Bfs Risk & collection GmbH, Abmahnung durch Paypal

13. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sinus35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)
Bfs Risk & collection GmbH, Abmahnung durch Paypal

Hallo liebe Community,

Ich hab ein Problem mit der besagten Firma aus dem Betreff...
Vorneweg: Ja, ich hab mich bereits ein klein wenig umgeguckt,aber so ziemlich genau meine Situation hab ich entweder nicht gefunden, oder ich bin blind. Wenn Nr. 2 zutrifft, verzeiht mir bitte, dass ich das Thema erneut aufgreife.
Also, folgende Ausgangssituation:
Ich bin jemand, der sehr gerne Online einkauft, und die Rechnungen anschließend per Paypal bezahlt. Ein eigenes Konto habe ich auch. So weit so gut, nun gab es vor ca. 2 Monaten einen Zeitraum, in dem ich mehr als üblich gekauft habe, und prompt war mein Konto im Minus, und Paypal hat mir ne Mail geschrieben, dass es nicht mehr von meinem Konto weiter abbuchen kann. Ok, das war schon mal relativ blöd gelaufen, also bin ich zu meiner Bank und habe einen Dispokredit eingerichtet, also kein Problem, ich habe ja ein regelmäßiges Einkommen. Paypal hat wieder angefangen, die übrigen Rechnungen zu bezahlen und sich das Geld anschließend von meinem Konto zu holen. Und damit dachte ich, wäre die Sache erledigt, seit dem hab ich auch nichts mehr über Paypal gekauft, also muss diese Situation zwangsweise aus dem besagten Zeitraum des exzessiven Einkaufens entstanden sein.
So weit, so gut.
Jetzt kam aber am 28.08, also vor knapp 2 Wochen ein Brief der Bfs risk & collection GmbH ins Haus geflattert, in der zum einen 27,95€ Forderungen gegenüber Paypal deutlich gemacht werden, zudem aber auch noch lächerlich hohe Inkassogebührend anfällig werden, insgesamt:
Hauptforderung 27,95€
5 Prozentpunkte Basiszins 0,05€
Vorgerichtliche Mahnauslagen 5,00€
Kosten Personen- und Kontoprüfung 7,00€
monatliche Kontoführungskosten 2,50€
Inkassovergütung 24,00€

Insgesamt 66,50€


Nun, das war der erste Brief, und direkt darauf habe ich mich erstmal bei Paypal eingeloggt um zu gucken, ob das überhaupt stimmt, und tatsächlich, bei meinem Papyal-Konto war ich mit 27,95€ im Minus, ich also direkt an Paypal ne E-Mail geschrieben mit der Frage, warum ich kein Bescheid gekriegt habe, dass ich bitte mal mein Konto ausgleichen soll und die Frage, warum diese 27,95€ ncht wie jeder andere Betrag auch nicht einfach von meinem Konto abgebucht wurde, doch vergeblich, bis heute keinerlei reaktion von Paypal...toller Verein.
Naja egal, dann also Google zum rauchen gebracht, und alles was ich finden konnte über solche Aktionen, über Paypal, über Bfs risk und alles was damit zu tun hat, in Erfahrung gebracht, und herausbekommen, dass diese Firma nur zum Teil rechtens ist, und in den meisten Fällen es ausreicht, die erforderliche Summe direkt bei Paypal persönlich auszugleichen, und damit wäre die Sache gegessen.
Ok, Ich also drekt bei paypal den Betrag ausgeglichen (4-5 Tage später war es dann tatsächlich auch so, ich war bei Paypal bei 7,xx€ (hatte extra etwas mehr überwiesen, nur um sicherzugehen)), und hoffte, nie mehr etwas von irgendwem zu hören.
So, jetzt bin ich beim heutigen Tag angekommen, wo ein weiterer Brief des besagten Unternehmens angekommen ist, wo nichtmal mehr einzelne Posten aufgeführt sind, sondern nur gesagt wird:

"Sehr geehrter Herr XY,
auf unser Schreiben vom 28.08.2013 haben sie bisher noch nicht die Gesamtsumme beglichen.
Bevor wir gerichtliche Maßnahmen gegen Sie ergreifen, möchten wir Ihnen letztmalig die Möglichkeit geben, die Sache außergerichtlich durch Zahlung zu erledigen.

Wir sehen dem Ausgleich der Gesamtforderung in Höhe von
EUR 112,71
bis spätestens zum 18.09.2013
auf dem oben genannten Konto entgegen. Bitte gegen Sie das Aktenzeichen an.
Wir machen darauf aufmerksam, dass in der Gesamtforderung nun eine zusätzliche Inakssovergütung in Höhe von 46,20€ enthalten ist...blablabla
MfG Bfs risk& collection gmbH"


Oben drüber steht noch einmal ganz groß "Mahnung".

So meine Frage lautet jetzt:
Da ich die Hauptforderung bei Paypal ja bereits beglichen habe, soll ich dieses zweite Schreiben ignorieren, oder sollte ich dem eventuell Beachtung schenken, weil ich habe ganz ehrlich gesagt kein Interesse daran, den Typen über 80€ in den Rachen zu stopfen.
Weil ich hab auch irgendwo gelesen, dass Inkassogebühren gerichtlich nicht durchsetzbar sind, aber n bisschen Angst hab ich doch schon, weil wie gesagt, diese 27,95€ ja wirklich bei Paypal im Minus waren, auch wenn ich aufgrund der Annahme, dass Paypal sich das Geld von meinem Konto abbucht, so wie sie es immer getan haben, dass wirklich nicht wusste + von Paypal selbst kam auch keine Mail, dass ich bei denen im Minus bin.
Also, was sollte ich eurer Meinung nach tun, ich hab langsam echt Bauchschmerzen von der Sache,w eil ich fürchte, dass da noch mehr kommt...

Danke schonmal für die Antworten :)
Michael/Sinus

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41 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du kannst das auch einfach ignorieren. Oder man antwortet einmalig (per Einschreiben) und hält danach die Füße still. Wirklich antworten muss man erst, wenn etwas von einem Gericht kommt (ein Mahnbescheid oder eine Klage).

Man kann das je nach eigenem Interesse kurz und knapp formulieren oder aufbrausend.

Variante 1 (die knappe):
"Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung ans Auskunfteien. Weitere Schreiben werden nicht beantwortet, einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

Variante 2 (die ausführlichere):
"Es liegt mir weder eine Forderungsaufstellung vor, noich eine Vollmacht. Zudem weicht ihre Forderung vom ersten Schreiben erheblich vom Inhalt des zweiten Schreibens ab. Ich habe weder eine Kontoführung bei Ihnen beauftragt, noch eine Personenführung. Sie unterlegen auch nicht den Regeln der Bafin. Mir wurde auch keine Briefe zugestellt, weshalb ich 'Mahnauslagen' nicht nachvollziehen kann. Aufgrund meiner Recherche und der hunderten aufgefundenen Urteile weise ich Inkassogebühren als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht zurück. Meine Meinung werde ich nicht ändern. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Ich untersage die SPeicherung der personenbezogenen Daten. Ich behalte mir weitere Schritte vor, insbesondere, wenn eine Meldung an eine Auskunftei erfolgt."

Variante 3, die überdeutliche:
"Hallo. Ich habe recherchiert und weise daher die Forderung vollumfänglich zurück. Es liegt weder eine nachvollziehbare Forderungsaufstellung noch eine Vollmacht vor. Es liegt Annahmeverzug durch ihre angebliche Mandantin vor, daher verbietet sich jede weitere Diskussion. Aufgrund des vorsätzlichen Betrugs (Abweichungen zwischen den Schreiben vom XXX.XXX. und dem aktuellen Schreiben vom XXX.XXX. hinsichtlich der Kostennoten) behalte ich mir weitere Schritte vor, darunter insbesondere negative Feststellungsklage, Strafanzeige, sowie Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamm. Die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und/oder die Weitergabe an eine Auskunftei ist explizit untersagt. Halten Sie sich nicht an dieses Verbot, werde ich ebenso ohne weitere Ankündigung und auf ihre Kosten gegen Sie vorgehen. Ich behalte mir vor, diesen Fall wegen Beispiels unseriöser Geschäftspraktiken dem Rechtsausschuss des deutschen Bundestags zu melden."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Gebühren des externen Inkassos kannst Du getrost ignorieren :

quote:<hr size=1 noshade>Laut IFF (infobrief 18 und 19/2012).sind Inkassogebühren im Zusammenhang mit Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........nicht durchsetzungsfähig

Quelle

http://www.iff-hamburg.de

Kritik an ClickandBuy aufgrund unzulässiger Inkassokosten

Kaufen im Internet wird immer einfacher. Damit werben neben den bekannten Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........

......Auf die Anfrage einer Verbraucherzentrale hin hat das iff die Gebührenregelungen in den AGB von ClickandBuy überprüft (infobrief 18 und 19/2012). Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 € für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 € verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB unwirksam sind. Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten. Dieser grundsätzlich nicht ersatzfähige Eigenaufwand für die Einziehung der Rechnung kann zwar ausgelagert werden, der Anbieter des Bezahlsystems verstößt aber gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Kosten hierfür vom Verbraucher ersetzt verlangt. Schließlich kann das Inkassobüro auch nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst. Ist der Verbraucher zahlungsunwillig, wäre seine Einschaltung sogar sinnlos und damit nicht erforderlich.........
<hr size=1 noshade>


Ich würde wie folgt schriftlich retournieren :

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert ! Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig

Vorgehensweise gegenüber Inkassofirmen inkl Gerichtsurteile hier :
http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sinus35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo noch mal,

Wow...echt super, vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten :)
Jetzt fühl ich mich auf jeden Fall schon mal viel sicherer :)
Ihr seid echt super!

Dann heißt es jetzt wohl für mich, bis zum 18., also dem Ablauf der zweiten Frist, die Füße still halten, und dann dem Mahnbescheid (der, so wie ich das verstanden habe, sicher kommen wird) einfach mit einer der Varianten widersprechen, und anschließend eventuell weiter kommende Briefe als Ofenanzünder verwenden?

Vielen Dank nochmal!
Michael/Sinus

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ein Mahnbescheid wg Inkassogebühren ist aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung recht selten und wird oft nur angekündigt um das Druckpotential zu erhöhen

Ich würde gegenüber dem Inkassoladen die Forderung wie oben beschrieben schriftlich zurückweisen

Sonst kommt es möglicherweise zu nervenden Anrufen von Inkasso Call Agents :sweat:

Dann abwarten bzw über die weiteren Bettelbiefe hier kurz infomieren








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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 13.09.2013 23:07

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man keine Begründung schreiben. Die Begründung wäre nur, falls man vorab etwas schreiben möchte. ist aber nicht zwingend notwendig.

Bei einem Mahnbescheid bekommst du ein Formular, wo du dann einfach "Ich widerspreche vollständig" ankreuzt und fertig.

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sinus35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo :)

Ich hab nochmal eine kurze Frage:
Ich bin grade dabei, einen netten Brief an das Inkasso zu formulieren, und frag mich jetz, was außer dem eigentlichen Text noch da rein soll, zB. das Aktenzeichen? Weil ohne könnten die ja zB. behaupten, dass nie ein Brief angekommen ist.

Hier nocheinmal, der Brief in seiner aktuellen Form:

"
BFS risk & collection GmbH
Gütersloher Str. 123
33415 Verl
Deutschland



Hallo Inkasso Team,

Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Es liegt mir weder eine Forderungsaufstellung vor, noch eine Vollmacht. Zudem weicht ihre Forderung vom ersten Schreiben erheblich vom Inhalt des zweiten Schreibens ab. Ich habe weder eine Kontoführung bei Ihnen beauftragt, noch eine Personenführung. Sie unterlegen auch nicht den Regeln der BaFin. Mir wurde auch keine Briefe zugestellt, weshalb ich „Mahnauslagen" nicht nachvollziehen kann. Aufgrund meiner Recherche und der hunderten aufgefundenen Urteile weise ich Inkasso-Gebühren als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht zurück. Meine Meinung werde ich nicht ändern. Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keinerlei Zahlung führen. Einem Mahnbescheid werde ich deshalb auch widersprechen. Ich untersage die Speicherung der personenbezogenen Daten. Ich behalte mir weitere Schritte vor, insbesondere, wenn eine Meldung an eine Auskunftei erfolgt.




