Beantworten eines Inkasso Briefs

25. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go504283-41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beantworten eines Inkasso Briefs

Ich hab es es versäumt meine Rechnung bei der Deutschen Bahn zu begleichen, und werde deshalb (sehr wahrscheinlich) nächste Woche einen Inkassobrief erhalten.
Ich bin jedoch jetzt 2 Wochen nicht zu Hause und werde den Brief erst dann lesen können.
Meine Frage ist deshalb, wie lang ich denn Zeit hab die gestellten Forderungen zu begleichen?

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go504283-41):
Meine Frage ist deshalb, wie lang ich denn Zeit hab die gestellten Forderungen zu begleichen?
Unverzüglich nach Erhalt. Also, wenn du zurück kommst.
Falls der Brief mit PZU kommt, wer darf ihn in Empfang nehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von go504283-41):
wie lang ich denn Zeit hab die gestellten Forderungen zu begleichen?

Eine interessante Frage wenn bereits Organe der Rechtspflege eingeschaltet werden um den säumigen Schuldner zu bearbeiten.

Die Frist sollte sich auf der Rechnung befinden, in den vertraglichen Vereinbarungen oder in der Mahnung.
Dann müsste man prüfen wir der Wortlaut der Frist ist, ob man überhaupt schon in Verzug ist.
Denn insbesondere Zahlungsfristen auf Rechnungen sind gegenüber Verbrauchern meist ungültig.



Es wäre dennoch überaus ratsam diese Rechnung noch heute zu begleichen. Dann könnte man unter Umständen das Inkasso noch abwehren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Also, wenn du zurück kommst.

Das ist falsch.
Der Zugang erfolgt, wenn das Schreiben im Machtbereich des Empfängers ankommt. Also im Briefkasten landet. Dann beginnen die Fristen an zu laufen, nicht erst wenn er zurück kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann beginnen die Fristen an zu laufen,
Achso. Dann diese *3-Tages-Zustell-Fiktion*? Oder die genaue Frist steht drin.
Kann er die nicht einhalten, dann mahnt das Inkasso, bis dahin ist er sicher wieder zurück.
Und bei PZU? Niemand nimmt an, Brief geht zurück?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann diese *3-Tages-Zustell-Fiktion*?

Nö, die gibts nur bei Behörden.

Hier gibt es keine Fiktion, wenn der Brief im Kasten ist, ist er drin - dann tickt die Uhr.



Zitat (von Anami):
Und bei PZU? Niemand nimmt an, Brief geht zurück?

Die muss keiner annehmen, die wird durch Einwurf in den Briefkasten zugestellt.
Und wenn der voll ist, darf die sogar niedergelegt werden - im wahrsten Sinne des Wortes wird die dann vor die Wohnungstüre gelegt (oder mit Tesa angeklebt).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Fristen eines Inkassos interessieren doch sowieso niemanden. Das sind keine Behörden...
In solchen Fällen nachweisbar den Gläubiger über die Zahlungsprobleme informieren und die Zahlung mit Termin konkret ankündigen (und auch einhalten) bzw. sofort zahlen und sich beim Gläubiger für die Verzögerung entschuldigen.

Dann ist jeglicher Inkassoforderung der Boden unter den Füßen weggezogen, denn wenn der Gläubiger von Zahlungsproblemen weiß, ist er auf Titel angewiesen. Zusätzliche Inkasso-Briefchen verschlimmern das Zahlungsproblem nur und sind nicht zielführend.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Es wäre dennoch überaus ratsam diese Rechnung noch heute zu begleichen. Dann könnte man unter Umständen das Inkasso noch abwehren.


Sehr sinnvoller Tipp ! :banana:
Warum so lange warten, bis das Inkasso sich meldet.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Warum so lange warten, bis das Inkasso sich meldet.

Einfach mal mit lesen und verstehen versuchen?


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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