Hallo an Alle,
ich bräuchte dringend Eure Ratschläge, und zwar bin ich leider mit meinem Girokonto ins minus geraten und konnte die Gesamtsumme bis heute nicht zurückbezahlen. Die Bank hat mir mit heutigem Schreiben das Konto gekündigt, fristlos.
Zudem wurde ich aufgefordert binnen 14 Tagen die ganze Summe zurückzubezahlen, was ich derzeit nicht kann.
Ich habe der Bank einen Rückzahlungsvorschlag monatlich in Raten angeboten, die wollen aber nicht mit sich reden lassen.
Ich weiss jetzt nicht wie das weitere Vorgehen ist, bekomme ich bald einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt?
Vielleicht könnt Ihr mir Erfahrungen wie Banken so vorgehen mitteilen, damit ich mich auf das Prozedere einstellen kann. Vielen Dank an Euch !
PS. Brauchen Banken genauso wie andere Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) um Zwangsvollstreckung zu betreiben?
Bankforderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



ZitatIch weiss jetzt nicht wie das weitere Vorgehen ist, bekomme ich bald einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt? :
Ich denke mal, die Bank wird das Konto pfänden. Aber sowas kann man auch in den AGB / Vertragsdetails der Bank nachlesen
ZitatIch denke mal, die Bank wird das Konto pfänden. Aber sowas kann man auch in den AGB / Vertragsdetails der Bank nachlesen :
Das Konto wird gepfändet? Nur zum Verständnis auf dem Konto wo das Minus aufgelaufen ist gehen seit einigen Wochen keinerlei Geldeingänge mehr ein. Ich habe mein Gehalt auf ein anderes Konto umgestellt, damit ich weiterhin meine Wohnungsmiete und Strom usw. bezahlen kann.
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ZitatIch weiss jetzt nicht wie das weitere Vorgehen ist, bekomme ich bald einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt? :
Oft erfolgt die Abgabe ans Inkasso, der Schufaeintrag, 2 Schreiben vom Inkasso und falls keine Rückzahlungsvereinbarung getroffen werden kann, der MB + VB und dann die Zwangsvollstreckung.
ZitatBrauchen Banken genauso wie andere Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) um Zwangsvollstreckung zu betreiben? :
Ja. Aber Einzahlungen können im Rahmen des AGB Pfandrechtes komplett verrechnet werden. Es gelten KEINE Pfändungsfreigrenzen. Also sofort dem Arbeitgeber eine neue Bankverbindung mitteilen!
ZitatPS. Brauchen Banken genauso wie andere Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) um Zwangsvollstreckung zu betreiben? :
Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an, die man getroffen hat.
Vielen Dank für Eure Antworten, ich werde nächste Woche einen Rechtsanwalt beauftragen, ich denke das ist der beste Weg. Grüße Neo
Zitatich werde nächste Woche einen Rechtsanwalt beauftragen, :
Wozu? Was soll der machen?
Du kannst das Minus nicht ausgleichen, aber willst zusätzliche Anwaltskosten generieren?
ZitatPS. Brauchen Banken genauso wie andere Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) um Zwangsvollstreckung zu betreiben? :
Ja.
editiert
-- Editiert von Moderator am 5. März 2023 00:00
Ich brauche einen Rechtsanwalt, der versucht eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Bank zu verhandeln, auf meine Schreiben mit Angebot reagiert die Bank nicht. Ausserdem bekomme ich die nächsten Wochen eine grössere Rückzahlung. Ich muss auch zeit gewinnen. Rechtsschutzversichert bin ich. Grüße Neo
Mit solchen Schreiben, ob von dir oder einem RA gewinnt man keine Zeit. Außerdem darf bezweifelt werden, dass eine R-Vers. für solche Sachen aufkommt. Es besteht kein Rechtsstreit und auf eine Ratenzahlungsvereinbarung hat ein Schuldner kein Anrecht.
ZitatAusserdem bekomme ich die nächsten Wochen eine grössere Rückzahlung :
Dann biete doch an den ausstehenden Betrag am xxx zu bezahlen.
ZitatIch brauche einen Rechtsanwalt, der versucht eine Rückzahlungsvereinbarung mit der Bank zu verhandeln, :
Ich kenne zwar nur wenige Fälle, aber bei diesen hat das alles nichts gebracht. Banken wollen ihr Forderungen in der Regel möglichst schnell gesichert wissen (Titel) oder sie werden verkauft.
Zitatauf meine Schreiben mit Angebot reagiert die Bank nicht. :
Dann stand vielleicht das Falsche drin!?
ZitatIch muss auch zeit gewinnen. :
Wenn du einen halbwegs und für die Bank nachvollziehbaren Vorschlag hast, könntest du der Bank anbieten ein notarielles Schuldanerkenntnis abzugeben.
ZitatAusserdem bekomme ich die nächsten Wochen eine grössere Rückzahlung. :
Und die kann man nicht verwenden um die Schulden zu begleichen?
Zitatkönntest du der Bank anbieten ein notarielles Schuldanerkenntnis abzugeben. :

eben schrieb man noch. das geht nicht?
Selbstverständlich wird die grössere Rückzahlung zur Tilgung des Minus verwendet, diese Rückzahlung kommt aber erst in einigen Wochen. Bis dahin muss ich noch durchhalten. Ein Schuldanerkenntnis gebe ich bestimmt nicht ab.
Zitateben schrieb man noch. das geht nicht? :
Nein, das habe ich nicht geschrieben. Einfach mal lesen UND verstehen.
ZitatEin Schuldanerkenntnis gebe ich bestimmt nicht ab. :
Dann gibt es halt den normalen Ablauf. Mahnbescheid - Vollstreckungsbescheid - Eintrag ins Schuldnerverzeichnis - Lohnpfändung - Kontopfändung etc.
Da hat ein notarielles Schuldanerkenntnis, das man unter Umständen verhandeln kann, klare Vorteile.
Zitatauf meine Schreiben mit Angebot reagiert die Bank nicht. :
Ich denke, den Grundstein hast du selbst viel früher gelegt.

Zitatauf dem Konto wo das Minus aufgelaufen ist gehen seit einigen Wochen keinerlei Geldeingänge mehr ein. Ich habe mein Gehalt auf ein anderes Konto umgestellt, :
Heute habe ich von der Bank einen Anruf bekommen, die Bank ist einverstanden mit einer Einmaltilgung meines ausstehenden Guthabens, der Rest kann auf 2 Mal monatlich bezahlt werden.
Schufaeintrag bekomme ich mit Einhaltung der Vereinbarung nicht.
Also brauchst keinen Anwalt mehr. Grüße Noname
-- Editiert von User am 3. März 2023 10:59
Gratuliere!
Danke für die Rückmeldung.
ZitatHeute habe ich von der Bank einen Anruf bekommen, die Bank ist einverstanden mit einer Einmaltilgung meines ausstehenden Guthabens, der Rest kann auf 2 Mal monatlich bezahlt werden. :
Schufaeintrag bekomme ich mit Einhaltung der Vereinbarung nicht.
Danke für die Rückmeldung.
ZitatDa man einen vollstreckbaren Titel nicht durch vertragliche Vereinbarungen in einem Girovertrag/Dahrlehnsvertrag bekommen kann, ist das natürlich Unsinn. :
Doch, das geht durchaus. Das man was nicht kennt oder keine Ahnung hat, kann ja schon mal passieren und macht da noch lange keinen Unsinn draus.
Ganz absurd wird es dann aber, wenn man dann nur wenige Zeilen später eine Methode dem Frager empfiehlt ...
-- Editiert von User am 4. März 2023 17:49
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