Hallo Zusammen,
ich habe es versäumt eine Rechnung bei Shop-Apotheke.com zu begleichen und nun ein Schreiben des Bayerischen Inkasso Dienstes erhalten:
https://s19.directupload.net/images/191026/mx95qtsy.jpg
Als erstes habe ich bei der Hotline der Apotheke angerufen, da ich nach der eigentlichen Rechnung nie eine Erinnerung oder Mahnung erhalten habe. Der Herr am Telefon meinte, es sind eine Erinnerungsmail und zwei Schreiben per Post rausgegangen. Dass die Mail evtl auch im SPAM gelandet ist. Ich gehe meine Mails sehr sorgfältig durch, auch im SPAM-Ordner, von daher bin ich mir sicher, nie so eine Erinnerung erhalten zu haben. Auf dem Postweg schon gar nicht, ich bin kein Mensch der Briefe ignoriert oder nicht öffnet.
Der Rechnungsbetrag hat sich von 17,36€ auf eine Forderung von 69,71€ erhöht. Bin ich verpflichtet alles zu bezahlen? Die aufgelisteten Posten sieht man auf dem Bild.
Danke für Eure Hilfe!
Viele Grüße,
Nordlicht89
BID - Bayerischer Inkasso Dienst Forderung über shop-apotheke
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Nein bist du nicht.ZitatDer Rechnungsbetrag hat sich von 17,36€ auf eine Forderung von 69,71€ erhöht. Bin ich verpflichtet alles zu bezahlen? Die aufgelisteten Posten sieht man auf dem Bild. :
Zahlen musst du:
- Hauptforderung
- Zinsen
- Mahngebühren (maximal 2,50 pro Mahnung ab der 2. Mahnung)
Folgende Posten musst du so nicht bezahlen (Widerspruch schreiben):
- Inkassokosten (maximal 0,5 > BGH sagt 0,3) (Quelle)
- Post & Tele-Pauschale (siehe Link)
(=Maximal 18,00 € ) wären zulässig.
Die Mahngebühren sind hier jedoch zu hoch & daher erstmal nicht zu bezahlen solange kein Nachweis vorliegt bzw. die diese Rechtfertigen. Bei 2 Schreiben per Post wären das 2,50 € (ab 2. Schreiben m.W.). Ob Mails in Rechnung gestellt werden dürfen bin ich mir gerade unsicher.
Hier nochmal ne kleine Info zum Thema Mahngebühren: https://www.schuldnerberatung.de/mahngebuehren/
-- Editiert von DStein am 26.10.2019 12:17
Zitat:Bei 2 Schreiben per Post wären das 2,50 €
Pro Schreiben. Also 5,00 EUR
Zitat:Ob Mails in Rechnung gestellt werden dürfen bin ich mir gerade unsicher.
Dürfen sie nicht.
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Ja genau, so meinte ich das.Zitat:Zitat:Bei 2 Schreiben per Post wären das 2,50 €
Pro Schreiben. Also 5,00 EUR
1. "Zahlungserinnerung" kostenlos, ab der 1. Mahnung (quasi 2. Schreiben) dann je 2,50 €
Okay dann habe ich das richtig in Errinnerung gehabtZitat:Zitat:Ob Mails in Rechnung gestellt werden dürfen bin ich mir gerade unsicher.
Dürfen sie nicht.
-- Editiert von DStein am 26.10.2019 18:09
ZitatZahlen musst du: :
...
- Mahngebühren (maximal 2,50 pro Mahnung ab der 2. Mahnung)
ZitatPro Schreiben. Also 5,00 EUR :
Beides falsch.
Als erstes muss die Mahnung mal zugestellt werden, um überhaupt Verzug auszulösen. Für die Zustellung wäre der Gläubiger beweispflichtig. Nicht zugestellte Mahnungen sind das Ksotenrisiko des Gläubigers.
Vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten! Dann weiß ich (fast), was ich alles bezahlen muss.
Zitat:ZitatZahlen musst du: :
...
- Mahngebühren (maximal 2,50 pro Mahnung ab der 2. Mahnung)ZitatPro Schreiben. Also 5,00 EUR :
Beides falsch.
