Hallo,
jemand hat heute ein Schreiben von o. g. erhalten, in dem eine Forderung i. H. v. 165,52 € (Hauptforderung = 92,54 €) angemahnt wird.
Die Forderung bezieht sich auf eine Rechnung vom 26.06.2008 i. H. v. 82,55 €.
Weder BFS ... noch HanseNet sagt der Person irgendetwas!
Ist das irgendeine Abzocke?
Was soll man tun?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank.
Gruß
MM
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BFS risk & collection GmbH - Forderung der HanseNe
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo,
na wenn die Person sich sicher ist nie die Dienste von Hansenet genutzt zu haben musst du gar nichts tun.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid käme müsste man reagieren und Widerspruch einlegen.
Übrigens ist Hansenet gleich Alice , oder auch früher AOL .
lg
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Hallo,
nichts tun ist aber auch gefährlich wegen der Schufa und ähnlichem. Also ich würd der Forderung widersprechen und ebenso der Datenweitergabe. Dann abwarten was kommt.
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@floriansmom
quote:
nichts tun ist aber auch gefährlich wegen der Schufa und ähnlichem. Also ich würd der Forderung widersprechen und ebenso der Datenweitergabe. Dann abwarten was kommt.
Seit 1.April muss man darauf hinweisen das man eine Einmeldung machen will !
Und dann hat der (angebliche) Schuldner immer noch 4 Wochen Zeit um der Forderung zu widersprechen.
lg
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
So, nach langem recherchieren ...
Person war unter Adresse A bis einschließlich 11.04.2008 angemeldet und nutzte die Frau aus dem Wunderland. Dieser kündigte die Person zur vereinbarten Frist zum 31.05.2008.
Person zog um und war unter Adresse B gemeldet. Seit 12.04.2008 bis 20.12.2008.
Dann zog die Person wieder um und ist seit 21.12.2008 unter Adresse C gemeldet.
Der Person wurde, lt. der Frau aus dem Wunderland bzw. dem Inkassounternehmen, ein Schreiben am 25.05.2008 an die Adresse A zugesandt, wo die Person aber schon längst nicht mehr gemeldet war. In diesem Schreiben steht:
"Für die Dauer des Vertragsverhältnisses haben wir Ihnen leihweise technische Geräte zur Verfügung gestellt. Bitte senden Sie diese Geräte - sofern noch nicht geschehen - bis zum 14.06.2008 an uns zurück."
Wie sieht denn hier die Rechtslage aus?
Die Person hat dieses Schreiben nie erhalten, weil sie es nie hat erhalten können. Woher sollte sie also wissen, was sie bis wann hätte tun müssen?
Komisch ist darüber hinaus, dass erst jetzt, fast zwei Jahre später die Frau aus dem Wunderland, wie durch ein Wunder die Person hat ausfindig machen können, aber früher die Adresse B der Person hat nicht durch eine Adressermittlung recherchiert werden können!
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Hallo,
quote:
Die Person hat dieses Schreiben nie erhalten, weil sie es nie hat erhalten können. Woher sollte sie also wissen, was sie bis wann hätte tun müssen?
Als die Frau aus dem Wunderland ihr dieses Wunderding der Technik ( der möchtegern Router) geschickt hat stand im Vertrag das es eine Leihgabe ist die nach Beendigung des Vertrages zurückgeschickt werden muss.
Liste mal die einzelnen Positionen auf (gerundet) dann kann ich dir sagen was ICH davon bezahlen würde.
lg
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Diese Auflistung steht in dem Schreiben des Inkassounternehmens:
- Haupt-/ Restforderung = 92,54
- 5 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 15.04.2010 = 8,98
- Vorgerichtliche Mahnauslagen = 3,00
- Kontoführungsgebühr, Auslagen gem. § 670 BGB
= 7,00
- Auslagen (Adressermittlung, Registerauszug u. ä.) = 9,00
- Inkassovergütung = 45,00
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Hallo,
- Haupt-/ Restforderung = 92,54
- 5 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 15.04.2010 = 8,98
- Inkassovergütung = 25,00
Würde ICH
zweckgebunden
überweisen.
Am besten auf 2 Überweisungen splitten: einmal HF + Zinsen
einmal V-Zweck : Inkasso Mahnauslagen:
jeweils mit Az.
( aber nur weil du schon länger in Verzug bist.)
lg
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
Mit welcher Begründung?
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Hallo nochmal,
quote:
Mit welcher Begründung?
- Haupt-/ Restforderung = 92,54
- 5 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 15.04.2010 = 8,98
muss ich ja wohl nicht begründen?
- Inkassovergütung = 25,00
wegen § 4 EGRDG
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
--- editiert vom Admin
quote:
Das ist natürlich falsch, da sich diese Regelung hinsichtlich der 25 € nur auf die Beantragung eines Mahnbescheides bezieht.
Da hat mein alter Mitstreiter in diesem Punkt mal recht
Allerdings würde ich ebenfalls wie von @acrostrom vorgeschlagen :
quote:
- Haupt-/ Restforderung = 92,54
- 5 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 15.04.2010 = 8,98
muss ich ja wohl nicht begründen?
- Inkassovergütung = 25,00
verfahren
Hauptforderung ist unstrittig und vermutlich sind Kosten für die Adressermittlung angefallen .
Das mit den 2 Überweisungen (92 /25) halte ich für richtig
lg
-- Editiert am 11.04.2010 18:35
quote:
Das RVG lässt hier bei einer Mittelgebühr (VV 2300) Kosten von bis zu 53, 55 € (brutto) zu.
Schon komisch das in den Vertragsbedingungen der Inkassounternehmen immer damit geworben wird das es nicht an das RVG gebunden ist ?
lg
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
--- editiert vom Admin
Mal eine Schleife:
quote:
Als Inkassounternehmen sind wir auch nicht an das Rechtsanwaltvergütungsgesetzt (RVG) gebunden.
www.adf-inkasso.de › Service & Infopool
quote:
Als Inkassounternehmen sind wir auch nicht an das Rechtsanwaltvergütungsgesetzt (RVG) gebunden. Daher haben wir zugunsten unserer Kunden eine attraktivere ...
www.aureus-inkasso.de/index.php?rubrik=faqs
quote:
Inkasso Bergmann ... Gebühr von 25,00 €, die deutlich unter dem Satz des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) liegt. ...
www.inkasso-bergmann.de/vorteile.html
ne is klar , ziehe ich mir aus der Nase
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
quote:
Eine deiner Endlosschleifen?
Machst du hier eigentlich den Paladin für thehellion?
nein, er hält dir nur unter die Nase, was von deinem und anephans "seriösem" Proinkassogewäsch zu halten ist.
Apropo,
quote:
Machst du hier eigentlich den Paladin für thehellion?
du tust doch immer so schlau ?
Aber du stellst sinnlose Fragen.
Paladin ist eine Auszeichnung des übergeordneten mit der man sich nicht selbst benennen kann!
Korekt müsstest du das also Thehellion fragen !
Allerdings verzichte ich dankend auf einen Titel den schon Herrmänchen Göring inne hatte
schöne Woche noch
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
--- editiert vom Admin
Naja , jedenfalls lieber wie ersteres.
Wobei so ein paar Unterschiede haben wir ja schon !
Ich verzichte auf die Gläubigervollmacht.
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
quote:G.R oder g.r ode ALI Rathgeber
O.K. dann eben nicht Paladin, sondern doch eher Schleppenträger?
Lustiger Versuch einen Keil zwischen die User zu schieben
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