Bahn Card Universum

10. Juni 2024 Thema abonnieren
 Von 
Julischka73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bahn Card Universum

Hallo liebe Leute. :smile:

Ich bin froh, dass ich diese Gemeinschaft gefunden habe.

Zunächst einmal möchte ich mich für mein schlechtes Deutsch entschuldigen. Aufgrund der Ernsthaftigkeit der Situation habe ich mich entschieden, einen Übersetzer zu benutzen. Ich hoffe, das klappt wie gewünscht.

Ich und meine Tochter kamen Ende letzten Jahres nach Deutschland und mir wurde geraten, eine Bahn Card zu kaufen, wenn ich reise.
Also kaufte ich eine davon, bevor ich einen Vergnügungspark auf der anderen Seite von Deutschland besuchte.


Am 7. März habe ich die Karte bestellt und am 10. März storniert, weil die Bahn Card billiger war als ein normales A -> B Ticket und zurück.


Hier ist das Problem... Ich habe das Abo innerhalb der App storniert. Das ist klar. Aber ich habe keine Kündigungsbestätigung bekommen. Aber die Karte war aus der App verschwunden.

Im nächsten Monat habe ich gesehen, dass wieder 49 € überwiesen wurden. Ich habe die Zahlung zurückgebucht und eine E-Mail an die DB geschrieben. Nach einer Weile hieß es „Ihren Abo-Vertrag haben wir zum 30.April 2024 gekündigt und bedanken uns bei Ihnen, dass Sie das Abonnement genutzt haben.", was nichts mit dem zu tun hatte, was ich geschrieben hatte. Also habe ich versucht, das mit einem deutschen Mädchen zu klären, das mir freundlicherweise geholfen hat.

Dann bekam ich trotzdem eine Mahnung per Brief.

Noch eine Mail... Und schließlich antwortete der Bahn-Support: hätte Ihre Mitteilung fristgerecht bis zum 10. des Vormonats bei uns vorliegen müssen.

Nun,... Das habe ich auch getan, genau am 10.ten März.

Ich habe es ihnen noch einmal gesagt. Sie sagten, sie bräuchten einen Nachweis und sagten mir, wie ich die Karte wieder zu meiner App hinzufügen kann. Ich tat es und war erstaunt, dass der Buchungstag der 18. April war....ich habe Anfang März ein Abo abgeschlossen.Und der „Buchungstag" ist der 18. April?!?

Ich habe eine weitere E-Mail geschrieben und gefragt, warum das so ist. Eine automatische Antwort war alles, was ich bekam. Das deutsche Mädchen half mir wieder und rief bei der Bahn an. Sie sagten uns, sie würden meine E-Mail sofort prüfen und beantworten.Keine Antwort.Eine letzte Mail...Keine Antwort..Jedes Mal nur diese automatischen Antworten.
Ich dachte, das könnte es gewesen sein und der Typ hat wirklich geholfen, indem er abgesagt hat oder so. Aber heute bekam ich einen Brief von „Universum Inkasso". Datiert auf den 04.06. / heute erhalten. :???:


Sie waren sehr barsch und teilten mir mit, dass ich 67,11 € zahlen soll, um Konsequenzen zu vermeiden, was die Summe von:

Werkvertrag 49,00 €
Inkassovergütung 18,00 € - Unverzinsl. Kosten
0,5 Geschäftsgebühr § 13e RDG, analog §13 Abs. II RVG Nr. 2300 Abs. II VV RVG aus 49 € - 15,00 €
Post und Telekommunikationspauschale 3 €
8,62% aus 49 € 0,11 € & 0,11 € Zinsen


Ist das in Ordnung? Mir fällt es im Moment schwer, das Leben mit meiner Tochter zu meistern und mir fehlt ein bisschen die Energie und in diesem kleinen Dorf ist es schwer, Hilfe zu finden. Ich möchte auch nicht zu viel verlangen. Es überfordert mich nur mit dem Problem weil jetzt die Bahn nicht mehr zuständig ist, aber das Universum und die viel mehr Geld wollen. Am Telefon sagten die mir vorhin auf meine Erklärung wir haben die forderung sie müssen bezahlen.

Ist der 18te normal? Dürfen die soviel mehr wollen?

Vielleicht könnt ihr mir alle helfen. Danke für eure viele Zeit.


