BFS risk & collection GmbH - 42,41 EUR Forderung wegen 5€

27. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Egahras
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
BFS risk & collection GmbH - 42,41 EUR Forderung wegen 5€

Guten Tag zusammen,
ich habe ein kurze Frage. Undzwar habe ich gestern ziemlich überraschend einen Brief eines Inkasso Unternehmens erhalten.

Dort wird eine Forderung von 42,41 EUR geltend gemacht.
Hauptforderung = 5,00€

Zitat:
5,00 %Punkte über Basis Zins bis 02.04.2015 = 0,01€
Vorgerichtliche Mahnauslagen 5€
Reduzierte Inkassovergütung 27€
Post und Telekommunikationspauschale 5,40€


Ich werde aufgefordert den Gesamtbetrag von 42,41 EUR bis zum 03.04.2015 zu bezahlen. Sollte ich die Frist nicht einhalten erhöht sich der Betrag auf 70,20€ und es wird umgehend das gerichtliche Mahnverfahren gegen mich eingeleitet.

Nun war ich aus 2 Gründen entsetzt.
1. Ich wusste nicht das ich bei PayPal offene Forderungen habe.
2. eine 5€ Forderung wird zu 42€ bzw. 70€?

Ich habe mich natürlich umgehend bei PayPal eingloggt und geschaut. Und ja, dort stand das ich 5€ im Minus bin.
Danach habe ich mein Email Postfach gecheckt und festgestellt, das die Email Einsortierung die ich bei GMail eingerichtet habe nicht so funktionierte wie ich mir das dachte.
Leider wurden alle Emails die ich von einer @paypal.de Adresse erhalten habe nicht nur in den eigens dafür angelegten Ordner geschoben, sondern auch als bereits gelesen markiert. So sind mir die 6 Mails die PayPal mir geschickt hatte entgangen.

Dies soll natürlich nicht als Entschuldigung dienen, aber als eine Erklärung dazu, wie ich überhaupt diese Emails nicht mitbekommen konnte.

Nun einmal zum Ablauf.
Ich habe am 08.02.2015 einen Kauf über PayPal abgewickelt. Der Betrag war 29€.

Am 12.02.2015 erhielt ich eine wie ich finde verwirrende Email.
Verwirrend, da ich nicht verstehe, warum sie diese 5€ nicht ebenso wie die 3€ Porto f. Benachr.Retouren abgebucht haben.
Zusätzlich verwirrend, da ich aus meinen Konto auszügen gerade nciht anchvollziehen kann wo mein Konto nicht gedeckt war, und wo eine Rückbuchung stattgefunden hat.

Zitat:

Leider wurde Ihre PayPal-Lastschriftzahlung zurückgebucht.

Kontoinhaber: --------
Name der Bank: VB ---------
Bankleitzahl: ---------
Kontonummer: **00
Transaktionsdatum: 8. Feb 2015
Transaktionsbetrag: 29,00 EUR
Datum der Rücklastschrift: 12. Feb 2015

Leider konnten wir diese Lastschrift nicht gebührenfrei stornieren, da der Empfänger die Zahlung bereits akzeptiert hatte. Der ausstehende Betrag wurde von Ihrem Konto abgebucht. Von Ihrem PayPal-Konto wird eine Bankbearbeitungsgebühr von 5 Euro abgebucht.


Ich habe in meinem Konto nachgeschaut, zwischen dem 04.02.2015 und dem 20.02.2015 habe ich eine Abbuchung über 3€ und eine über 11,26€ auf meinem Konto verzeichnet. Die Zahlung über 11,26€ gehört zu einem anderen Kauf.
Die 3 € haben folgenden Verwendungszweck:
Zitat:
Porto f.Benachr.Retouren
interne Retourenlastschrift
zur Rückgabe von
29,00-EUR
PayPal Europe S.a.r.l. et C


Auf diesem Konto wurden also noch nicht einmal versucht diese 29€ abzubuchen!? Also schaue ich auf meinem zweiten bei Paypal hinterlegtem Konto nach. Der selbe Zeitraum natürlich.
Und Tatsächlich eine Abbuchung von PayPal am 19.02.2015 auf den 16.02.2015 datiert. und auch der Betrag stimmt, 29€. Danach, bis zum heutigen tag keine weiteren Abbuchung oder gar Rückbuchungen bei PayPal.