Mit freundlichen Grüßen
Michael Lücke
"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das Aktenzeichen ist natürlich sinnvoll, damit die das richtig zuordnen können. Ansonsten per Einschreiben verschicken und die Online-Verfolgung für alle Fälle ausdrucken.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Es liegt mir weder eine Forderungsaufstellung vor, noch eine Vollmacht. Zudem weicht ihre Forderung vom ersten Schreiben erheblich vom Inhalt des zweiten Schreibens ab. Ich habe weder eine Kontoführung bei Ihnen beauftragt, noch eine Personenführung. Sie unterlegen auch nicht den Regeln der BaFin. Mir wurde auch keine Briefe zugestellt, weshalb ich „Mahnauslagen" nicht nachvollziehen kann. Aufgrund meiner Recherche und der hunderten aufgefundenen Urteile weise ich Inkasso-Gebühren als Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht zurück.


Auch wenn das stimmt solltest Du davon ausgehen das der Inkassoladen auf jeden Punkt eine Antwort präsentieren wird :grins:

Meiner Meinung nach verlängert das nur unnötig den Schriftverkehr
Die Gebühren werden ohnehin nicht eingeklagt
Ich würde den ganzen Absatz komplett weglassen

( Es sei denn mal will aus Neugierde einfach mal sehen was darauf geantwortet wird )

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man muss auf die weiteren Briefe des Inkassos ja sowieso nicht antworten. Wenn das den Schriftverkehr verlängert, dann lediglich, weil das Inkasso nichts besseren zu tun hat :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sinus35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Also, wenn ich den Absatz lieber hätte weglassen sollen, ist es bereits zu spät, Post macht hier um 17 Uhr zu, und ich wollte das heute umbedingt weghaben, deswegen ist der Brief schon unterwegs.
Aber trotzdem hätte es mich so oder so interessiert, was die darauf antworten, von daher ist es jetzt auch nicht soo tragisch.
Jetzt heißt es auf eine Antwort warten, und sobald die in irgendeiner Form bei mir eintrifft, informier ich hier darüber.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sinus35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Soooo,
der 20.09.2013, und Brief No. 3 wird von mir geöffnet.
Ich werd den hier einfach mal so komplett einfügen:

"
Restabrechnung nach Zahlungseingang
Paypal(Europe) SARL & Cie S.C.A.

aus Dienstleistung

Sehr geehrter Herr XY,

Ihre Zahlung vom 10.09.2013 üner 27,95 € wurde in dieser Angelegenheit berücksichtigt. Unserer Auftraggeberin sind aber aufgrund Ihres Zahlungsverzugs bereits weitere Zinsen und Kosten entstanden. Deshalb erhielten wir den Auftrag zur weiteren Bearbeitung.

Da Sie auf mehrfache Mahnungen unserer Auftraggeberin nicht reagiert haben, war sie berechtigt, uns mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Die aufgrund Ihres Zahlungsverzugs entstandenen Kosten sind gemäß § 286 BGB als verzugsschaden von Ihnen zu ersetzen.

Wir geben Ihnen Gelegenheit, den Restbetrag in Höhe von EUR 84,79 bis zum 29.09.2013 zu überweisen, dessen Zusammensetzung Sie anliegender Forderungsaufstellung entnehmen können. Fristwahrend ist allein der Eingang auf unserem oben angegebenen Konto. Für den Fall, dass Sie nicht rechtzeitig zahlen, sind wir schon jetzt beauftragt, das gerichtliche Mahnverfahren ohne weitere Ankündigung gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden weitere Kosten des Verfahrens sowie Gerichtskosten anfallen, die gleichfalls durch Sie getragen werden müssten.
Zahlungseingänge bis zum 19.09.2013 wurden berücksichtigt.

