Hallo,
Aufgrund der Corona Pandemie und erfolgter Kündigung konnte ich meine Kreditkarte-Verpflichtungen nicht mehr komplett bedienen. Zwei Kreditkarten Rechnungen sind auf meinem Girokonto belastet worden, wodurch das Girokonto sich nun mit 6.000 Euro im Minus befindet.
Von der Volksbank wurde ich im Dezember aufgefordert das Girokonto bis 15.01.2021 auszugleichen. Andernfalls wird das Girokonto gekündigt.
Verzweifelt habe ich versucht mich mit der Volksbank dahingehend zu verständigen, indem ich Ratenzahlungen in mtl. Höhe von 200 Euro angeboten habe. Doch die Bank lässt sich auf nichts ein und hat mich sogar gestern telefonisch kontaktiert um mich an die Frist zum 15.01. erinnert. Die Bank akzeptiert mein Ratenzahlungsangebot nicht. Wenn der Ausgleich nicht fristgerecht erfolgt, würde die Forderung an ein Inkassobüro abgegeben. Hier hätte ich dann noch die Möglichkeit mich mit dem Inkasso mit Ratenzahlungen zu einigen. Das Girokonto würde dann aber trotzdem gekündigt werden.
Da ich bisher eine gute Bonität bei der Schufa habe, frage ich mich folgendes.
1.) Ist die Kündigung eines Girokonto ein negativer Schufa Eintrag?
2.) Wenn ich mich mit dem Inkasso Büro dann einigen sollte, wird sowas dann auch in der Schufa als negativer Eintrag vermerkt?
3.) Ist die Volksbank nicht auch an eine Schadensminderungspflicht gebunden? Kann die Bank einfach so eine Ratenzahlungsmöglichkeit an ein Inkasso abgeben, in dem Wissen dass dann lediglich die Kosten erhöht werden?
4.) Gibt es im vorliegenden Fall noch eine andere Lösung?
Danke für die Hilfe.
Bank lehnt Ratenzahlung ab und will Förderung an Inkasso abgeben
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Die Kosten des Inkassobüros muss das Inkassobüro bzw. die Bank selbst tragen. Als Schuldner müssen sie da gar nichts zahlen, da die Bank ja weiss, dass Sie zahlungsunfähig sind.
Ausserdem entstehen keine wirklichen Kosten. Die Bank zahlt an das Inkassobüro i.d.R. keinen einzigen Cent.
Zahlungsunfähig will ich nicht sagen. Halt nur nicht in einer Summe. Ich bin ja zahlungswillig.
Was mich hauptsächlich interessiert, was erwartet mich bzgl. Schufa.
1.) Ist die Kündigung eines Girokonto ein negativer Schufa Eintrag?
2.) Wenn ich mich mit dem Inkasso Büro dann einigen sollte, wird sowas dann auch in der Schufa als negativer Eintrag vermerkt, oder droht mir erst ein negativer Eintrag, wenn ich mich nicht mit dem Inkasso Büro einigen kann?
Ich habe übrigens mal ein Schlichtungsverfahren bei der Ombudsstelle der VR Banken eingeleitet. Nutzt mir aber wohl kaum was, weil die Volksbank ja am 15.01. schon die Kündigung aussprechen will.
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Zitat6.000 Euro im Minus :
imho zu wenig. Wie als ob die hier 2,5 Jahre oder mehr (eher mehr) hinterherlaufen wolle.Zitatindem ich Ratenzahlungen in mtl. Höhe von 200 Euro angeboten habe :
Ich rate zur Umschuldung
Ich hatte ja zwischenzeitlich sogar 300 Euro mtl. angeboten.
Umschuldung? Und wie?
Zitat:
Umschuldung? Und wie?
Ähm...das können nur Sie wissen. Und Ihre Bank. Also am besten mal ein Gespräch mit dem Bankberater vereinbaren.
Zitat:Zitat:
Umschuldung? Und wie?
Ähm...das können nur Sie wissen. Und Ihre Bank. Also am besten mal ein Gespräch mit dem Bankberater vereinbaren.
Das ist ja das Problem. Die Bank lässt sich ja auf keine Lösungsansätze ein. Sie beharren auf den Forderungsausgleich bis 15.01. in einer Summe. Andernfalls Kündigung und Abgabe an Inkasso.
