Bankdarlehen 2009 gekündigt, ab wann verjährt?

19. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Buddy1980
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Bankdarlehen 2009 gekündigt, ab wann verjährt?

Guten Morge alle zusammen,

habe da mal eine Frage, ich konnte krankheitsbedingt (nur Krankengeld erhalten) meine Raten nicht mehr bezahlen. Im November 2009 wurde mir der Kredit seitens der Bank gekündigt, im März 2010 wurde es an ein Inkassobüro abgetreten, diese haben gleichzeitig einen Schufaeintrag veranlasst. Danach habe ich bis 2012 nichts mehr gehört, bis sich ein anderes Inkassobüro wegen dieser Forderung meldete, diesen habe ich schritlich im August 2012 einen Vergleich i. H. v. 40% angeboten (das Geld hätten mir meine Eltern bereit gestellt), der allerdings abgelehnt wurde. Danach passierte wieder nichts, bis gestern ein Schreiben kam, dass ich mich telefonisch melden sollte. Die Forderung ist nicht tituliert und die letzte Zahlung erfolgte in 2009. Ich wüsste nun gerne ab wann die Verjährung eintritt, oder schon eingetreten ist. Freue mich über jede Antwort und bedanke mich im vorraus.

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8 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Durch Kündigung und Fälligstellung greift hier die zehnjährige Hemmung. Das heißt, es ist frühestens 31.12.2022 verjährt. BGB §497 Absatz 3, wenn ich das richtig im Kopf habe.

Wie sieht es bei dir aus? Einkommen? Kids/Frau bzw. Unterhaltspflicht? Andere Schulden? Wie sieht die Schufa ansonsten aus?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Buddy1980
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe ein Kind, bin unterhaltsverpflichtet, den ich auch bezahle und danach bleiben mir gerade mal 1000Eur selbst. Hätte gedacht, dass durch den Verkauf der Forderung seitens der Bank in 2010, die 3jährige Frist eintreffen würde.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vermutlich wurde nur der Forderungseinzug abgetreten und nicht die Forderung selbst verkauft. Kann man sich aber nicht drauf verlassen. Wie viel verdienst du netto? http://www.meine-schulden.de/fp_files_new/Pfaendungstabelle-2013-ZPO-850.pdf
wenn du weniger als 1440€ verdienst, ist mit einem unterhaltspflichtigen Kind nichts pfändbar. Vielleicht schreibt man denen das noch einmal. Nicht im Detail, lediglich dass du mit einem unterhaltspflichtigen Kind unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegst.

Falls du drüber liegst, würde ich vorläufig nichts schreiben. Was soll man auch tun. Ggf. wirklich mal anrufen, dann aber nichts am Telefon sagen, nur "Ich habe ihnen am XX. doch einen Brief geschrieben, mehr kann ich halt nicht."

Ansonsten muss man halt abwarten, was noch passiert.

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-- Editiert mepeisen am 19.12.2013 10:26

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#4
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich wüsste nun gerne ab wann die Verjährung eintritt, oder schon eingetreten ist. <hr size=1 noshade>



Da muss man differenzieren und die Sachlage genau prüfen.

Es gibt aus dem Darlehen sozusagen 2 Ansprüche, die jeweils fälligen Raten bis zur Kündigung und den Rückzahlungsanspruch nach Kündigung.

Die Regelverjährung sind 3 Jahre, wäre also abgelaufen. Die wird aber nach § 497 III BGB um 10 Jahre gehemmt, wenn vor Ablauf Zahlungsverzug eingetreten ist.

Das ist bei den offenen Raten bis zur Kündigung klar der Fall, die sind sicher nicht verjährt.

Was die Darlehensrestschuld nach Kündigung angeht, ist das aber nur der Fall, wenn die Bank nicht nur gekündigt hat (= Fälligkeit), sondern darüber hinaus die Bank eine Mahnung geschickt hat (= Verzug). Nur dann greift insoweit die Hemmung, daran fehlt es oft.

Wenn dem so wäre, wären also "nur" die unbezahlten Raten bis zur Kündigung nicht verjährt.

Allerdings hast du 08.12 einen Vergleich angeboten, da der nicht zustande kam, liegt wohl kein Anerkenntnis nach § 212 BGB vor (= Neubeginn der Verjährung ab 08.12). Das kann man aber auch anders sehen (!), je nachdem, was du geschrieben hast.

Sicher liegen Verhandlungen i.S. § 203 BGB vor, d.h. die Verjährung war mindestens 3 Monate gehemmt.

Wenn die Ablehnung des Vergleichs nicht danach kam, wäre also am 31.03.2013 die Verjährung eingetreten, nur die unbezahlten Raten wären noch erfolgreich einklagbar.

Also wäre zu klären: Wurde gemahnt? Liegt ein Anerkenntnis vor?

Die Verjährung ist i.Ü. eine Einrede, kein Automatismus, man muss sie ggf. ausdrücklich geltend machen.



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#5
 Von 
Buddy1980
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, habe heute wieder ein Schreiben bekommen vom Inkasso, mit dem Satz:

ehemalige Forderung der xxxbank, abgetreten an yyyInkasso, heißt es, dass die Bank die Forderung an das Inkasso verkauft hat? D

ie Forderung ist bis dato nicht tituliert

Danke für jede Antwort

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja, das heißt, dass das Inkasso die Forderung gekauft hat.

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#7
 Von 
Buddy1980
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Wäre die Forderung in diesem Fall dann verjährt und könnte dieses als Einrede geltend machen?

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nein. In der Regel gehen Rechte und Pflichten über. Es ist quasi nur so, dass der Gläubiger ersetzt wird.

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