BID - Bayerischer Inkasso Dienst Forderung über shop-apotheke

26. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nordlicht89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
BID - Bayerischer Inkasso Dienst Forderung über shop-apotheke

Hallo Zusammen,

ich habe es versäumt eine Rechnung bei Shop-Apotheke.com zu begleichen und nun ein Schreiben des Bayerischen Inkasso Dienstes erhalten:

https://s19.directupload.net/images/191026/mx95qtsy.jpg

Als erstes habe ich bei der Hotline der Apotheke angerufen, da ich nach der eigentlichen Rechnung nie eine Erinnerung oder Mahnung erhalten habe. Der Herr am Telefon meinte, es sind eine Erinnerungsmail und zwei Schreiben per Post rausgegangen. Dass die Mail evtl auch im SPAM gelandet ist. Ich gehe meine Mails sehr sorgfältig durch, auch im SPAM-Ordner, von daher bin ich mir sicher, nie so eine Erinnerung erhalten zu haben. Auf dem Postweg schon gar nicht, ich bin kein Mensch der Briefe ignoriert oder nicht öffnet.

Der Rechnungsbetrag hat sich von 17,36€ auf eine Forderung von 69,71€ erhöht. Bin ich verpflichtet alles zu bezahlen? Die aufgelisteten Posten sieht man auf dem Bild.

Danke für Eure Hilfe!

Viele Grüße,
Nordlicht89

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Nordlicht89):
Der Rechnungsbetrag hat sich von 17,36€ auf eine Forderung von 69,71€ erhöht. Bin ich verpflichtet alles zu bezahlen? Die aufgelisteten Posten sieht man auf dem Bild.
Nein bist du nicht.

Zahlen musst du:
- Hauptforderung
- Zinsen
- Mahngebühren (maximal 2,50 pro Mahnung ab der 2. Mahnung)

Folgende Posten musst du so nicht bezahlen (Widerspruch schreiben):
- Inkassokosten (maximal 0,5 > BGH sagt 0,3) (Quelle)
- Post & Tele-Pauschale (siehe Link)

(=Maximal 18,00 € ) wären zulässig.

Die Mahngebühren sind hier jedoch zu hoch & daher erstmal nicht zu bezahlen solange kein Nachweis vorliegt bzw. die diese Rechtfertigen. Bei 2 Schreiben per Post wären das 2,50 € (ab 2. Schreiben m.W.). Ob Mails in Rechnung gestellt werden dürfen bin ich mir gerade unsicher.

Hier nochmal ne kleine Info zum Thema Mahngebühren: https://www.schuldnerberatung.de/mahngebuehren/

-- Editiert von DStein am 26.10.2019 12:17

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#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Bei 2 Schreiben per Post wären das 2,50 €

Pro Schreiben. Also 5,00 EUR

Zitat:
Ob Mails in Rechnung gestellt werden dürfen bin ich mir gerade unsicher.

Dürfen sie nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Zitat:
Bei 2 Schreiben per Post wären das 2,50 €

Pro Schreiben. Also 5,00 EUR
Ja genau, so meinte ich das.
1. "Zahlungserinnerung" kostenlos, ab der 1. Mahnung (quasi 2. Schreiben) dann je 2,50 €

Zitat (von The Mentalist):
Zitat:
Ob Mails in Rechnung gestellt werden dürfen bin ich mir gerade unsicher.

Dürfen sie nicht.
Okay dann habe ich das richtig in Errinnerung gehabt :)

-- Editiert von DStein am 26.10.2019 18:09

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Zahlen musst du:
...
- Mahngebühren (maximal 2,50 pro Mahnung ab der 2. Mahnung)
Zitat (von The Mentalist):
Pro Schreiben. Also 5,00 EUR

Beides falsch.

Als erstes muss die Mahnung mal zugestellt werden, um überhaupt Verzug auszulösen. Für die Zustellung wäre der Gläubiger beweispflichtig. Nicht zugestellte Mahnungen sind das Ksotenrisiko des Gläubigers.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Nordlicht89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten! Dann weiß ich (fast), was ich alles bezahlen muss.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von DStein):
Zahlen musst du:
...
- Mahngebühren (maximal 2,50 pro Mahnung ab der 2. Mahnung)
Zitat (von The Mentalist):
Pro Schreiben. Also 5,00 EUR

Beides falsch.

Als erstes muss die Mahnung mal zugestellt werden, um überhaupt Verzug auszulösen. Für die Zustellung wäre der Gläubiger beweispflichtig. Nicht zugestellte Mahnungen sind das Ksotenrisiko des Gläubigers.


Inwiefern kann der Gläubiger das denn beweisen? Dann hätte die Mahnung doch per Einschreiben mit Unterschrift versendet worden müssen?

Muss der Widerspruch per Post erfolgen, oder reicht eine E-Mail?

Danke euch!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Nordlicht89):
Inwiefern kann der Gläubiger das denn beweisen?

Das ist dann das Problem des Gläubigers



Zitat (von Nordlicht89):
Dann hätte die Mahnung doch per Einschreiben mit Unterschrift versendet worden müssen?

Man könnte auch die Logfiles des Servers vom Mailempfang nutzen.



Zitat (von Nordlicht89):
Muss der Widerspruch per Post erfolgen, oder reicht eine E-Mail?

Es gilt das Gleiche wie für die Mahnung: man muss die Zustellung nachweisen. Für Private ist da das Einschreiben-Einwurf eine gute Variante.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte auch die Logfiles des Servers vom Mailempfang nutzen.
Kann der Absender auf die Logfiles des Empfänger Providers zugreifen? :???: Ich meine was auf dem eigenen Server abgeht logischerweise ja, aber auf die Server-Files des Empfänger Providers? Dem wäre mir neu wenn der Provider des Empfängers da nicht mitspielt. Bitte um Aufklärung :???:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Kann der Absender auf die Logfiles des Empfänger Providers zugreifen?

Nein, aber auf seine eigenen.


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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von DStein):
Kann der Absender auf die Logfiles des Empfänger Providers zugreifen?

Nein, aber auf seine eigenen.
logischerweise. Aber das inkasso kann ja nicht nachweisen das die E-Mail beim Empfänger auch tatsächlich eingegangen ist. Ich wüsste nicht wie das gehen soll ohne Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Technisch gesehen geht das gerade nicht, das ist ja der "Witz". EMails lassen sich nur dann zweifelsfrei als zugestellt nachweisen, wenn der Empfänger beispielsweise Bezug auf sie nimmt. Oder auch mittels Lesebestätigung.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Aber das inkasso kann ja nicht nachweisen das die E-Mail beim Empfänger auch tatsächlich eingegangen ist.

Die Server kommunizieren miteinander. Der Empfänger-Server bestätigt den Erhalt der Mail für Empfänger XY.

Nur sind die meisten Mailserver so eingestellt, das die die Sachen weder extra speichern, noch in einigermaßen verständlicher Form.
Somit geht das in der Regel schlicht unter bzw. ist schon automatisch gelöscht, wenn es gebraucht wird.

Und man weis nicht, ob ein Gericht genug Kompetenz hätte, diese Logfiles bezüglich der Beweisbarkeit zu beurteilen.


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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Der Empfänger-Server bestätigt den Erhalt der Mail für Empfänger XY.

Nein, gerade nicht. Das witzige ist, dass das klassische EMail-Protokoll keine gerichtsfeste Zustellung vorsieht. Im Grunde sagt es nur "Habe verstanden". mehr nicht. Ob die Mail dann wirklich zugestellt wird, ob da noch Relais dazwischen sind, all das steht auf einem anderen Blatt.

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#13
 Von 
Nordlicht89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Hilfe! Ich habe fristgerecht erstmal nur die Hauptforderung + Zinsen bezahlt und in einem Widerruf um die Nachweise für die entstandenen Mahnkosten gebeten. Dort habe ich auch die Kosten die zu hohen Inkassokosten bemängelt und sie erstmal nicht bezahlt.

Nun habe ich folgendes Schreiben erhalten:

https://www.directupload.net/file/d/5627/ofotifwt_jpg.htm

Entweder ist zu dem Zeitpunkt der Erstellung des Schreibens mein Widerruf noch nicht berücksichtigt worden oder das Schreiben wurde schlichtweg ignoriert.