Mit der Bank ist keine Lösung mehr möglich.
Daher meine weiterführenden Fragen hinsichtlich Inkasso und Schufa.
Einen Schufa-Eintrag wird man nicht verhindern können. Die Bank muss weder auf Ratenzahlungen eingehen noch so etwas selbst anbieten.
Wie hier aber auch steht, sind sämtliche Inkassogebühren nciht von dir zu bezahlen. Die Bank wusste davon. Ich würde dem Inkasso, sobald es sich meldet. folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ihre Mandantin wusste von meinen Geldproblemen und meiner coronabedingten Kündigung. Sie hat eine Einigung ausdrücklich verweigert. Ich mache auch Ihnen gerne mein Ratenzahlungsangebot von XXX€ monatlich. Ich diskutiere nicht und höhere Raten sind mir auch nicht möglich. Inkassokosten und Rateneinigungskosten werde ich selbstverständlich gemäß ständiger Rechtsprechung ablehnen müssen. Sollten Sie sich verweigern, sehe ich mich aufgrund meiner Lage gezwungen, über eine Schuldnerberatung die Privatinsolvenz einzuleiten"
Dann abwarten. Ob du dann wirklich in Insolvenz gehst, sei dahin gestellt. Aber dann mal abwarten, wie sie reagieren.
Mepeisen seinen Vorschlag mit einer Inso zu drohen ist lächerlich bis kontraproduktiv.
Wenn der Schufaeintrag unbedingt verhindert werden soll würde ich einen Kredit beantragen und damit umschulden. Die Frist ist jedoch arg knapp.
Zitat:Mepeisen seinen Vorschlag mit einer Inso zu drohen ist lächerlich bis kontraproduktiv.
Na wenn du das sagst.
Zitat:Wenn der Schufaeintrag unbedingt verhindert werden soll würde ich einen Kredit beantragen und damit umschulden. Die Frist ist jedoch arg knapp.
Ein Kredit bei Arbeitslosigkeit? Oder hast du das im Ausgangsbeitrag überlesen? Ja, es steht da etwas unscheinbar, aber sei mal realistisch.
Erst mal Danke für die Hilfe.
Umschuldung mittels Kredit wird wg der Knappheit nicht mehr funktionieren. Bin zwar zurzeit arbeitslos aber beginne ab 1.3. eine neue Arbeit und kann auch Raten bedienen.
Mir geht es auch in erster Linie darum, dass ein negativer Eintrag Auswirkungen auf bestehende Verträge (Autokredit und Kreditkarte) hätte. Sowohl den Autokredit als auch meine Kreditkarte bediene ich ohne Probleme.
Mit dem Inkasso Büro kann ich mich schon einigen.
Von wem habe ich denn ein negativen Schufa Eintrag zu erwarten? Von der Bank, weil mir das Girokonto gekündigt wird?
Oder von dem Inkassobüro wenn ich mich mit denen auf Raten verständige?
Umschuldung ginge über eine andere Bank - da gibt es ja einige Vergleichsportale die so was anbieten. Oder die Bank bei der man Autokredit / Kreditkarte hat?
ZitatVon wem habe ich denn ein negativen Schufa Eintrag zu erwarten? Von der Bank, weil mir das Girokonto gekündigt wird? :
Die Kündigung des Kontos ist nicht das Problem.
Aber der aktuelle Saldo wird zur Rückzahlung fällig gestellt und Du gleichst ihn nicht aus. Das kann zu einem Schufaeintrag führen.
Als Bankmitarbeiter würde ich mir bei Deinem Ratenangebot vereimert vorkommen.
Berry
Zitat:
Als Bankmitarbeiter würde ich mir bei Deinem Ratenangebot vereimert vorkommen.
Berry
Kann ich nicht nachvollziehen, denn die Bank bietet grundsätzlich Raten bei Rückführungsvereinbarungen auch bis max. 84 Raten (!) an.
In meinem Fall läge man bei ca. 30 bis 36 Raten. Was wäre da so ungewöhnlich? Den Schuldner in die PI zu drängen, bringt der Bank auch kein Geld.
Und jetzt?
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