Bayrischer Inkasso Dienst - von 9,99€ im ersten Schreiben direkt auf 85,41€ - Lastschriftrückläufer

31. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hpoperator86
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 0x hilfreich)
Bayrischer Inkasso Dienst - von 9,99€ im ersten Schreiben direkt auf 85,41€ - Lastschriftrückläufer

Hallo liebe Community,

habe heute ein Schreiben von der BID (Bayrischer Inkasso Dienst) erhalten. Die Forderungshöhe Beträgt 85,41€.
In diesem Schreiben Steht allerdings auch: "Unsere Kundschaft verzichtet auf den Rest der Forderung , wenn Sie bis zum 09.01.2020 einen Betrag von 49,00 auf o. g. Bankverbindung zahlen. Nach Fristablauf ist der Vergleichsvorschlag hinfällig und die ursprüngliche Forderung lebt wieder auf".

Es handelt sich hier um einen Lastschriftrückläufer von PAYONE GmbH i.H.v. 9,99€. Der Lastschriftrückläufer ist vom 20.12.2019! Sonst steht nichts anderes im Schreiben.... denn das Kuriose ist, dass "Payone" hier garnicht abgebucht hat, sondern ist ein anderer Firmenname in der Lastschrift vermerkt. Also schwierig zuzuordnen. Da "Lastschriftrückläufer" bei mir aber nicht an der Tagesordnung sind ließ es sich leicht zuordnen.

Da dies das erste Schreiben ist, finde ich es arg übertrieben DIREKT 85,41€ statt der eigentlichen 9,99€ einzufordern. Ließt sich für mich wie eine Art "Erpressung" : "Zahle jetzt den Betrag X sonst wir daraus Betrag Y. Man fühlt sich hier sehr unter Druck gesetzt, weil man ja schlimmeres für gewöhnlich abwenden möchte.

Ist den solch ein immenser Sprung von 75,42€ im ERSTEN Schreiben wirklich Rechtens?

Ich wäre euch sehr dankbar wenn mir diesbezüglich jmd weiterhelfen könnte.
Euch allen ein frohes neues Jahr vorab. Bis Dato wünsche ich euch einen guten Rutsch!

Beste Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Rechtens ja – durchsetzbar Hm.

Die Gebühren sind eben nach einer Gebührentabelle festgelegt. Hier sind bis 500 EUR die Gebühren immer gleich. Bedeutet, ob du jemand jetzt 1 EUR oder 450 EUR schuldest ergibt keinen Unterschied – nach dem 1,3 fachen Satz sind das immer 58,50 EUR + 11,70 EUR Auslagen.
Allerdings handelt es sich hier um Masseninkasso, wohl nicht mehr als ein Schreiben einfacher Art. Wären also 15 EUR + 3 EUR Auslagen an Gebühren.

Ich würde auf jeden Fall schon mal die Hauptforderung + Rücklaschriftkosten (5-6 EUR sind ok) + Zinsen + Adressermittlungskosten (sofern gefordert) überweisen.

-- Editiert von The Mentalist am 31.12.2019 13:59

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Adressermittlung wären maximal 10€ und auch nur für die Bezahlung via Karte beispielsweise im Einzelhandel. Bei einem Online-Shop, der die Adresse kannte, fällt da nichts an. Die 10€ sind derzeit das günstigste Angebot, die Adresse zu einem Bankkonto via Schufa rauszubekommen. Alles andere wäre in meinen Augen überzogen.

Dieses sogenannte "überfallartige Inkasso" ohne eigene Mahnung des Händlers ist extrem umstritten. Es gibt sogar mehrere sehr gute Gründe, die Inkassokosten auf 0,00€ zu reduzieren statt der angesprochenen 18€. Der Rest ist aber OK.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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