Bankkonto trotz Schufa und Pfändung

15. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Claudinchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
Bankkonto trotz Schufa und Pfändung

Hallo,


hatte gerade einre rege Diskussion in unsrem Tauchclub.

Ein Mitglied (hat leider keinen Computer, noch Internet)
hat Schulden, ist arbeitslos und bekommt ca. 650.- EUR Arbeitslosenhilfe. (Sind ja bis 7 Tage unpfändbar).

Nun hat er zwei Pfändungen auf seinem leeren Konto.
Auch sonst besitzt er nichts was pfändbar wäre.

Kann man ein leeres Konto pfänden ?
Wielange bleibt eine solche Pfändung bestehen ?

Seine Bank droht Ihm nun das Konto zu kündigen...
ist das rechtens und wenn ja, was macht er dann.

Er bekoommt doch so nie wieder ein Konto, oder gibt es da
gesetzliche Regelungen ?


Hoffe Ihr könnt uns helfen.

Danke

Claudinchen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Die Pfändung bleit so lange bestehen, bis die Forderung bezahlt ist, das Konto gekündigt wurde oder der Beschluss über die Pfändung (PfÜB) vom Gericht aufgehoben wurde.
Ich würde in diesem Fall die letzte Variante wählen ;-)

Wenn dein Bekannter nur Arbeitslosenhilfe in dieser Höhe bezieht, kann er zum zuständigen Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) gehen, dort Prozesskostenhilfe beantragen und gleich im Anschluss die Aufhebung des PfÜB. Am besten den Brief mit der angedrohten Kontokündigung gleich mitnehmen. I.d.R. heben die Amtsgerichte diese Beschlüsse wieder auf, weil ja absehbar ist, dass der Gläubiger so nicht in angemessener Zeit an sein Geld kommen wird und die einzige Folge daraus die Kontokündigung wäre. Das ist aber deinem Bekannten nicht wirklich zuzumuten, da er dann seinen Verpflichtungen per Bareinzahlung - mit deftigen Gebühren nachkommen - müsste.

Manche Amtsgerichte (z.B. AG Berlin-Schöneberg) werten aber auch das Gläubigerinteresse höher und heben solche Beschlüsse nicht auf. Es könnte ja mal ein Lottogwinn o.ä. auf dem Konto eingehen.

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