Hallo!,
Nachdem ich mir die Meldeadresse eines früheren Mieters besorgt habe, möchte ich seine wirtschaftliche Situation abfragen. Dabei bin ich auf die Seite von RA Kotz gestossen, dort schreibt er:
https://www.ra-kotz.de/mahnverfahren.htm
Zitat:Vorgehen des Anwalts zur Eintreibung von Außenständen
Wenn der/die Gläubiger/in einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner/ihrer Interessen beauftragt, wird dieser in der Regel telefonisch bei dem zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht, welches für den Wohnort des/der Schuldners/in zuständig ist) anfragen, ob der/die Schuldner/in bereits in der Vergangenheit die eidesstattliche Versicherung (= Offenbarungseid oder im Volksmund: „Die Finger gehoben") abgegeben hat.
D.h. ein Anwalt hat die Möglichkeit ganz unkompliziert und kostenfrei beim Gericht die Aussicht auf Erfolg abzufragen?
Kann das ein jeder Bürger auch machen?
Grüsse