Hallo,
ich wurde von der BVG beim Schwarzfahren erwischt. -Keine Diskussion ksotet 40teuro.
Nun bin ich eine kleine Schlusse und habe natôrlich vergessen zu ôberweisen.
Anstatt einer Mahnung kommt dann 40teuro + 35teuro von infoscore.
Ich habe hier nachgelesen das es einem "buchhalterisch" fitten betrieb zuzumutten sei das (Mahnungen) erstmal selber zu organisieren.
Die 40 euro zahle ich aufjedenfall -bin ja schwarzgefahren. Aber die 35 euro fôr eine a4 blatt sehe ich nicht ein!
Wie regelt man das?
Da wird es ja mit Sicherheit eine Handhabe geben?!
Grôsse aus der klammen hauptstadt ;-)
BVg + "unrechtmŠssige" InkassogebŸhren
9. Mai 2006
Thema abonnieren
Frage vom 9. Mai 2006 | 13:27
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 7x hilfreich)
BVg + "unrechtmŠssige" InkassogebŸhren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Mai 2006 | 10:07
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
zahl die hauptforderung an die verkehrsbetriebe direkt aufs kto .
erzähle dem inkassobüro nichts darüberer sondern ...warte den nächsten inkassobrief ab und negiere dann unverzüglich per fax die forderung mangels vorlage der vollmacht gem § 174 BGB
- ohne auf die bereits geleistete zahlung einzugehen
so würde ich es machen
gruß
thehellion
#2
Antwort vom 10. Mai 2006 | 11:03
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 7x hilfreich)
Was ist den konkrett mit "per fax negieren" gemeint?
GrŸsse dboxxer
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. Mai 2006 | 21:41
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
schicke ein telefax ans inkassobüro
Ich lehne die forderung mangels vorlage der vollmacht gem 174 BGB ab
Und jetzt?
Schon
267.937
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
55 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
40 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten