Bankforderung

1. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Noname1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Bankforderung

Hallo an Alle,

ich bräuchte dringend Eure Ratschläge, und zwar bin ich leider mit meinem Girokonto ins minus geraten und konnte die Gesamtsumme bis heute nicht zurückbezahlen. Die Bank hat mir mit heutigem Schreiben das Konto gekündigt, fristlos.
Zudem wurde ich aufgefordert binnen 14 Tagen die ganze Summe zurückzubezahlen, was ich derzeit nicht kann.
Ich habe der Bank einen Rückzahlungsvorschlag monatlich in Raten angeboten, die wollen aber nicht mit sich reden lassen.
Ich weiss jetzt nicht wie das weitere Vorgehen ist, bekomme ich bald einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt?
Vielleicht könnt Ihr mir Erfahrungen wie Banken so vorgehen mitteilen, damit ich mich auf das Prozedere einstellen kann. Vielen Dank an Euch !

PS. Brauchen Banken genauso wie andere Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) um Zwangsvollstreckung zu betreiben?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von Neoonline21):
Ich weiss jetzt nicht wie das weitere Vorgehen ist, bekomme ich bald einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt?


Ich denke mal, die Bank wird das Konto pfänden. Aber sowas kann man auch in den AGB / Vertragsdetails der Bank nachlesen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Noname1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich denke mal, die Bank wird das Konto pfänden. Aber sowas kann man auch in den AGB / Vertragsdetails der Bank nachlesen


Das Konto wird gepfändet? Nur zum Verständnis auf dem Konto wo das Minus aufgelaufen ist gehen seit einigen Wochen keinerlei Geldeingänge mehr ein. Ich habe mein Gehalt auf ein anderes Konto umgestellt, damit ich weiterhin meine Wohnungsmiete und Strom usw. bezahlen kann.

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Zitat (von Neoonline21):
Ich weiss jetzt nicht wie das weitere Vorgehen ist, bekomme ich bald einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt?

Oft erfolgt die Abgabe ans Inkasso, der Schufaeintrag, 2 Schreiben vom Inkasso und falls keine Rückzahlungsvereinbarung getroffen werden kann, der MB + VB und dann die Zwangsvollstreckung.

Zitat (von Neoonline21):
Brauchen Banken genauso wie andere Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) um Zwangsvollstreckung zu betreiben?

Ja. Aber Einzahlungen können im Rahmen des AGB Pfandrechtes komplett verrechnet werden. Es gelten KEINE Pfändungsfreigrenzen. Also sofort dem Arbeitgeber eine neue Bankverbindung mitteilen!

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Neoonline21):
PS. Brauchen Banken genauso wie andere Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) um Zwangsvollstreckung zu betreiben?

Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an, die man getroffen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Noname1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Antworten, ich werde nächste Woche einen Rechtsanwalt beauftragen, ich denke das ist der beste Weg. Grüße Neo

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#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1269 Beiträge, 211x hilfreich)

Zitat (von Neoonline21):
ich werde nächste Woche einen Rechtsanwalt beauftragen,


Wozu? Was soll der machen?

Du kannst das Minus nicht ausgleichen, aber willst zusätzliche Anwaltskosten generieren?

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Neoonline21):
PS. Brauchen Banken genauso wie andere Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) um Zwangsvollstreckung zu betreiben?


Ja.


editiert

-- Editiert von Moderator am 5. März 2023 00:00

Signatur:

Gruß Charly

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#8
 Von 
Noname1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich brauche einen Rechtsanwalt, der versucht eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Bank zu verhandeln, auf meine Schreiben mit Angebot reagiert die Bank nicht. Ausserdem bekomme ich die nächsten Wochen eine grössere Rückzahlung. Ich muss auch zeit gewinnen. Rechtsschutzversichert bin ich. Grüße Neo

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#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Mit solchen Schreiben, ob von dir oder einem RA gewinnt man keine Zeit. Außerdem darf bezweifelt werden, dass eine R-Vers. für solche Sachen aufkommt. Es besteht kein Rechtsstreit und auf eine Ratenzahlungsvereinbarung hat ein Schuldner kein Anrecht.

Zitat (von Noname1977):
Ausserdem bekomme ich die nächsten Wochen eine grössere Rückzahlung

Dann biete doch an den ausstehenden Betrag am xxx zu bezahlen.

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#10
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Noname1977):
Ich brauche einen Rechtsanwalt, der versucht eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Bank zu verhandeln,


Ich kenne zwar nur wenige Fälle, aber bei diesen hat das alles nichts gebracht. Banken wollen ihr Forderungen in der Regel möglichst schnell gesichert wissen (Titel) oder sie werden verkauft.

Zitat (von Noname1977):
auf meine Schreiben mit Angebot reagiert die Bank nicht.


Dann stand vielleicht das Falsche drin!?

Zitat (von Noname1977):
Ich muss auch zeit gewinnen.


Wenn du einen halbwegs und für die Bank nachvollziehbaren Vorschlag hast, könntest du der Bank anbieten ein notarielles Schuldanerkenntnis abzugeben.

Zitat (von Noname1977):
Ausserdem bekomme ich die nächsten Wochen eine grössere Rückzahlung.


Und die kann man nicht verwenden um die Schulden zu begleichen?

Signatur:

Gruß Charly

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#12
 Von 
Noname1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Selbstverständlich wird die grössere Rückzahlung zur Tilgung des Minus verwendet, diese Rückzahlung kommt aber erst in einigen Wochen. Bis dahin muss ich noch durchhalten. Ein Schuldanerkenntnis gebe ich bestimmt nicht ab.

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#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
eben schrieb man noch. das geht nicht?



Nein, das habe ich nicht geschrieben. Einfach mal lesen UND verstehen.


Zitat (von Noname1977):
Ein Schuldanerkenntnis gebe ich bestimmt nicht ab.


Dann gibt es halt den normalen Ablauf. Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid - Eintrag ins Schuldnerverzeichnis - Lohnpfändung - Kontopfändung etc.

Da hat ein notarielles Schuldanerkenntnis, das man unter Umständen verhandeln kann, klare Vorteile.

Zitat (von Noname1977):
auf meine Schreiben mit Angebot reagiert die Bank nicht.


Ich denke, den Grundstein hast du selbst viel früher gelegt. :wink:

Zitat (von Noname1977):
auf dem Konto wo das Minus aufgelaufen ist gehen seit einigen Wochen keinerlei Geldeingänge mehr ein. Ich habe mein Gehalt auf ein anderes Konto umgestellt,

Signatur:

Gruß Charly

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#14
 Von 
Noname1977
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Heute habe ich von der Bank einen Anruf bekommen, die Bank ist einverstanden mit einer Einmaltilgung meines ausstehenden Guthabens, der Rest kann auf 2 Mal monatlich bezahlt werden.
Schufaeintrag bekomme ich mit Einhaltung der Vereinbarung nicht.
Also brauchst keinen Anwalt mehr. Grüße Noname

-- Editiert von User am 3. März 2023 10:59

Signatur:

Immer locker bleiben !

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#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Gratuliere!

Danke für die Rückmeldung.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Noname1977):
Heute habe ich von der Bank einen Anruf bekommen, die Bank ist einverstanden mit einer Einmaltilgung meines ausstehenden Guthabens, der Rest kann auf 2 Mal monatlich bezahlt werden.
Schufaeintrag bekomme ich mit Einhaltung der Vereinbarung nicht.

Danke für die Rückmeldung.



Zitat (von charlyt4):
Da man einen vollstreckbaren Titel nicht durch vertragliche Vereinbarungen in einem Girovertrag/Dahrlehnsvertrag bekommen kann, ist das natürlich Unsinn.

Doch, das geht durchaus. Das man was nicht kennt oder keine Ahnung hat, kann ja schon mal passieren und macht da noch lange keinen Unsinn draus.
Ganz absurd wird es dann aber, wenn man dann nur wenige Zeilen später eine Methode dem Frager empfiehlt ...




-- Editiert von User am 4. März 2023 17:49

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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