Hallo!
Wie verhält man sich,wenn bei einer Mahnung nur der eigentliche Rechnungsbetrag bezahlt wird und die Mahngebühr nicht?Kann man auf das Zahlen der Mahngebühr bestehen,denn schließlich entstehen einem ja selbst auch Kosten ? Vielen Dank für viele Antworten.
Bei einer Mahnung nur den Rechnungsbetrag zahlen und nicht die Mahngebühr?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Wenn Du den Zahlungsverzug nachweisen kannst müsstest Du überlegen Diesbezüglich
über zun#ächst einen Mahnbescheid vom Gericht an Dein Geld zu kommen. Dies kostet ,soweit ich informiert bin 12 € (bei kleineren Summen) die der Schuldner wenn er nicht widerspricht, ebenfalls zu zahlen hat.
Wenn der Schuldner widerspricht gehst Du vor Gericht. Dort müsstest Du dann den Nachweis des Zahlungsverzuges vorlegen !
gruß
thehellion
Ich kann es kaum glauben, aber ich muss Dir wirklich mal Recht geben.
Allerdings betragen die Gerichtskosten € 18,-
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Man sollte keine Fantasie-Mahngebühren fordern.
Mit einem Auslagenersatz + Verzugszinsen ist man aber auf der sicheren Seite.
Gruß
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