Betrug oder nicht ? Wie reagieren?

12. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Rolaand
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug oder nicht ? Wie reagieren?

Hallo, ich habe leider ein größeres Problem mit einem Inkasso.

Mir ist bekannt das seit einiger Zeit eine fremde Person Verträge und Bestellungen ohne mein woöissen auf meinen Namen tätigt.

Bereits sind ebso 2 anzeigen erstattet worden.

Ich habe stets auf die Mahnungen und oder Rechnungen etc. Reagiert und bis dato kahm es bis auf einem fall nie zu einem Inkasso Verfahren.

Nun habe ich jedoch ein "merkwürdiges Inkasso schreiben erhalten.

Vorweg: online habe ich bei der verbaucherzentrale etc. Keinen bekannten Betrugs Bericht von diesem Inkasso finden können.

Auffällig ist jedoch das das Inkasso mitteilt ich hätte auf insgesamt 3 postalische Mahnungen des Versandhauses nicht reagiert.
Ich habe von besagten Versandhaus keine postalische Mahnung oder ähnliches erhalten.
Laut schreiben ist der forderungsgrung eine Bestellung bei xxxxxxx (firmenname)

Um eine Klärung zu versuchen habe ich mich zunächst an das Versandhaus gewandt. Jedoch war auf dem Inkasso Schreiben keine direkte kundenummer (nur das Inkasso zeichen)
Laut Versandhaus kann ohne einen Kunden oder bestell Nummer keine Auskunft erteilt werden.
Eine Suche mit dem Namen würde man nicht machen.
Als das Wort inkassoschreiben fiel wurde das Gespräch mit den Worten: " dann sind wir ohnehin nicht mehr zuständig" beendet.

Also habe ich das Inkasso per Mail gebeten mir zunächst eine Rechnung und die Mahnungen zur Verfügung zu stellen um den Sachverhalt zu prüfen.

Nach einigen Mails hin und her, teilte man mir leidlich mit man habe bis heute keine Rechnung von Versandhaus erhalten, und könne mir somit diese nicht aushändigen.
Im nächsten Atemzug wurde eine sofortige Zahlung verlangt da sonst pfändungsmasnahmen (wörtliches Zitat in der mail) konto und / oder sachpfändung eingeleitet werden.

Ich habe daraufhin nochmals dem Inkasso per Mail den Sachverhalt geschildert und mitgeteilt das auch hier evtl. Eine unbekannte Person auf meinen manen bestellt hat, ich jedoch nachweise benötigte und verlange um das zu prüfen.

Es veringen fast 2 Wochen, heute habe ich eine erneute Mail erhalten die ebenso sehr skurill wirkt.

Zusammengefasst:

Letzte Mahnung!
Ich solle sofort zahlen, Pfändung steht kurz bevor.
Da das Inkasso immernoch keine Rechnung oder Mahnung erhalten hatte könne man mir diese nicht zur Verfügung stellen ich solle mich weiter gedulden und dennoch zahlen.
Ggf. Würde ich eine Erstattung erhalten.

Ich Zweifel daher an der Echtheit dieser Forderung, kann diese jedoch nicht überprüfen.

Wie sollte ich hier am besten vorgehen ?

-- Editiert von User am 12. November 2024 17:39

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125792 Beiträge, 40540x hilfreich)

Zitat (von Rolaand):
Wie sollte ich hier am besten vorgehen ?

Da wurde schon viel zu viel geschrieben...

Das Inkasso hat nach § 13a Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) Darlegungs- und Informationspflichten die offensichtlich nicht erfüllt wurden.



Zitat (von Rolaand):
Wie sollte ich hier am besten vorgehen ?

Man erstattet Strafanzeige gegen den Mitarbeiter und gegen den Geschäftsführer des Inkasso.
Dann teilt man den Inkasso mit, das es erst mal seine gesetzlichen Darlegungs- und Informationspflichten zu erfüllen habe und bis dahin mangels Nachweis der Berechtigung weder Zahlung noch weitere Kommunikation erfolgen würde. Und legt als Kopie die Bestätigung über die Erstattung der Strafanzeige bei.

Sowohl gegen das Inkasso als auch gegen das Versandhaus macht man einen Auskunftsanspruch nach DSGVO geltend.


Alle 3 Schreiben macht man in gerichtsfester Form.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125792 Beiträge, 40540x hilfreich)

Zitat (von Rolaand):
Wie sollte ich hier am besten vorgehen ?

Da wurde schon viel zu viel geschrieben...

Das Inkasso hat nach § 13a Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG) Darlegungs- und Informationspflichten die offensichtlich nicht erfüllt wurden.



Zitat (von Rolaand):
Wie sollte ich hier am besten vorgehen ?

Man erstattet Strafanzeige gegen den Mitarbeiter und gegen den Geschäftsführer des Inkasso.
Dann teilt man den Inkasso mit, das es erst mal seine gesetzlichen Darlegungs- und Informationspflichten zu erfüllen habe und bis dahin mangels Nachweis der Berechtigung weder Zahlung noch weitere Kommunikation erfolgen würde. Und legt als Kopie die Bestätigung über die Erstattung der Strafanzeige bei.

Sowohl gegen das Inkasso als auch gegen das Versandhaus macht man einen Auskunftsanspruch nach DSGVO geltend.


Alle 3 Schreiben macht man in gerichtsfester Form.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2531 Beiträge, 742x hilfreich)

Zitat (von Rolaand):
Ich solle sofort zahlen, Pfändung steht kurz bevor.

Sicher, dass hier kein Titel vorliegt? Üblich droht man im vorgerichtlichen Bereich mit MB,... und nicht mit einem PfüB.
Ein Titel würde auch zur Weigerung passen die Rechnung zu schicken.

Zitat (von Rolaand):
Wie sollte ich hier am besten vorgehen ?

Ganz klar gegenüber dem IB kommunizieren, dass die Forderung bestritten wird und ohne Vorlage der forderungsrelevanten Unterlagen keine Zahlung erfolgen wird. (Sollte eine Titelkopie kommen, reicht das) Das reicht mit einem Satz ohne weitere Ausführungen. Dann Kommunikation einstellen. Sollte ein MB kommen, rechtzeitig Widerspruch!

Zitat (von Harry van Sell):
Man erstattet Strafanzeige gegen den Mitarbeiter und gegen den Geschäftsführer des Inkasso.

Warum?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34951 Beiträge, 5976x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125792 Beiträge, 40540x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Warum?

1. Verdacht des Betruges
2. wegen der Bestätigung der Erstattung der Anzeige (Taktik)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.384 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.199 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen