er nun 2011 war oder 2012 oder 2013) um die Zeit, die er dauert (sind normalerweise nur wenige Wochen) und um weitere 6 Monate. Sprich: Irgendwann jetzt im Juli 2014 ist auf jeden Fall die Verjährung erreicht. Je nachdem, wie lange das Mahnverfahren dauerte, vielleicht erst Anfang August. Dann ist es vorbei.

natürlich kannst du einfach nochmal ein paar Monate warten und dann direkt eine negative Feststellungsklage einreichen wegen Verjährung und wegen dem geendeten, weil korrekt umgeschalteten und portierten Vertrag.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 03.07.2014 19:43

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 101x hilfreich)

Nun - es war eben ja nicht mehr Telefon/Internet. Sondern Kabelfernsehen.

Ich werde beim nächsten Mal noch extra die Legitimierung verlangen, und gleichzeitig den Auftraggeber mit anzeigen. Der hat während der Vertragslaufzeit nämlich auch so einiges gebracht. (Doppelt berechnete Router z.B., und dann gesperrt, weil ich diesen nicht bezahlen wollte, und das kurz vor Weihnachten).

-----------------
"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Die haben dann zum genannten Datum auch Internet und Telefon eingestellt, die Nummer an die Telekom freigegeben.

Du hast aber doch geschrieben, dass die Rufnummern portiert wurden zur Telekom. Einen besseren Beweis für eine wirksame Kündigung gibt es doch nicht...

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen