Betrugsanzeige

2. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)
Betrugsanzeige

Hallo...

Da ich mehrere offene Rechnungen habe die ich im Mom. nicht bezaheln kann und auch mehrer Inkassos an mich kleben habe und auch schon die EV abgegeben habe, und immer mal diesbezüglich von Betrugsanzeige zu lesen ist, wollte ich mal fragen was da auf einen zukommt...
Hat schon jemand mit ner Betrugsanzeige Erfahrung gehabt?
Kommt dann die Polizei ins Haus?
Muss man dann in den Knast?
Wer kann mir was dazu sagen??
Bin mom. ziemlich fertig..
Hoffe es schreibt hier jemand was dazu...
Danke schonmal!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

also:
1. das ganze geschieht nur wenn der gläubiger anzeige erstattet
2. zu einer strafe kommt es nur wenn es als erwiesen angesehen wird, dass der schuldner zum zeitpunkt der bestellung schon wusste, dass er nicht zahlen können wird.
3. in meiner praxis war die höchste strafe einmal 80 tagessätze geldstrafe für etwa 11.000,- eur für eine neue heizung (zum zeitpunkt der bestellung war das konto bereits 10fach gepfändet, das haus hatte zwangssicherungshypotheken ....) also noch unterhalb dessen was in ein führungszeugnis aufgenommen wird.

daher: erst einmal keine panik. sollte tatsächlich eine strafanzeige kommen, machen sie so schnell als möglich deutlich, dass sie nicht absehen konnten, dass sie nicht zahlen können.

in den knast kommt man deswegen - wenn es nicht gerade millionenbetrug ist - sicherlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke LuDa für die Antwort!!
Wie schaut es denn damit aus:
Können Firmen ihre Waren wieder bei einem zu Hause abholen wenn für diese keine Zahlung geleistet wurde, auch wenn die Ware schon gebraucht ist, also nicht mehr neu, oder wird das in der Praxis eher nicht gemacht?
Ich spreche hier von z.B. Staubsauger, TV, Tisch oder Möbel überhaupt, PC usw. usf...???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ecky
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn es zu Strafanzeige kommen sollte, stellt die Staatsanwaltschaft manchmal das Verfahren gegen ein Bußgeld ein.
Ich wurde schon 2 mal wegen den EC Kartenbetrug angezeigt. Da habe ich mit der Ec Karte bezahlt und mein Konto war nix gedeckt. Das 1. Strafverfahren wurde eingestellt und das 2. musste ich einen Bußgeld in Höhe von 80€ zahlen.
Keine Angst, du gehst nix in den Knast und die Polizei kommt nix ins Haus. Wenn es zur eine Strafanzeige kommen sollte, kriegst du eine Vorladung und schilderst die Sache. Das ist kein Weltuntergang.

MfG Ecky

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde, kann sie theoretisch wieder herausgeklagt werden.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ist zum einen eine frage des wertes - ein staubsauger für 60eur holt keiner, ein plasma tv für 5.000eur holen die meisten. kommt aber auch auf den lieferanten an - kleine geschäfte machen sowas gelegentlich.

bei otto, quelle & konsorten habe ich das noch nie gehört. vorsicht ist geboten, da diese sachen nicht verkauft werden dürfen, da sie unter eigentumsvorbehalt stehen - wenn das dann auffällt gibt es dann doch etwas mehr ärger (aber auch nicht gleich knast).

wie hoch sind denn die schulden ingesamt? gibt es chancen diese in absehbarer zeit zu begleichen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sandy28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich weiß von ein paar Firmen, die Betrugsanzeige erstatten und auch so Geräte wie Fernseher oder PC zurück holen, wenn man nicht zahlt. Ein staubsauger für 60 Euro wird eher nicht zurück geholt. aber verlassen würde ich mich da auf nix.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

...selbst unser ehemaliger Mr law and order
innenminister Onkel Manfred läuft noch frei herum.

Mit Inkassofirmen solltest du nicht kommunizieren , wenn, dann , nur mit den Hauptgläubigern.

Wie wärs denn mal mit einem Gespräch mit der Schuldnerberatung in Deiner Nähe ?
(ist kostenlos)
gruß
nanet

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn schon Titel vorliegen ist es zu spät nanet.

Vielleicht kann die Schuldnerberatung helfen.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen