BVg + "unrechtmŠssige" InkassogebŸhren

9. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
dboxxer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)
BVg + "unrechtmŠssige" InkassogebŸhren

Hallo,
ich wurde von der BVG beim Schwarzfahren erwischt. -Keine Diskussion ksotet 40teuro.
Nun bin ich eine kleine Schlusse und habe natôrlich vergessen zu ôberweisen.

Anstatt einer Mahnung kommt dann 40teuro + 35teuro von infoscore.

Ich habe hier nachgelesen das es einem "buchhalterisch" fitten betrieb zuzumutten sei das (Mahnungen) erstmal selber zu organisieren.

Die 40 euro zahle ich aufjedenfall -bin ja schwarzgefahren. Aber die 35 euro fôr eine a4 blatt sehe ich nicht ein!
Wie regelt man das?
Da wird es ja mit Sicherheit eine Handhabe geben?!

Grôsse aus der klammen hauptstadt ;-)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

zahl die hauptforderung an die verkehrsbetriebe direkt aufs kto .
erzähle dem inkassobüro nichts darüberer sondern ...warte den nächsten inkassobrief ab und negiere dann unverzüglich per fax die forderung mangels vorlage der vollmacht gem § 174 BGB - ohne auf die bereits geleistete zahlung einzugehen

so würde ich es machen
gruß
thehellion

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#2
 Von 
dboxxer
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Was ist den konkrett mit "per fax negieren" gemeint?

GrŸsse dboxxer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

schicke ein telefax ans inkassobüro
Ich lehne die forderung mangels vorlage der vollmacht gem 174 BGB ab

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