BFS risk & collection GmbH

Dieses Schreiben ist maschinell
erstellt und ohne Unterschrift gültig

Anlage:
Forderungsaufstellung
"

Ja, das war jetzt Brief Nr. 3, und bevor ich zur Forderungsaufstellung komme (die euch umhauen wird), nochmal ein paar kurze Anmerkungen:
1. Ich weiß nicht, ob das in irgendeiner Form wichtig ist, aber ich hab geguckt, und bei paypal beglichen hab ich am 09.09., nicht am 10.09.
2."Da Sie auf mehrfache Mahnung unserer Auftraggeberin"...ja ne ist klar, ich hab rein gar nichts in egal was für einer Form von Paypal gekriegt.
3."Die aufgrund Ihres Zahlungsverzugs entstandenen Kosten"... hahaha, die entstandenen Kosten belaufen sich, wie ihr auch gleich sehen könnt, auf Zinsen in Höhe von 0,09 €, was im übrigen nicht der Grund sein kann, dass die mir nochmal Post schicken, denn wie ich im ersten Post schon gesagt hatte, habe ich mehr als diese 27,95€ an Paypal überwiesen, da bin ich mit über 7 € immer noch im Plus.
4. Der Restbetrag enthält immer noch die Hauptforderung von 27,95 €, obwohl die weiter oben im Brief schon gesagt hatten, dass diese ja bereits bezahlt sei.
5. Die Sache mit dem gerichtlichen Mahnverfahren...Das ist bereits das dritte Mal, dass die mir zum letzten Mal Post schicken, bevor sie ein Gericht einschalten, langsam wird das irgendwie unglaubwürdig
6. In der Forderungsaufstellung ist meine Überweisung an Paypal als "Direktzahlung" aufgeführt, so als hätte ich denen das überwiesen und nicht Paypal...

So viel dazu, jetzt hier nochmal die Forderungsaufstellung:
"
Bemerkung/ Umsatz/ Unverz.Kosten/Hauptforderung(nur Zeile 1)
Dienstleistungsvertrag, Rg. *langeZahl*/ 27,95/ -/ 27,95
monatliche Kontoführungskosten/ 2,50/ 2,50
Gläubigermahnspesen/ 5,00/ 7,50
Inkassogrundvergütung/ 24,00/ 31,50
Kosten Personenprüfung/ 7,00/ 38,50
Direktzahlung/ 27,95/ 10,55
Inkassozusatzvergütung/ 46,20/ 56,75
4,26 % aus 27,95€ vom 25.08 - 18.09/ 0,09/ -
Forderungsstand/ 84,79/ 56,75/ -/ 27,95
"

So, es tut mir leid, wenn das irgendwie unübersichtlich geworden ist, aber besser hab ich es gerade nicht hingekriegt :(
Also Hauptsache ist, man erkennt, dass zum einen meine Zahlug mit einberechnet wurde, die Hauptforderung trotzdem immer noch gefordert wird, sich die Kosten für die Personenprüfung mehr als verfünffacht haben und die Inkassovergütungen seit letztem Mal zusammen nochmal um fast 15€ gestiegen sind.
Naja, das war jetzt jedenfalls meine Gedanken zu diesem Brief, vielleicht fällt euch ja dazu auch noch etwas ein :)

Michael

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sinus35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Ach ja, was ich beinahe vergessen hätte:
Mein Brief wurde witzigerweise immer noch nicht zugestellt (hab ich ja per Einschreiben versendet und die Abfrage sagt mir jetzt immer noch, dass er sich in Zustellung befindet), weswegen in diesem Brief nicht auf diesen eingegangen wurde (obwohl ich sowieso glauben werde, dass diese den ignorieren werden)

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

War das ein Einschreiben mit Rückschein?

Ansonsten: Inhaltlich hat sich nichts geändert, daher würde ich nicht weiter drauf eingehen.

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-- Editiert mepeisen am 20.09.2013 12:50

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sinus35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Leider nein, hab ich aber auch zu spät bemerkt, das ist ein gewöhnliches Einschreiben :(
Wieso, kann ich jetzt davon ausgehen, dass "niemals ein Brief angekommen ist" ?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Keine Ahnung, frage die Post.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Spielt doch alles keine wirkliche Rolle

Eine Klage ist so unwahrscheinlich wie der Einzug der PBC am kommenden Sonntag :grins:



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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sinus35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo nochmal,
ich dachte, die Sache wäre eventuell schon erledigt, aber nun ja. Ich komme heute also nach Hause und finde Brief No. 4 des besagten Unternehmens in meinem Briefkasten.
In diesem nehmen sie tatsächlich Bezug auf meinen Brief, den ich denen geschickt habe.

"
Forderung der
Paypal (Europe) SARL & Cie S.C.A.
aus Dienstleistung

Sehr geehrter Herr XY,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Schreiben und teilen Ihnen folgendes mit:

Sie erhalten anbei wunschgemäß eine aktuelle Forderungsaufstellung und die uns von unserer Auftraggeberin erteilte Inkassovollmacht zur Kenntnisnahme und zum Verbleib bei Ihren Unterlagen.

Wur wurden am 26.08.2013 mit dem Einzug der hier gegenständlichen Hauptforderung in Höhe von EUR 27,95 beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt befanden Sie sich nach Angaben unserer Auftraggeberin bereits in Zahlungsverzug.

Soweit Sie die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten in Frage stellen, weisen wir darauf hin, dass die Kosten dann erstattungsfähig sind, wenn der Gläubiger, hier die Firma Paypal (Europe) S.a.r.l. & Cie, S.C.A., keine Anhaltspunkte für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hatte. Der Gläubiger kann sich in dieser Situation darauf verlassen, dass er die Forderung auch ohne gerichtliche Hilfe beitreiben kann. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist daher nicht ersichtlich. Die Höhe der hier geltend gemachten Inkassokosten bewegt sich zudem im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, sie orientiert sich nämlich an den Kosten, die ein Rechtsanwalt in Rechnung stellen könnte.

Daher sehen wir dem Ausgleich der Restforderung laut anliegender Aufstellung bis zum 14.10.2013 entgegen.

Hinsichtlich der Weiterleitung Ihrer Daten teilen wir Ihnen mit, dass unsererseits eine Übermittlung Ihrer Daten über die Forderung an Auskunfteien nicht erfolgt ist.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

BFS risk & collection GmbH

Dieses Schreiben ist maschinell
ertsellt und ohne Unterschrift gültig

Anlage
Forderungsaufstellung
Vollmacht
"

Soo, so viel dazu, auf Seite 2 findet sich die Forderungsaufstellung, welche exakt die gleiche ist, wie ich sie schon Im Post zuvor getippt habe, und auf Seite 3 befindet sich die Kopie einer Vollmacht, welche ich nach Wunsch auch noch abtippen würde, es in diesem Post aber erstmal lasse.
Meine Gedanken:
Gut und schön, dass sie jetzt doch noch Bezug auf mein Schreiben nehmen, aber inhaltlich hat sich eigentlich kaum was geändert, außer dass sie eben jetzt die Kopie der Vollmacht mitgesendet haben, von daher würde ich einfach weiter auf Kurs bleiben und ignorieren.

Grüße
Sinus/Michael

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Alles egal

Die Gebühren werden ohnehin nicht eingeklagt

Falls noch nicht geschehen weist Du die Forderung schriftlich vollumfänglich zurück und gut ist

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1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja, einfach ignorieren. Wenn man das Spielchen weiter treiben möchte, kann man noch weiter Dinge schreiben. Beispiele:
- Ich habe nie eine Mahnung erhalten. Weisen Sie mir bitte den Zugang einer Mahnung nach. Demnach befand ich mich zu keinem Zeitpunkt in Verzug.
- Ein Anwalt dürfte bestenfalls eine 0,3 Gebühr verlangen (einfaches Schreiben), nicht mehr. Dementsprechend ist ihre Aussage, sie orientieren sich an dem gesetzlich möglichen, schlichtweg gelogen.
- Nach Meinung vieler Gerichte stellen die Inkassogebühren einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar, egal ob sie das Gegenteil behaupten. ich sehe einer Klage daher gelassen entgegen
- Ich erwarte eine Vorlage des Vertrages zwischen Ihnen und der Mandantin, um zu beurteilen, ob tatsächlich eine Bezahlung zwischen Ihnen und ihrer Mandantin vereinbart wurde. Es ist gängige Praxis bei Inkassobüros lediglich eine Pauschale/Flatrate vertraglich zu vereinbaren. Ein weitergehender Schaden ist für mich daher ohne Vorlage des Vertrages nicht nachvollziehbar
- Die vorgelegte Vollmacht weise ich zurück. Sie ist kein Original.
- Ihre rechtlichen Ausführungen stellen für mich eine Rechtsberatung dar. Dies ist Ihnen als Inkassobüro jedoch verboten. Ich behalte mir Beschwerde beim OLG Hamm vor.

