Bahncard - Umzug - Inkasso

27. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.05.2018 13:31:18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bahncard - Umzug - Inkasso

Guten Tag zusammen,

Ich bin Bahncard25 Abonnent.
Im August 2016 wurde an meine alte Anschrift die neue Bahncard25 geschickt, die dann ab 2.9.2016 gültig war. Aus meiner alten Wohnung bin ich zum 31.8.2016 ausgezogen. Direkt darauf habe ich meine Adresse auf meinem bahn.de account geändert, nicht jedoch separat auf meinem bahncard service-account...

Deswegen sind die Überweisungsforderungen, die wohl erst ab September 2016 verschickt wurden nie bei mir angekommen, worauf letztendlich am Freitag, 25.11.2016 dieses Schreiben vom Inkasso-Unternehmen Universum des DB BahnCard Service an meine Eltern geschickt wurde (ich wohne seit 10 Jahren nicht mehr da).



Meine Frage: Muss ich die Inkasso-Gebühren auf jeden Fall bezahlen (67,90€) oder reicht es, wenn ich die Bahncard-Gebühren (64,83€) an die Bahn überweise? Es gab kein Mahnschreiben und immerhin hatte ich meine Adresse auf bahn.de geändert.

Viele Grüße,
TVolt



-- Editier von TVolt am 27.11.2016 12:30

-- Editier von TVolt am 27.11.2016 12:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

ICH würde die HF zahlen und das Schreiben, wenn noch möglich, zurücksenden mit dem Vermerkt "Empfänger unbekannt".

Im Übrigen schon einmal zur Info, die DB gehört nicht der Schufa an und nach Zahlung der HF sollte auch kein MB kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und natürlich bei der Bahn mal ahnungslos anfragen, wo die Bahncard denn bleibt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.05.2018 13:31:18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
ICH würde die HF zahlen und das Schreiben, wenn noch möglich, zurücksenden mit dem Vermerkt "Empfänger unbekannt".

Im Übrigen schon einmal zur Info, die DB gehört nicht der Schufa an und nach Zahlung der HF sollte auch kein MB kommen.


Danke für die Antwort.
Dann überweise ich die HF also direkt an DB Bahncard Services?
"Empfänger unbekannt" ist denke ich zu spät, da der Brief schon geöffnet ist und das Inkasso Unternehmen offensichtlich herausgefunden hat, dass wir verwandt sind..
Wie kann ich mich sonst gegen die Inkasso-Gebühren wehren, wenn die nicht locker lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

HF an die DB zahlen wenn möglich.

Es ist doch völlig wuscht ob ihr verwandt seid oder nicht. Du wohnst doch da nicht. Ich würde dann halt spätestens das nächste Schreiben ungeöffnet zurückschicken mit dem Vermerkt "Wohnt seit Jahren nicht mehr hier".


Nach einer weiteren Adressermittlung werden die noch viele Briefe schreiben und dir auch ungefragt antworten warum du zahlen müsstest. Auch werden noch div. Schreiben vom RA Neumeyer kommen. Man kann alles getrost ignorieren. Nur falls tatsächlich ein MB kommen sollte, was ich für unwahrscheinlich halte, muss man grundlos widersprechen und zurück per Einschreiben ans AG Hünfeld. Geklagt wird zu 100% nicht.

-- Editiert von Ex Inkassomitarbeiter am 28.11.2016 10:21

1x Hilfreiche Antwort

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