Bitte Hilfe! Forderung TeschInkasso

8. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb380688-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Bitte Hilfe! Forderung TeschInkasso

Guten Tag
Ich habe ein Anliegen und bräuchte dringlich Rat/Hilfe da ich nicht weiter weiß.
Kurz zum Hintergrund: Ich hatte 2012 den Stromanbieter über Internet gewechselt wobei jedoch vom alten Anbieter zum neuen ein Leerlauf von 4 Monate kam.Heißt,ich hatte 4 Monate kein Anbieter und wurde dadurch unwissend an ortsansässigen Stromversorger angemeldet - dieser hat mir nach den 4 Monaten dann eine utopische Rechnung in Höhe von 687,87€ gesandt die ich nicht sofort begleichen konnte.Ich hatte mich sofort mit diesem Stromversorger in Verbindung gesetzt und um Ratenzahlung gebeten,was sofort abgelehnt wurde.Kurz darauf erhielt ich ein Mahnschreiben von TeschInkasso,denen ich dann die Situation erklärte.Bis Februar 2018 hörte ich nichts mehr von denen.
Nun flattern mir regelmäßig Schreiben vom Inkassounternehmen ins Haus mit der Aufforderung zur Teilzahlungsvereinbarung.
Ich zahle von mir aus seit Februar 2018 eine monatliche Rate von 50,-€ doch irgendwie wird die Forderung immer höher (momentaner Stand 1104,24€ ). Ist das überhaupt rechtens (die ganze Zinsen und Prozente) ?

anbei letztes Mahnschreiben und Aufforderung
https://picload.org/view/dlpggwra/s1.jpg.html
https://picload.org/view/dlpggwri/s2.jpg.html
https://picload.org/view/dlpggwrw/s3.jpg.html
https://picload.org/view/dlpggwdr/s4.jpg.html





-- Editiert von fb380688-16 am 08.09.2018 14:49

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12 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Gab es in 2012 Gerichtsbriefe und hast du die ignoriert? Ich nehme mal an, dass es diese Briefe gab und du sie ignoriert hast, sonst würde man anders vorgehen.

Zur Aufstellung:
- Die Inkassokosten vom 29.12.2014 sind aus der Kategorie "frei erfunden"
- Schufa-Anfrage vom 15.11.2017 sind Privatvergnügen des Gläubigers. Musst du nicht bezahlen.
- Ermittlungskosten Multi vom 31.1.2018 nur, wenn du umgezogen bist und die deine neue Adresse nicht kannten. Bist du umgezogen? Selbst dann würde ich auf einer Rechnung bestehen.
- Zinsen zwischen 25.9.2012 bis 31.12.2014 sind verjährt und zu streichen.
- Zu den RZ Vergleich gebühren. Zum einen sind die vollständig zu hoch. Zum zweiten: Hast du jemals eine Zahlungsvereinbarung unterschrieben oder ohne Unterschrift stur überwiesen?

Signatur:

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#2
 Von 
fb380688-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für ihre Antwort

Gerichtsbriefe gab es keine ,nur (Ab)Rechnung vom ortsansässigen Stromversorger für die 4 Monate worauf ich sofort zu denen,wie oben geschrieben,Kontakt aufgenommen hatte.
Zu den Ermittlungskosten,nein ich bin nicht umgezogen.
Eine Zahlungsvereinbarung habe ich nicht unterschrieben,da ja noch weitere Kosten für diese verlangt werden.Ich habe von mir aus seit Februar 2018 monatlich 50,-€ gezahlt (mit Verwendungszweck "Hauptfoderung").

-- Editiert von fb380688-16 am 09.09.2018 00:15

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Nun, wenn es keine weiteren Briefe gab, dann würde ich erst mal folgendes schreiben:
"Wertes Inkasso. Laut Forderungsaufstellung verlangen Sie den Ersatz von Gerichtskosten u.ä. Mir ist keinerlei Titulierung bekannt. Sie werden daher aufgefordert, unverzüglich eine Titelkopie vorzulegen. Ich behalte mir bei fehlerhafter Zustellung vor, Einspruch einzulegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Des Weiteren werden Sie die Forderungsaufstellung korrigieren: Die Inkassokosten vom 19.12.2014 sind als frei erfunden zu streichen. Die Schufa-Anfrage vom 15.11.2017 werde ich nicht zahlen. Ebenso die Ermittlungskosten Multi. Ich bin nicht umgezogen. Für irgendwelche Ermittlungskosten gab es keinerlei Grund. Zinsen bis zum 31.12.2014 sind ebenfalls verjährt. Die RZ Vergleichsgebühren weise ich ebenso zurück. Ich der Übernahme dieser zudem viel zu hohen Kosten niemals zugestimmt. Sollten Sie die Forderungsaufstellung nicht korrigieren, werde ich mich aktiv mittels negativer Feststellungsklage zur Wehr setzen."

Sobald du den Titel in Kopie bekommst, überprüfe ihn genau. Du hast bei fehlerhafter Zustellung ab diesem Tag 14 Tage Zeit, dich ggf. zu wehren. Alles andere sieht man dann, wenn man weitere Sachinfos an der Hand hat, würde ich sagen.

Signatur:

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#4
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Tesch Inkasso ist sowieso ein ziemlich seltsamer laden. Mein bekannter hat auch mit denen zu tun. Er hatte mal versucht einen Vergleich zu schließen.

Am Telefon sagte er dann der Sachbearbeiterin Frau O...i sinngemäß: sobald ich den Betrag gezahlt habe verpflichten sie sich gemäß Paragraph 371 BGB mir den entwerteten Titel innerhalb von 14 Tagen zu übersenden.