Vielen Dank
Julischka


-- Editiert von User am 10. Juni 2024 22:03

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125985 Beiträge, 40575x hilfreich)

Zitat (von Julischka73):
Das habe ich auch getan, genau am 10.ten März.

Zum einen lautet es "bis zum" und nicht "am".
Zum anderen, kann man das irgendwie beweisen?



Zitat (von Julischka73):
Inkassovergütung 18,00 € - Unverzinsl. Kosten
0,5 Geschäftsgebühr § 13e RDG, analog §13 Abs. II RVG Nr. 2300 Abs. II VV RVG aus 49 € - 15,00 €
Post und Telekommunikationspauschale 3 €

Werden nur 18 EUR gefordert? Oder werden 18 EUR + 15 EUR + 3 EUR gefordert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Julischka73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zum einen lautet es "bis zum" und nicht "am".
Zum anderen, kann man das irgendwie beweisen?


Werden nur 18 EUR gefordert? Oder werden 18 EUR + 15 EUR + 3 EUR gefordert?



Hallo zusammen.

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Das bedeutet also, dass ich bis zum 09.03. 23:59:59 kündigen musste, um genau zu sein, richtig?


Ich glaube sie verlangen nur 18. Also die anderen Kosten sind da zusammengerechnet. Ich habe jetzt sieben Tage Zeit, das zu bezahlen. Oder, wie der Typ am Telefon sagte, es könnte ernsthafte Konsequenzen geben, die ich nicht mit einer Tochter haben möchte. Ich habe Angst, dass sie mich ins Gefängnis stecken, also werde ich das Geld leihen und es so schnell wie möglich schicken. Aber ich habe Angst, dass sie danach mehr verlangen oder so...

https://i.ibb.co/r3N3BvC/IMG-20240610-231119298.jpg

Also ist das gut und ok?

Und es steht dort: "Bitte beachten Sie, dass sich die ind er Aufstellung angegebene Geschäftsgebühr nach Ablauf von 16 Tagen auf eine 0,9 Geschäftsgebühr erhöht. In Abhängigkeit vom Umfang unserer zukünftigen Tätigkeit wäre eine Berechnung der geschäftsbgebühr mit einem Faktor von maximal 1,3 im gesetzlichen Rahmen."


Zu der ersten Frage: Ich kann nicht beweisen das ich beendet habe. Aber ich kann beweisen das ich nicht am 18 April gebucht habe sondern nur am 7 März - Nur weiß ich nicht ob die vielleicht immer am 18ten starten aus irgendeinem Grund.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125985 Beiträge, 40575x hilfreich)

Zitat (von Julischka73):
Das bedeutet also, dass ich bis zum 09.03. 23:59:59 kündigen musste, um genau zu sein, richtig?

Ja



Zitat (von Julischka73):
Ich habe jetzt sieben Tage Zeit, das zu bezahlen.

Es muss in 7 Zagen auf dem Konto des Inkasso sein.



Zitat (von Julischka73):
wie der Typ am Telefon sagte,

Mit Inkassos telefoniert man nicht. Nie. Niemals.


Zitat (von Julischka73):
es könnte ernsthafte Konsequenzen geben, die ich nicht mit einer Tochter haben möchte.

Hat er das so gesagt?



Zitat (von Julischka73):
Ich habe Angst, dass sie mich ins Gefängnis stecken,

Da wir hier in einem echten Rechtsstaat leben ist das ausgeschlossen.



Zitat (von Julischka73):
werde ich das Geld leihen und es so schnell wie möglich schicken

Solle man auf jeden Fall machen. Nicht so schnell wie möglich, sondern den Termin einhalten, sonst wird es teuer. Und darauf achten, das der Verwendungszweck stimmt. Und auch die Zinsen komplett mit überwiesen werden.



Zitat (von Julischka73):
Aber ich habe Angst, dass sie danach mehr verlangen oder so...

Ja, das kann passieren.
Wenn das so ist, wieder hier melden.



Zitat (von Julischka73):
Ich kann nicht beweisen das ich beendet habe.

Das ist schlecht.



Zitat (von Julischka73):
Nur weiß ich nicht ob die vielleicht immer am 18ten starten aus irgendeinem Grund.

Nö, das dürfte technische Gründe haben.




-- Editiert von User am 11. Juni 2024 01:09

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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