Bezahlter Titel

16. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
giabbatino
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 63x hilfreich)
Bezahlter Titel

Hallo Leute,

ich habe vor ca 3 Monaten eine abgeschlossene Titulierung bezahlt! Ich wollte mal fragen wie ich jetzt diesen "Schuldtitel" bekomme? Den Anwalt des Gläubigers habe ich jetzt schon zwei mal angeschrieben, jedoch ohne Ergebnis. Habe ich da irgendwie einen rechtlichen Anspruch oder so?

Danke schon mal im Voraus

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 31x hilfreich)

Hast Du dem Gläubiger eine Frist gesetzt?

Wenn ja dann befindet er sich in Verzug du kannst dann eine Vollstreckungsgegenklage und auf herausgabe des Titels durchführen lassen.

Es sollten aber in diesem Fall wirklich alle Forderungen aus dem Titel erfüllt worden sein.

Hier ein Text den du letztmalig an den Gläubiger schicken kannst.


Textbeispiel ist von einem Rechtsanwalt geschrieben da ich das Problem auch schon hatte.


Sehr geehrte/r ...................,

Hiermit bitte ich um Übersendung der entwerteten vollstreckbaren Ausfertigungen der Titel

Titel
Evtl.
Kostenfestsetzungbeschluss


Ich habe Ihnen hierfür eine Frist von 5 Tagen, gerechnet ab Datum dieses Schreibens, gesetzt.

Binnen gleicher Frist erwarte ich eine Erklärung dass aus den Titeln nicht mehr vollstreckt wird. Sollten die hier geltend gemachten Forderungen nicht fristgerecht erfüllt werden, werde ich ohne weitere Vorankündigung Vollstreckungsgegenklage und Klage auf Herausgabe der Titel erheben.

Mit freundlichem Gruß








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"Recht in Deutschland zu haben, heißt nicht gleich Recht in Deutschland zu bekommen!"

-- Editiert am 16.12.2009 17:36

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

Einschreiben

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 31x hilfreich)

mit Rückschein

hatte ich vergessen ;)

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"Recht in Deutschland zu haben, heißt nicht gleich Recht in Deutschland zu bekommen!"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
giabbatino
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 63x hilfreich)

Hallo,
damit habe ich ja gar nicht gerechnet, dass sie mir das formulieren!

Danke!

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Baxie
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 31x hilfreich)

gern geschehen :)

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1x Hilfreiche Antwort

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