Beim Mahngericht bestehende EK abfragen

26. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
pal408169-1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Beim Mahngericht bestehende EK abfragen

Hallo!,

Nachdem ich mir die Meldeadresse eines früheren Mieters besorgt habe, möchte ich seine wirtschaftliche Situation abfragen. Dabei bin ich auf die Seite von RA Kotz gestossen, dort schreibt er:
https://www.ra-kotz.de/mahnverfahren.htm

Zitat:
Vorgehen des Anwalts zur Eintreibung von Außenständen
Wenn der/die Gläubiger/in einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner/ihrer Interessen beauftragt, wird dieser in der Regel telefonisch bei dem zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht, welches für den Wohnort des/der Schuldners/in zuständig ist) anfragen, ob der/die Schuldner/in bereits in der Vergangenheit die eidesstattliche Versicherung (= Offenbarungseid oder im Volksmund: „Die Finger gehoben") abgegeben hat.


D.h. ein Anwalt hat die Möglichkeit ganz unkompliziert und kostenfrei beim Gericht die Aussicht auf Erfolg abzufragen?

Kann das ein jeder Bürger auch machen?

Grüsse

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Für den Anwalt geht die Einsicht ins Schuldnerverzeichnis etwas weniger kompliziert, aber sicher nicht gänzlich kostenfrei - "einfach mal eben so telefonisch" wage ich zu bezweifeln.

Zudem erscheint mir diese Darstellung etwas veraltet, da ab 2013 ein zentrales Schudlnerverzeichnis geführt wird.
Es muss(te) also für Alteinträge bei den örtlichen Amtsgerichten abgefragt werden und für Neufälle beim zentralen Schuldnerverzeichnis.

Außerdem liefert das Schuldnerverzeichnis auch nur Anhaltspunkte für weitere Vollstreckungsmaßnahmen - z.B. also ob eine EV abgegeben wurde.
Um zu wissen, was in der EV steht, brauchst du eine Abschrift der EV > wieder ein gesondertes Verfahren.

Prinzipiell kann Jeder Einsicht ins Schuldnerverzeichnis nehmen - soweit ein berechtigender Anlass besteht
siehe z.B.
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Schuldnerverzeichnis++Einsicht+nehmen-304-leistung-0#sb-id-toc-block3


Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
pal408169-1
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Perfekt! Das kann ich garnicht und habe mich gleich mal registriert. Aller besten Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mal eine wichtige Ergänzung: Im Schuldnerverzeichnis stehen nur wenige Dinge drin. Normale Schulden stehen da nicht drin, auch wenn man das vom Namen her erwarten würde. Da stehen nur Insolvenzen, Vermögensauskünfte usw. drin.

Auskunfteien können ein umfassenderes Bild ergeben, aber auch dort muss es nicht vollständig sein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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