Benachrichtigung bei Schufa-Eintrag

28. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
PurplePrince
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)
Benachrichtigung bei Schufa-Eintrag

Hallo,

ich habe mal eine kurze Frage:

Wird man eigentlich informiert, wenn ein Gläubiger negative Daten an die Schufa übermittelt?
Oder muss man davon nicht zwangsläufig etwas mitbekommen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Die Schufa informiert NICHT selbstständig !

Das haben die Herrschaften nicht nötig.
Und der Gesetzgeber hat wie so oft die Details nicht geregelt.

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Antwort ist so nicht richtig:
Der Gesetzgeber hat das bei der Schufa ebenso eindeutig geregelt, wie bei jedem anderen Auskunftei Unternehmen!
Die Schufa ist im Allgemeinen durch eigene Unterschrift von Ihnen legitimiert, Ihre Daten zu speichern (Schufa Klausel in Bankverträgen). Da Sie diese Unterschrift geleistet haben, müssen Sie auch wissen, dass Daten zu Ihrer Person dort gespeichert und auf Anfrage von dort an Kunden der Schufa beauskunftet werden. Insofern ist keine (weitergehende) Benachrichtigung gem. § 33 Abs.1 BDSG notwendig.
Man könnte jetzt darüber diskutieren, ob Ihre Unterschrift in dem vollen Bewusstsein der Tragweite geleistet wurde und ob Sie z.B. ein Konto auch ohne Schufa Klausel erhalten hätten oder, was ich persönlich für falsche Auslegung des BDSG halte, ob Sie von der Einmeldung Ihrer Daten durch Dritte (z.B. das IKU) an die Schufa wissen konnten?
Will sagen: Hat der Einmelder Sie über die bevorstehende Einmeldung unterrichtet? Dann ist die Schufa aus dem Schneider, hat er das nicht, dann müsste die Schufa Sie darüber unterrichten, da Sie nur von den Meldungen Ihrer Bank wissen können ... :)
Fragen über Fragen - ich hoffe, ich habe Sie nicht verwirrt! :)

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#3
 Von 
Sleipnir000
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@anephan:

Hallo Anephan,

Deine Erklärung stellt dar, dass man nicht informiert wierden muss, wenn man einer generellen Speicherung zugestimmt hat.
Aber weiß jemand, wie es sich verhält, wenn ein Unternehmen, bei dem man eine solche Erklärung nie unterschrieben hat, einen Schufa-Eintrag veranlassen will?

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#4
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

@anephan,
sehr guter Beitrag,ich hätte es nicht informativer erklären können,alles,was man dazu wissen muss(für Ratsuchende)ist dabei.
Hut ab!
Grüße,peter-norbert.

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