BFS risk & collection / Pfändungsbeschluss

20. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)
BFS risk & collection / Pfändungsbeschluss

Dachte eigentlich, dass ich mittlerweile so ziemlich alles geregelt habe mit meinen Schulden, jetzt kam am Freitag ein PfÜB (Amtsgericht Berlin / zugestellt durch einen Gerichtsvollzieher).

Das ganze beruht auf einen VB des AG Hagen vom 07.02.2006

Hab am Freitag gleich bei BFS risk & collection angerufen und nachgefragt, warum sie mich in den letzten Jahren wegen der Sache nicht einfach nochmal angeschrieben haben.

Meine Bank hat noch nichts bekommen, ich war aber gleich am selben Tag dort und habe mit meinem Berater besprochen, wie ich da jetzt vorgehe.
Werde nun nächste Woche wenn mein Gehalt auf dem Konto ist den Betrag überweisen.


So, genug der langen Vorrede - jetzt zu meiner Frage:

Auf dem PfÜB ergibt sich folgende Summe:
- Hauptforderung 207,15€
- nebst Zinsen i.H. von - da steht KEINE SUMME
- titulierte vorgerichtliche Kosten 71,64€
- Kosten des Mahn-und Vollstreckungsbescheides 84,00€
- nebst Zinsen i.H. von - da steht KEINE SUMME
- bisherige Vollstreckungskosten 84,86€

= 447,65€

Auf der angehängten Forderungsaufstellung steht aber folgende Gesamtforderung:

= 550,49€ (Stand: 26.09.2013)

Und die Dame am Telefon von BFS faselte was von über 600€


Kann mir jemand sagen welcher der drei oben genannten Beträge ich nächste Woche überweisen muss, damit mein Konto entsperrt wird?


Danke für Tipps und Ratschläge.

Grüße

toschm


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-- Editiert toschm am 20.10.2013 10:13

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15 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zinsen kannst du ggf. hier ausrechnen: www.basiszins.de/zinsrechner

Die 447€ plus Zinsen sind ggf. OK.

Bei den bisherigen Vollstreckungskosten dürfte vor allem die Kostennote des Beschlusses gemeint sein, evtl. ein Auftrag an einen GV oder Abfrage des Schuldnerverzeichnisses. wäre soweit OK, wenn auch ggf. etwas erklärungsbedürftig.

Was die am Telefon labern, ist vollkommen egal. Wenn sie mehr fordern, kannst du ggf. mit einer Vollstreckungsabwehrklage dagegen vorgehen. Sicherheitshalber sollte man aber folgendes machen (per Einschreiben):
"Hallo. Ich fordere Sie auf, mir umgehend zur Prüfung eine Forderungsaufstellung gemäß BGB zukommen zu lassen. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich frei erfundene und nicht titulierte Kostenpunkte grundsätzlich nicht bezahle und bei Zinsen vor 2010 von der Einrede der Verjährung Gebrauch mache."

Abwarten, was passiert. Auch der Bank würde ich deutlich erklären, dass du nur die Zinsen seit 2010 bezahlst und keinen frei erfundenen Unfug.

ggf. die Forderungsaufstellung einscannen und nochmal fragen, dann kann man sehen, wie viel Unfug drin versteckt ist.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 20.10.2013 10:30

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#2
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Danke mepeisen für die schnelle Rückmeldung.

Aber, an was hält sich die Bank wenn ich das überweise? An die Forderungsaufstellung oder die Angaben auf dem PfÜB?

Hier die Aufstellung (Seite 1-3 Forderungsaufstellung, Seite 4-5 Anlage Zinsaufstellung)

http://s14.directupload.net/file/d/3416/4wmox62d_pdf.htm


Mir geht es jetzt nicht so sehr darum, ob ich jetzt 20€ mehr überweise - ich möchte halt nur, dass die Kontosperre schnellstmöglich nach der Zahlung wieder aufgehoben wird.


Grüße

toschm



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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Normalerweise nur an den Beschluss. Denn das ist das, was gepfändet werden darf, mehr nicht.

Was mich arg wundert, dass es einen VB von 2006 gibt aber Zinsen von 2003 berechnet werden. Liegt dir der VB denn vor? Was steht da hinsichtlich der Zinsen bzw. wie setzen sich die 362€ daraus zusammen?
Verfahrensgebühr vom 10.7.2013 wäre irgendwo erklärungsbedürftig, könnte natürlich der Pfändungsbeschluss sein. Dass zwischendrin einiges storniert wurde, würde ich einfach mal hinnehmen.

Also evtl. stehen noch nicht mal irgendwelche Zinsen im VB. Ich persönlich könnt das nicht erklären, was da ablief. Über 600€, wie am Telefon gesagt, dürfte aber einfach nur Unfug sein.

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#4
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Nein, der VB liegt mir nicht vor.
Ich hatte überhaupt keine Ahnung, dass diese Forderung besteht.

Ich habe alles zum Thema "Schulden" ordentlich sortiert abgeheftet... aber zu o.g. Fall habe ich rein garnichts.


Sorry, aber ich habe noch ne Frage:
Wenn ich dass dann überwiesen habe - bzw. die Bank das für mich getan hat, hebt die Bank dann die Kontensperre auf oder müssen die dann erst abwarten, bis sich BFS dazu äußert
...oder kann ich auch selbst zum AG Berlin gehen mit allen Unterlagen (Überweisungsbeleg, PfÜB, etc.) und dort die Kontosperre durch Vorlage der Unterlagen aufheben lassen?

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-- Editiert toschm am 20.10.2013 12:13

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann würde ich doch noch einmal von denen eine Kopie des VB anfordern. Vorher nicht bezahlen. Eventuell eine Personenverwechslung? mich machen auch die vielen Stornos ziemlich stutzig.

Sobald die Pfändung eingeht und du ihr entsprichst, muss die Bank die Kontosperre aufheben. Dazu brauch sie keine Rückmeldung der BFS. Und du forderst dann auf jeden Fall schriftlich von der BFS die Herausgabe des entwerteten Titels im Original an.

Aber solange das noch nicht eingegangen ist bei der Bank, nutze die Zeit und versuche rauszubekommen, was das ist.

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#6
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Ok, ich schreibe BFS an und bitte darum, mir eine Kopie des VB zuzusenden.

Werden die wohl kaum machen... wenn ich mir hier Beiträge anderer User über BFS durchlese, aber probieren kann ich es ja :-)


Schönen Sonntag und danke Dir mepeisen für die Ratschläge


Grüße

toschm

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#7
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,
habe mir mal die Forderungsaufstellung angeschaut. Sieht für mich ok aus. Ich würde die Bank bitten, die offene Forderung EUR 550,00 zuzüglich Kosten des Gerichtsvollziehers (kennt die Bank) unverzüglich zu überweisen. Dann ist das Konto auch frei.

Diese Spielchen mit Kopie Vollstreckungsbescheid ... anfordern bringen doch nichts. Das Vollstreckungsgericht hat die Forderung geprüft und wenn die das so abgesegnet haben, kostet alles andere nur Zeit. Und das Konto bleibt gesperrt.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Vollstreckungsgericht wird aber auch niemals für den Schuldner die Einrede der Verjährung erheben. Das muss man schon selbst machen.

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#9
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

quote:
Wieviel hast du überweisen lassen?


Hallo mepeisen,

auf dem Pfändungsbeschluss stand ja 447,65€, auf der Forderungsaufstellung stand 550,49€...

aber in meinen Kontodaten bei der Bank stand 601,19€ (hab ich selbst gelesen auf dem Monitor).

Etwas komisch, denn desweiteren stehen am Ende des Pfändungsbeschlusses noch 15€ Gerichtskosten und auf der Zustellurkunde an die Bank stehen nochmal 35,70€ GV-Kosten.

Das wären ja dann Gesamt: 498,35€ (447,65€+15€+35,70€)

Wie dann bei der Bank eine Summe von 601,19€ zustande kommt ist mir schleierhaft...

Hab es trotzdem überweisen lassen... was soll ich in dem Moment auch machen, wenn ich die Sperre aufheben möchte.


Grüße

toschm

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

OK. Ist ja erst eine Woche her. Wenn sie Mitte nächster Woche immer noch nicht reagiert haben, mit Nachdruck nochmal anschreiben. Ich würde das so machen:
Vielleicht dick in der Überschrift "Ankündigung Strafanzeige".
"Hallo. Sie haben mittels Kontopfädung und Verweis auf einen Titel verjährte und nicht titulierte Kostennoten erpresst. Ich weise sie deutlich darauf hin, dass Sie unverzüglich eine korrekte Forderungsaufstellung vorzulegen haben und mir das zu viel gezahlte zurückzuzahlen haben. Passiert dies nicht in 7 Werktagen, werde ich einen Anwalt aufsuchen und Klage erheben, sowie Strafanzeige wegen Betrugs/Nötigung erstatten."

Man kann auch anrufen und etwas Zirkus veranstalten (wütend ja, beleidigend aber nicht).

Kommt drauf an, wie viel Ärger man noch machen will, aber 100€ haben oder nicht haben...

Achja: Die Bank freundlich auffordern, doch mal schriftlich darzulegen, wie sie auf den genannten Betrag kommt.


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-- Editiert mepeisen am 31.10.2013 15:53

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#11
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

quote:
Die Bank freundlich auffordern, doch mal schriftlich darzulegen, wie sie auf den genannten Betrag kommt.


Ja, das hört sich gut an fürs erste. Ich ruf da gleich mal an bzw. in der Pfändungsabteilung und bitte die, mir so eine Aufstellung zu schicken.


Danke für den Tipp

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#12
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

Hab bei der Pfändungsabteilung der Bank angerufen. Die Dame sagte mir, dass Sie explizit nach der Forderungsaufstellung (550,49€)+ GV und Gerichtskosten berechnet haben, da dies so im Schreiben an die Bank stand.


Naja, da ich mich eigentlich mit diesem Drecks-Inkassoladen nicht weiter rumschlagen möchte, hat das vielleicht auch sein Gutes.

Hätte die Bank nur den Betrag des PfÜB (447,65€)+ GV und Gerichtskosten überwiesen, dann würden spätestens nächste Woche wieder Briefe von BFS risk & collection bei mir ins Haus flattern.

Hast zwar schon recht mepeisen... 100€ mehr oder weniger; aber in dem Fall bin ich froh, wenn die Sache erledigt ist und ich nichts mehr von denen höre

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-- Editiert toschm am 31.10.2013 16:15

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Deine Entscheidung. Die machen das ja nur deswegen, weil sie oft genug damit durchkommen.

Aber erledigt ist das nicht. Du musst unbedingt den Titel zurückfordern. Setze denen eine knappe Frist und kündige an, bei ergebnislosem Verstreichen der Frist auf Herausgabe des Titels zu klagen.

Sonst behalten die den Titel und in 10 Jahren halten die nochmal die Hand auf. Du hast keine Beweise mehr, bezahlt zu haben und zahlst dann doppelt.

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#14
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

quote:
Du musst unbedingt den Titel zurückfordern. Setze denen eine knappe Frist und kündige an, bei ergebnislosem Verstreichen der Frist auf Herausgabe des Titels zu klagen.


Ja, stimmt. Daran hätte ich jetzt nicht gedacht.

Danke Dir für Deine Ratschläge.


Grüße

toschm

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
toschm
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 88x hilfreich)

quote:
Du musst unbedingt den Titel zurückfordern. Setze denen eine knappe Frist und kündige an, bei ergebnislosem Verstreichen der Frist auf Herausgabe des Titels zu klagen.


Habe heute den Titel im Original per Post erhalten.

Damit ist die Sache dann wohl erledigt.

Grüße

toschm

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