BFS risk & collection GmbH/Telefonica GmbH

25. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)
BFS risk & collection GmbH/Telefonica GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Freund hat jetzt mehrere Schreiben der edit GmbH bekommen. Diese Vertreten edit und wollen nun die offenen Forderungen eintreiben. Leider ist einiges schief gelaufen und die Hauptforderungen sind okay. Er ist allerdings ALG II-Empfänger und hat somit nur wenig Geld im Monat zur Verfügung, weshalb wir eine Ratenzahlung i.H.v. 30,00 Euro pro Vertrag (2 Stück) angeboten haben, die auch akzeptiert wurden. Jetzt haben wir in der Forderungsaufstellung gesehen, dass jeden Monat 2,50 Euro Kontoführungsgebühren, eine Ratenzahlungsgebühr i.H.v. 120,00 Euro und Inkassovergütung mit aufgelistet sind, die er demnach zahlen sollte. Welche Möglichkeit hat er diese Gebühren zu beschränken bzw. zu widersprechen?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

MfG TNP2

-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



116 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das ging ja schnell

Wenn Du die Forderungsaufstellung verlinkst dann decke die Anschrift und den namen ab

Bin heute abend wieder online

Hier mein Blog :

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

und hier daselbe mit mehr Links

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html



-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Kontoführungsgebühren und diese Ratenzahlungseinigungsgebühr sind gedanklicher Unfug. Die müssen nicht bezahlt werden. Einfach widersprechen. Bei den Inkassogebühren ist das schon etwas aufwändiger. Eine Möglichkeit ist, eine Gegenrechnung aufzumachen, einfach soweit zu bezahlen, bis man dem aus seiner Sicht unstrittigen Betrag erreicht hat und dann aufzuhören. Das gefällt dem Inkasso nicht, aber es müsste klagen und Klagen wegen explizit Inkassogebühren sind keine bekannt.

Wurde etwas unterschrieben? Also eine Ratenvereinbarung? Wurde die erste Rate schon bezahlt?

Beim Überweisen der Raten im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung" ergänzen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Klar, ich habe mich extra beeilt :) . Heute Abend kann ich leider nicht hier online sein, aber ich schaue mir in der Zwischenzeit mal deinen Blog an.

Verlinken kann ich die schlecht, aber ich stelle die mal hier rein für beide von BFS, von dem anderen Gläubiger hab ich das nicht online. Private Daten kann man da ja nicht einsehen.

Also hier die Nr. 1:
Datum Bemerkung Umsatz unverzinsl. Kosten verzinsl. Kosten Zinsen Hauptforderung
11.01.2013 Warenlieferung 28,50 € 28,50 €
12.02.2013 Warenlieferung 35,00 € 63,50 €
12.03.2013 Warenlieferung 27,50 € 91,00 €
10.04.2013 Warenlieferung 577,50 € 668,50 €
21.06.2013 monatliche Kontoführungkosten 2,50 € 2,50 €
21.06.2013 Gläubigermahnspesen 18,00 € 20,50 €
24.06.2013 Inkassogrundvergütung 117,00 € 137,50 €
24.06.2013 Kosten Personenprüfung 7,00 € 144,50 €
30.06.2013 4,87 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 28,50 vom 11.02.2013 bis 30.06.2013 0,54 € 0,54 €
30.06.2013 4,87 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 35,00 vom 12.03.2013 bis 30.06.2013 0,52 € 1,06 €
30.06.2013 4,87 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 27,50 vom 12.04.2013 bis 30.06.2013 0,29 € 1,35 €
30.06.2013 4,87 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 577,50 vom 10.05.2013 bis 30.06.2013 3,98 € 5,33 €
21.07.2013 Kontoführungsk. 07.2013 2,50 € 147,00 €
21.08.2013 Kontoführungsk. 08.2013 2,50 € 149,50 €
29.08.2013 Auskunftskosten 1,30 € 150,80 €
03.09.2013 ZE Überweisung -20,00 € 130,80 €
06.09.2013 Ratenvereinb. EKN BFS 120,00 € 250,80 €
09.09.2013 ZE Überweisung -30,00 € 220,80 €
21.09.2013 Kontoführungsk. 09.2013 2,50 € 223,30 €
24.09.2013 4,62 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 668,50 vom 01.07.2013 bis 24.09.2013 7,21 € 12,54 €
24.09.2013 Forderungsstand 904,34 € 223,30 € 12,54 € 668,50


Und hier die Nr. 2:
Datum Bemerkung Umsatz unverzinsl. Kosten verzinsl. Kosten Zinsen Hauptforderung
16.01.2013 Schadenersatz 336,13 € 336,13 €
16.01.2013 Telekommunikation 53,06 € 389,19 €
15.02.2013 Telekommunikation 228,46 € 617,65 €
15.03.2013 Telekommunikation 20,00 € 637,65 €
16.04.2013 Telekommunikation 30,00 € 667,65 €
16.05.2013 Telekommunikation 20,00 € 687,65 €
18.06.2013 Telekommunikation 20,00 € 707,65 €
21.06.2013 monatliche Kontoführungkosten 2,50 € 2,50 €
21.06.2013 Gläubigermahnspesen 18,00 € 20,50 €
24.06.2013 1.IKU-Brief / Vergleich 117,00 € 137,50 €
24.06.2013 Kosten Personenprüfung 7,00 € 144,50 €
30.06.2013 4,87 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 53,06 vom 16.02.2013 bis 30.06.2013 0,97 € 0,97 €
30.06.2013 4,87 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 228,46 vom 15.03.2013 bis 30.06.2013 3,28 € 4,25 €
30.06.2013 4,87 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 20,00 vom 15.04.2013 bis 30.06.2013 0,21 € 4,46 €
30.06.2013 4,87 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 30,00 vom 16.05.2013 bis 30.06.2013 0,18 € 4,64 €
30.06.2013 4,87 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 20,00 vom 16.06.2013 bis 30.06.2013 0,04 € 4,68 €
21.07.2013 Kontoführungsk. 07.2013 2,50 € 147,00 €
21.08.2013 Kontoführungsk. 08.2013 2,50 € 149,50 €
29.08.2013 Auskunftskosten 1,30 € 150,80 €
03.09.2013 ZE Überweisung -20,00 € 130,80 €
09.09.2013 ZE Überweisung -30,00 € 100,80 €
21.09.2013 Kontoführungsk. 09.2013 2,50 € 103,30 €
24.09.2013 4,62 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 351,52 vom 01.07.2013 bis 24.09.2013 3,79 € 8,47 €
24.09.2013 4,62 % (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 356,13 vom 18.07.2013 bis 24.09.2013 3,06 € 11,53 €
24.09.2013 Forderungsstand 822,48 € 103,30 € 11,53 € 707,65 €

-------------------------------
Ist ein bisschen durcheinander geraten, aber ich weiß nicht wie ich es besser hinbekommen soll.

Vielen Dank schon mal!

LG TNP2

-----------------
""

-- Editiert TNP2 am 25.09.2013 14:21

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Ja, aber was machen wir, wenn wir da hin schreiben und die meinen, dass wir die Gebühr doch zahlen müssen?

Er hat die Schreiben bekommen, dass er diese Beträge bis zum xxx zu zahlen hätte. Daraufhin hat er angerufen und gemeint, dass er das nicht kann. Daraufhin wollten die einen aktuellen ALG-Bescheid. Wurde hingeschickt. Und dann haben wir telefonisch die Ratenzahlung beantragt. Das war im Juli. Wir haben die Raten bezahlt und erst jetzt auf erneutes Nachfragen eine Ratenzahlungsvereinbarung bekommen. Wobei die das nur für den einen Vertrag gemacht haben. Warum auch immer, wir hatten eigentlich extra auf beide verwiesen. Der andere ist demnach immer noch sofort fällig.

Unterschrieben und zurück geschickt haben wir gar nichts, weil bisher auch noch nichts dabei war.

Es wurden bisher 2 Raten bezahlt, da wir ja nicht wussten, dass Sie die Ratenzahlungsvorschläge wirklich akzeptieren,da wir ja nichts schriftliches bekommen hatten. Da gabs dann auch noch Streit warum wir nicht schon eher Raten bezahlt hätten und so. Unsere Begrüdnung wurde dann unter der Bedingung akzeptiert, dass die Raten nunmehr 30,00 € statt wie eigentlich vereinbart 20,00 € betragen würden. Gut, war auch noch akzeptabel, auch wenn er so wenig Geld hat. Immerhin sehen wir ja ein, dass er im Grunde an den Schulden selbst Schuld ist. Mir war bis dahin ja nicht mal bekannt, dass er welche hat, da er Mahnschreiben immer erfolgreich verschwinden lassen hat. Aber das tut ja jetzt auch nichts mehr zur Sache.

Im Verwendungszweck stand immer - wie vom Inkassobüro gewünscht - das Az. (Ist ein Fehler unsererseits, da wir ja nicht wussten, dass wir das mit der Hauptforderung dazu schreiben müssen. Sowas sagt einam ja keiner...).

Uns wurde nichts weiter über zusätzliche Kosten gesagt. In einem Schreiben stand nur drin, dass im Falle einer Ratenzahlung eine Einigungsgebühr erhoben werden könnte. Im Grunde könnte man das ja auch noch akzeptieren, wenn es nun nicht mehr anders geht, aber grad die Kontoführungsgebühren finde ich nicht rechtens, da das Büro ja diese Kosten nicht wirklich hat. Nur ist die Frage, wie man regeln könnte, dass diese wegfallen. Das werden die ja sicher nicht einfach so machen, wenn wir darauf ansprechen.

Und ja, die Vereinbarung der Ratenzahlung war telefonisch. Eine schriftliche Bestätigung haben wir jetzt im Nachhinein bekommen. Wurde ja anscheinend auch nur für einen Vertrag geschlossen -.-, obwohl wir auf beide aufmerksam gemacht haben.

Es gibt noch einen anderen Gläubiger - mit dem haben wir keine Schwierigkeiten bisher und zahlen gerechtfertigte Raten ohne Zusatzkosten (zumindest wissen wir bisher nichts davon) - ca. 800 €.
Bei dem Inkassobüro sind es insgesamt (beide Verträge inkl. aller Kosten):1.730 €.

Das ist der bisherige Sachstand...

-----------------
""

-- Editiert TNP2 am 25.09.2013 14:20

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kontoführungsk.
Kosten Personenprüfung
Ratenvereinb. EKN BFS
Auskunftskosten <hr size=1 noshade>

Ist quatsch.

quote:<hr size=1 noshade>Ja, aber was machen wir, wenn wir da hin schreiben und die meinen, dass wir die Gebühr doch zahlen müssen? <hr size=1 noshade>

Stur bleiben. Es gibt für solche Gebühren keine Rechtsgrundlage. Gar nicht diskutieren. Bei den Inkassogebühren selbst (den 2mal 117€) scheiden sich regelmäßig die Geister, näheres steht auch in den Links, die thehellion schon verlinkt hat.

quote:<hr size=1 noshade>Unterschrieben und zurück geschickt haben wir gar nichts, weil bisher auch noch nichts dabei war. <hr size=1 noshade>

Und das macht ihr weiterhin nicht. Da sind sonst blöde Formulierungen versteckt, mit denen ihr irgendetwas anerkennt.

quote:<hr size=1 noshade>Aber das tut ja jetzt auch nichts mehr zur Sache. <hr size=1 noshade>

Zuckerbrot und Peitsche. Peitsche = Jeder Brief ist bei dir abzulefern, Zuckerbrot = Er bekommt die Rückendeckung und ggf. das Lob, wenn er nun auch dazu steht. Das nur am Rande, damit man nicht in einer Endlosspirale aus Selbstzweifeln verloren geht. Bei Schulden ist immer auch etwas FIngerspitzengefühl gefragt, weils einem peinlich ist, weil man sich schämt...

Wenn ihr weiterhin zahlen könnt und wollt, also die Raten, dann zahlt. Ich persönlich würde einmalig nochmal per Einschreiben dem Inkasso klar machen, was man von dem teilweise ungerechtfertigten Unfug hält.
"Hallo Inkassobüro. Ich weise die Kostenpunkte Kontoführungsgebühr, Personenführung, Auskünfte, sowie die 2 mal 117€ Inkassogrundvergütung/Vergleichsgebühr und die Ratenvereinbarungsgebühr ausdrücklich zurück. Ich habe mit Ihnen nie Verträge über das Führen eines Girokontos abgeschlossen. Auskünfte waren nicht notwendig, da ich nicht umgezogen bin. Auch ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso hier 2 separate Aufstellungen geliefert wqerden und alles gedoppelt ist. Gemäß §4 RDGEG dürfen Inkassobüros bis einschließlich gerichtlichem Mahnverfahren nur 25€ fordern, keine 2mal 117€. Ich erwarte eine korrigierte Forderungsaufstellung. Vorsorglich weise ich auf folgendes hin: Sämtliche überwiesenen Beträge sind zuerst auf die Hauptforderung zu verrechnen."

Kann man natürlich in der Formulierung beliebig anpassen. Dann würde ich abwarten, wie sie reagieren. Es folgen womöglich irgendwelche Versuche, die eigenen Gebühren zu begründen. Davon würde ich mich unbeeindruckt zeigen. Wichtig: Die Raten vorläufig stur weiterzahlen. Solange bis man aus eigener Sicht alles bezahlt hat. Damit haben die auch keine Angriffspunkte, alles insgesamt fällig zu stellen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 25.09.2013 14:49

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Warum alles doppelt ist kann ich sagen: Weil mein Freund bei O2 zwei Verträge hatte und wir für beide extra Aktenzeichen von BFS bekommen haben. Aber diese hohen extra Gebühren finde ich trotzdem unverschämt zumal ich ihn mittlerweile ja auch soweit habe, dass er es endlich einsieht und seine Schulden bezahlt. Klar ist es ihm auch peinlich, aber von Missachten wird es nun mal auch nicht besser. Also die Raten zahlen wir bzw. er weiter und so ein Schreiben werde ich gleich mal aufsetzen, ihn unterschreiben lassen und abschicken.

Vielen Dank.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Da du von O2 sprichst. Wie genau wird denn das alles zusammengesetzt? Insbesondere der Schadensersatz? Wie teuer waren die Verträge, wann wurden sie abgeschlossen? Wann nicht mehr bezahlt? Von wann war die Kündigung durch O2? Vielleicht kann man hier auch noch etwas rausholen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Von wann die Verträge sind weiß ich nicht, da er darüber keine Unterlagen aufgehoben hat und o2 uns nichts mehr zusendet. So alt waren die Verträge aber glaube nicht. Maximal 1 Jahr. Einer davon wäre noch bis 2014 gelaufen. Die Kündigung haben wir indirekt durch das Inkassobüro erhalten. Also ich schätze mal nach dieser Aufstellung zu urteilen das eine 3 Monate nicht gezahlt (wie auch, wenn das Konto nicht gedeckt ist...)das andere 6 Monate. Der Rest ist dann Schadensersatz weil die Verträge vorzeitig gekündigt wurden.

-----------------
""

Zum Thema Zuckerbrot und Peitsche: Ich kann ihm 100x sagen, er soll die Briefe bei mir abliefern. Wenn ers nicht macht, kann ichs nicht nachprüfen, aber ich denke momentan habe ich das ganz gut im Griff. Auch was seine restliche finanzielle Situation angeht.
Und ansonsten kann ich nur sagen: Ich mache ihm keine Vorwürfe. Finde nur, dass er zu seinen Fehlern stehen und gerechtfertigte Schulden zurückzahlen soll. Wenn ich könnte würde ich ihn auch finanziell unterstützen, aber das kann ich nur begrenzt und ist für mich auch nicht der Sinn dieser Sache, da er so ja nur seine Schulden umlagern würde. Ansonsten denke ich aber, dass ich das nötige Fingerspitzengefühl aufbringen kann. Auch wenn keiner mein Helfersyndrom versteht ;) .

-- Editiert TNP2 am 25.09.2013 15:34

-- Editiert TNP2 am 25.09.2013 15:36

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Der Rest ist dann Schadensersatz weil die Verträge vorzeitig gekündigt wurden.

Es macht Sinn, das nochmal zu prüfen. Zumeist werden Verträge über Gebühr gestreckt und auch der Schadensersatz häufig zu hoch angesetzt. Schadensersatz für die Restlaufzeit nach Kündigung über 100% der Grundgebühr ist so nicht in Ordnung.

quote:
Wenn ich könnte würde ich ihn auch finanziell unterstützen

Das bleibt sowieso unter uns. Das ist vor allem nichts, was man dem Inkasso oder sonstwem gegenüber erwähnt.

Das Schulden-Umschichten kann Sinn machen. Zum einen um Zinsen und weiteren Unfug zu vermeiden. Zum zweiten ist ein nahestehender Gläubiger häufig etwas anderes als eine Inkassobuzze. Aber das muss jeder mit sich und der Welt ausmachen.

Für den Moment und wenn man mit den Ratenzahlungen hinkommt, sollte man es dabei belassen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 25.09.2013 15:38

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Da waren ja die kleinen Worte "könnte und würde". Einen Teil habe ich ihm schon geliehen und er zahlt es auch konsequent an mich zurück, aber mehr kann ich ihm nicht leihen. Deshalb will ich ihn mit dem Schriftkram unterstützen, da dies nicht so seins ist. Anrufen werden wir dort gar nicht mehr, da die eine Hand nicht weiß was die andere macht, also alles nur noch schriftlich.

Naja, ich denke der Schadensersatz ist okay. Bevor wir Briefe von BFS bekommen hatten, waren wir in einem O2-Shop und haben uns alles notwendige geben lassen. Alle restlichen Zahlungen bis zum Ende der Laufzeit wären mehr gewesen als die hier in beiden Fällen angesetzten Hauptforderungen. Deshalb beanstande ich diese auch nicht. Ebenso wie die Zinsen. Das sehe ich auch ein, aber den Rest eben nicht. Schreiben wie von dir oben empfohlen ist aufgesetzt und geht heut noch raus. Also vielen Dank schon mal. Dann bleibt erstmal abwarten und gegen 15.10. die weiteren Raten zu zahlen. Mal sehen, ob Sie sich diesmal schriftlich dazu äußern...

-----------------
""
PS.: Sorry, wenn ich o2 geschrieben habe. Ich meine natürlich Telefonica.

-- Editiert TNP2 am 25.09.2013 15:47

-- Editiert TNP2 am 25.09.2013 15:50

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Evtl wäre es eine Überlegung hier einfach nichts zu machen - sozusagen die Mahnbriefe herabregnen zu lassen - und dann später bei dem gerichtlichen Mahnbescheid - den obigen Positionen teilzuwidersprechen und dann später einen Vergleich auszuhandeln ?



-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Ja, vllt wäre das am besten, aber wir wollen das endlich mal klären und nicht weiter mit uns rumschleifen. Das nervt nämlich. Vor allem sind die Mitarbeiter echt inkompetent. Wir haben von denen wieder einen Brief bekommen. Sie wollen für das andere Az. (für das Sie keine Ratenzahlung gleich mit festgelegt hatten) wieder einen ALG II-Bescheid um wieder darüber zu entscheiden. Also langsam reichts...der müsste denen längst vorliegen. Da wissen die einen wieder nicht was die anderen machen. Schick ich per Mail, sollen die sich kümmern. Da können se dann am besten gleich wieder ne Einigungsgebühr i.H.v. 120,00 Euro festlegen!! Ich bin so tierisch angep... deswegen!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

PS.: Ich habe denen jetzt ne Mail geschrieben, dass Sie mal in den Unterlagen nachschauen sollen und vorsorglich schon die erneute Festsetzung einer Einigungsgebühr zurückgewiesen. Langsam werd ich echt sauer über die Vorgehensweise von denen. Klar, er hat Schulden gemacht und muss dafür grade stehen, aber mit Menschlichkeit hat das nichts mehr zu tun.

LG TNP2

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Das sind Wirtschaftsunternehmen. Wann immer es eine Chance gibt, Geld zu verdienen, ergreifen die das. Inkassobüros denken ausschließlich an den eigenen Profit, die interessiert weder der Gläubiger noch der Schuldner. Entweder ihr wehrt euch oder ihr macht es so, wie thehellion sagt. Wobei auch ein Mahnbescheid wiederum Extra-Gebühren verursacht (Gerichtskosten Und Co.)

Ich würde aus Selbstschutz (korrekte Verrechnung der Raten) jedoch wie gesagt empfehlen, zumindest einmalig sehr deutlich per Einschreiben zu reagieren. Sonst verrechnen die das ständig mit ihren angeblich erlaubten Kosten.

Es wäre auch viel besser, das abbezahlt zu bekommen, so dass am Ende nur noch die Unfugsgebühren übrig bleiben. Wenn man diese Ratenzahlung erfüllt, schuldet man bis auf weiteres nur noch die Raten. Ein Mahnbescheid und eine Klage ist damit nicht möglich (dennoch könnten sie es probieren), wenn man keine der Raten versäumt. Wenn man am Ende die Zahlung der Vergleichsgebühr verweigert, müssten die diese Vergleichsgebühr einklagen und begründen und spätestens da würden sie scheitern. Da gibt es genug Urteile, dass das einfache Vereinbaren einer Ratenzahlung die Vergleichsgebühr gerade nicht auslöst.

Ich denke, Infos hast du nun genug. Wenn du weiterhin verunsichert bist, hilft ein Anwalt (der aber auch kostet).

Ich drücke die Daumen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Danke. Mittlerweile nervt es nur noch. Ich warte jetzt erstmal ab was rauskommt. Notfalls machen wir dann nochmal ein Einschreiben. Erstmal zusehen,dass wir die Hauptforderungen, Zinsen und Gläubigermahnspesen bezahlt bekommen. Danach sollen die meinetwegen ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen, wenn die nicht drauf reagieren, dass wir die restlichen Kosten zurückweisen, weil diese nicht rechtens sind.

Vielen Dank für die tolle Hilfe.

LG TNP2

-----------------
""

-- Editiert TNP2 am 26.09.2013 08:32

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Mittlerweile nervt es nur noch
Sind keine High End Juristen sondern nur schwach bezahlte weisungsgebundene Inkasso MAs - wenn Du anrufst hast Du es sehr oft sogar nur mit Call Agentes zu tun - Obligatorisch bei BFS ( Masseninkasso )

Am Besten wäre es natürlich wenn man die HF inkl der durchsetzungsfähigen Positionen zweckgebunden bezahlen könnte

-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Ja, da kannst du Recht haben, aber wenn man so ein Schreiben bekommt, hat man schon so ein schlechtes Gefühl in der Magengegend. So geht es mir zumindest immer, da man sich als Laie mit sowas auch nicht auskennt und erst nicht weiß wie man "richtig" reagieren soll.

Wäre mir auch lieb, aber mit 216 Euro im Monat und 3 Gläubigern an die er insgesamt 80 Euro im Monat zahlt sieht es eher schlecht aus mal eben um die 1300 Euro gleich zu bezahlen bei BFS...

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie ist der score des Freundes ?



-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Da bin ich überfragt, wenn du den genauen Wert wissen möchtest. Bisher kam kein Gerichtsvollzieher und es gab auch keine Pfändungen. Er hat ja auch nichts was wertvoll wäre.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

BFS hat sich noch nicht weiter geäußert. Habe mich übrigens wegen den Schadensersatzforderungen belesen und bin der Meinung, dass diese doch zu hoch sind. Habe gelesen, dass es gängig ist nur die Hälfte der Grundgebühren anzusetzen und nicht die kompletten Grundgebühren.

Durch die tolle Hilfe hier, bin ich viel selbstsicherer im Umgang mit Inkassobüros. Mal schauen, wann und ob die sich melden. Das nächste Schreiben geht per Einschreiben+Rückschein raus und danach hören die nichts mehr von uns.Wir bezahlen HF, Zinsen, Gläubigermahnspesen und die Hälfte vom Schadensersatz und danach können die sich die Zähne ausbeißen. Wäre das so okay oder können die uns dann immer noch was, da Sie den Schadensersatz mit zur Hauptforderung zählen?

Sicherheitshalber hat er in 3 Wochen dennoch einen Termin bei einer Schuldnerberatung. Wir dürfen gespannt sein...