Nun habe ich also 29€ + 3€ Bezahlt.

am 20.02 bekam ich dann folgende Mail.
Zitat:

Guten Tag **NAME**,

Ihr PayPal-Konto weist derzeit ein Kontominus in Höhe von 5.00 € auf.

Bitte gleichen Sie so schnell wie möglich das Minus auf Ihrem Konto aus. So stellen Sie sicher, dass Sie Ihr PayPal-Konto weiterhin in vollem Umfang nutzen können. Und Sie laufen nicht Gefahr, dass Ihnen weitere Kosten entstehen.

Und so einfach funktioniert's:

Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
Klicken Sie auf die Schaltfläche "Geld einzahlen".
Klicken Sie auf den Link "Geld von einem Bankkonto überweisen".
Folgen Sie nun der Anleitung, um den ausstehenden Betrag von Ihrem Bankkonto auf Ihr PayPal-Konto zu überweisen.

Beachten Sie bei der Zahlung bitte, dass Sie diese von dem in Ihrem PayPal-Konto hinterlegten Bankkonto durchführen, um die Zuordnung des Betrages zu gewährleisten.

Sollten Sie weitere Fragen bezüglich dieser Email oder der Zahlung haben, senden Sie uns bitte eine Email über den Link "Kontakt" auf jeder PayPal-Seite. Sollten Sie die Zahlung bereits vorgenommen haben, können Sie diese Email getrost ignorieren.

Vielen Dank für Ihre rasche Erledigung und Mithilfe.

Viele Grüße

PayPal

Bitte antworten Sie nicht auf diese Email, dieses Postfach wird nicht überwacht. Sie erreichen uns jederzeit über den Link "Kontakt" auf jeder PayPal-Seite.


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Am 27.02 dieselbe Mail noch einmal plus eine weitere Mail mit dem Betreff "Kontostand Ihres PayPal-Kontos"
Zitat:

Guten Tag, **NAME**!

Der Kontostand in Ihrem PayPal-Konto ist seit kurzem negativ. Damit der Zugang zu Ihrem PayPal-Konto nicht unterbrochen wird, gleichen Sie Ihr Konto aus oder bringen Sie ihn auf einen positiven Betrag.

So zahlen Sie Geld auf Ihr Konto ein:1. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
2. Klicken Sie auf "Konto ausgleichen".
3. Befolgen Sie die Anweisungen und überweisen Sie Geld auf Ihr PayPal-Konto.

Wenn in Ihrem Konto angezeigt wird, dass Sie Geld aufgrund einer offenen Beschwerde schulden, rufen Sie die Seite "Konfliktlösungen" auf, um die Angelegenheit sobald wie möglich zu lösen.

So rufen Sie die Seite "Konfliktlösungen" auf:1. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
2. Klicken Sie in Ihrer Kontoübersicht auf "Konfliktlösungen".
3. Es werden alle offenen Beschwerden aufgeführt.

Wenn Sie bereits eine Einzahlung vorgenommen und dadurch Ihr Konto ausgeglichen haben, betrachten Sie diese Mitteilung bitte als gegenstandslos.

Herzliche Grüße
Ihr PayPal-Team


Am 06.03.2015 erhielt ich die selbe Mail wie am 20.02.
Am 17.03.2015 dann folgende Mail:
Betreff: Handlungsbedarf hinsichtlich Ihres payPal-Kontos.
Zitat:
Guten Tag, **NAME**!

