Bei eMail-Adresse vertippt - nun Mahnung

25. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
ProblemfallXY
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Bei eMail-Adresse vertippt - nun Mahnung

Hallo,

ich hatte im Nov.14 eine Lampe für knapp 120 Euro bei einem Möbelhändler bestellt und mir dazu ein Kundenkonto mit eMail-Adresse angelegt.
Problem dabei ist, dass ich mich bei der eMail-Adresse in einem Buchstaben vertippt habe.

Die Ware kam dann kurze Zeit später an. In dem Paket gab es zwar einen Lieferschein, jedoch keine Rechnung, da die Rechnungen ausschließlich per Mail versendet werden (steht auch so auf der Internetseite). Diese habe ich jedoch nie bekommen, da ich mich ja vertippt hatte. (Die email-adresse existiert auch nicht, ich habe testweise eine Mail dahin geschickt und eine Fehlermail zurück bekommen)

Ehrlich gesagt habe ich dann auch vergessen, dass ich die Lampe noch bezahlen muss bis ich eine Mahnung im Briefkasten hatte über satte 220 Euro inkl. "vorgerichtlicher Kosten" und Anwahltsgebühr in Höhe von rund 100 Euro.

Darin steht auch dass wohl mehrere Mahnungen an die falsche Email-Adresse bekommen haben soll sowie eine per Post, die ich allerdings auch nie bekommen habe.

Ich habe jetzt 3 Tage Zeit die Kosten zu begleichen sonst wird mir hier mit der Schufa gedroht.

Ist die Forderung rechtens, d.h. sind 100 Euro Zusatzkosten gerechtfertigt obwohl ich NIE irgendeine Art von Rechnung bekommen habe?
Ich mein die Email-Adresse ist ja relativ offensichtlich verkehrt, das hätte man eigentlich auch merken müssen. Die postalische Mahnung kann ich ja nicht nachweisen dass ich Sie nie bekommen habe.

Ich bin für jeden Rat dankbar.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich mein die Email-Adresse ist ja relativ offensichtlich verkehrt, das hätte man eigentlich auch merken müssen. <hr size=1 noshade>

Stimmt, hast Du aber nicht.



quote:<hr size=1 noshade>inkl. "vorgerichtlicher Kosten" und Anwahltsgebühr in Höhe von rund 100 Euro. <hr size=1 noshade>

Wie sind diese aufgeteilt?

Kam der Brief vom echten Anwalt oder vom Inkasso?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ProblemfallXY
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

Also mit dem "merken müssen" meinte ich in dem Moment in dem man versucht eine Mail an die Adresse zu schicken.

Der Brief ist von der KSP Kanzlei in Hamburg. Die Zusatzkosten setzen sich zusammen aus 0.45 Verzugszinsen + 18.00 vorgerichtl. Kosten + 58.80 Anwaltsgebühr + 11.70 Auslagenpauschale + 19% MWSt

Mir ist bewusst, dass ich durch die verkehrte Email Adresse etwas zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht habe, allerdings erscheinen mir 100 Euro etwas hoch....

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>18.00 vorgerichtl. Kosten <hr size=1 noshade>

Die sind zweifelhaft, da würde ich eine Erläuterung verlangen.

Die restlichen Kosten wird man leider erstatten müssen.
Anwaltskosten sind im Gegensatz zu Inkassokosten gerichtlich durchsetzbar.



Zwar könnte man 125 EUR direkt an den Gläubiger zahlen, das erste Anwaltsschreiben ignorieren und erst auf das zweite reagieren, daber das ist sehr riskant.
Ich persönlich würde das nicht raten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die restlichen Kosten wird man leider erstatten müssen <hr size=1 noshade>

Ist man denn in Verzug? War eine Bezahlung nach dem Kalender bestimmt, wo die Mahnung unterbleiben kann? Was hat das Möbelhaus gehindert, eine Mahnung an die bereits bekannte Postadresse zu schicken?

Ich sehe das nicht ganz so wie Harry. Zwar war es dein Verschulden, dass du den Tippfehler gemacht hast. Aber es war dem Möbelhaus problemlos möglich, erst mal ohne Anwalt eine Mahnung heraus zu schicken.

18€ Mahngebühren deutet auf Grundsätzlichen Blödsinn hin. Dazu wird die Mehrwertsteuer als Schadensersatz gefordert, obwohl der Gläubiger Vorsteuer-abzugsberechtigt sein dürfte. Ich halte die Wahrscheinlichkeit, dass da anschließend jemand klagt, wenn man die besagten 125€ zweckgebunden überweist und den Rest gegenüber KSP zurückweist, für sehr gering.

P.S.: Auch Anwälte haben die Pflicht, nach §43d Bundesrechtsanwaltsordnung zu erklären, ob der Mandant zur Vorsteuer abzugsberechtigt ist oder nicht (analog §11a RDG , es wurde für Inkassos und Anwälte so geändert). Ich würde KSP daher bei der zuständigen Anwaltskammer anzeigen, weil die hier illegal die Mehrwertsteuer erheben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ProblemfallXY
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.
Ich habe mich jetzt mal telefonisch bei dem Möbelhaus gemeldet, in der Hoffnung die Sache unkompliziert aufzulösen.

Als Alternative bliebe mir ja sonst nur gegen die Forderung Einspruch zu erheben, aber dann kommt ja üblicherweise direkt die nächste noch höhere Forderung mit weiteren "Gebühren" usw. und im Zweifel hat so eine Kanzlei sicher den längeren Atem als ich.

Ich versuche mal kurzfristig einen Termin beim Verbraucherschutz zu bekommen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich sehe hier keine Erstattungspflicht der Inkassokosten, schlichtweg weil kein Verzug vorliegt. Die falsche E-Mail-Adresse dürfte zwar eine fahrlässige Zugangsvereitelung sein, in einem solchen Fall hat der Absender umgehend dafür Sorge zu tragen, dass das Schreiben den Empfänger auf anderem Wege erreicht - durch die bekannte Postadresse wäre das auch problemlos mit einem einfachen Brief möglich gewesen. Hier sind jetzt 8 Wochen ins Land gegangen, das ist sicher nicht mehr "umgehend".

Und selbst wenn schneller vorgegangen worden wäre (wodurch die ursprüngliche Zahlungsfrist wirksam wäre), dann würde ich immer noch keine Pflicht zu Erstattung der Inkassokosten sehen. Zum einen wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht, denn zunächst muss dem Schuldner ja die Forderung zur Kenntnis gebracht werden und dafür braucht kein Unternehmen die Hilfe eines Inkassounternehmens. Zum anderen, weil auch bei einer fahrlässigen Zugangsvereitelung des Schuldner zunächst einmal die Möglichkeit gegeben werden muss, die Forderung zur Kenntnis zu nehmen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ProblemfallXY
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen, ich habe jetzt mal mit allen Parteien telefoniert und bislang ist folgendes bei rausgekommen:

KSP-Anwaltskanzlei:
Die sagen ich wäre rechtlich dazu verpflichtet, irgendwann mal selbst nachzuhaken wo denn meine Rechnung bleibt. Zudem sei es ja mein eigenes Verschulden gewesen da ich ja bei der Bestellung verkehrte Daten angegeben habe. Die hat das so gut in bestem anwaltsdeutsch artikuliert, dass ich nach 5min selbst dachte ich wäre schuldig.

Der Finanzdienstleister als Schnittstelle.
Gleiche Aussage wie KSP. Zudem wird behauptet es wurden mir per Post zwei Mahnungen zugeschickt (welche allerdings nie bei mir angekommen sind, konnte der Kollege sich auch nicht erklären).

Das online-Möbelhaus:
Die können leider wohl selbst nichts mehr ändern weil sie den Fall schon abgegeben haben. Die Dame schien meiner Situation allerdings etwas Sympathie abgewinnen zu können. Hat mir angeraten Wiederspruch gegen die Forderung einzulegen.

...nach wie vor bin ich unentschlossen ob ich jetzt wiederspreche oder kleinlaut bezahle.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
ich habe jetzt mal mit allen Parteien telefoniert

Wieso tust du so etwas und lässt dich verunsichern?

quote:
Die sagen ich wäre rechtlich dazu verpflichtet, irgendwann mal selbst nachzuhaken wo denn meine Rechnung bleibt

Das ist totaler Blödsinn. Es gibt nirgendwo eine wie auch immer geartete Rechtspflicht, nachzuhaken.

quote:
Zudem wird behauptet es wurden mir per Post zwei Mahnungen zugeschickt (welche allerdings nie bei mir angekommen sind, konnte der Kollege sich auch nicht erklären).

Natürlich, klar, die Post verschlampert ja auch ständig Briefe. Ist aber auch egal. Die müssen die Zustellung beweisen. Vor Gericht ist bekannt, dass Briefe ständig verschlampt werden. Auf die Frage, ob das wirklich normal sei, dass die Post so schlampig arbeiten würde oder ob der Gegenüber dich anlügt, kommt es im Zweifel nicht an.

quote:
Die können leider wohl selbst nichts mehr ändern weil sie den Fall schon abgegeben haben

Auch das ist Blödsinn. Wenn das Möbelhaus nach wie vor Inhaber der Forderung ist, können die auch bestimmen, was damit passiert. Die WOLLEN nichts dagegen tun. Sie haben vielleicht eine Arbeitsanweisung, dir nicht mehr zu helfen. Das ist aber deren persönliche Entscheidung und keine zwingende Notwendigkeit.

quote:
...nach wie vor bin ich unentschlossen ob ich jetzt wiederspreche oder kleinlaut bezahle.


Wie gesagt: meiner Meinung nach warst du nicht in Verzug. Egal was KSP oder der Finanzdienstleister behaupten. Briefe werden angeblich so oft verschickt und doch gehen sie ständig verloren. Wers glaubt...
Wie gesagt: Die ursprünglichen 120€ direkt ans Möbelhaus zahlen und vielleicht noch kulanterweise ein paar Euro für Zinsen und Briefporto drauflegen. Dem rest widersprechen. mehr würde ich nicht tun.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 26.01.2015 20:10

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ProblemfallXY
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

zunächst vielen Dank für alle die sich dem Thema angenommen haben.
Nach meiner rumtelefonierei habe ich nun zwei Mails erhalten von dem online-möbelhaus sowie dem Finanzdienstleister mit der Bitte den Fall direkt mit der Kanzlei zu verhandeln.

Zudem verweist das online-möbelhaus auf seine AGBs. Dort steht:
"Bei der für die Registrierung erforderlichen Eingabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie für die wahrheitsgemäße und vollständige Angabe verantwortlich."

Und genau aus dem Umstand wird mir ja jetzt quasi ein Strick gedreht:
Durch die "nicht wahrheitsgemäße" Angabe meiner email-adresse bin ich quasi Schuld daran, dass ich in Zahlungsverzug geraten bin.

Ich mache mir nun Sorgen dass ich bei Wiederruf tatsächlich vor Gericht lande und die Kosten dann bei zweifelhaftem Ausgang direkt explodieren. Im Zweifel haben die sicherlich die besseren Anwälte als mein begrenztes Budget hergibt.



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Durch die "nicht wahrheitsgemäße" Angabe meiner email-adresse bin ich quasi Schuld daran, dass ich in Zahlungsverzug geraten bin. <hr size=1 noshade>

Nein.
Durch die "nicht wahrheitsgemäße" Angabe musste das Möbelhaus notgedrungen eine Papierrechnung per Brief abschicken. Deshalb schuldest du dem Möbelhaus zusätzlich zu den ursprünglichen 120€ - großzügig gesagt 2,50€ (Briefmarke, Papier, Toner, Briefumschlag, Wegegeld für den Mitarbeiter der die Papierrechnung zur Post bringen musste). Wenn sie dir auch noch eine Mahnung geschickt haben, würde ich noch großzügiger sein und auf auf 2x 2,50€ = 5€ erhöhen.

Also möglichst schnell 120€ plus 5€ an das Möbelhaus überweisen.

Inkassokosten und Anwaltskosten können nur verlangt werden, wenn man eine Rechnung bekommen hat, die Zahlungsfrist abgelaufen ist und dennoch nicht bezahlt wurde.
Hier fehlt es ja schon am "Rechnung bekommen".

quote:<hr size=1 noshade>Ich mache mir nun Sorgen dass ich bei Wiederruf tatsächlich vor Gericht lande und die Kosten dann bei zweifelhaftem Ausgang direkt explodieren. Im Zweifel haben die sicherlich die besseren Anwälte als mein begrenztes Budget hergibt.
<hr size=1 noshade>

Wenn die Hauptforderung (120€) erledigt ist, würde der Streit ja nur um die Anwaltskosten gehen. Deswegen wird aber im Regelfall nicht geklagt, da die Gegenseite ja auch weiß, dass es um eine sehr wackelige Angelegenheit handelt.

Man natürlich die Nerven behalten - und zwar bis zum Ende. Die Gegenseite wird alles versuchen, dich zu verunsichern und dir das restliche Geld auch abzuluchsen. Evtl. werden dann auch noch weitere Kosten berechnet, die aber auch nicht berechtigt sind. Das muss man aushalten können.
Wenn man sich das nicht zutraut, sollte man doch besser jetzt alles zahlen. Denn wenn man jetzt nicht zahlt, aber später (wenn der Ton rauer wird und die Kosten in die Höhe getrieben wurden) doch einknickt - dann ist das die teuerste Lösung.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Und es nochmal klar zu sagen: Du hast das Möbelhaus nicht gezwungen, direkt zu einem Anwalt zu rennen. Du hast das Möbelhaus nicht gezwungen, einfach keine Rechnung mit der Ware mit zu schicken. Du hast das Möbelhaus nicht gezwungen, eine Verifizierung der eMail-Adresse zu unterlassen. Du hast das Möbelhaus nicht gezwungen, einfach auf die Mails des Mailer-Dämons, dass das Postfach nicht existiert, nicht zu reagieren.

Das sind alles kaufmännische Entscheidungen des Möbelhauses.

Und §254 BGB besagt nun im Prinzip: Wer unsinnige teure Entscheidungen trifft, obwohl es auch günstiger geht, der muss den zusätzlichen Schaden auch gefälligst selbst tragen. Ich darf eben nicht Dieter Bohlen mit Privathelikopter dir die Mahnung zustellen lassen und dann von dir dessen Tageshonorar als Schadensersatz verlangen, wenn es ein Einschreiben mit der Post auch getan hätte.

Und dass deine Adresse richtig war, das wusste das Möbelhaus, denn die Ware wurde ja erfolgreich zugestellt.

quote:<hr size=1 noshade>Durch die "nicht wahrheitsgemäße" Angabe meiner email-adresse bin ich quasi Schuld daran, dass ich in Zahlungsverzug geraten bin. <hr size=1 noshade>

Merkst du nicht die Verlogenheit der ganzen Leute? Der eine behauptet, dass doch zwei Mahnbriefe verschickt wurden (die aber nie ankam), der andere behauptet nun, dass man durch die fehlerhafte Angabe der eMail-Adresse quasi in Verzug geriet (was für sich natürlich Blödsinn ist). Also hat man dann doch keine Briefe verschickt? ;-)


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