Berliner S-Bahn Inkasso, bin Student

30. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
BlnPhoenix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Berliner S-Bahn Inkasso, bin Student

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Als ordentlich immatrikulierter Student in Berlin ist man verpflichtet (!) eine S-Bahn-Jahreskarte zu erwerben zusammen mit dem Semester-Beitrag. Nun habe ich unglücklicherweise meinen Studenten-Ausweis, der gleichzeitig als Fahrkarte gilt verloren und noch keinen Ersatz. An genau dem selben Tag wurde ich aber beim "Schwarzfahren" erwischt. Nun kriege ich hier plötzlich Forderungen über 106,69 EUR von einem Anwalt, die ich mir nie und nimmer leisten kann!

Was kann ich nun tun, ich mein ich bin ordentlicher Student, habe bezahlt und werde jetzt hier wegen dieser Sache als Schuldner geführt und kann einfach nichts machen, weil ich kein Geld habe!

Vielen Dank und mfG




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43 Antworten
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#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Die 60,69 sind so nicht durchsetzbar.
Ich würde genau EUR 7,- zweckgebunden an den Anwalt (besser aber an die S-Bahn) überweisen.
Wichtig: Im Überweisungsbetreff schreiben:
"NUR ERHÖHTES BEFÖRDERUNGSENTGELT FÜR FAHRKARTENINHABER".

Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, würde ich Diesem widersprechen.

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#2
 Von 
BlnPhoenix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, danke. Haber jetzt die 7 EUR an die Rechtsanwälte überwiesen.
Mit dem Verwendungszweck:
"Zweckgebunden Überweisung: ERHÖHTES BEFÖDERUNGSENTGELD FÜR FAHRKARTENINHABER"

Bei einer gerichtlichen Mahnung werde ich mich wieder melden und Widerspruch einlegen.

Viele Grüße



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#3
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Hat Dich der Fahrkartenkontroleur der Dich erwischt hat nicht darauf hingewiesen, dass Du innerhalb einer bestimmten Frist den Nachweis erbringen musst, dass Du eine gültige Fahrkarte besitzt?

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#4
 Von 
BlnPhoenix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch darauf wurde ich hingewiesen, wieso?

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Hat Dich der Fahrkartenkontroleur der Dich erwischt hat nicht darauf hingewiesen, dass Du innerhalb einer bestimmten Frist den Nachweis erbringen musst, dass Du eine gültige Fahrkarte besitzt?


Das ist doch egal.
Letztlich ist doch nur entscheidend, ob der Anwalt bzw. die S-Bahn Truppe von Peter Buchner den Fahrgast tatsächlich verklagen, obwohl dieser die Hauptforderung von 7 Euro Gebühr bezahlt hat.

Hat der Fahrgast denn die Fahrkarte im nachhinein bei der S-Bahn vorgezeigt?

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#6
 Von 
BlnPhoenix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider nein, der Ausweis ist verloren gegangen und konnte nicht innerhalb der 7tägigen Frist wiederbeschafft werden.
Ich konnte nachweisen, dass ich immatrikuliert bin (Bescheinigung), aber das hat den Kontrolleur nicht interessiert.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Doch darauf wurde ich hingewiesen, wieso?

Dann waren die Forderungen ja doch nicht so 'plötzlich'?

Auf dem Zettel den dir der Kontrolleur gab, stand ja auch drauf wo und wie man ohne Zusatzkosten zahlen kann?



quote:
Ich konnte nachweisen, dass ich immatrikuliert bin (Bescheinigung), aber das hat den Kontrolleur nicht interessiert.

Und was haben die Berliner S-Bahn Betriebe dazu gesagt, zu dem Immatrikulationsnachweis?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#8
 Von 
BlnPhoenix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also die Forderungen über die UN-Summe von 109.69,- für einen einfach nur verlorenen oder vergessenen Fahrausweis sind jetzt "plötzlich" aufgerufen worden, ja.
Wie man ohne Zusatzkosten zahlen kann steht nirgends, weil das m.M. gar nicht geht. Man muss mindestens 7 EUR zahlen.

Die Berliner S-Bahn-Betriebe in Vertretung des Kontrolleurs haben gesagt, dass Sie die Imma-Bescheinigung nicht interessiert und sie gerne den Studentenausweis mit gültiger Marke gesehen hätten.

Was soll ich denn nun machen, also theoretisch richtet sich in einem solchen Fall die Frist nach dem zuständigen Uni-Büro die einen neuen Studentenausweis austellen, die Marke zu schicken etc. Das kann schon mal deutlich länger als 7 Tage dauern und man muss dann 107 EUR zahlen, das kann doch nicht wahr sein.


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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
also die Forderungen über die UN-Summe von 109.69,- für einen einfach nur verlorenen oder vergessenen Fahrausweis sind jetzt "plötzlich" aufgerufen worden, ja.

In der Regel gehen solch anwaltlichen Schreiben eine nicht unerhebliche Anzahl an Schreiben von Inkassos voran...



quote:
Die Berliner S-Bahn-Betriebe in Vertretung des Kontrolleurs haben gesagt,

Ich fragte nicht, was der Kontrolleur sagte, ich fragte was die Berliner S-Bahn-Betriebe sagten als du dort im Kundenbüro im Ostbahnhof warst um die Sache zu klären ...



quote:
Wie man ohne Zusatzkosten zahlen kann steht nirgends, weil das m.M. gar nicht geht.

Warum fragst du dann wie du die Zusatzkosten vermeinden kannst wenn du glaubst das das gar nicht geht?



In der Regel bekommt man einen Zettel auf dem steht was man was wo wie machen muss um genau diese Inkasso- und Anwaltskosten zu vermeiden.

Wie z.B. eine rechtzeitige Zahlung der Vertragstrafen.

Juristisch gesehen bist du im Verzug und schuldest die entstandenen Verzugsschäden.
Das muss jedoch nicht die Summe sein die sich der Anwalt wünscht.


Hat der Anwalt aufgelistet wie sich die Summe zusammen setzt?



quote:
also theoretisch richtet sich in einem solchen Fall die Frist nach dem zuständigen Uni-Büro

Praktisch gesehen und juristisch richtet es sich nicht nach irgendeinem Unibüro, sondern schlicht nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dir und der S-Bahn-Berlin GmbH





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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Zum Zeitpunkt der "Beförderungserschleichung" warst Du bereits 18 ?

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Was für eine intelligente Frage!
Wie alt sind denn Studenten in Deutschland, wenn man i.d.R. sein Abitur mit 18, bzw. 19 Jahren absolviert?

Außerhalb von Trolland gibt es durchaus Hochbegabte.
Diese studieren durchaus obwohl sie noch nicht volljährig sind.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Hochbegabte sind auch nicht auf Deppenforen angewiesen, geschweige denn auf Antworten von Laien und vergessen auch nicht ihr Ticket!

Gerade Hochbegabte sind in anderen Lebensbereichen häufig recht unbegabt ...





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#16
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Liebe Kinder, Trolle und Hochbegabte, könnten wir nun zum Thema zurück kommen?

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#17
 Von 
BlnPhoenix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

also vorab: Ich bin kein hochbegabter, minderjähriger Troll (mehr).

Zum Thema. Wenn mir ihr mir sagen wollt "zahl den Mist, weil du eh keine andere Wahl hast und es sonst nur schlimmer kommt", dann tut das bitte! Da muss ich in einem anderen Bereich fragen, was man bei Zahlungsunfähigkeit tun kann. Ich habe von einer Infoscore Forderungsmanagement GmbH zwei Schreiben vorliegen. In beiden wird von mir eine Summe von 79,59 EUR gefordert.
Setzt sich zusammen aus:

- 40,00 EUR erhöhtes Beföderungsentgelt
- 00,09 EUR Verzugszinsen
- 32,50 EUR Inkassokosten
- 07,00 EUR Kontoführungsgebühren

EIN weiteres Schreiben von Anwalts-Kollegen. Neue Un-Summe 106,69 EUR. Betrag beinhaltet auch die Beauftragungsgebühr plus Auslagenpaschale gem. Nr.2300ff., 7002 VV RVG in Höhe von 27,00 EUR.

Ok, das ist der aktuelle Stand. Fakt ist, ich kann das NICHT zahlen, habe keine Kohle. Hätte auch schon Probleme überhaupt die 7 EUR zu zahlen Plus die Kosten für einen neuen Ausweis. Frage ist: Ist das alles rechtens, wie gesagt ich habe hier niemanden betrogen, sondern einfach nur meinen Ausweis verloren?
Was muss ich tun, wenn ich zahlungsunfähig bin?