Als erstes muss die Mahnung mal zugestellt werden, um überhaupt Verzug auszulösen. Für die Zustellung wäre der Gläubiger beweispflichtig. Nicht zugestellte Mahnungen sind das Ksotenrisiko des Gläubigers.
Inwiefern kann der Gläubiger das denn beweisen? Dann hätte die Mahnung doch per Einschreiben mit Unterschrift versendet worden müssen?
Muss der Widerspruch per Post erfolgen, oder reicht eine E-Mail?
Danke euch!
ZitatInwiefern kann der Gläubiger das denn beweisen? :
Das ist dann das Problem des Gläubigers
ZitatDann hätte die Mahnung doch per Einschreiben mit Unterschrift versendet worden müssen? :
Man könnte auch die Logfiles des Servers vom Mailempfang nutzen.
ZitatMuss der Widerspruch per Post erfolgen, oder reicht eine E-Mail? :
Es gilt das Gleiche wie für die Mahnung: man muss die Zustellung nachweisen. Für Private ist da das Einschreiben-Einwurf eine gute Variante.
Kann der Absender auf die Logfiles des Empfänger Providers zugreifen? Ich meine was auf dem eigenen Server abgeht logischerweise ja, aber auf die Server-Files des Empfänger Providers? Dem wäre mir neu wenn der Provider des Empfängers da nicht mitspielt. Bitte um AufklärungZitatMan könnte auch die Logfiles des Servers vom Mailempfang nutzen. :
ZitatKann der Absender auf die Logfiles des Empfänger Providers zugreifen? :
Nein, aber auf seine eigenen.
logischerweise. Aber das inkasso kann ja nicht nachweisen das die E-Mail beim Empfänger auch tatsächlich eingegangen ist. Ich wüsste nicht wie das gehen soll ohne HilfeZitat:ZitatKann der Absender auf die Logfiles des Empfänger Providers zugreifen? :
Nein, aber auf seine eigenen.
Technisch gesehen geht das gerade nicht, das ist ja der "Witz". EMails lassen sich nur dann zweifelsfrei als zugestellt nachweisen, wenn der Empfänger beispielsweise Bezug auf sie nimmt. Oder auch mittels Lesebestätigung.
ZitatAber das inkasso kann ja nicht nachweisen das die E-Mail beim Empfänger auch tatsächlich eingegangen ist. :
Die Server kommunizieren miteinander. Der Empfänger-Server bestätigt den Erhalt der Mail für Empfänger XY.
Nur sind die meisten Mailserver so eingestellt, das die die Sachen weder extra speichern, noch in einigermaßen verständlicher Form.
Somit geht das in der Regel schlicht unter bzw. ist schon automatisch gelöscht, wenn es gebraucht wird.
Und man weis nicht, ob ein Gericht genug Kompetenz hätte, diese Logfiles bezüglich der Beweisbarkeit zu beurteilen.
Zitat:Der Empfänger-Server bestätigt den Erhalt der Mail für Empfänger XY.
Nein, gerade nicht. Das witzige ist, dass das klassische EMail-Protokoll keine gerichtsfeste Zustellung vorsieht. Im Grunde sagt es nur "Habe verstanden". mehr nicht. Ob die Mail dann wirklich zugestellt wird, ob da noch Relais dazwischen sind, all das steht auf einem anderen Blatt.
Danke für eure Hilfe! Ich habe fristgerecht erstmal nur die Hauptforderung + Zinsen bezahlt und in einem Widerruf um die Nachweise für die entstandenen Mahnkosten gebeten. Dort habe ich auch die Kosten die zu hohen Inkassokosten bemängelt und sie erstmal nicht bezahlt.
Nun habe ich folgendes Schreiben erhalten:
https://www.directupload.net/file/d/5627/ofotifwt_jpg.htm
Entweder ist zu dem Zeitpunkt der Erstellung des Schreibens mein Widerruf noch nicht berücksichtigt worden oder das Schreiben wurde schlichtweg ignoriert.
Den letzten Satz finde ich persönlich auch ziemlich daneben, das wirkt als wolle man mir nochmal ein schlechtes Gewissen bzw. Angst machen.
