Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider

18. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
allouchi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider

Hallo!

Mein ehemaliger Stromversorger best energy (von Mai 2002 bis Dez 2003) buchte ab Mitte 2003 die Abschläge nicht mehr ab und ich erhielt erst ca. 11 Monate nach Kündigung des Vertrages (wegen Liquidation der best energy) im Nov 2004 eine Mahnung einer "Media Inkasso" über 500 € Nachzahlung nebst ca. 100 € Mahn- und Inkassogebühren. Da ich nie eine Schlussrechnung (geschweige denn angebliche Mahnungen) erhalten hatte forderte ich die Media Inkasso auf, mir diese zukommen zu lassen. Daraufhin schickten die mir eine „Kopie“ einer Rechnung, sah aus wie ein Original, nur eben mit einem Stempel „Kopie“ versehen, vom Juli 2004. Zudem war diese Rechnung nicht korrekt und enthielt mehrere mir nicht mitgeteilte Tariferhöhungen (müssen laut AGB der best energy angekündigt werden). Dies monierte ich.
Nach 6 Monaten Ruhe schrieb mich nunmehr Rechtsanwalt Andreas Schneider aus Verl an, der behauptet ich hätte Rechnung samt Mitteilungen der Preiserhöhungen erhalten und besteht auf der Forderung samt Mahn-, Inkasso-, zusätzlichen Rechtsanwaltgebühren sowie Zinsen (ca. 50 € zusätzlich) etc.

Leider habe ich keinen Rechtschutz und wäre ich sehr dankbar, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet. Meine Fragen:

1)Wer ist in der Beweispflicht, wenn es um angeblich erhaltene Schreiben geht? (Kann ja jeder behaupten!). Sie haben zwar die (bestimmt nachträglich erstellte) Kopie geschickt, aber ich habe ja nie ein Original erhalten. Wie kann ich beweisen, etwas nicht erhalten zu haben? Wie würde das bei einem Mahnverfahren mit der Beweispflicht aussehen?

2)Wann ist die Forderung verjährt und in welchem Zeitraum nach Ende der Belieferung darf noch eine Rechnung (in meinem Fall über nach 11 Monaten) erstellt werden ?

3) Soll ich die Verzögerungstaktik anwenden (z.B. Mahnung zurückweisen wegen Fehlen einer Vollmacht)? Damit gehe ich natürlich das Risiko ein, dass sich die Zinsen noch erhöhen und auch der Ärger.

4)Hätte nicht wie laut AGB der Firma und wie allgemein üblich jährlich zum Ende des Abrechnungszeitraumes eine Rechnungsstellung erfolgen müssen, also im Dez 2002 und im Dez 2003 und nicht wie bei mir über den gesamten Zeitraum von 19 Monaten? Schließlich hätte man dann die Abschlagszahlungen für 2003 erhöhen können?

5)Sind die relativ kurzen Fristen der Inkassogesellschaften/des RA von 7 bis 10 Tagen rechtens? Darf ich denen auch Fristen setzen für eine korrigierte Rechnung?

6)Müssen best energy aufgrund der Tatsache, dass sie von sich aus nicht mehr abgebucht hatten, und die Rechnung erst so spät und über einen so langen Zeitraum stellten, mir nicht Ratenzahlung gewähren und wenn ja, mit welchen Bedingungen?

Ich schulde zwar Best Energy wohl noch einen Betrag, aber so geht das ja wohl nicht. Es scheint bei denen absolut üblich zu sein, ehemalige Kunden mit Lügen und falschen Rechnungen abzocken zu versuchen. Meiner Meinung nach bin ich nie in Verzug geraten, denn als ich endlich die „Kopie“ in den Händen hielt, war diese nicht korrekt und wurde bis jetzt nicht korrigiert. Daher muß ich ja wohl auch keine Mahn- Inkasso- oder RA-gebühren zahlen, oder wie seht ihr das?


Vielen Dank


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"allouchi"

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388 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde dem RA kurz mitteilen das Du nicht im Zahlungsverzug bist und keinerlei Rechnung erhalten hast.
Teile dem RA mit das Du selbstverständlich bereit bist unstrittige Kosten (ohne Mahnspesen) zu begleichen.
Teile Ihm weiter mit das Du aus diesem Grund unter keinen Umständen RA sowie Inkassogebühren begleichen wirst.
Es dürfte dem RA sehr schwer fallen die korrekte angebliche Zustellung der Rechnung nachzuweisen.
Vor gericht wird nur mit Wasser gekocht und der RA müsste die Hosen runter lassen und Fakten präsentieren.

