Betrugsversuch durch *****

8. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)
Betrugsversuch durch *****

Hallo Leute,

heute kam ein netter Mahnbescheid über eine Forderung von ***** Vertreten durch ***** aus Kiel über eine Rechnung die vor 3 Monaten direkt an ***** bezahlt wurde. Nette Betrugsmasche? Widerspruch lege ich natürlich ein. Ist es Sinnvoll eine Betrugsanzeige gegen ***** und Mitteilung an die Anwaltskammer zu machen?

LG

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-- Editiert recki am 08.11.2014 12:35

-- Editiert von Moderator am 08.11.2014 19:57

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nervin
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 178x hilfreich)

Guten Tag,

mit dem Begriff "Betrug" würde ich vorsichtig umgehen.

Wenn Sie unbedingt etwas unternehmen wollen, können Sie der Polizei / Staatsanwaltschaft den Vorgang schildern, jedoch ohne irgend eine Vermutung auszusprechen.

Die Staatsanwaltschaft wird dann überprüfen, ob ggf. eine Straftat vorliegt und ggf. Schritte einleiten.

Ich persönlich würde den Absender höflich anschreiben mit der Bitte üm Überprüfung des Vorganges - vielleicht liegt nur eine Verwechselung oder eine Computerpanne vor.

Viele Grüße

Nervin



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-- Editiert Moderator am 08.11.2014 19:58

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#2
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

da schon einiges an Schriftverkehr mit *****/Inkasso/Anwalt lief gehe ich nicht von einem Fehler aus. Jedes mal wurde darauf hingewiesen das die Rechnung bezahlt wurde.

- Antwort *****: bitte an Inkasso wenden da Vorgang abgegeben
- Anwort Inkasso: Zahlen
- Antwort Anwalt: keine

Gruß ré

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-- Editiert Moderator am 08.11.2014 19:57

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ab dem Moment, wo die wissen, dass es bezahlt ist, könnte das durchaus Betrug sein. Je nach Inhalt der Drohbriefchen könnte es zudem noch Nötigung sein.

Brieffreundschaften muss man mit denen schließlich keine unterhalten.

Ich würde schweigen und abwarten, ob es zu einem Mahnbescheid kommt. Falls ja, diesem widersprechen und beim Gericht die Überleitung in ein streitiges Verfahren beantragen. Dann werden die wenigstens noch etwas Geld los. Die Strafanzeige kann man auch noch in einem halben Jahr schalten und davon abhängig machen, ob noch Briefe folgen oder nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert Moderator am 08.11.2014 19:57

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#4
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

wird bei dem streitigem Verfahren ein Anwalt von meiner Seite benötigt? Was für Kosten (Vorschuß) kommt auf mich zu?

Gruß ré

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-- Editiert Moderator am 08.11.2014 19:58

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich würde schweigen und abwarten, ob es zu einem Mahnbescheid kommt. <hr size=1 noshade>

Der ist ja schon da ...



Wenn entsprechende Zahlungsbelege vorliegen, würde ich die voll auflaufen lassen ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde immer folgende Formulierung verwenden

"Ich fühle mich von xyz betrogen ..."

oder in einer Frage verpacken

" Sind xyz Betrüger ? "

Ansonsten könnte das leicht ins Auge gehen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Stimmt, ich hatte überlesen, dass es schon einen Mahnbescheid gibt. Dann ein "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und ans Mahngericht zurück. Sowie ein "Ich beantrage die Überleitung in den Streitprozess." ergänzend ans Mahngericht schreiben.

quote:
wird bei dem streitigem Verfahren ein Anwalt von meiner Seite benötigt? Was für Kosten (Vorschuß) kommt auf mich zu?

Benötigt nicht, aber es ist ggf. empfehlenswert, ein Anwalt vor Ort hinzu zu ziehen, sobald die Klagebegründung auf dem Tisch liegt.

Siehe Prozesskostenrechner. Zwischen 100 und 200 Euro. Bekommt man bei Sieg entsprechend von de Gegenseite zurück.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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