Hallo liebe Rechtsritter,
ich habe nun innerhalb von 9 Tagen zwei Schreiben von BFS bekommen. Die Zahlung hat sich in dieser Zeit von 117,94 auf 153 Euro erhöht. Ich habe eine Abschlussrechnung von 1&1 nicht beglichen und habe prompt einen Inkassobrief erhalten.
Ist es denn überhaupt möglich, dass so viele Kosten in so wenigen Tagen zustande kommen?
Denn jetzt wollen die auch noch jeden Monat 2,50 Euro bis die Forderung beglichen ist. Zudem kommen noch weitere anfallende Zinsen hinzu!
Gibt es denn sowas?
Liebste Grüße
BFS risk&collection GmbH 1&1 Inkassoschreiben
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
quote:
Gibt es denn sowas?
Wenn Du die anderen Beiträge liest, wirst Du feststellen das das tägliche Gebührensteigertungen quasi zum "Tagesgeschäft" gehören.
Ansonsten wäre wichtig zu wissen, ob es eine Rücklastschrift war und ob ihr das Inkasso schon kontaktiert habt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Sehr unwahrscheinlich. Wie hoch ist die ursprüngliche Rechnung? Hast du eine Forderungsaufstellung erhalten? Wenn nicht, fordere die einmal an. Beispielsweise (Einschreiben):
quote:
Hallo.
Zur Prüfung der Forderung legen Sie mir eine Forderungsaufstellung und eine Vollmacht nach BGB vor. Ich untersage Ihnen vorsorglich die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien.
Oder aber du bezahlst erst einmal die ursprüngliche Rechnung an 1&1 (Verwendungszweck "Nur Hauptforderung") und wartest auf die nächsten eins zwei Schreiben.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Liste mal Hauptforderung und Gebühren auf
Inkassofirmen wie BFS tricksen gerne und spekulieren auf Unkenntnis - Inkassogebühren sind meisten nicht durchsetzungsfähig
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/
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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "
Wie viel Inkassogebühren dürfen die denn nehmen?
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Im Grunde eigentlich 0,00€. So sehen es genug Gerichte. Wenn aber doch ein Gericht dazwischen ist, was denen Inkassogebühren erlaubt, sind diese auf diejenigen gebühren begrenzt, die ein Rechtsanwalt nehmen darf. Diese sind wiederum begrenzt auf eine 1,3 Gebühr nach RVG.
Das ist eine Tabelle (siehe Google). Bei einem Streitwert unterhalb von 300€ wären das 32,50€ Gebühren. Zzgl. Auslagen (Beispielsweise Briefporto, so beispielsweise 3€). Selbst mit Briefporto landet man damit, wie du siehst, deutlich unter dem, was hier vermutlich gefordert wurde.
Ich würde erst einmal deutlich eine Forderungsaufstellung einfordern. Darauf hast du Anspruch. Im Prinzip ist das eine vernünftige Auflistung dessen, was sie fordern.
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Ich habe mich auf euren Rat hin dort gemeldet und eine Kostenaufstellung gefordert.
Hauptforderung: 52,97
Gläubigermahnspesen: 10,00
monatl. Kontoführungkosten: 2,50
Inkassogrundvergütung 42,00
Kosten Personenprüfung: 7,00
Inkassozusatzvergütung: 3,00
ZE Überweisung: -30,00
Kontoführungskosten 06.2013 : 2,50
IKU Ratenbest. mit EG: 35,00
Ähm... Ich steige da nicht durch und weiß nicht wirklich was die nehmen dürfen und was nicht. BITTE HELFT MIR!
Forderungsstand zum 02.07.2013: 125,69
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Hast du irgendetwas unterschrieben?
Ansonsten: Kontoführungskosten sind Unfug. Inkassovergütung ist nicht erstattungsfähig. Kosten Personenführung ist Unfug. "Inkassozusatzvergütung" ist grober Unfug. "IKU Ratenbestätigung mit EG" dürfte genauso Unfug sein.
Ich würde einmalig antworten, beispielsweise "Die überwiesenen 30€ werden ausschließlich mit der Hauptforderung verrechnet. Ansonsten zahlen Sie sie umgehend wieder zurück. Ich werde die restliche Hauptforderung (22,97€) und Mahnspesen überweisen. Ich weise die übrigen Posten (Kontoführungskosten, Personenführungskosten, Inkassovergütung, Inkasso-Zusatzvergütung, IKU Ratenbestätigung) zurück.
Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Aukunfteien.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mir bekannt ist, dass diese Forderungaufstellung grob gegen die Ausführungen ihre Geschäftsführers Herrn Weinreich vom 15.5. gegenüber dem Rechtsausschuss des Bundestages verstoßen. Demnach stellen ihre Forderungen unseriöses Geschäftsgebahren dar und werden daher von mir zurückgewiesen."
Der zweite Absatz ist natürlich Geschmackssache. Ich bin zwar nciht verwundert, eigentlich wusste ich es vorher. Aber es ist doch faszinierend, wie grob die Leute in den Führungsetagen dieses Inkassos die Politiker anlügen.
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Ich habe garnichts unterschrieben!
Nur aus Angst eine Ratenzahlung verinbart und die erste Rate überwiesen.
Darf ich dein Beispiel an die Bfs schicken? Hört sich super an und entspricht meiner Vorstellung.
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Klar darfst du. Ich übernehme aber keine Garantie, dass es vollständig ok ist und funktioniert (siehe Signatur). Im Gegenteil. Sie werden das so oder so nicht akzeptieren. Natürlich im gleichen Zug dann auch überweisen.
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quote:
"Die überwiesenen 30€ werden ausschließlich mit der Hauptforderung verrechnet. Ansonsten zahlen Sie sie umgehend wieder zurück. Ich werde die restliche Hauptforderung (22,97€) und Mahnspesen überweisen. Ich weise die übrigen Posten (Kontoführungskosten, Personenführungskosten, Inkassovergütung, Inkasso-Zusatzvergütung, IKU Ratenbestätigung) zurück.
Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Aukunfteien.
Den Satz würde ich noch einfügen
"Ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon "
Und das Ganze per Einschreiben schicken und zeitnah gerunded 30 € zweckgebunden überweisen
Diesmal mit dem Zusatz im Überweisungsträger : Nur hauptforderung
Stell Dich trotzdem auf einige Briefe ein in welchem man Dir gegenüber versucht die rechtmäsigkeit von Inkassogebühren zu begründen
Am Besten dann nochmal posten
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