Ich würde übrigens mir trotzdem die Vollmacht zusenden lassen.

Aus diesem Grund wird es m.E kein Gerichtsverfahren geben und die Sache wird kurz vor MB eingestellt.


viel grüße
the hellion


-- Editiert von thehellion am 18.05.2005 21:48:26

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#2
 Von 
allouchi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Dir für die Tipps. Möchte nichts bezahlen, solange die nicht auf meine Forderung (Korrektur der Rechnung) eingehen (Mahn- u. sonstige Gebühren eh nicht, sondern dann nur Hauptforderung). Wie sieht wohl die Chance auf Ratenzahlung aus?
Würde dann lieber an den Gläubiger selbst zahlen, da der sich aber in Liquidation befindet, weiß ich nicht so recht, ob das Geld ankommt. Ansonsten könnte der RA/ das Inkassobüro ja die Zahlung als Teilzahlung der Gebühren betrachten und sagen, es ist noch etwas von der Hauptforderung offen. Hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht?

-----------------
"allouchi"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wenn man blind Zahlungen ans inkasso tätigt wird dies logischerweise erst mal für die eigne Provision verwendet.

Wurde Dir denn eine Abtretungsurkunde vorgelegt ?

Ist die Inkassofirma der Besitzer der Forderung ?
gruß

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#4
 Von 
allouchi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Forderung ist von best energy, die media inkasso hat mir allerdings auf Nachfrage eine Vollmacht zugeschickt, in der auch steht, daß sie berechtigt ist, Gelder in Empfang zu nehmen. Dann hat sich der RA eingeschaltet, das er jetzt den Auftrag erhalten hat, von dem habe ich jetzt auch eine Vollmacht verlangt aber noch nicht erhalten. Falls wir überein kommen, werde ich nur die Hauptforderung bezahlen, fragt sich bloß, wohin. Falls an die Inkasso oder RA, werde ich natürlich betonen, daß das nur die Hauptforderung ist. Trotzdem zu gefährlich?

Auf Verjährung habe ich wohl keine Chance mehr? Wie sieht es mit Ratengewährung aus?

