BFS risk&collection GmbH 1&1 Inkassoschreiben

26. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Die_Luna1991
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
BFS risk&collection GmbH 1&1 Inkassoschreiben

Hallo liebe Rechtsritter,

ich habe nun innerhalb von 9 Tagen zwei Schreiben von BFS bekommen. Die Zahlung hat sich in dieser Zeit von 117,94 auf 153 Euro erhöht. Ich habe eine Abschlussrechnung von 1&1 nicht beglichen und habe prompt einen Inkassobrief erhalten.
Ist es denn überhaupt möglich, dass so viele Kosten in so wenigen Tagen zustande kommen?
Denn jetzt wollen die auch noch jeden Monat 2,50 Euro bis die Forderung beglichen ist. Zudem kommen noch weitere anfallende Zinsen hinzu!
Gibt es denn sowas?

Liebste Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

quote:
Gibt es denn sowas?

Wenn Du die anderen Beiträge liest, wirst Du feststellen das das tägliche Gebührensteigertungen quasi zum "Tagesgeschäft" gehören.

Ansonsten wäre wichtig zu wissen, ob es eine Rücklastschrift war und ob ihr das Inkasso schon kontaktiert habt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sehr unwahrscheinlich. Wie hoch ist die ursprüngliche Rechnung? Hast du eine Forderungsaufstellung erhalten? Wenn nicht, fordere die einmal an. Beispielsweise (Einschreiben):

quote:

Hallo.

Zur Prüfung der Forderung legen Sie mir eine Forderungsaufstellung und eine Vollmacht nach BGB vor. Ich untersage Ihnen vorsorglich die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien.


Oder aber du bezahlst erst einmal die ursprüngliche Rechnung an 1&1 (Verwendungszweck "Nur Hauptforderung") und wartest auf die nächsten eins zwei Schreiben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Liste mal Hauptforderung und Gebühren auf

Inkassofirmen wie BFS tricksen gerne und spekulieren auf Unkenntnis - Inkassogebühren sind meisten nicht durchsetzungsfähig

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#4
 Von 
Die_Luna1991
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie viel Inkassogebühren dürfen die denn nehmen?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Grunde eigentlich 0,00€. So sehen es genug Gerichte. Wenn aber doch ein Gericht dazwischen ist, was denen Inkassogebühren erlaubt, sind diese auf diejenigen gebühren begrenzt, die ein Rechtsanwalt nehmen darf. Diese sind wiederum begrenzt auf eine 1,3 Gebühr nach RVG.

Das ist eine Tabelle (siehe Google). Bei einem Streitwert unterhalb von 300€ wären das 32,50€ Gebühren. Zzgl. Auslagen (Beispielsweise Briefporto, so beispielsweise 3€). Selbst mit Briefporto landet man damit, wie du siehst, deutlich unter dem, was hier vermutlich gefordert wurde.

Ich würde erst einmal deutlich eine Forderungsaufstellung einfordern. Darauf hast du Anspruch. Im Prinzip ist das eine vernünftige Auflistung dessen, was sie fordern.

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#6
 Von 
Die_Luna1991
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich auf euren Rat hin dort gemeldet und eine Kostenaufstellung gefordert.

Hauptforderung: 52,97
Gläubigermahnspesen: 10,00
monatl. Kontoführungkosten: 2,50
Inkassogrundvergütung 42,00
Kosten Personenprüfung: 7,00
Inkassozusatzvergütung: 3,00
ZE Überweisung: -30,00
Kontoführungskosten 06.2013 : 2,50
IKU Ratenbest. mit EG: 35,00

Ähm... Ich steige da nicht durch und weiß nicht wirklich was die nehmen dürfen und was nicht. BITTE HELFT MIR!

Forderungsstand zum 02.07.2013: 125,69

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du irgendetwas unterschrieben?

Ansonsten: Kontoführungskosten sind Unfug. Inkassovergütung ist nicht erstattungsfähig. Kosten Personenführung ist Unfug. "Inkassozusatzvergütung" ist grober Unfug. "IKU Ratenbestätigung mit EG" dürfte genauso Unfug sein.

Ich würde einmalig antworten, beispielsweise "Die überwiesenen 30€ werden ausschließlich mit der Hauptforderung verrechnet. Ansonsten zahlen Sie sie umgehend wieder zurück. Ich werde die restliche Hauptforderung (22,97€) und Mahnspesen überweisen. Ich weise die übrigen Posten (Kontoführungskosten, Personenführungskosten, Inkassovergütung, Inkasso-Zusatzvergütung, IKU Ratenbestätigung) zurück.
Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Aukunfteien.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass mir bekannt ist, dass diese Forderungaufstellung grob gegen die Ausführungen ihre Geschäftsführers Herrn Weinreich vom 15.5. gegenüber dem Rechtsausschuss des Bundestages verstoßen. Demnach stellen ihre Forderungen unseriöses Geschäftsgebahren dar und werden daher von mir zurückgewiesen."

Der zweite Absatz ist natürlich Geschmackssache. Ich bin zwar nciht verwundert, eigentlich wusste ich es vorher. Aber es ist doch faszinierend, wie grob die Leute in den Führungsetagen dieses Inkassos die Politiker anlügen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#8
 Von 
Die_Luna1991
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe garnichts unterschrieben!
Nur aus Angst eine Ratenzahlung verinbart und die erste Rate überwiesen.

Darf ich dein Beispiel an die Bfs schicken? Hört sich super an und entspricht meiner Vorstellung.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Klar darfst du. Ich übernehme aber keine Garantie, dass es vollständig ok ist und funktioniert (siehe Signatur). Im Gegenteil. Sie werden das so oder so nicht akzeptieren. Natürlich im gleichen Zug dann auch überweisen.

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
"Die überwiesenen 30€ werden ausschließlich mit der Hauptforderung verrechnet. Ansonsten zahlen Sie sie umgehend wieder zurück. Ich werde die restliche Hauptforderung (22,97€) und Mahnspesen überweisen. Ich weise die übrigen Posten (Kontoführungskosten, Personenführungskosten, Inkassovergütung, Inkasso-Zusatzvergütung, IKU Ratenbestätigung) zurück.
Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Aukunfteien.




Den Satz würde ich noch einfügen
"Ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon "

Und das Ganze per Einschreiben schicken und zeitnah gerunded 30 € zweckgebunden überweisen
Diesmal mit dem Zusatz im Überweisungsträger : Nur hauptforderung

Stell Dich trotzdem auf einige Briefe ein in welchem man Dir gegenüber versucht die rechtmäsigkeit von Inkassogebühren zu begründen

Am Besten dann nochmal posten











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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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