Beitreibung Geld ohne schriftlichen Vertrag

18. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)
Beitreibung Geld ohne schriftlichen Vertrag

Hallo,

wenn ich jemanden Rechnungen geschrieben habe für meine Leistung und dies vorher nur mündlich vereinbart wurde, reicht es dann als Beweis aus, dass er einige Emails mit Vertröstungen geschickt hat -> "Nächste Woche überweise ich die Rechnungen" usw. ??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116231 Beiträge, 39230x hilfreich)

Eventuell ja oder auch nicht.

Da kommt es nicht nur auf den Wortlaut und den Kontext an, da müsste man auch mal schauen, ob nicht zuvor schon was geschrieben wurde.


Für das mündliche gibt es keine Zeugen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16141x hilfreich)

Zusatzfrage: Kann man die Leistung irgendwie beweisen? Dann geht die Vertröstung per Mail als Anschein durchaus durch.

Es ist halt nicht unmöglich, so etwas anzugreifen. Aber da muss man schon eine abstruse Geschichte erfinden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7340 Beiträge, 1610x hilfreich)

Es geht um eine selbstständige Tätigkeit auf Provisionsbasis, es gibt einen Handelsvertretervertrag mit Provisionsregelung. Zusätzlich wurde, jedoch nur mündlich, eine Fixprovision für die ersten 6 Monate vereinbart. Diese wurde auch bisher in Rechnung gestellt, aber es erfolgen keine Zahlungen.

Lediglich Vertröstungen per Mail, keine einzige Rechnung wurde beanstandet.

Bzw. bin ich mir sicher, dass der Auftraggeber die MwSt. aus den Rechnungen beim Finanzamt sicher schon gezogen hat. Es geht um den Zeitraum 6/2018-12/2018

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16141x hilfreich)

Zitat:
Zusätzlich wurde, jedoch nur mündlich, eine Fixprovision für die ersten 6 Monate vereinbart. Diese wurde auch bisher in Rechnung gestellt, aber es erfolgen keine Zahlungen.

Ich würde es probieren.

Natürlich weiß man nicht, was er mit den Rechnungen machte und ob er das gegenüber Finanzamt geltend gemacht hat und als Ausgabe längst verbucht hat. Spielt auch nur eine untergeordnete Rolle.

Rechnungen wurden gestellt und zugestellt, die Vertröstungen sind Stundungen und insofern macht die Geschichte Sinn. Aber nicht blauäugig sein: Wenn er die Absprache leugnet, kann es nervig und schwierig vor Gericht werden. Nicht unmöglich, aber ein Selbstläufer ist das auch nicht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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