Bei einer Mahnung nur den Rechnungsbetrag zahlen und nicht die Mahngebühr?

9. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.03.2010 16:18:43
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bei einer Mahnung nur den Rechnungsbetrag zahlen und nicht die Mahngebühr?

Hallo!
Wie verhält man sich,wenn bei einer Mahnung nur der eigentliche Rechnungsbetrag bezahlt wird und die Mahngebühr nicht?Kann man auf das Zahlen der Mahngebühr bestehen,denn schließlich entstehen einem ja selbst auch Kosten ? Vielen Dank für viele Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn Du den Zahlungsverzug nachweisen kannst müsstest Du überlegen Diesbezüglich
über zun#ächst einen Mahnbescheid vom Gericht an Dein Geld zu kommen. Dies kostet ,soweit ich informiert bin 12 € (bei kleineren Summen) die der Schuldner wenn er nicht widerspricht, ebenfalls zu zahlen hat.

Wenn der Schuldner widerspricht gehst Du vor Gericht. Dort müsstest Du dann den Nachweis des Zahlungsverzuges vorlegen !

gruß
thehellion

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich kann es kaum glauben, aber ich muss Dir wirklich mal Recht geben. ;)

Allerdings betragen die Gerichtskosten € 18,-

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Man sollte keine Fantasie-Mahngebühren fordern.
Mit einem Auslagenersatz + Verzugszinsen ist man aber auf der sicheren Seite.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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