-----------------
""

-- Editiert TNP2 am 30.09.2013 10:56

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Wäre das so okay oder können die uns dann immer noch was, da Sie den Schadensersatz mit zur Hauptforderung zählen?

Man sollte halt nur klarstellen, wofür das Geld ist. Beispielsweise im Verwendungszweck "HF+ 50% Grundgebühr Schadensersatz+ Zinsen+ Briefporto". Dann können und dürfen die das nicht anders verrechnen. Machen sie es dennoch, ignoriert man es.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Danke mepeisen!
Wir haben das jetzt auch angefangen zu in den Verwendungszweck zu schreiben. Vielen Dank für die Info. Falls ich Neuigkeiten von denen habe, werde ich mich wieder melden. Aber ich denke nicht, dass die sich wirklich äußern werden, da die jetzt nur erneut einen ALG II-Bescheid angefordert haben. Da weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll...

PS.: Jetzt haben sie - warum auch immer - bei dem anderen Az. auch die Ratenzahlung rausgenommen, die Gebühr aber natürlich in der Forderungsaufstellung gelassen. Total einleuchtend und seriös. Die werden noch viel Freude haben, wie mir scheint.

LG TNP2

-----------------
""

-- Editiert TNP2 am 30.09.2013 13:05

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
PS.: Jetzt haben sie - warum auch immer - bei dem anderen Az. auch die Ratenzahlung rausgenommen, die Gebühr aber natürlich in der Forderungsaufstellung gelassen

Solch ein Unfug kann dir einfach egal sein. Nicht drauf eingehen, nicht weiter reagieren. wenn überhaupt, würde das nächste Schreiben in Form einer Beschwerde ans OLG Hamm gehen. Da aber vorher gut überlegen, weswegen man sich beschwert.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Danke für den Tipp. Diese Möglichkeit halte ich mir erstmal offen, falls die anfangen zu drohen oder sowas. Bisher sind sie zwar nervig und handeln echt unschlüssig und kostenintensiv, aber so ne Beschwerde beim OLG ist ja sicher auch nicht ganz ohne.

Trotzdem danke erstmal. Bin echt gespannt wie das noch weiter geht.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Hey ihr Lieben! Ich bins nochmal. Was haltet ihr von diesem Schreiben, wenn BFS sich wieder quer stellt? Mehr würde ich denen dann auch nicht mitteilen.

"Ich weise die Forderung bis auf Telekommunikationsleistungen/Warenlieferungen, Zinsen, 50 % Schadensersatz und Gläubigermahnkosten erneut vollumfänglich zurück. Außerdem verweise ich zusätzlich nochmals ausdrücklich auf meine Schreiben vom 25.09.2013.

Im übrigen weise ich darauf hin, dass die Zinsen falsch berechnet werden, wenn diese von der gesamten Hauptforderung berechnet und somit meine Zahlungen nicht verrechnet werden. Eine Überprüfung sowie die Weiterleitung dieses Sachverhalts an das OLG Hamm behalte ich mir vor, sollte dies nicht unverzüglich korrigiert werden.

Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass für die Genehmigung einer Ratenzahlung keine Einigungsgebühr anfällt. Gemäß der Anmerkung 1 zu Nr. 1000 VV zum RVG entsteht die Einigungsgebühr lediglich für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht. Mit dem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung wird der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis regelmäßig nicht beseitigt. Vielmehr wird mit dem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung nur ein die Zahlungsmodalitäten regelndes Anerkenntnis abgegeben (AG Koblenz, Entscheidungsdatum:02.03.2012, Aktenzeichen:40 UR II 1677/11 ).

Außerdem teile ich Ihnen nochmals mit, dass alle von mir getätigten Überweisungen zu den Aktenzeichen ...und Az.: ...zweckgebunden zur ausschließlichen Verrechnung mit den Telekommunikationsleistungen/Warenlieferungen, Zinsen, 50 % Schadensersatz und Gläubigermahnkosten zu verwenden ist. Alle weiteren Kosten wie z.B. Inkassokosten / Kontoführungsgebühren / Adressermittlingskosten und Vereinbarungsgebühren betrachte ich als vorsätzlichen Versuch Ihrerseits, sich ungerechtfertigt zu bereichern und werden meinerseits deshalb nicht übernommen. Falls jetzt damit argumentiert wird, dass Ihre anfallenden Gebühren zum Verzugsschaden gem. §§ 280 , 286 BGB gehören, weise ich darauf hin, dass es im übrigen vekehrsüblich ist, dass Gerichte die Erstattungsfähigkeit von Inkassogebühren verneinen. Hinsichtlich der Kontoführungsgebühr u.ä. verweise ich auf die gängige Rechtsprechung, unter anderem die erfolglosen Versuche, solche Unfugsgebühren per Gerichtsvollzieher betreiben zu wollen (Amtsgericht Fürth, Beschluss vom 09.10.2007, Aktenzeichen: 1 M 6672/07 ). Sie wollen diese also ersatzlos streichen. Der Zahlung der Inkassokosten steht § 254 BGB entgegen. Ich biete an, von den geforderten und nicht nachvollziehbaren 117€ kulanterweise das Briefporto und Papierkosten, insgesamt 5 € zu begleichen. Weitere Briefkosten sind von Ihnen erst mutwillig angerichtet worden und werden nicht beglichen.

Ferner überwiese ich nur die Hälfte des Postens "Schadensersatz" für beide Aktenzeichen, da dieser Posten entgegen gängiger Rechtsprechung falsch berechnet ist und deshalb nur die Hälfte der Grundgebühr und nicht die komplette Grundgebühr berechnet werden kann (AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 05.09.2012 – Az.: 24 C 107/12 ).

Ich erwarte Ihre bereinigte Forderungsaufstellung. Darüber hinaus stelle ich nun fest, dass es ihr Unternehmen bislang unterlassen hat, mir eine unterschriebene Originalvollmacht nach § 174 BGB vorzulegen, was ich hierdurch nachzuholen erbitte.

Ich weise sie nochmals daraufhin, dass ich ALG2-Empfänger bin. Nachdem ich die o.g. Kosten, welche ich anerkannt und somit nicht zurück gewiesen habe, beglichen habe sehe ich Ihre Ansprüche als abgegolten an. Weitere Zahlungen wird es meinerseits nicht geben. Außerdem wird es weiteren Schriftverkehr mit mir nicht geben. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunftdateien.

Mit freundlichem Gruß"

LG TNP2

-----------------
""

-- Editiert TNP2 am 01.10.2013 07:26

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

PS.: Muss ich die restlichen 50 % Schadensersatz nicht doch zahlen, wenn diese vom IKU als Hauptforderung angesehen werden? Immerhin werden die dann auf die restlichen 50 % weiterhin Zinsen berechnen, oder sehe ich das falsch? Was soll ich denn dann machen?

LG TNP2

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Muss ich die restlichen 50 % Schadensersatz nicht doch zahlen, wenn diese vom IKU als Hauptforderung angesehen werden?

Nein. Das Inkassobüro kann behaupten was es will. Das ändert nichts daran, dass es Schadensersatz ist. Schadensersatz sagt, wie schon der Name, en Ersatz eines Schadens. Da aber der Anbieter auch etwas einspart (nämlich die von dir verursachten Kosten) kann sich ein Schadensersatz niemals auf die vollen 100% belaufen. Völlig egal, wie man das nun benennt.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Dann kommen die ja mit den 50 % gut weg... In einem älteren Beitrag der AGB, welche von O2 online waren, stand immerhin was von 30 % Schadensersatz.

-- Editiert TNP2 am 01.10.2013 09:16

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
TNP2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 146x hilfreich)

Ich habe doch aber Recht, dass die Zinsen falsch berechnet sind, oder? Immerhin berechnen die diese ja auf die gesamte Hauptforderung und berücksichtigen meine Zahlungen nicht.

LG TNP2

Vielen Dank für die Hilfe!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Klar. Wenn ein Teil der Forderung nicht berechtigt ist, sind auch die Zinsen darauf nicht berechtigt. Ich würde mich da aber gar nicht weiter mit dem Inkasso auseinandersetzen. Es kann falsch rechnen, wie es will. Durchsetzen wird fürs Inkasso schwer.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.503 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Geschlossen Neuer Beitrag
123·4