Basiskonto mit P Funktion - Zustimmung vom Insolvenzverwalter ?

2. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Juli88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Basiskonto mit P Funktion - Zustimmung vom Insolvenzverwalter ?

Guten Morgen ,

Meine Privatinsolvenz ist am 11.10.24 eröffnet worden.
Ich hatte ein P Konto wo alte Pfändungen drauf waren , von der Schuldnerberatung wurde mir angeraten das P Konto auf aufzulösen und bei einer anderen Bank ein neues Basiskonto mit P Funktion zu eröffnen.

Am 7.10. 24 habe ich das Konto aufgelöst.
Mit der Bestätigung das das P Konto aufgelöst bzw gekündigt wurde wollte ich ein neues Konto eröffnen - allerdings will die Bank von mir eine Zustimmung des Insolvenzverwalters das ich ein guthabenbasiertes Konto führen darf.

Da ich nunmehr überhaupt kein Konto mehr habe habe ich doch aber einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto wo ich bei der Eröffnung sofort die P Funktion mit beantragen kann , oder ? Sollte ich der Bank explizit sagen das ich das Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz führen möchte? In dem Antrag auf so ein Konto kann man ja von Beginn an den P Kontoschutz mit beantragen?

Gruß Juli

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9178 Beiträge, 1947x hilfreich)

Zitat (von Juli88):
allerdings will die Bank von mir eine Zustimmung des Insolvenzverwalters das ich ein guthabenbasiertes Konto führen darf.


die besorgt man sich und dann gehts weiter

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Juli88):
das P Konto auf aufzulösen und bei einer anderen Bank ein neues Basiskonto mit P Funktion zu eröffnen.

Was konkret hat diese Beratung" denn dazu bewogen zu dieser vollkommen nutzlosen Aktion zu raten?



Zitat (von Juli88):
Sollte ich der Bank explizit sagen das ich das Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz führen möchte?

Das würde ich als sehr ratsam ansehen.



Zitat (von Juli88):
In dem Antrag auf so ein Konto kann man ja von Beginn an den P Kontoschutz mit beantragen?

Keine Ahnung wie die Anträge bei der neuen Bank gestaltet sind.



Zitat (von Juli88):
allerdings will die Bank von mir eine Zustimmung des Insolvenzverwalters das ich ein guthabenbasiertes Konto führen darf.

Die Bank möge die Rechtsgrundlage dazu substantiiert benennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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