Ihr PayPal-Konto ist kürzlich ins Minus gefallen. Um Ihr PayPal-Konto auch weiterhin in vollem Umfang nutzen zu können, gleichen Sie Ihr Konto aus, sodass Ihr Guthaben mindestens Null beträgt.

So zahlen Sie Geld auf Ihr PayPal-Konto ein:
1. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
2. Klicken Sie auf "Konto ausgleichen".
3. Folgen Sie den Anweisungen und zahlen Sie mindestens den ausstehenden Betrag auf Ihr PayPal-Konto ein.
Sie können auch Geld per Scheck einzahlen oder per Zahlungsanweisung.

Stellen Sie Ihren Scheck oder Zahlungsanweisung auf PayPal aus und senden Sie diese/n an:
PayPal-Kundenservice


Deutschland

Bitte geben Sie Ihre bei PayPal registrierte E-Mail-Adresse im Hinweisfeld an und gewähren Sie zehn Werktage bis der Betrag Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben wird.

Wenn in Ihrer Kontoübersicht angezeigt wird, dass Sie Geld aufgrund einer offenen Beschwerde schulden, rufen Sie die Seite "Konfliktlösungen" auf, um die Angelegenheit zu lösen.

So rufen Sie die Seite "Konfliktlösungen" auf:
1. Loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein.
2. Klicken Sie in Ihrer Kontoübersicht auf "Konfliktlösungen".
3. Es werden alle offenen Beschwerden aufgeführt.

Wenn Sie bereits eine Einzahlung vorgenommen und dadurch Ihr Konto ausgeglichen haben, betrachten Sie diese Mitteilung bitte als gegenstandslos.

Herzliche Grüße
Ihr PayPal-Team


der Brief des Inkasso unternehmens ist auf den 24.03.2015 datiert. angekommen am 26.03.2015 Am selben Tag wie folgende Mail:
Betreff: Erinnerung, *AKTENZEICHEN*
Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hatten Ihnen bereits in unserem letzten Schreiben mitgeteilt, dass unsere
Auftraggeberin, die PayPal (Europe) SARL & Cie S.C.A., eine Forderung gegen Sie
geltend macht.

Die Forderung resultiert aus einem Negativsaldo Ihres PayPal-Mitgliedkontos.

Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, die Forderung zu begleichen oder
sich mit uns unter nachstehender Rufnummer in Verbindung zu setzen,
um weitergehende Maßnahmen zu verhindern.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von EUR 42,40 unter Angabe
des Aktenzeichens auf das folgende Konto:

Commerzbank Gütersloh
BLZ: 47840065
Kto: 158005902
IBAN: DE22 4784 0065 0158 0059 02
BIC: COBADEFF478

Ihr Aktenzeichen ist: *AKTENZEICHEN*

Abschließend möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass wir derzeit freiwillig nur einen Teil der uns eigentlich zustehenden Bearbeitungsvergütung berechnen. Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist können wir dieses Angebot nicht mehr aufrecht erhalten. Dann wird sich unsere Inkassovergütung auf EUR 70,20 erhöhen (1,3 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Pauschale nach Nr. 7002 VV; Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB ).


Mit freundlichen Grüßen

BFS risk & collection GmbH
Gütersloher Str. 123
33405 Verl
Germany
paypal@bfs-inkasso.de
www.inkassoportal.de

Tel: +49 - (0) 5246 83832735
Fax: +49 - (0) 5246 83832420

Registergericht: AG Gütersloh
Registernummer: HRB 4163
Geschäftsführer: Volker Bornhöft - Michael Weinreich


Ist das so Korrekt?, Dürfen die das?
Muss ich den Betrag von 42,xx€ zahlen?

Ich habe heute, direkt nachdem ich überhaupt gesehen habe das ich tatsächlich 5€ im Minus bin den Betrag bei Paypal ausgeglichen.
Müsste in den vorherigen Mails nicht etwas vonwegen Mahnung stehen, bevor man ein Inkasso Unternehmen einschaltet? Müsste PayPal nicht ankündigen das Sie diese Sache an ein Inkasso Unternehmen weitergeben?

Wenn ich da falsch liege, berichtigt mich bitte. Ich bin lernberet, und auch definitiv Zahlungswillig wenn es den so Korrekt abgelaufen ist. Nur kommt mir dieser Betrag ein wenig hoch vor.

Ich freue mich über jeden Rat.

-- Editier von Egahras am 27.03.2015 10:56

-- Editier von Egahras am 27.03.2015 10:59

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde nicht zahlen (auch keine reduzierten gebühren)

In den urteilsdatenbanken ist nicht eine einzige Klage expl wg Paypal/BFS Inkassogebühren zu finden

Grund :

Laut IFF (infobrief 18 und 19/2012).sind Inkassogebühren im Zusammenhang mit Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........nicht durchsetzungsfähig

Kaufen im Internet wird immer einfacher. Damit werben neben den bekannten Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........

......Auf die Anfrage einer Verbraucherzentrale hin hat das iff die Gebührenregelungen in den AGB von ClickandBuy überprüft (infobrief 18 und 19/2012). Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 € für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 € verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB unwirksam sind. Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten. Dieser grundsätzlich nicht ersatzfähige Eigenaufwand für die Einziehung der Rechnung kann zwar ausgelagert werden, der Anbieter des Bezahlsystems verstößt aber gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Kosten hierfür vom Verbraucher ersetzt verlangt. Schließlich kann das Inkassobüro auch nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst....."
Quelle : http://www.iff-hamburg.de

und

https://inkassokosten.wordpress.com/


Rechne trotzdem mental mit weiteren Briefen von BFS bzw ksp

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Egahras
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Okay, das klingt ja schonmal gut.
Darf ich evtl. auch nach einer Empfehlung fragen wie ich auf das schreiben reagieren soll? Also abgesehen vom "nicht zahlen"?

Soll ich noch einen Schrieb schicken, wie es in vielen anderen Fällen hier empfohlen wurde, oder soll ich es einfach aussitzen und nicht darauf reagieren?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe hast du für 29€ gekauft und Painpal hat dir dafür 29€ + 3€ von deinen 2 Konten abgebucht? Dann würde ich Painpal auffordern zu erklären warum die 3€ zusätzlich abgebucht wurden und auf Rücküberweisung bestehen.

Gruß ré

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe hast du für 29€ gekauft und Painpal hat dir dafür 29€ + 3€ von deinen 2 Konten abgebucht? Dann würde ich Painpal auffordern zu erklären warum die 3€ zusätzlich abgebucht wurden und auf Rücküberweisung bestehen.

Gruß ré

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Egahras
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Richtig, Pay(Pain)Pal hat von einem Konto 29€ abgebucht, dort ist es laut meinen Kontoauszügen auch nicht zu einer Rückbuchung gekommen. Und von einem anderen Konto 3€, welche in keiner Email erwähnt wurden.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wenn du sowieso schon 3€ zu viel bezahlt hast, ist das - sollte es eine Rücklastschrift gegeben haben - bereits genug. Eine "Bearbeitungsgebühr" gibt es zusätzlich nicht. Nur die tatsächlichen Kosten für die Rücklastschrift müssten ersetzt werden.
Ich würde mir von der Bank für deine Konten die Bestätigung holen, dass es keine Rücklastschrift gab. Sobald man die hat würde ich, wie recki schreibt, Paypal schriftlich auffordern, die 3€ wegen unrechtmäßiger Bereicherung zurück zu buchen, zudem gleich noch 2,50€ für das Einschreiben berechnen und auffordern, das Paypal-Konto auf 0 zu setzen. Andernfalls würde man das einklagen und zudem zur Strafanzeige bringen, da sich Paypal unrechtmäßig am Kontovergriffen hat und mittels Inkasso dazu nötigt, frei erfundene Gebühren zu bezahlen.

3x Hilfreiche Antwort

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