Ja, naja. Was soll man auch sonst dazu schreiben. Ingoriere es einfach. Falls ein Mahnbescheid kommt, dem widersprechen, dann hören die zumeist auch auf.
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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sinus35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

Alles klar, so etwas in der Art dachte ich mir aber auch schon :)
In dem Brief hatte ich ja bereits die Forderung vollumfänglich zurückgewiesen, sowie deutlich gemacht, dass egal wie viele Briefe die mir noch schreiben, ich nicht zahlen werde.

mepeisen, deine Vorschläge klingen wirklich verlockend, und ich würde ehrlich gesagt gerne ausprobieren, auf was für Reaktionen ich damit stoße, aber ich möchte auf der anderen Seite auch nicht den Schriftverkehr in die Länge ziehen.
Ansonsten noch einmal Danke für die schnellen Antworten, ich bleibe auf Kurs und wenn noch ein Brief ankommen sollte, gebe ich hier kurz Bescheid.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Auch wenn @mepeisen mit seinen Hinweisen recht hat verursachen seine Rückantwortempfehlungen halt oft "erklärende" Antwortschreiben der Inkassofirmen

Schreibe ich z.b Kontoührungs / Inkassogebühren sind Unfug
wird mir das Inkasso im kommenden Schreiben "erläutern" warum diese Kosten rechtens sind etc pp :grins:

Ich würde auf die ganzen "Vorwürfe" verzichten und die Forderung kurz und ohne auf Details einzugehen zurückweisen


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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dass das Inkassobüro dann Aufwand hat, seine Mitarbeiter bezahlen muss, kann dem vermeintlichen Schuldner ja egal sein ;-)
Niemand zwingt das Inkasso, dem Schuldner nach seinem Widerspruch permanent weitere Briefe zu schicken. Das macht es aus einer inneren Freude heraus.

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-- Editiert mepeisen am 03.10.2013 00:37

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
kebi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,
mich würde mal dringend interessieren, wie die ganze Geschichte ausgegangen ist.

Danke sehr,
Kerstin

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""

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sinus35
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

11.11.2013:

Nach dem letzten Brief, dessen Ablauffrist am 14.10.2013 war, ist mittlerweile fast ein ganzer Monat vergangen, ohne dass ich in irgendeiner Form wieder etwas von diesem Inkassounternehmen gehört habe, weder weitere Post, noch eine E-Mail oder vergleichbares.
Von daher betrachte ich diese Geschichte als abgeschlossen und erwarte auch nicht, dass dort noch irgendetwas kommen wird.

Ich hoffe, ich konnte dir damit ein wenig weiterhelfen, Kerstin :)

MfG,
Sinus/Michael

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Fritz Jörn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Erst prüfen, dann aufregen
Mir kam von BFS auch so eine »Erinnerung an unser vorherigens Schreiben« ins Haus, Forderung € 86,24, total überraschend, am 23. April. Also gleich dort angerufen (05246 8383 2735). Ich hätte »im Februar« was nicht bezahlt, € 15,99 + € 5. Was genau konnte mir die Dame nicht sagen. Paypal hätte mir fünf Mails dazu geschrieben, sie einen Brief. Zu Paypal sei jedenfalls kein Geld durchgekommen.
Suche in meinen Mails: nichts. In meinem Paypal-»Kontoauszug« nichts (https://history.paypal.com/de/, einloggen, »Alle Transaktionen anzeigen«, Zeitraum einstellen). Alles immer prompt vom Bankkonto berappt.
Also (gratis) bei Paypal angerufen, 0800 723 4500, eine Menge »Drücken Sie dies und das«, dann Frau YXZ. Sie fand heraus, dass wer mit meinem Namen ein Konto eröffnet hatte und halt was eingekauft, aber nicht bezahlt hatte. Sagte: »Ist so, gehen Sie zur Polizei.«
Ich also zum Revier, eine Anzeige gegen Unbekannt wg. Identitätsklau, off. »wegen Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten (§ 263 StGB ) (Internetbetrug/Paypal)« gemacht, kostet nichts, und bestätigt bekommen. Die faxe ich jetzt mit der Bearbeitungsnummer zu Paypal, 030 408181713, und hoffe auf ein Ende.
Das »Wegen« stimmt zwar nicht ganz, meine Daten stehen im Telefonbuch, der Geburtstag ist auch leicht zu finden, ich hab’ den schon lange so, die Bankverbindung natürlich weniger, aber so weit sind die Herrschaften ja nicht gekommen. Hätte aber auch passieren können (viele haben die am Briefkopf), dann hätte ich das vielleicht zu spät gemerkt.
Also: BFS arbietet tatsächlich für Paypal (oder hat die Forderugen übernommen). Schade, dass sie nicht jedesmal dazuschreiben, um genau welche Forderung es sich handelt, und die sauber aufschlüsseln. Was ist denn gekauft worden? Wann? Für wieviel? Wohin versandt? Das wäre hilfreich und seriös. Man kann doch nicht bei der NSA nachfragen …
Fazit: Schnelle Rechtsberatung ist gut, Ihre war aber – pardon – in diesem Fall »zu billig«.

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[Beitrag editiert; Bitte keine Klarnamen realer Personen nennen]


-- Editiert Moderator am 26.04.2014 01:46

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
der Geburtstag ist auch leicht zu finden, ich hab’ den schon lange so

Da musste ich dann doch herzlich lachen. Ich merke mir den Spruch, der ist wirklich gut :-)

@Topic:
quote:
Schade, dass sie nicht jedesmal dazuschreiben, um genau welche Forderung es sich handelt

Das ist in Kürze aufgrund einer Gesetzesänderung vorbei. Dann MÜSSEN sie deutlicher klar machen, worum es geht und zwar bereits im ersten Anschreiben. Ansonsten begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ihre Lizenz.

quote:
Fazit: Schnelle Rechtsberatung ist gut, Ihre war aber – pardon – in diesem Fall »zu billig«.

Das kapiere ich nicht wirklich. Worauf bezieht sich das? Wessen Rechtsberatung? Die von BFS? Warum gibt es bei dir die Erwartungshaltung, dass ausgerechnet BFS als Inkassobüro, was sich auf das Eintreiben von Geld spezialisiert hat, einem Schuldner Rechtsberatung geben würde?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Fazit: Schnelle Rechtsberatung ist gut, Ihre war aber – pardon – in diesem Fall »zu billig«.


Bei BFS sitzen größtenteils nur Call Agents
Wie sollten die in der Lage sein Rechtsberatung geben ?



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Fritz Jörn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Um meine ironische Spitze: »Schnelle Rechtsberatung ist gut, Ihre war aber – pardon – in diesem Fall ›zu billig‹«, klarzustellen: Die war gegen allzuschnelle Folgerungen von 123Recht gerichtet. Dass Sie formal keine Rechtsberatung sind, ist mir klar. War auch nicht bös gemeint. Allerdings empfehle ich wirklich erst zu prüfen, nachzudenken, und sich gegebenenfalls danach zu empören, abzulehnen, zu widersprechen. Ihre erste Antwort (bereits nach einer Stunde) wurde inzwischen fast zehntausendmal gelesen: »Du kannst das auch einfach ignorieren. … «. Bissl voreilig, oder?

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#29
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lt letzten Post vom TE ( 11.11.13) scheint das eingeschlafen zu sein

So schlecht war die Empfehlung ja nicht

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#30
 Von 
Fritz Jörn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Doch. Wenn eine Forderung zurecht besteht, gehört es sich, die auch zu zahlen, und nicht nur darauf zu hoffen, dass es der Gläubiger aufgibt.

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