Bank kündigt das Konto und möchte Inkasso einschalten für Dispo

16. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)
Bank kündigt das Konto und möchte Inkasso einschalten für Dispo

Hallo,

meine Bank hat mir mein Konto gekündigt und möchte nun, dass ich innerhalb von 10 Tagen das Konto ausgleiche.

Derzeit ist es mir nicht möglich das alles auf einen Schlag zu bezahlen, es sind 3000 Euro. Ich habe direkt eine Ratenzahlung angeboten, daraufhin wurde dies verneint und mir mitgeteilt, dass ein Inkassounternehmen sich melden wird, sollte ich es nicht innerhalb der Frist bezahlen.

Habe ich eine Möglichkeit einer Klärung ohne ein Inkassounternehmen? Habe ich das Recht, dass die Bank mir eine Ratenzahlung anbietet?

Bitte um Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von S-lebt):
Habe ich eine Möglichkeit einer Klärung ohne ein Inkassounternehmen?

Ja:
Zitat (von S-lebt):
alles auf einen Schlag zu bezahlen




Zitat (von S-lebt):
Habe ich das Recht, dass die Bank mir eine Ratenzahlung anbietet?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
S-lebt
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 1x hilfreich)

wegen solchen antworten lieb ichs hier immer :D

mir ist es aber nicht möglich alles auf einen schlag zu bezahlen.

und nun will die Bank ein Inkasso unternehmen einschalten und die kosten dafür muss ich zahlen.

also hab ich pech und habe keine möglichkeiten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von S-lebt):
habe keine möglichkeiten?

Kommt auf die Details an.

Die Bank war mit dem neuen Ratenangebot nicht einverstanden?
Wäre denn eine Umschuldung möglich? Privat oder über eines der seriösen Umschuldungangebote?


Falls auch das ausscheidet, wird man abwarten müssen, was passiert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 360x hilfreich)

Im Übrigen wäre noch zu prüfen, ob es überhautpt notwendig ist ein Inkassounternehmen (und damit unnötige Kosten zu verursachen).
Der Schuldner hat ja durchaus einen Zahlungswillen. Die Beauftragung eines Inkassounternehmens könnte hier unnötig sein. Der Verkauf der Forderung an ein Inkassounternehmen wäre zwar erlaubt, der verursacht dem Schuldner aber keine neuen Kosten, weil das Inkassounternehmen in eigenem Namen eintreiben würde.

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