Vielen Dank und viele Grüße

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-- Editiert am 31.07.2011 11:13

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#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Ganz sicher sind die Gebühren ( 32,50 EUR ) des vorgerichtlichen Inkassobüros zwar "erlaubt" aber nicht zusätzlich zu den Anwaltsgebühren durchsetzungsfähig !
Dasselbe gilt für die sogenannten Kontoführungsgebühren (7 €)
Diese beiden Positionen fallen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Falle eines - meiner Meinung nach wenig wahrscheinlichen - Gerichtsverfahrens weg
Das Beförderungsentgelt 7 € ) hast Du ja jetzt zweckgebunden überwiesen !
Warte doch erst mal ab wie die Masseninkasso Kanzlei retourniert !



-- Editiert am 31.07.2011 12:10

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#19
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Wenn Du tatsächlich zahlungsunfähig bist wäre es eventuell auch hilfreich, dies so dem Inkassounternehmen mit zu teilen. Allerdings musst Du Deine Zahlungsunfähigkeit erst mal glaubhaft nachweisen, und als Student hat man damit in der Regel Probleme, da Du ja Krankenversicherung, Beitrag zum Studentenwerk, etc. alles zahlen musst.

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#20
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Wenn Du tatsächlich zahlungsunfähig bist wäre es eventuell auch hilfreich, dies so dem Inkassounternehmen mit zu teilen. Allerdings musst Du Deine Zahlungsunfähigkeit erst mal glaubhaft nachweisen, und als Student hat man damit in der Regel Probleme, da Du ja Krankenversicherung, Beitrag zum Studentenwerk, etc. alles zahlen musst.


Dem Inkassobüro würde ich keine persönlichen Daten mehr mitteilen.
i.d.R. zahlen Studierende bis zum Ende des 25. Lebensjahres keine Krankenversicherungsbeiträge, da Diese über die Eltern familienversichert sind.

quote:
In der Regel gehen solch anwaltlichen Schreiben eine nicht unerhebliche Anzahl an Schreiben von Inkassos voran...


Das anwaltliche Schreiben hat auch nur ein Computer generiert.

quote:
Ich fragte nicht, was der Kontrolleur sagte, ich fragte was die Berliner S-Bahn-Betriebe sagten als du dort im Kundenbüro im Ostbahnhof warst um die Sache zu klären ...


Genau, kannst Du nachweisen, im S-Bahn Kundenbüro vorgesprochen zu haben?

quote:

Zum Zeitpunkt der "Beförderungserschleichung" warst Du bereits 18 ?


Das ist egal, denn hier lag keine Beförderungserschleichung im Sinne des Strafgesetzbuches vor.

Mein Tip:
Kratze das Geld zusammen und hole Dir einen neuen Studierendenausweis.
Die Kopie davon + Deine Fallnummer schickst Du als Einschreiben an

Peter Buchner
S-Bahn Berlin GmbH
Invalidenstraße 19
10115 Berlin


Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dann muss Diesem unbedingt widersprochen werden.
Eine Klage halte ich für unwahrscheinlich, insb. weil die Hauptforderung bezahlt wurde.


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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Ich habe von einer Infoscore Forderungsmanagement GmbH zwei Schreiben vorliegen.


quote:
Nun kriege ich hier plötzlich Forderungen über 106,69 EUR von einem Anwalt,


Ich fasse mal zusammen:
- Du hattest keine Fahrkarte dabei und bist erwischt worden
- Plötzlich kam das Schreiben vom Anwalt auch nicht, denn das Inkasso hat sich schon 2x gemeldet
- anstatt sich zeitnah um Schandesbegrenzung zu kümmern hast du die schlechteste Alternative gewählt und absolut nichts gemacht und wunderst dich nun das du Konsequenzen tragen sollst?


Wie thehelion schon sagte, sind die Inkassogebühren icht durchsetzbar. Bei den Anwaltkosten sähe das schon anders aus.

Man könnte das versuchen was Steffen Maier vorschlug und hoffen das dies Erfolg hat.



quote:
Fakt ist, ich kann das NICHT zahlen, habe keine Kohle.

Was für einen tolle Argumentation ... Nur leider absolut nutzlos.

Keine Sorge. Für genau solche Fälle hat der Gesetzgeber Vorsorge getroffen.

Notfalls besorgen sich Gläubger einen Titel. Damit können sie dich dein ganzes Leben verfolgen und notfalls sogar noch bei deinen Erben vollstrecken.
Nur werden dann durch aus aus 2-stelligen Beträgen mal schnell 4-stellige ...





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#22
 Von 
BlnPhoenix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Na fantastisch, da bedank ich mich recht herzlich für die väterliche Belehrung Harry!

