Bezahlte Forderung - Inkassokosten?

18. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Andre+Ela
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Bezahlte Forderung - Inkassokosten?

Hallo,

ich erhielt ein Schreiben der accumio GmbH vom 07.12.2009 über eine Forderung (54,63 €) eines Gläubigers. Diese Forderung habe ich bereits am 26.11.2009 aufgrund einer Mahnung des Gläubigers beglichen. Die accumio stellt mir ihre Inkasso-Kosten in Höhe von 39,66 € in Rechnung obwohl diese nicht tätig geworden sind. Ein vorhergehendes Schreiben der accumio habe icch nicht erhalten. Ich habe aufgrund der fehlenden Vollmacht bereits zweimal widersprochen.
Nun erhielt ich eine Vollmacht ohne Datum und Ort. Es handelt sich um eine allgemein gehaltene Vollmacht, indem das Inkassounternehmen mit allen betraut wird.
Ist diese Vollmacht rechtens? Kann ein Inkassounternehmen eigentlich ihre Kosten eintreiben ohne das ich vorher etwas erfahren habe und die Hauptforderung bereits bezahlt war? Ich finde die Forderung der accumio ungerechtfertigt.
Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Ich habe aufgrund der fehlenden Vollmacht bereits zweimal widersprochen


Das Verlangen nach der Vollmacht ist eigentlich nix anderes wie sich ein Gewisses Zeitpolster zu verschaffen um die Hauptforderung zügig an den Gläubiger zu überweisen.

In deinem Fall war die HF schon beglichen !

Also sollte in deinem Brief JETZT stehen:

Nach Prüfung meiner Akten habe ich festgestellt das überhaupt keine Forderung besteht ! Hiermit stelle ich ihnen den Rechtsweg anheim!

Durch deine Zahlung an den Gläubiger ist keine Verechnung nach §367 möglich.
Es werden noch 2-3 Drohbriefe kommen und dann ist gut.

lg actrostom

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mit der zweckgebundenen Zahlung an den GL bist Du aus dem Schneider.
2 oder 3 Bausteinbriefe könnten aber trotzdem noch kommen
Ein Call Agent (Telefon Inkasso) könnte ebenfalls versuchen Druck zu machen
Ich würde deswegen evtl im selben Schreiben zusätzlich die telefonische Kontaktaufnahme noch untersagen

lg

-- Editiert am 18.01.2010 23:02

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#3
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Ich würde hier auch nicht mehr nach einer Vollmacht fragen.
Das Thema ist seit langem gegessen, also so vorgehen vie meine Vorschreiber das dargestellt haben

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#4
 Von 
guest-12320.01.2010 17:01:54
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Andre+Ela
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Nun bin ich leider nicht schlauer als vorher, da die ersten 3 Antworten von der letzten Anwort abweichen.

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Im Forum posten User mit unterschiedlichen persönlichen Auffassungen
User @Rainer ist ist bekanntermasen Inkassofreundlich eingestellt und versucht diese Gilde durch seine Postings zu stärken und die Fragesteller zum Zahlen der Gebühren zu bewegen

quote:
Kann ein Inkassounternehmen eigentlich ihre Kosten eintreiben ohne das ich vorher etwas erfahren habe und die Hauptforderung bereits bezahlt war?

Können und Dürfen geht immer
Ob aber auch durchsetzungsfähig steht auf einem anderen Blatt



-- Editiert am 19.01.2010 18:36

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andre+Ela
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke schön, allerdings weiß ich immer noch nicht ob eine Vollmacht mit Ort und Datum zu versehen ist und ob eine Vollmacht allgemein gehalten werden darf?



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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Vollmacht muß sich expl auf die Forderungsangelegenheit des "Schuldners" beziehen
Eine detailierte Forderungsaufstellung sollte ebenfalls Bestandteil sein


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