Bei Schuldtitel Zwang zur Steuererklärung?

25. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
diitz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei Schuldtitel Zwang zur Steuererklärung?

Leider hat sich herausgestellt, daß unsere Schuldner bereits 2003 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Kann ich sie dazu zwingen , eine Steuerklärung zu erstellen, weil da höchstwahrscheinlich alle gezahlten Lohnsteuern des letzten Jahres erstattet würden, die wir wiederum pfänden könnten?

Gibt es eigentlich irgendeinen gangbaren Weg außerhalb des Vermögensverzeichnis und der EV , herauszubekommen, ob nicht doch Werte vorhanden sind wie z.B. eine Lebensversicherung, die zu pfänden wäre, damit wir wenigstens einen Teil unserer Forderung in absehbarer Zeit erhalten?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Man kann die Steuererstattung pfänden und en Schuldner dann zur Herausgabe der Lohnsteuerkarte auffordern.
Schon mal über eine Betrugsanzeige nachgedacht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
diitz
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen PüB für das Finanzamt haben wir bereits veranlaßt, aber wenn der Schuldner sich im freien Fall befindet und kein Interesse an der Steuererklärung hat, weil er weiß, daß man ihm die Erstattung nicht auszahlt, müßte man ihn doch dazu zwingen können?
Eine Betrugsanzeige haben wir auch schon erwogen, allerdings bringt uns die auch nicht unsere Forderungen ein , außerdem wissen wir nisht , ob die überhaupt fruchtet, man weiß ja nie , welche Quellen der Schuldner noch angeben könnte , woraus seine neuen Schulden hätten evtl. abgegolten werden können.

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