Hallo Leute,
heute kam ein netter Mahnbescheid über eine Forderung von ***** Vertreten durch ***** aus Kiel über eine Rechnung die vor 3 Monaten direkt an ***** bezahlt wurde. Nette Betrugsmasche? Widerspruch lege ich natürlich ein. Ist es Sinnvoll eine Betrugsanzeige gegen ***** und Mitteilung an die Anwaltskammer zu machen?
LG
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-- Editiert recki am 08.11.2014 12:35
-- Editiert von Moderator am 08.11.2014 19:57
Betrugsversuch durch *****
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Guten Tag,
mit dem Begriff "Betrug" würde ich vorsichtig umgehen.
Wenn Sie unbedingt etwas unternehmen wollen, können Sie der Polizei / Staatsanwaltschaft den Vorgang schildern, jedoch ohne irgend eine Vermutung auszusprechen.
Die Staatsanwaltschaft wird dann überprüfen, ob ggf. eine Straftat vorliegt und ggf. Schritte einleiten.
Ich persönlich würde den Absender höflich anschreiben mit der Bitte üm Überprüfung des Vorganges - vielleicht liegt nur eine Verwechselung oder eine Computerpanne vor.
Viele Grüße
Nervin
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-- Editiert Moderator am 08.11.2014 19:58
Hallo,
da schon einiges an Schriftverkehr mit *****/Inkasso/Anwalt lief gehe ich nicht von einem Fehler aus. Jedes mal wurde darauf hingewiesen das die Rechnung bezahlt wurde.
- Antwort *****: bitte an Inkasso wenden da Vorgang abgegeben
- Anwort Inkasso: Zahlen
- Antwort Anwalt: keine
Gruß ré
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-- Editiert Moderator am 08.11.2014 19:57
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ab dem Moment, wo die wissen, dass es bezahlt ist, könnte das durchaus Betrug sein. Je nach Inhalt der Drohbriefchen könnte es zudem noch Nötigung sein.
Brieffreundschaften muss man mit denen schließlich keine unterhalten.
Ich würde schweigen und abwarten, ob es zu einem Mahnbescheid kommt. Falls ja, diesem widersprechen und beim Gericht die Überleitung in ein streitiges Verfahren beantragen. Dann werden die wenigstens noch etwas Geld los. Die Strafanzeige kann man auch noch in einem halben Jahr schalten und davon abhängig machen, ob noch Briefe folgen oder nicht.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert Moderator am 08.11.2014 19:57
Hallo,
wird bei dem streitigem Verfahren ein Anwalt von meiner Seite benötigt? Was für Kosten (Vorschuß) kommt auf mich zu?
Gruß ré
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-- Editiert Moderator am 08.11.2014 19:58
quote:<hr size=1 noshade>Ich würde schweigen und abwarten, ob es zu einem Mahnbescheid kommt. <hr size=1 noshade>
Der ist ja schon da ...
Wenn entsprechende Zahlungsbelege vorliegen, würde ich die voll auflaufen lassen ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Ich würde immer folgende Formulierung verwenden
"Ich fühle mich von xyz betrogen ..."
oder in einer Frage verpacken
" Sind xyz Betrüger ? "
Ansonsten könnte das leicht ins Auge gehen
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
Stimmt, ich hatte überlesen, dass es schon einen Mahnbescheid gibt. Dann ein "Ich widerspreche komplett" ankreuzen und ans Mahngericht zurück. Sowie ein "Ich beantrage die Überleitung in den Streitprozess." ergänzend ans Mahngericht schreiben.
quote:
wird bei dem streitigem Verfahren ein Anwalt von meiner Seite benötigt? Was für Kosten (Vorschuß) kommt auf mich zu?
Benötigt nicht, aber es ist ggf. empfehlenswert, ein Anwalt vor Ort hinzu zu ziehen, sobald die Klagebegründung auf dem Tisch liegt.
Siehe Prozesskostenrechner. Zwischen 100 und 200 Euro. Bekommt man bei Sieg entsprechend von de Gegenseite zurück.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
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