Frau O....i: also Nein, sowas machen wir normalerweise nicht.

Bekannter: ihnen ist bewusst dass sie dazu gesetzlich verpflichtet sind und ich das nötigenfalls einklagen kann wenn die schuld beglichen ist?

Frau O....i: bezahlen sie erst mal alles was wir Ihnen sagen und dann sehen wir mal weiter.

Diese kleine Anekdote nur mal um zu demonstrieren was man von denen halten kann. Vielleicht sind andere Sachbearbeiter freundlicher aber diese Dame ist es auf jeden Fall nicht.

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#5
 Von 
Krio88
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb380688-16):
Ich zahle von mir aus seit Februar 2018 eine monatliche Rate von 50,-€ doch irgendwie wird die Forderung immer höher (momentaner Stand 1104,24€ ). Ist das überhaupt rechtens (die ganze Zinsen und Prozente) ?


Hättest du das nicht gemacht, wäre die gesamte Forderung verjährt gewesen (weil anscheinend kein Titel vorhanden) - nun hat die Verjährung neu begonnen. Du kannst allerdings - wie oben von anderen geschildert - gegen die unzulässigen hohen Gebühren vorgehen und die Bezahlung dieser verweigern. Außerdem frage ich mich, wie man in 4 Monaten eine Stromrechnung von fast 700 Euro produzieren kann.

-- Editiert von Krio88 am 10.09.2018 12:02

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#6
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Krio88):
Zitat (von fb380688-16):
Ich zahle von mir aus seit Februar 2018 eine monatliche Rate von 50,-€ doch irgendwie wird die Forderung immer höher (momentaner Stand 1104,24€ ). Ist das überhaupt rechtens (die ganze Zinsen und Prozente) ?


Hättest du das nicht gemacht, wäre die gesamte Forderung verjährt gewesen (weil anscheinend kein Titel vorhanden) - nun hat die Verjährung neu begonnen. Du kannst allerdings - wie oben von anderen geschildert - gegen die unzulässigen hohen Gebühren vorgehen und die Bezahlung dieser verweigern. Außerdem frage ich mich, wie man in 4 Monaten eine Stromrechnung von fast 700 Euro produzieren kann.

-- Editiert von Krio88 am 10.09.2018 12:02


Auf Seite 1 stehen direkt ganz oben Kosten für MB und VB, also sollte wohl beides vorhanden sein und die Verjährung bei 30 Jahren liegen.

Zu den hohen Stromkosten: Wir wissen ja nicht ob der tatsächliche Zählerstand genutzt wurde oder ob nur geschätzt wurde. Wenn man ein älteres Haus oder Wohnung eventuell sogar noch mit Nachtspeicheröfen hat kommen so schnell mehrere hundert € in kurzer Zeit zusammen. Da wir aber die genauen Umstände nicht kennen können wir darüber nur spekulieren.

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#7
 Von 
fb380688-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten

Zitat (von carosschatz):
Zu den hohen Stromkosten: Wir wissen ja nicht ob der tatsächliche Zählerstand genutzt wurde oder ob nur geschätzt wurde.

Es wurde kein Zähler abgelesen und ich habe keine Nachtspeicheröfen. Aber diese utopische Preise kennt man von ortsansässigen Stromversorger schon,darum wechsle ich ja regelmäßig online den Anbieter.

Ich werde ein Brief aufsetzen wie mepeisen es vorgeschlagen hat.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Zu den hohen Stromkosten

Die Frage ist sicherlich interessant, aber erst dann, wenn es keinen Titel gibt. Ansonsten hilft die wertvolle Info, dass man zu viel gezahlt hat, so nicht weiter. :-)
Insofern eines nach dem anderen klären.

Signatur:

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#9
 Von 
fb380688-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry das es etwas länger gedauert hat.
Ich habe unter anderem dies im Schreib als Anhang erhalten,nachdem ich den Inkasso geschrieben habe.

https://picload.org/view/dcioapdg/20190115_143040.jpg.html

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Die Adresse stimmt? Du hattest im Oktober 2012 da auch gewohnt?
Wann exakt hast du nun den VB das erste Mal zu Gesicht bekommen?

Signatur:

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#11
 Von 
fb380688-16
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja,wie weiter oben geschrieben,bin ich nicht umgezogen und immer erreichbar gewesen.Ich hatte mich ja sofort mit diesem Stromversorger in Verbindung gesetzt und um Ratenzahlung gebeten,was aber von denen abgelehnt wurde.
Jetzt kam wieder Brief vom Inkassounternehmen,das sie meine Ratenzahlung nicht annehmen solange ich nicht die Zahlungsvereinbarung unterschreibe.
Den Vollstreckungsbescheid hab ich letzen Monat erstmal gesehen,nachdem ich das Inkassounternehmen ja um Vorlage von Vollmachts- oder Abtretungsurkunde gebeten habe.

-- Editiert von fb380688-16 am 16.01.2019 04:38

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Den Vollstreckungsbescheid hab ich letzen Monat erstmal gesehen,nachdem ich das Inkassounternehmen ja um Vorlage von Vollmachts- oder Abtretungsurkunde gebeten habe.

Ähhhm. Wieso meldest du dich dann jetzt erst wieder? Die 14 Tage Frist sind damit abgelaufen, sich gegen das, was im Titel steht und (teilweise) Unfug ist, noch zu wehren.

Du hast eine aktuelle Forderungsaufstellung erhalten bzw. was haben sie zu den Einwänden geschrieben? (Siehe Beitrag #3)

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