Guten Abend,
vor etwa 4 Wochen habe ich mir Online bei einem Spieleanbieter Artikel bestellt, welche per Paypal hätte bezahlt werden sollten. Dieser Betrag wäre c.a 50,- Euro.
Da auf meinem Paypal Account 2 verschiedene Zahlarten angegeben sind ( EC und Kredit ), geht man ja davon aus das dort abgebucht wird. Aus diesem Grund habe ich mich auch noch nicht weiter dafür interessiert und mich um andere Sachen gekümmert.
Plötzlich flattert ein Brief von einem Inkasso: BFS Risk und Collection GmbH ins Haus, welches im Auftrag von Paypal die Summe von 50,- Euro + Inkasso-Gebühren von 45,- Euro fordert. ( Zusammen c.a etwas bei 100,- Euro )
Am Folgetag habe ich mich gleich bei Paypal gemeldet und die nette Frau gefragt was dies doch soll, da ich vorher keinerlei bescheid bekommen habe das die Abbuchung nicht funktioniert. Urplötzlich wurde die Frau unfreundlich und hat gefordert ich soll das Inkasso
die Summe überweisen, nicht Paypal. Habe ich aber logischerweise nicht getan.
Nach dem Brief vom Inkasso und als ich mitbekam, das eine offene Forderung herrschte, habe ich am Folgetag die komplette Summe auf dem Paypal-Konto ausgeglichen.
2 Tage später kam ein zweiter Brief vom Inkasso ins Haus, wo sie mir mitteilten das die Forderung auf Paypal ja beglichen sei, aber beim Inkasso noch lange nicht. So hat sich die Summe vom Inkasso von 45,- innerhalb von 2 Tagen auf 60,- Euro erhöht.
Was kann ich denn bestenfalls in meiner Situation tun und bin ich im Recht ?
Ich werde garantiert nicht Zahlen, notfalls schalte ich meinen Anwalt am Ende ein und investiere dort lieber paar hundert Euro, anstatt so einen Laden finanziell zu unterstützen.
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-- Editiert Valorhor am 04.12.2011 18:24
BFS risk & collection GmbH - dreiste Masche
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die können ja erhöhen was und wie viel sie wollen, Du zahlst natürlich nicht.
Ich würde den Laden auch keiner Antwort würdigen.
Reagieren mußt Du erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dem widersprichst Du mit der Begründung daß die Forderung bestritten wird und die Hauptforderung längst beglichen ist.
Inkasso"gebühren" sind gerichtlich nicht durchsetzbar.
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Die Gebühren des ext IBs sind ohnehin nicht durchsetzungsfähig !
Hier 3 neuere urteile
AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10
Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig .
AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11
...Das Gericht schließt sich den vom OLG Dresden, a.a.O., angeführten Argumenten an, nach denen Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können........Diesen grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung hat die Klägerin vorliegend ausgelagert, indem sie vorliegend wenige Tage nach Eintritt des Verzugs mit der letzten Rechnung vom 06.05.2010 und nach nur einer Mahnung ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Ihr stand selbstverständlich frei so zu verfahren. Jedoch kann sie die damit verbundenen Kosten nicht auf den Schuldner umlegen, weil es sich gerade um Kosten des grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwands handelt.
AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09) "Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB
ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04
).
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
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Sehr geehrter Fragesteller,
Inkassokosten werden immer häufiger von den Gerichten als nicht erstattungsfähig eingestuft. Mittlerweile stufen auch zahlreiche Oberlandesgerichte, wie schon in der o.g. Ausführung aufgelistet aus, dass diese nicht mehr erstattet werden. Hier führen die Gerichte an, dass es in der Pflicht des Unternehmers liege, auch seine Forderungen und Außenstände selbst einzutreiben. Ich rate Ihnen daher, den Brief des Inkassobüro nicht weiter zu beachten.
Die Gegenseite müsste, um die Forderung durchsetzen zu können, einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen oder direkt Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Im Falle des Mahnbescheides haben Sie die Möglichkeit gemäß § 694 ZPO
Widerspruch einzulegen. In diesem Falle wird auf Antrag der Gegenseite gemäß § 696 ZPO
das streitige Verfahren durchgeführt. Das Mahngericht gibt anschließend die Angelegenheit an das zuständige Gericht ab und der Gläubiger in diesem Falle das Inkassobüro, muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen gemäß § 697 Abs.1 ZPO
den Anspruch begründen. Dies werden die Rechtsanwälte des Inkassobüros tun. Es wird dann weiter verfahren, als wenn der Gläubiger von vornherein Klage erhoben hätte § 697 Abs. 2 ZPO
.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt empfehle ich Ihnen einen Rechtsbeistand mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Ferner haben Sie auch die Möglichkeit, eine negative Feststellungsklage vor Gericht einzureichen. Diese ist zunächst mit Kosten für Sie verbunden, kann jedoch von der Gegenseite im Erfolgsfall eingefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Beck
Seminarstraße 12
55127 Mainz
-- Editiert am 05.12.2011 23:10
Hi liebe leute,
sorry fur mein schlechtes deutsche, dieser firma hat einschlieslich mitt eins und eins zu tun, nach ein heises gespräch mitt die kundung betreung von eins und eins haben die gestanden das es handelt sich um eine interner unternehmen, ich musste 6 mal fragen vor ich übehaupt ein antwort bekommen habe, dank RA Beck fur seine antwort und ausssuge von der gericht, die wollten be mir aus ein 47.03 euro rechnung 200 euro machen, ich habe mich auf igno gestelt and die rechnung beglichen + meine kunden konto 44.99 euro gut haben gebracht, der ganze rechnung kamm zu stande wegen mahn gebüren das angeblich eins und eins zu steht obwohl die buchen in vorauss ab, wie kann mann ein mensch in vorraus mahnen bitte? das ist wirklich das letzte,
danke fur euer ohr.
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Kurze Zwischenfrage: Ist dein Fall erledigt oder fordern sie noch etwas?
Auch eine Voraus-Abbuchung ist verpflichtend und wird diese nicht beglichen, obwohl man einen Vertrag einging, ist man genauso im Verzug, wie man es beispielsweise bei einer nachträglichen Telefonrechnung wäre.
Alles andere zu den Mahngebühren u.ä. ist ja gesagt.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
@Holograph
Danke für die Rückmeldung
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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "
Hi,
Bist heute habe ich nicht mehr von der firma gehört nor habe ich mich mitt die in verbindung gesetzt,ich babe auch 1und1 gesagt ich wurde nicht der gleiche tün und es wurde mir gesagt solange ich das nicht mache würde meine internet konto gespeert bleiben komplett.
Nach der aussgleich abber habe ich wiedder meine internet, mail konto und webseite wiedder auch meine telefone leitung is wiedder frei.
Gruß Holo
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Dann sollte der fall erledigt sein. Es meldet sich bestimmt niemand mehr. Falls doch, falls du einen Brief von einem Gericht bekommst, melde dich nochmal. Dann muss man nochmal schauen, was dran ist und ob ein Gang zum Anwalt sinnvoll ist.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Hallo,
vielen Dank für die regen Antworten.
Das Thema mit BFS ist Vergangenheit, die Sache wurde per Anwalt ( kurz nach Erhalt des Briefes schon ) aus der Welt geschafft.
Als Begründung wurde angegeben, dass die Summe vor Erhalt der Mahnung durch BFS bereits beglichen wurde ( mitsamt eigenen Mahngebühren von Paypal ).
Allerdings wusste ich zu dem Zeitpunkt keinen Rat. Es ist NICHT zu empfehlen, sofort zum Anwalt zu rennen. Der Kostet natürlich auch sein Geld.
Weiteres warum man die eigentlich nicht bezahlen muss steht schon oben.
Beste Grüße
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Auch dir danke für deine Rückmeldung.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Auch die Amazon EU SARL gehört schon zu den Kunden dieser Inkasso Firma! kann mann gegen diese hohen forderungen nichts tun?
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Doch
1. die Rechnungen bezahlen
2. wenn Inkasso unberechtigt ist ignorieren (= 0 Kosten)
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Hauptforderung plus 2,50 pro amazon mahnung unangekündigt unter angabe der amazon kdnr direkt aufs amazon Konto überweisen. Handelt es sich um einen lastschriftrückläufer nochmal 6 € dazurechnen
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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "
BFS risk & collection GmbH erscheint mir unseriös.
Hier insbesondere in Verbindung mit AMAZON.
Trotz Erklärung der Umstände und Begleichung von Rechnung
erhöhte Foerderungen.
Streiten bis zum Umfallen >> Resultat: Vergleich mit weniger Kosten!!!! Also ist etwas faul
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Du bist einen Vergleich eingegangen? Wieso?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
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