Den letzten Satz finde ich persönlich auch ziemlich daneben, das wirkt als wolle man mir nochmal ein schlechtes Gewissen bzw. Angst machen.

Ich würde jetzt erstmal abwarten, was weiter passiert?!

Viele Grüße,
Nordlicht89

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#14
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Was willst du hier mit einem Widerruf? Du hast etwas gekauft auf Rechnung und nicht bezahlt. Warum dann ein Widerruf? Selbst bei einem Widderuf wären Verzugskosten ok. Ansonsten gilt die 30 Tage Regelung

Ansonsten kannst du entweder nichts zahlen oder die 0,3 fache Gebühr wie hier schon erwähnt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Nordlicht89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Was willst du hier mit einem Widerruf? Du hast etwas gekauft auf Rechnung und nicht bezahlt. Warum dann ein Widerruf? Selbst bei einem Widderuf wären Verzugskosten ok. Ansonsten gilt die 30 Tage Regelung

Ansonsten kannst du entweder nichts zahlen oder die 0,3 fache Gebühr wie hier schon erwähnt.


Entschuldigung, ich meinte Widerspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nordlicht89
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

nun sind sie auch auf meinen Widerspruch eingangen - und haben diesen abgelehnt. Die Erklärung dafür erschließt sich mir nicht so ganz, wie sollte ich jetzt am besten verfahren?

https://www.directupload.net/file/d/5631/wy3k4ke9_jpg.htm

Danke und viele Grüße,
Nordlicht89

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Natürlich meckern die. Wieso sollten sie auch zugeben, dass sie Unfug treiben? :-)

Ich würde deren Bettelbrief ignorieren. Wichtig ist nur, was von einem Gericht kommt.

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#18
 Von 
Biensche123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
mich würde es interessieren wie die Sache nun ausgegangen ist.
Mir ist es heute leider genauso ergangen bzw ähnlich ergangen. Ich hatte heute eine Mahnung ausgestellt per 31.03.2020 von besagten Unternehmen im Briefkasten, die ich auch bereit bin zu bezahlen, da ich die Rechnung verpennt habe zu bezahlen allerdings zeitlich hatte ich auch heute das Schreiben vom Inkassounternehmen im Briefkasten. Nach telefonischer Rücksprache bei der Apotheke wurde mir angeblich schon 3 Mahnschreiben zugesandt unter anderem eine Erinnerung per Mail. Ich habe die Mails von Shop-Apotheke der letzten 3 Jahre noch in meinem Mail-Postfach aber keine Zahlungserinnerung. Aus einer Forderung von 37,81 EUR sind jetzt stolze 111,84 EUR geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
twenny
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Biensche123):
Hallo,
mich würde es interessieren wie die Sache nun ausgegangen ist.
Mir ist es heute leider genauso ergangen bzw ähnlich ergangen. Ich hatte heute eine Mahnung ausgestellt per 31.03.2020 von besagten Unternehmen im Briefkasten, die ich auch bereit bin zu bezahlen, da ich die Rechnung verpennt habe zu bezahlen allerdings zeitlich hatte ich auch heute das Schreiben vom Inkassounternehmen im Briefkasten. Nach telefonischer Rücksprache bei der Apotheke wurde mir angeblich schon 3 Mahnschreiben zugesandt unter anderem eine Erinnerung per Mail. Ich habe die Mails von Shop-Apotheke der letzten 3 Jahre noch in meinem Mail-Postfach aber keine Zahlungserinnerung. Aus einer Forderung von 37,81 EUR sind jetzt stolze 111,84 EUR geworden.


Das würde mich auch sehr interessieren habe heute auch so einen Brief im Briefkasten gehabt, die Rechnung muss total untergegangen sein... vor allem habe ich zwischen der besagten Rechnung und dem Inkassoschreiben sogar noch was bei denen bestellt und bezahlt, da müsste man doch dran erkennen, dass jemand etwas vergessen hat und eine Erinnerung schreiben. bin echt verärgert, habe grad mein Emailpostfach durchgeschaut und nichts gefunden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Dann würde ich auch erst mal davon ausgehen, dass es unberechtigt ist. Das Inkasso muss euch die genauen Unterlagen (Bestellung/ Vertragsnachweis, Liefernachweis) vorlegen.

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