Ich würde jetzt erstmal abwarten, was weiter passiert?!
Viele Grüße,
Nordlicht89
Was willst du hier mit einem Widerruf? Du hast etwas gekauft auf Rechnung und nicht bezahlt. Warum dann ein Widerruf? Selbst bei einem Widderuf wären Verzugskosten ok. Ansonsten gilt die 30 Tage Regelung
Ansonsten kannst du entweder nichts zahlen oder die 0,3 fache Gebühr wie hier schon erwähnt.
ZitatWas willst du hier mit einem Widerruf? Du hast etwas gekauft auf Rechnung und nicht bezahlt. Warum dann ein Widerruf? Selbst bei einem Widderuf wären Verzugskosten ok. Ansonsten gilt die 30 Tage Regelung :
Ansonsten kannst du entweder nichts zahlen oder die 0,3 fache Gebühr wie hier schon erwähnt.
Entschuldigung, ich meinte Widerspruch.
Hallo Zusammen,
nun sind sie auch auf meinen Widerspruch eingangen - und haben diesen abgelehnt. Die Erklärung dafür erschließt sich mir nicht so ganz, wie sollte ich jetzt am besten verfahren?
https://www.directupload.net/file/d/5631/wy3k4ke9_jpg.htm
Danke und viele Grüße,
Nordlicht89
Natürlich meckern die. Wieso sollten sie auch zugeben, dass sie Unfug treiben? :-)
Ich würde deren Bettelbrief ignorieren. Wichtig ist nur, was von einem Gericht kommt.
Hallo,
mich würde es interessieren wie die Sache nun ausgegangen ist.
Mir ist es heute leider genauso ergangen bzw ähnlich ergangen. Ich hatte heute eine Mahnung ausgestellt per 31.03.2020 von besagten Unternehmen im Briefkasten, die ich auch bereit bin zu bezahlen, da ich die Rechnung verpennt habe zu bezahlen allerdings zeitlich hatte ich auch heute das Schreiben vom Inkassounternehmen im Briefkasten. Nach telefonischer Rücksprache bei der Apotheke wurde mir angeblich schon 3 Mahnschreiben zugesandt unter anderem eine Erinnerung per Mail. Ich habe die Mails von Shop-Apotheke der letzten 3 Jahre noch in meinem Mail-Postfach aber keine Zahlungserinnerung. Aus einer Forderung von 37,81 EUR sind jetzt stolze 111,84 EUR geworden.
ZitatHallo, :
mich würde es interessieren wie die Sache nun ausgegangen ist.
Mir ist es heute leider genauso ergangen bzw ähnlich ergangen. Ich hatte heute eine Mahnung ausgestellt per 31.03.2020 von besagten Unternehmen im Briefkasten, die ich auch bereit bin zu bezahlen, da ich die Rechnung verpennt habe zu bezahlen allerdings zeitlich hatte ich auch heute das Schreiben vom Inkassounternehmen im Briefkasten. Nach telefonischer Rücksprache bei der Apotheke wurde mir angeblich schon 3 Mahnschreiben zugesandt unter anderem eine Erinnerung per Mail. Ich habe die Mails von Shop-Apotheke der letzten 3 Jahre noch in meinem Mail-Postfach aber keine Zahlungserinnerung. Aus einer Forderung von 37,81 EUR sind jetzt stolze 111,84 EUR geworden.
Das würde mich auch sehr interessieren habe heute auch so einen Brief im Briefkasten gehabt, die Rechnung muss total untergegangen sein... vor allem habe ich zwischen der besagten Rechnung und dem Inkassoschreiben sogar noch was bei denen bestellt und bezahlt, da müsste man doch dran erkennen, dass jemand etwas vergessen hat und eine Erinnerung schreiben. bin echt verärgert, habe grad mein Emailpostfach durchgeschaut und nichts gefunden.
Dann würde ich auch erst mal davon ausgehen, dass es unberechtigt ist. Das Inkasso muss euch die genauen Unterlagen (Bestellung/ Vertragsnachweis, Liefernachweis) vorlegen.
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