Bestellung storniert/Geld zurück bekommen / Versandhaus besteht auf Zahlung

11. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
ch9004444
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellung storniert/Geld zurück bekommen / Versandhaus besteht auf Zahlung

Hallo Ihr Lieben,

habe oben kurz zusammengefasst worum es geht... ich habe am Tag X beim Versandhaus bzw Drogeriemarkt XC eine Bestellung aufgegeben und mit Sofort Überweisung bezahlt.
Ein paar Tage später kam die Mitteilung dass sich der Versand verzögert aus welchem Grund auch immer..... daraufhin schrieb ich eine Mail und bat um Stornierung der Bestellung und um Rücküberweisung. Am Tag X wurde der Betrag auch wieder meinem Konto gutgeschrieben.

Nun kam einige Wochen später eine Mahnung über diesen Betrag, da der Markt die Ware angeblich doch versendet hatte.... aber diese nie bei mir ankam....

Ich widersprach der Forderung und bat den Betrag auszubuchen da dies wohl ein Versehen war und ich keine Ware erhalten habe und demnach nicht bereit bin dies zu bezahlen. Es wird aber steif und fest behauptet es gab kein Storno.... aber warum wird das Geld auf mein Bitten hin zurückgebucht wenn ich keine Stornierung getätigt habe. Was zählt hier als Storno - eine Bestätigung darüber oder auch nur die Rückzahlung. Denn in meinen Emails hab ich die Bestätigung darüber nicht finden können.

Nun vergingen wieder ein paar Tage nun kam eine Mahnverfahrens Androhung per Post ... auf meine Bitte doch nachzuweisen an wen die Ware zugestellt wurde .... bekam ich keine Antwort

Wie verhalte ich mich nun am besten?


-- Editiert von ch9004444 am 11.05.2018 20:36

Post vom Inkassobüro?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von ch9004444):
Am Tag X wurde der Betrag auch wieder meinem Konto gutgeschrieben.


Bewuste Rücküberweisung oder Gutschrift aus Falschüberweisung?

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von ch9004444):
auf meine Bitte doch nachzuweisen an wen die Ware zugestellt wurde .... bekam ich keine Antwort

Vermutlich ist die Nachricht nicht zugegangen?



Zitat (von ch9004444):
aber warum wird das Geld auf mein Bitten hin zurückgebucht wenn ich keine Stornierung getätigt habe.

So was nennt man "konkludentes Handeln" und wird dann durchaus als Zustimmung zum Storno gesehen.


Zitat (von ch9004444):
Wie verhalte ich mich nun am besten?

Ich würde einmal mit Zustellnachweis schreiben
- das die Bestätigung des Stornos vorliegt
- das man nicht verantwortlich ist, das in dem Laden offenbar erhebliche organisatorische Mängel herrschen wenn unbestellte Waren versendet werden und Zustellnachweise nicht auffindbar sind
- das man die Forderung ausdrücklich bestreitet und das weitere Bettelbriefe keine Änderungen bringen werden
- die Weitergabe der Daten an ein ein Inkasso und an Auskunfteien untersagt wird


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ch9004444
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von ch9004444):
Am Tag X wurde der Betrag auch wieder meinem Konto gutgeschrieben.


Bewuste Rücküberweisung oder Gutschrift aus Falschüberweisung?

Berry


dabei steht nur

Onlineshop Retoure

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ch9004444
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von ch9004444):
auf meine Bitte doch nachzuweisen an wen die Ware zugestellt wurde .... bekam ich keine Antwort

Vermutlich ist die Nachricht nicht zugegangen?


naja eine Email Eingangsbestätigung mit vorherigen Inhalt der Nachricht kam aufjedenfall bei mir an....

ok dann werde ich mal ein paar Zeilen an diesen Shop verfassen und versuchen dass so zu klären....

erstmal danke an Euch.....

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#5
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Schriftlich kommunizieren.
Einschreiben Rückschein.
Alles gut aufbewaren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde es aus Kostengründen bei der eMail belassen. Im Endeffekt gibt es keinerlei Möglichkeit für den Händler, jemals irgendetwas einzuklagen und insofern ist es auch relativ egal, ob die Mail einging.

Das einzige, was theoretisch möglich wäre, wäre ein Schufa-Eintrag. Aber da würde sich der Anbieter auf verdammt dünnes Eis begeben, da er durchaus den Widerspruch erhalten hat und ansonsten wohl frei erfundene Forderungen stellt (hinsichtlich des angeblichen Zugang des Paketes). Zwar kann das nervig sein, den Schufa-Eintrag wieder per Gericht löschen zu lassen, aber wenn der Anbieter trotz eingegangenen Widerspruchs das der Schufa meldet, wird ihn auch kein Einschreiben davon jemals abbringen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
ch9004444
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

so kurzes Update

Aufgrund meiner Email die ich mit den Worten von Harry van Sell sozusagen verfasst habe, wurde mir ein Zustellbeleg zugesandt, auf dem nur stand "Ersatzempfänger" und als Unterschrift eine Art Haken gekritzelt, der ganz sicher nicht von mir stammt.

Hm überlege echt damit zur Polizei zu gehen...

was meint Ihr?

-- Editiert von ch9004444 am 14.05.2018 17:08

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso zur Polizei bzw. was wäre denn dein Verdacht?
Dass nicht jedes mal der Geschäftsführer die Post entgegennimmt, sondern ein armer Mitarbeiter am Empfang, ist doch fast logisch, oder?

Oder meinst du den Zustellbeleg, mit dem angeblich die Ware entgegen genommen wurde?

-- Editiert von mepeisen am 14.05.2018 17:22

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ch9004444
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wieso zur Polizei bzw. was wäre denn dein Verdacht?
Dass nicht jedes mal der Geschäftsführer die Post entgegennimmt, sondern ein armer Mitarbeiter am Empfang, ist doch fast logisch, oder?

Oder meinst du den Zustellbeleg, mit dem angeblich die Ware entgegen genommen wurde?

-- Editiert von mepeisen am 14.05.2018 17:22


was meinst du mit armer Mitarbeiter am Empfang?

hier gehts darum dass ein OnlineShop behauptet sie hätten trotz meiner Storno und Rücküberweisung des Betrages die Ware dennoch verschickt und auf dem Zustellbeleg steht nur "Ersatzempfänger " und ein Gekritzel... was nicht von mir stammt

es geht hier um eine private Sache nicht um eine Firma

ich würde Anzeige gegen Unbekannt erstatten wenn der Online Shop weiter auf Zahlung besteht

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Der Shop soll einen Nachforschungsauftrag stellen. Bestellung wurde widerrufen, Geld erstattet, man hat keinen Anlass für weitere Kommunikation. Das samt Anlagen als Einschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
was meinst du mit armer Mitarbeiter am Empfang?

Es gibt ja einmal den Beleg für den Erhalt des von dir versandten Einschreibens (das wäre der arme Mitarbeiter am Empfang) oder den Beleg für die angebliche Zustellung der Ware.

Du meinst also den Beleg, dass dir angeblich das Paket zugestellt wurde.

Zitat:
ich würde Anzeige gegen Unbekannt erstatten wenn der Online Shop weiter auf Zahlung besteht
Kann man machen oder aber alles Weitere ignorieren, was nicht vom Gericht kommt.

Wenn man Anzeige erstattet, würde ich die folgenden Erklärungsvarianten liefern:
1) Jemand Unbekanntes hat das Paket abgepasst und an sich genommen
2) der Paketbote hat das selbst an sich genommen
3) der Shop hat das mit dem Paketversand und damit auch den Beleg frei erfunden

Alles drei wären Straftaten. Betrug, Diebstahl u.ä. Je nachdem. Variante 1 und 2 müsste man annehmen, dass die das wirklich nochmal versandt haben. Dann wäre das wohl eher "allgemeines Chaos des Händlers", dass es dir erstattet wurde.
Von deiner Schilderung her würde ich aber eher auf Variante 3 tippen, was impliziert, dass es den erneuten Versand nie gab. Wobei das alles eigenartig wirkt, denn die Geld-Rückzahlung passt nicht dazu.

Wie auch immer: Die Merkwürdigkeiten muss dann halt jemand klären, der sich damit auskennt (Kriminalbeamter/ Staatsanwalt). Man zeigt ja nur einen Verdacht an.

Eigenartig wäre das allemal, dass man dir etwas vorliegt mit einem Krikel-Krakel-Ersatzempfänger.

P.S.: Steht auf dem Auslieferbeleg denn auch dein Name als Paketempfänger? Also nicht dass die dich im allgemeinen Chaos einfach nur verwechseln und wirklich jemand nicht bezahlt hat, nur halt jemand anderes, dem dann auch die Krikel-Krakel-Unterschrift gehört.

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