BFS risk & collection Titulierungsankündigung

20. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.10.2012 19:31:26
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Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
BFS risk & collection Titulierungsankündigung



Zum Sachverhalt: Im April 2010 habe ich einen Alice Vertrag abgeschlossen für meine Zweitwohnung (Mindestvertragslaufzeit 24 Monate).

Ein Jahr später, im März 2011 habe ich die Chance bekommen für ein Jahr nach Australien zu reisen. Also rief ich bei Alice an, erklärte das ich diese Wohnung auflöse und von nun an bei meinem Hauptwohnsitz (meinen Eltern) gemeldet bin und bat um Auflösung des Vertragsverhältnisses. Ich erklärte den Sachverhalt mit dem Auslandsaufenthalt und man bat mich darum eine schriftliche Kündigung zu verschicken. Dann solle der vorzeitigen Kündigung nichts im Wege stehen. Bereits einige Wochen später kam dann auch die Kündigungsbestätigung mit dem Vermerk ich solle die Geräte zurückschicken. Dies habe ich gemacht und war erleichtert, doch frühzeitig aus dem Vertrag entlassen worden zu sein.

In Australien angekommen, habe ich zwischendurch per online banking mein Konto eingesehen und musste feststellen, dass Alice einen nicht nachvollziehbaren Betrag abgehoben hat, diesen habe ich zurückbuchen lassen, Alice habe ich anschließend ausdrücklich die Einzugsermächtigung entzogen was Sie nicht davon abhielt nochmal einen noch nie aufgeführten Betrag abzuheben, von einer Rechnung die ich nie erhielt, dieser wurde wiederholt zurückgebucht. Meine Mutter informierte mich dann über ein Schreiben des Inkasso Unternehmens der BFS risk& collection. Ich verfasste anschließend einen Brief an Alice, die mir weitere Auskünfte verweigerte und vermerkte, dass das Inkasso Unternehmen nun mit der Sache beauftragt wurde.

Bis heute (nun über 1 Jahr später)werde ich von der BFS risk belästigt, es werden Alice Rechnungen eingereicht (ohne Alice Briefkopf) die ich noch nie zuvor bekommen habe, ich habe wiederholt eine Kopie der Kündigungsbestätigung eingereicht, ohne Erfolg.

Nun ist am 16.08.2012 eine Titulierungsankündigung angekommen. Einen gerichtlichen Mahnbescheid wird bis 23.08.2012 gegen mich beantragt.

Ich wende mich an euch, da ich nun sehr verunsichert bin, ich bin mir nicht sicher ob das alles rechtens ist. Ich habe eine Kündigungsbestätigung von Alice ohne weitere Kostenaufforderungen. Der Betrag der für die angeblich offene Abgeltung der Mindestvertragslaufzeit ergibt absolut keinen Sinn (wenn man die restlichen noch offenen Monate mit der monatlichen Grundgebphr multipliziert), dies habe ich mit der BFS risk auch am Telefon ausgerechnet.

Ich würde gerne wissen, wie ich hier am besten vorgehen soll. Im Internet steht teilweise das Konten einfach gepfändet werden etc. Das kann ich mir als Studentin nicht erlauben.

Mit welchen nächsten Schritten muss ich rechnen? Es ist klar, dass ich Widerspruch einlegen werde sobald das Mahnbescheid ankommt, aber wie geht es dann weiter?

Bin ich mit der Kündigungsbestätigung auf der sicheren Seite?

Ich wäre um Antwort sehr dankbar.

Vielen Dank.


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24 Antworten
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#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
Der Betrag der für die angeblich offene Abgeltung der Mindestvertragslaufzeit ergibt absolut keinen Sinn (wenn man die restlichen noch offenen Monate mit der monatlichen Grundgebphr multipliziert)/quote]

du hast hoffentlich Vollmacht angefordert und eine detaillierte Forderungsaufstellung, ferner Forderung bestritten? Nur so kannst du sinnvoll gegenargumentieren.
Und alles nachweisbar, also keine Telefonate?

-- Editiert Seufz am 20.08.2012 16:16

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#2
 Von 
guest-12319.10.2012 19:31:26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

"du hast hoffentlich Vollmacht angefordert und eine detaillierte Forderungsaufstellung, ferner Forderung bestritten? Nur so kannst du sinnvoll gegenargumentieren.
Und alles nachweisbar, also keine Telefonate?"

Ich habe keine Vollmacht angefordert, macht das jetzt noch Sinn? Habe die Forderungen aber bestritten und merhmals eine Kopie der Kündigungsbestätigung eingereicht.
Ich hatte kein Telefon, nur eine Internet Flat, also kann der Betrag nur eine bestimmte Höhe haben.
Der Kündigungsbestätigung beiliegend waren noch Informationen zur Kündigung, da wird auf die Alice Lounge gewiesen für Rechnungen nach dem Kündigungsdatum.
Mein Problem war zunächst ja nur, dass dieser Betrag doppelt so hoch war als die offenen Monatsgebühren.
Diese Abgeltungsrechnung wurde also online gestellt (ich habe die Alice Lounge jedoch leider nie genutzt), die Kopie der Rechnung habe ich erst durch die BFS bekommen, eine Auflistung von Alice wie der Betrag zu Stande kam aber nicht.
Was erwartet mich denn nun nach dieser Titulierungsankündigung? Ich bekomme mit Sicherheit ein Mahnbescheid, dann lege ich Widerspruch ein
und dann?
Vielen lieben Dank für die Antwort!

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#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

wie willst du dich sinnvoll mit jemand über die (Un)Rechtmässigkeit einer Forderung unterhalten, wenn du die Positionen gar nicht kennst? Dazu verlangt man eine Forderungsaufstellung.
Sind das jetzt Forderungen für 12 Monate Internet + 100% Inkassoaufschlag oder was wird gefordert?

Wie war die Kündigungsbestätigung verfasst? Auflagen für Ummeldebscheinigung o.a. drin oder wurde vielleicht die die Kündigung angenommen, aber nur bei Fortzahlung des Entgeltes für Vertragslaufzeit?

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#4
 Von 
guest-12319.10.2012 19:31:26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kündigung ist standardmäßig verfasst.

Sehr geehrte xxx,

schade, dass wir Sie nicht von Alice überzeugen konnten und Sie Ihr Alice Produkt nicht länger nutzen möchten. Wir bedauern Ihre Entscheidung zur Beendigung des Vertragsverhältnisses sehr und bestätigen Ihnen die Kündigung zu oben genannter Auftragsnummer zum 28.03.2011.

Weitere Informationen haben wir in der beiliegenden Übersicht für die zusammengestellt.
(In diesen weiteren Informationen wird dann auf Alice Lounge hingewiesen für Rechnungen die nach dem Kündigungsdatum anfallen)
Diese Rechnung habe ich aber leider nie eingesehen,

Die Kopie der Rechnung hab ich dann von der BFS erhalten, ausserdem eine simple Auflistung, die den bereits überzogenen Betrag um ca. 120€ für Gläubiger Mahnspesen und monatliche KFK und was nicht alles aufstockt.

Ich habe Telefonica jetzt nochmal eine Email geschrieben, mit der besagten Rechnungsnummer und die Bitte um Aufklärung der Höhe des Betrags nach Kündigungsdatum.
Vielleicht bekomme ich ja mal eine brauchbare Antwort vom Kundenservice.


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#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

da kommt nichts oder nur "an Inkasso abgegeben"-

Das Inkassobüro muss dir die Aufstellung schicken. Es könnten natürlich Falschabbuchungen sein+Gebühren - doch es wird nie eine Klärung geben, wenn du das nicht nachvollziehbar darlegen kannst und die somit die Erfolgslosigkeit einer Klage einsehen!

Titulierungsankündigung scheint ohnehin eine Worthülse zu sein, denn erst kommt Mahnbescheid, dann DEIN WIDERSPRUCH und ob dann Verhandlung und Titel folgt steht in den Sternen.

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Alice bestätigt die schriftlich die Kündigung
Du hattest eine Internetflat - vermeintliche Telefongespräche fallen ebenfalls weg

quote:
Bereits einige Wochen später kam dann auch die Kündigungsbestätigung mit dem Vermerk ich solle die Geräte zurückschicken. Dies habe ich gemacht und war erleichtert, doch frühzeitig aus dem Vertrag entlassen worden zu sein.
Kann es sein das die gegenseite die "Kosten" für die angeblich nicht erhaltenen Geräte einfordert ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#7
 Von 
guest-12319.10.2012 19:31:26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

"Kann es sein das die gegenseite die "Kosten" für die angeblich nicht erhaltenen Geräte einfordert ?
"

Das war auch ne lange Prozedur, hab ich aber letzendlich geregelt. Also um die Geräte geht es nicht.

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann gibt es eigentlich keine logische Erklärung
Ist evtl mal eine Lastschrift geplatzt ?

Ansonsten bleibt Dir nichts anders übrig als auf den angekündigten Mahnbescheid zu warten und dann Diesem - falls er kommen sollte - vollumfänglich und begründungslos zu widersprechen

Zu erwähnen ist das BFS ein typisches Masseninkassounternehmen ist d.h es ist nicht anzunehmen das sich dort jemand expl mit diesem Fall überhaupt befasst hat



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#9
 Von 
guest-12319.10.2012 19:31:26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

"Dann gibt es eigentlich keine logische Erklärung
Ist evtl mal eine Lastschrift geplatzt ?"

Die einzig logische Erklärung ist, dass mir jemand von Alice versehentlich die Kündigungsbestätigung für 2011 statt 2012 zugeschickt hat.
Und nun werden die restlichen offenen Monate verlangt.
Ganz sicher bin ich mir noch nicht, ob es doch rechtens war seitens Alice.
Die BFS hat mir ja eine Kopie geschickt der Rechnung wo lediglich
1 x Abgeltung der Mindestvertragslaufzeit steht 307,xx€

Ich hatte eine monatl. Grundgebühr von 14,99€
Bis 28.03.2011(Kündigungsbestätigungsdatum) habe ich also knapp 180€ gezahlt.
Die Abgeltung für die restlichen 12 Monate sind mir demnach nicht erklärlich.
Die AGB/FAQ der damaligen Vertragskonditinonen waren ja ausschließlich online verfügbar, ich habe mir diese nie ausgedruckt und nun stehe ich ohne da. Naja selbst Schuld.

Ich frage mich halt die ganze Zeit, ob dieser Weg rechtens ist, Kündigung zu einem Datum bestätigen und dann aber auf einen Schlag den unerklärlich zusammengestellten Betrag für die eigentliche Vertragslaufzeit abbuchen.

Ich habe hier einen ähnlichen Falle entdeckt:

http://hjbauer.de/?p=87

Ich verstehe aber nicht ganz wie es nun zu Ende gegangen ist.
Ganz unten steht das Alice die Kündigung bestätigt hat und mittendrin wird zu einem viel späteren Zeitpunkt über die Abgeltung der Mindestvertragslaufzeit "verhandelt".

Ich habe übrigens keinen Brief von Alice bekommen, indem Sie bedauern das sie den Kündigungswunsch zum soundsovielten 2011 nicht entsprechen können wegen der Vertragslaufzeit bis 2012.





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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
1 x Abgeltung der Mindestvertragslaufzeit steht 307,xx€

Nun wird es klarer.

Offensichtlich hast du vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit im Rahmen einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung den Leistungsbezug beendet. In solchen Fällen steht dem Anbieter ein entsprechender Schadensnersatz zu.



Ob der Betrag gerechtfertigt ist, kann man einfach prüfen: einfach mal die vertraglichen Vereinbarungen lesen und prüfen:
Wie lange war die Mindestvertragslaufzeit bei Kündigung?
Irgendwelche Regelungen bezüglich Schadensnersatz bei vorzeitiger Vertragsbeendigung? Wenn ja welche genau?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Die einzig logische Erklärung ist, dass mir jemand von Alice versehentlich die Kündigungsbestätigung für 2011 statt 2012 zugeschickt hat.


In dem Schreiben steht aber korrekt 2001
M.M bist Du mit diesem Schreiben aus dem Schneider

quote:
Wir bedauern Ihre Entscheidung zur Beendigung des Vertragsverhältnisses sehr und bestätigen Ihnen die Kündigung zu oben genannter Auftragsnummer zum 28.03.2011.


@Harry
Die Kündigung wird ja zum 28.2.2011 bestätigt

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#12
 Von 
guest-12319.10.2012 19:31:26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

"In dem Schreiben steht aber korrekt 2011"

Eben. Genau daher weiß ich nicht ob ich Alice was schulde oder nicht.
Ich gehe mal zur Verbraucherzentrale und frage da nach.

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#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Die BFS hat mir ja eine Kopie geschickt der Rechnung wo lediglich
1 x Abgeltung der Mindestvertragslaufzeit steht 307,xx€

Ich hatte eine monatl. Grundgebühr von 14,99€
Bis 28.03.2011(Kündigungsbestätigungsdatum) habe ich also knapp 180€ gezahlt.


Das ist genau die Erklärung. Solche Daten hättest du auch gleich posten können. Und die 14,99 galten nur in Monat 1-12, ab 13. Monat vermutlich 24,99€/Monat. War schon ewig so bei Alice mit abgestuften Preisen. Damit haut die Forderung hin.
Jetzt gibt es diese Möglichkeiten:
a) die Kündigungsbestätigung ist versehentlich falsch ausgestellt (Glück für Dich)
b) es gab weitere Korrespondenz über die "Lounge" zusammen mit den Rechnungen und dort steht die Ablösesumme von 307,xx und die Papier-Bestätigung ist losgelöst von dem restlichen Schriftverkehr zu sehen. Die Kündigung (Abschaltung) ist ja auch wunschgemäß erfolgt. (schlecht für Dich, wenn Du Deine Rechnungen+Vertragskommunikation nie prüfst)
c) Der Chaotenladen hat deine Kündigung gar nicht weiter bearbeitet, stellt Rücklastschrift fest, sperrt Anschluß und verlangt auf Grund dieses Ereignisses die Ablöse.

Da würde ich schleunigst versuchen in die Lounge zu kommen. Ich tippe nach Wahrscheinlichkeitsrechnung auf Reihenfolge c - b - a :grins:

Zitat:
man bat mich darum eine schriftliche Kündigung zu verschicken.

Wie war die formuliert? Bezug auf Telefonat und kostenfreie Auflösung eingebaut? Nicht die Einzugsermächtigung entzogen etc.???



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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 21.08.2012 15:10

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nach meiner Erfahrung macht es 0 Sinn, sich mit BFS auseinanderzusetzen. Die wollen gar nicht einlenken, die wollen ausschließlich Geld sehen und zwar mit allen teils unlauteren Mitteln.

Ich denke, wenn das von vorne der Original-Wortlaut der Kündigungsbestätigung ist, dürftest du im Recht sein. Führe aber, wie andere auch angefragt haben, noch einmal aus, wie genau dieser Verweis auf "Rechnungen, die nach der Kündigung anfallen" stattfand. Wurde explizit angekündigt, ob weitere Kosten anfallen trotz Kündigung oder nicht? Das ist einer der Knackpunkte.

Wenn das so nicht angekündigt war, dann hast du leichtes Spiel, denn dann hat Alice einen gravierenden Fehler begangen bei der Bestätigung deiner Kündigung. Wenn sie jedoch zeitgleich in diesem Schreiben angekündigt haben, dass du bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit trotz vorzeitigem Einstellen des Dienstes zahlen sollst, naja...
Dann dürfen sich die Juristen darüber streiten, ob dir aufgrund deiner persönlichen Situation mit dem Auslandsaufenthalt ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht oder ob dir das nicht zusteht. Oder ob du zu Recht davon ausgehen durftest, dass mit der Kündigungsbestätigung auch eine außerordentliche Kündigung herbeigeführt wurde.

P.S.: Du solltest dich nie auf Ratenzahlungen einlassen oder über so etwas verhandeln. Dadurch signalisierst du, dass du die Forderung azeptierst und dann ist der Weg zurück fast unmöglich.
Und auch nie die dubiosen Kosten wie "ICD-Anfrage" o.ä. akzeptieren. Auch Kontoführungsgebühren sind unzulässig. BFS bzw. Inkassounternehmen allgemein bedienen sich da hunderter Tricks, die Forderung künstlich zu erhöhen und es interessiert sie nicht, dass dies schon zigfach vor Gerichten einkassiert wurde.

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#15
 Von 
guest-12319.10.2012 19:31:26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe eine stinknormale Kündigungsbestätigung bekommen.
Es wurde nicht explizit darauf hingewiesen.
Habe genau so eine Kündigungsbestätigung:

http://hjbauer.de/wp-content/uploads/2011/10/Alice-K%C3%BCndigungsbest%C3%A4tigung-001.jpg

Auf den folgenden Seiten wo es um die Retour der Geräte geht etc., gibt es dann noch eine Spalte über Online Rechnungen, wo steht:

Rechnungen die Sie nach dem Kündigungsdatum erhalten,
stehen noch 6 Monate in der Alice Lounge für Sie bereit.
Da für die Anmeldung in der Alice Lounge ihre Rufnummer nach Deaktivierung Ihres Anschlusses nicht mehr zur Verfügung steht, verwenden Sie bitte folgenden Benutzernamen: xxxxxxx


Es scheint ein Standard Anhang zu sein, der bei jeder Kündigungsbestätigung herausgegeben wird.

Wann muss ich denn mit dem Mahnbescheid rechnen?
Kann das jetzt noch Wochen oder nur Tage dauern?

Lieben Gruß!

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Die 24,99 ab Monat 13 sind nicht relevant denn :

quote:
Wir bedauern Ihre Entscheidung zur Beendigung des Vertragsverhältnisses sehr und bestätigen Ihnen die Kündigung zu oben genannter Auftragsnummer zum 28.03.2011.



Bezüglich der späteren rechnungen :
Es ist natürlich möglich das ein Kunde kurz vor Vertragsbeendigung beispielsweise Call Through Gespräche geführt hat (Call by Call geht ja nicht)



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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
@Harry
Die Kündigung wird ja zum 28.2.2011 bestätigt

Stimmt, aber die enthält ja keine Verzichtserklärung bezüglich Schadensersatz. Der Vorbehalt der Forderung von Schadensersatz muss dann auch nicht in der Kündigung explizit erwähnt werden.

Wenn so etwas im Vertrag steht, dann reicht das. Nur müsste dann man mal schauen, ob das durchsetzbar wäre.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ich schätze die Wahrscheinlichkeit einer chaotisch-falschen Belastung bei >77,7%. Somit kann man dem Mahnbescheid hoffentlich gelassen entgegen sehen. Wann der kommt- das kann selbst meine Kristallkugel nicht sagen.
Vollumfänglich widersprechen ohne Stellungnahme, da Belege dem Inkasso vorliegen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

@TabulaRa5a
Das Schreiben solltest du dringend aus dem Netz nehmen, es enthält jede Menge persönliche Daten.
Du soltest diese unkenntlich machen und kannst es ja dann wieder einstellen.





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#20
 Von 
guest-12319.10.2012 19:31:26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, ich warte dann einfach mal den Mahnbescheid ab.

@Harry van Sell

Es ist nicht meine persönliche Kündigungsbestätigung.
Die wurde dieses Jahr hier http://hjbauer.de/?p=87
online gestellt.

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#21
 Von 
guest-12319.10.2012 19:31:26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte ich dem Widerspruch nicht eine Kopie meiner Kündigungsbestätigung beifügen?

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Sollte ich dem Widerspruch nicht eine Kopie meiner Kündigungsbestätigung beifügen?

Kann man machen. Ob es was nützt ist ein anderes Thema ...



Was genau steht denn nun im deinen vertraglichen Vereinbarungen zum Thema Schandensersatz???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich sehe das durchaus etwas anders. Aus der Kündigung und dem Wortlaut ergibt sich eindeutig, dass die Telefonica einer außerordentlichen Kündigung trotz Mindestvertragslaufzeit zugestimmt hat. Das hätte sie nicht tun müssen. Sie hat weder angekündigt, dass es weitere Kosten gibt noch die Kündigung auf das Ende der Vertragslaufzeit datiert.

Es wurde nicht der Anschluss gekündigt zum XXXX, es wurde der Vertrag selbst gekündigt. Es wurde nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt, sondern es wurde zum XXXX gekündigt. Daraus lässt sich schon ablesen, dass man seitens Telefonica auf die vertraglichen Leistungen ab Monat 13 freiwillig verzichtet hat. Sicherlich, man hätte dies nicht unbedingt tun müssen, hat man aber.
Man kann nicht freiwillig einvernehmlich einen Vetrag vorzeitig auflösen und dann aber im Nachhinein daraus einen Schadensersatz ablesen wollen.

Wenn man Schadensersatz fordert, muss man das in meinen augen entweder durch Verweis auf de Mindestvertragslaufzeit in der Kündigungsbestätigung bereits kenntlich machen oder direkt die Kündigung erst zum wirklichen Ende des Vertrages aussprechen.

Unabhängig davon, dass man trotzdem ordnungsmäße Rechnungen stellen muss, was hier ebenfalls nicht geschehen ist.

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#24
 Von 
guest-12319.10.2012 19:31:26
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell

Ich habe mir die vertraglichen Vereinbarungen leider nie aus dem Internet ausgedruckt. Den Tarif, den ich damals wählte, gibt es heute auch garnicht mehr.
Ich habe schon einige Male gesucht, werde aber nicht fündig.


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