Betrug über Ebay Kleinanzeigen. PayPal "an Freunde senden" Zahlung mit Hinweis auf "unrechtmäßigen K

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb471252-61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug über Ebay Kleinanzeigen. PayPal "an Freunde senden" Zahlung mit Hinweis auf "unrechtmäßigen K

Liebe Forumsmitglieder,
ich habe am 14.07.2017 über Ebay Kleinanzeigen ein original verpacktes IPad inklusive Rechnung gegen eine Paypalzahlung mit der Option "an Freunde senden" verkauft. Die Ware wurde nach Erhalt der Paypal-Zahlung und konsekutiver Überweisung des Betrages auf mein Girokonto persönlich mit einem Zeugen übergeben. Es wurde kein Kaufvertrag ausgestellt. Mir ist ausschließlich die Telefonnummer sowie das Aussehen des Käufers bekannt. Am Samstag den 15.07. erhielt ich eine Mail von Paypal mit dem Hinweis auf unrechtmäßigen Kontozugriff. Nach der von PayPal geforderten Stellungnahme wurde der Fall durch Paypal mit dem Ergebnis einer vollständigen Rückzahlung entschieden.
Ich habe über die Internetwache eine Strafanzeige gegen Unbekannt ausgestellt.
Nach Studium dieses wunderbaren Forums habe ich Paypal folgende Mail (an die Adresse kundenbetreuung@paypal.com, sowie über das Problemlösungsformular auf der Website) zukommen lassen:

Zitat:
Guten Tag,
sie forderten mich in einer Email vom 24.Juli 2017 auf, eine Zahlung auf mein Paypal Konto in Höhe von 644,50€ durchzuführen um meinen negativen Kontostand auszugleichen. Dieser ist durch einen Fall, der von Ihnen als "unberechtigter Kontozugriff" deklariert wurde entstanden. Ich werden den von Ihnen geforderten Betrag zurückbehalten bis folgende Punkte erfüllt werden:
1. Einen klaren Beweis durch Sie, dass es ein unberechtigter Zugriff war
2. Einen Beweis, dass der Kontoinhaber sein Passwort nicht weitergegeben hat
3. Einen Beweis, dass der Kontoinhaber sein Paypal-Konto, seinen PC und seine Geräte ausreichend geschützt hat (sicheres Passwort, ausschließliche Verwendung des Paypal-Passswort für den Paypal-Account und nicht für mehrere unterschiedliche Internet-Accounts, Virenscanner, Firewall, und weitere entsprechende Sicherheitsvorkehrungen)
4. Einen Beweis für ausreichend hohe und zeitgemäße Sicherheitsmechanismen bei Paypal (Die in der Werbung und auf Ihrer Website suggeriert werden)

Ich bitte Sie mir die oben genannten Punkte ausführlich darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen


Meine Fragen lauten nun:
1. Sollte man diese Nachricht zusätzlich per Einschreiben zu PayPal nach Luxemburg schicken?
2. Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten in meiner Situation ein?
3. Welche weiteren Vorkehrungen würden Sie treffen?
4. Sind mittlerweile Fälle bekannt in denen PayPal vor Gericht Zahlungen eingefordert hat?

Ich freue mich sehr über hilfreiche Antworten und werde das Forum natürlich auf dem Laufenden halten :)
Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

1) Wenn du nichts besseres zu tun hast. Wieso nicht einfach mal abwarten, ob die diese eMail erhalten haben und ob sie darauf reagieren? ;-)
2) Kommt IMHO stark drauf an, ob PayPal diese Hürden nimmt. Denn bei so einem betrug ist leider der Verkäufer am Ende der Dumme, der sich das Geld vom Betrüger wieder holen müsste. Wenn der Kontoinhaber sein Passwort aberweitergibtm, haftet er auch selbst.
3) Paypal nicht mehr nutzen
4) Bezogen auf angeblich unberechtigte Kontozugriffe: Da ist mir nichts bekannt. Weder erfolgreiche noch erfolglose Versuche.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb471252-61):
ich habe am 14.07.2017 über Ebay Kleinanzeigen ein original verpacktes IPad inklusive Rechnung gegen eine Paypalzahlung mit der Option "an Freunde senden" verkauft.

Wer hat denn das mit der der Option "an Freunde senden" veranlasst? Derjenige sollte sich mal mit dem Inhalt des § 263 StGB vertraut machen...



Zitat (von fb471252-61):
1. Sollte man diese Nachricht zusätzlich per Einschreiben zu PayPal nach Luxemburg schicken?

Man sollte sicherstellen, das die Mitteilung zugestellt wurde - wie auch immer man das macht.



Zitat (von fb471252-61):
2. Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten in meiner Situation ein?

Zivilrechtlich: gut



Zitat (von fb471252-61):
3. Welche weiteren Vorkehrungen würden Sie treffen?

Kein Painpal mehr nutzen



Zitat (von fb471252-61):
4. Sind mittlerweile Fälle bekannt in denen PayPal vor Gericht Zahlungen eingefordert hat?

Keine mit solchem Hintergrund.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Derjenige sollte sich mal mit dem Inhalt des § 263 StGB vertraut machen...


Warum denn das? Wo liegt da deiner Meinung nach der Betrug? PayPal warnt zwar davor und gewährt natürlich keinen Käuferschutz für solche Fälle, aber wer wird denn dadurch geschädigt und wer täuscht? Muss man im Zweifel nachweisen, dass derjenige, der das Geld bekommt ein Freund ist?






-- Editiert von fm89 am 28.07.2017 08:33

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es geht darum, dass man sich möglicherweise (!) Transaktionsgebühren spart. Denn für normales Senden von Geld an andere Accounts verlangt PayPal Gebühren. Wobei für das Senden von Geld für eBay-Käufe maximal Gebühren auf Verkäufer-Seite anfallen könnten.

-- Editiert von mepeisen am 28.07.2017 09:25

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Die Gegenleistung für die Gebühren ist doch der Käufer- und Verkäuferschutz, und nicht die Transaktion an sich.
Ja, man spart sich die Gebühren, verzichtet im Gegenzug aber auch auf die Leistung. Ich kann daran nichts unrechtes erkennen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Es geht darum, dass man sich möglicherweise (!) Transaktionsgebühren spart.

Korrekt.



Zitat (von fm89):
Die Gegenleistung für die Gebühren ist doch der Käufer- und Verkäuferschutz, und nicht die Transaktion an sich.

Painpal sieht das wohl anders, die Transaktion kostet und den Käufer- und Verkäuferschutz gibts gratis.



Zitat (von fm89):
Muss man im Zweifel nachweisen, dass derjenige, der das Geld bekommt ein Freund ist?

Man müsste nachweisen, das die mit der Option "an Freunde senden" durchgeführte Transaktion den Bedingungen dafür entsprach (wenn diese Klauseln denn überhaupt eine Begegnung mit der deutschen Gerichtsbarkeit überleben würden).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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