Hallo Ihr lieben Leut,
Folgender Sachverhalt:
Bin nebenbei als Selstständiger bei einem Unternehmen 6 x gefahren.Habe 3 Rechnungen gestellt. 1 wurde bezahlt 2 nicht. Habe 1 Mahnung geschrieben -keine Reaktion- 2. Mahnung per Rückschein geschrieben - keine Reaktion.
Möchte jetzt Gerichtliches Mahnverfahren einleiten + Betrugsanzeige stellen. Ist dies so machbar.
Besten Dank im Voraus.
Ralph
Betrugsanzeige stellen
15. Mai 2007
Thema abonnieren
Frage vom 15. Mai 2007 | 09:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrugsanzeige stellen
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#1
Antwort vom 15. Mai 2007 | 10:04
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
ja ist so
Mit der Anzeige würde ich aber noch warten. Wenn diese ins leere läuft riskierst du ne Gegenanzeige.
Also erstmal Mahnbescheid beantragen.
#2
Antwort vom 15. Mai 2007 | 10:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
was bedeutet " in`s leere läuft "
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Mai 2007 | 11:04
Von
Status: Student (2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Betrug ist, wenn der Unternehmer von vorneherein nicht vorhatte Dir die Rechnung zu bezahlen.
Ist also nicht wirklich einfach zu beweisen.
#4
Antwort vom 15. Mai 2007 | 11:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Lifeguard:
dies wäre doch vorsätzlicher Betrug und das meine ich nicht.
Ich will damit eigentlich nur Druck ausüben.
Der Herr hatte schon mal bei ebay Waren angeboten - bezahlt bekommen und Ware nicht geschickt - Kunden haben Betrugsanzeige erstattet und prompt erfolgte die Rückzahlung bzw. der Warenversand. Grund: Polizei hatte bei Ihm angerufen.
Und jetzt?
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