Und es freut mich zu hören, dass der Gesetzgeber für solch eine Bagatelle und bürokratisch-organisierte Abzocke Vorsorge
getroffen hat.

Wahrscheinlich werd ich dann demnächst abgeholt und eingekerkert, weil ich meinen Fahrschein verloren habe.

Ok, genug polemisiert.
Ich werds so machen, wie S.Meier es vorgeschlagen hat.

Vielen Dank bei allen soweit.


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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
für solch eine Bagatelle und bürokratisch-organisierte Abzocke Vorsorge getroffen hat.


Wieso Abzocke?

Du hast etwas falsch gemacht und dafür trägt man die Konsequenzen.


Einfach hinsetzen und nichts zu machen, 'Warnschüsse' zu ignorieren ist eben keine Alternative.
Wenn das deine bevorzugte Methode ist, wirst du halt noch öfter gegen die Wand fahren.


So ist das im richtigen Leben nun einmal.





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#24
 Von 
BlnPhoenix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, weil du anscheinend in Diskussionslaune bist frag ich nochmal was nach:

Was wäre denn in dem konsturierten Fall, dass jmd. seinen GÜLTIGEN Fahrausweis verloren hat, erwischt wird, 7 EUR nachzahlen soll und in den sieben Tagen aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage ist zu einem S-Bahn-Service-Center in Berlin zu latschen, sagen wir mal weil er im wegen Blinddarm-Entzündung im Krankenhaus liegt. Muss er dann auch AKZEPTIEREN dass ihm unverhältnismäßige und vorallem ungerechtfertigte Summen aufgebrummt werden?
Hat der liebe Gesetzgeber für solch einen Fall auch vorgesorgt?

Würde mich interessieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

In diesem Falle wäre er erstmal aufgrund höherer Gewalt verhindert und könnte dies auch durch entsprechende Belege unabhängiger Dritter belegen.

Dann müsste er noch glaubwürdig darlegen weshalb er in dieser Zeit keinen Dritten mit der Vorlage der Dokumente an entsprechender Stelle hätte bevollmächtigen können.


Und wenn er Pech hat, zahlt er tatsächlich etwas mehr ...


Gleichwohl kann er sich gegen ungerechtfertigte/nicht durchsetzbar Kosten (wie z.B. die Kosten der Inkassos) wehren.

Bei den Anwaltskosten sieht das schon anders aus, insbesondere wenn amn in Verzug war.


Insofern habe ich gewisse Zweifel, das die Anwaltskosten in deinem Falle nicht durchsetzbar wären.





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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich möchte Dir keine Vorwürfe machen, aber sei so gut und geh mal in Dich und frage Dich ob Du nicht selbst eventuell etwas falsch gemacht hast, indem Du Dich nicht zeitnah um die Behebung des Problems gekümmert hast. Insbesondere wenn man wenig Geld hat, muss man doch alles dafür unternehmen, dass einem keine großen Kosten entstehen.

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#27
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Bei den Anwaltskosten sieht das schon anders aus, insbesondere wenn amn in Verzug war.
Wieso sieht das bei "Anwaltskosten" im vorgerichtlichen Verfahren denn anders aus, als bei Inkassokosten? Worauf gründet denn diese Erkenntnis? :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Wieso sieht das bei "Anwaltskosten" im vorgerichtlichen Verfahren denn anders aus, als bei Inkassokosten? Worauf gründet denn diese Erkenntnis?


Ich spare mir jetzt einfach mal das reinkopieren von thehellion's 1,25m langer Liste, ok?


Ansosnten habe ich eigenen Erfahrungen.
Als Gläubiger bekam ich zwei mal die Inkassokosten gestrichen.

Die mir bekannten Schuldner haben nach meiner Beratung keinen Inkassokosten gezahlt und wurden auch nie dazu verurteilt.

Anwaltskosten gingen jeoch immer durch ...





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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Anwaltskosten sind einklagbar, Inkassogebühren sind gerichtlich eher nicht durchsetzungsfähig, wie bereits von Dir und hellion überzeugend und schlüssig ausgeführt, Harry...


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#30
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Anwaltskosten sind einklagbar, Inkassogebühren sind gerichtlich eher nicht durchsetzungsfähig, wie bereits von Dir und hellion überzeugend und schlüssig ausgeführt, Harry...
Soso - das wäre aber schwerlich juristisch begründbar ... !? :)


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