Viele Grüße

-----------------
"allouchi"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jack_Clatoo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo allouchi !
Dein Beitrag ist zwar von Mai 05, möchte aber trotzdem darauf antworten, da es vieleicht anderen Lesern dieses Forums helfen könnte und weil ich am 16.07.05 auch ein Schreiben von dem Andreas Schneider erhielt. Dazu später. Ich hoffe, das du noch keinen Cent an den abgedrückt hast. Am besten ist schon einen Anwalt zu nehmen. Wenn du kein Geld hast, kannst du dort Beratungshilfe beantragen. Dann brauchst du nur einen Anteil von 10,-€ zu leisten, die dir manch guter Anwalt auch noch erläßt. Gleiches gilt bei Gerichtskosten, wenn es den zu einer Verhandlung käme. Das erklärt dir dann der Anwalt auch bei der Beratung. Dafür mußt du die Bedürftigkeit nachweisen. Lohnbescheinigung, Miet und Nebenkosten (Mietvertrag, NK-Abrechnung) Doch nun zu deiner Sache. Du schreibst, das die Firma die an dich Forderungen hätte in Liquidation ist. Wenn es sich hier um eine Firmeninsolvenz handelt, dann darf diese Firma mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Forderungen mehr selber eintreiben, oder über Dritte in Ihrem Namen eintreiben lassen! Siehe Insolvenzrecht. Eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht am Sitz der Firma könnte da Gewissheit verschaffen, oder im Net im Insolvenzverzeichnis des Gerichts. Es wird hier ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Nur der dürfte berechtigte Forderungen einfordern, aber nicht die Firma oder ein Inkassounterrnehmen. Wenn du bei Gericht erfährst, das da ein Insolvenzverfahren läuft, dann teile denen mit, daß an dich im Namen der Firma über ein Inkassobüro Forderungen gestellt wurden. Die greifen dann ein. Im Normalfall, wenn die Firma noch besteht und kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, dann ist diese beweispflichtig. Die Mahnung sollte dir per Einschreiben zugegangen sein. Ein einfacher Brief und der Hinweis auf den Eintrag im Postausgangsbuch der Firma zählen nicht! Du mußt deine Unschuld nicht beweisen! Kommt ein Mahnbescheid, dann unbedingt in der Frist Wiederspruch einlegen, gegen die Gesamtforderung. Berechtigte Forderungen der Firma würden wohl erst nach drei Jahren verjähren, glaube ich. Nach 11 Monaten jedoch auf alle Fälle noch nicht! Die AGB der Firma sind für beide Vertragspartner bindent. Wenn da steht Abrechnung zum Ende des Jahres, dann muß das so erfolgen. Ich nehme mal an, das die da schon in Insolvenz waren und somit keine Rechnungen mehr ausstellen durften. Das müßte dann der Insolvenzverwalter tun. Du mußt dann an den die Vertragliche Summe bezahlen. Keine Erhöhung, wenn das vertraglich geregelt und keine zinsen und Mahngebühren. Fristen sind bei Schneider wohl so an der Tasgesordnung. Üblich wäre eine frist von 14 Werktagen und das nach Eingang des Schreibens bei dir. Auch du kannst diese Frist setzen. Bei mir war das Schreiben vom 15. und ging am 16.(Sonnabend) hier ein. "Schneider-Frist" bis 25. (Montag) zur Zahlung. Banktechnisch müsste dann die Zahlung spätestens am 22. (Freitag früh) erfolgen, wenn das Geld am 25. auf dessen Konto sein sollte. Es bleiben ganze 4 Tage um irgendwie zu reagieren. Das könnte mann schon als Nötigung betrachten! Bei dir ist eigendlich alles klar. Falsche Rechnung-Wiederspruch-Berichtigte Rechnung (Zahlungsfrist beginnt hiermit neu)-keine Mahngebühren-keine Inkassokosten oder Zinsen! In meinem Fall bin ich bei der Internetrecherche auf sehr merkwürdige Sachen gestoßen! Da die angebliche Forderung von Schneider als "noch nicht bezahlter Schuldtitel vom 17.07.1997 !!! der Bertelsmann Distribution GmbH in Gütersloh" tituliert wird, die ja mit Büchern handelt, und die Gesamtforderung sich auf "nur" (so Schneider!)1.479,62 € plus Anwaltskosten beläuft, war ich, was jeder verstehen kann, baff! Also fast zu damaliger Zeit 3.000,- DM! Da ich weder bei Bertelsnann etwas bestellt , oder bezogen habe, ist mir das ein echtes, makaberes Rätsel. Und Bücher im Wert von fast 3.000,- DM... niemals!!! Das Schneider-Schreiben sieht auch wirklich nicht richtig aus wie von einem Anwalt. Keine Adresse, nur Postfach. Ganz unten am Rand steht sie dann doch, aber so klein, das mann eine Lupe braucht. Telefon und Faxnummern weichen stark von denen der Telefonauskunft (zwei Telefonauskunftsanbieter) ab. kommt man da telefonisch vieleicht garnicht erst an, oder das Fax geht ins Nirvana? Kein Aktenzeichen der Gesamtforderung, die ja aus einem Schuldtitel stammen soll. In Klammern steht da nur folgendes: Vollstreckungsbescheid/Urteil/Vergleich , jas was nun Herr Schneider? Ich habe weder Mahnungen, MB, Vollstreckungsbefehl, Gerichtsvorladung oder Urteil erhalten! Geschweige denn ein Vergleich, wozu wohl zwei Parteien gehören! Wie denn auch, da ich da nichts von Bertelsmann bezogen habe. Keine eigenhändige Unterschrift unter dem Schneider-Schreiben, nur eine gedruckte, die aussieht wie eine unkekippte 4. Eine e-mail-Adresse vermisst man bei diesem Schreiben voll. In einen anderen Forum hat da jemand mitgeteilt, das er eine Schneider-Forderung erhalten hätte, wonach dieser einer Firma "BFS risk & collectionGmbH" Geld schuldete, die der nicht kannte. Der war ganz fertig, weil er sich nicht erinnern konnte dort etwas bestellt oder bezogen zu haben. Nur logisch die Sache, da "BFS risk & collection GmbH" kein Handelsunternehmen, sondern ein Inkassobüro ist. Man staunt allerdings bei der Adresse - Gütersloher Str. 123, in 33415 Verl. Herr Schneider hat ein Büro unter 33415 Verl, Gütersloher Str. 127 ....!!!Es mutet schon recht komisch an, wenn ein Inkassobüro für ein anderes Inkassobüro, welches er dann noch als "Firma" bezeichnet (so der besagte Forumsteilnehmer) und dieses dann auch noch nur ein paar Hausnummern weiter am gleichen Ort seinen Sitz hat, Geld eintreiben will! Aus vielen verschiedenen Foren kann man sehen, das die Betroffenen erst von Media Inkasso oder der BFS risk & collection GmbH ein oder mehrere Mahnschreiben bekommen und dann letztlich von Schneider. Wohl doch sehr eigenartig, meine ich!Mein Schneider-Schreiben kam aus Gütersloh, wo der Herr Schneider wohl auch ein Büro hat. Die Parallele Schneider zu Media Inkasso ist hier recht seltsam. Beider Sitz ist Osnabrücker Landstr. 2-8,
33335 Gütersloh...! Ein wenig viel Zufälle, wenn da jemand erst von Media Inkasso, dann von Schneider Post erhält! Kontonummer und BLZ Büro Schneider in Verl und Gütersloh sind identisch! Ich habe im Net dann mal in Verl und Gütersloh nach Rechtsanwälten gesucht. In Gütersloh gibt es danach 112 eingetragene Anwälte. Aber keinen RA Andreas Schneider. In Verl sind es 14 Rechtsanwälte. Andreas Schneider ist wieder nicht dabei. Eine Anwaltskanzlei Schneider findet man auch nicht, wenn es die denn gibt?! Als Inkassounternehmen ist in beiden Orten ebenfalls nichts eingetragen. Stattdessen tauchte er unter google-Suche dann doch noch als "Rechtsanwalt Andreas Schneider auf! Hier allerdings unter dem Eintrag (Such-Stichwort) bei der Staatsanwltschaft Bielefeld (für Verl und Gütersloh zuständig). Hier mal eben der gekürzter Stichwort-Text: "...einsundnull....
... Das Verfahren gegen Rechtsanwalt Andreas Schneider, Verl wird bei der
Staatsanwaltschaft Bielefeld geführt unter der Geschätsnummer 26 Js 91/04. ...
www.chris........" Hat da einer vieleicht wunde Zehen bekommen? Löst sich mein Problem womoglich von selbst...?? Obwohl ich bei der nach dne vielen Foren festgestellten, wohl gut funktionierenden "Dreierbeziehung" (vieleicht noch weiterreichend, wenn man das Net noch länger durchforstet...) Andreas Schneider - Media Inkasso - BFS risk & collection GmbH wohl eher annehmen muß, das wenn einer "Verhindert" sein sollte der "Andere" einspringt und der Zirkus weitergeht. Die Kontonummern und Bankleitzahlen von Media Inkasso und BFS risk & collection GmbH könnten auch interessant sein.Vieleicht gibt es da auch Ähnlichkeiten. Wäre mir mal interessant, wenn die jemand hat! Also aussitzen, MB abwarten (wenn überhaupt einer kommt!) und dann langsam aber fristgerecht reagieren!!!
Also ihr Andreas Schneider "Fans" - Stark sein - nicht unterkriegen lassen und das Recht auch Recht sein lassen! Man kann auch zur K gehen und Anzeige erstatten, was ich wohl auch mache! Denn in meiner Sache ist es eindeutig Betrug, Bedrohung und Nötigung zur Beschaffung eines Geldvorteils zu meinen Ungunsten und zur Bereicherung Dritter!
Viele Grüße und durchhalten,
Jack_Clatoo !

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
harvey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@Jack_Clatoo:

In meinem Fall ist die Kontonummer BFS-Inkasso und AS identisch. Über die Auskunft wird AS jetzt doch gefunden, doch im Gegensatz zu der Faxnummer 052412116-420 auf seinem Briefpapier wird dort die Faxnummer 05241-2116-361 ausgewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
qwértz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Wie sieht es bei euch aus seither?
Ich habe heute auch ein aehnliches Brief erhalten, von einem Buchhandlung, durch Andreas Schneider. Ich wohne gar nicht in Deutschland, und hab keine Ahnung, was ich machen soll.
Naja, irgendwie wird es schon sein. Mehrfache Mahnungen -wie er schreibt- habe ich natürlich nicht erhalten, und habe auch meine Bestellungen abgesagt bei diesen Verlag. Im Mai, oder so. Und sie haben mir auch nichts geschrieben.
Komische Gesichte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Charlysusan
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe auch ärger mit dem obengenannt RA .
Die Kanzelei ignorie sämtliche Brief / Fax die man Ihnen zu sendet .
Die Kosten werden unsinning nach ober getrieben .

Frage : habe den RA aufgefordert mir den Titel nachzuweisen , keine Reaktion dafür neues Schreiben mit noch höheren Kosten .

Was kann ich machen ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cocaine78
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)

Hatte auch schon Ärger mit diesem Schneider, wohl eher doppel Null Schneider.
Sofort mit Strafanzeige drohen, damit dieser Wicht mal weis woran er ist!

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Auf dem Papier werden die Kosten nach oben gedrückt...aber eben nur auf dem Papier !
Das hat schon seinen Grund warum es nur beim Mahnbriefeschreiben bleibt und hier auf einen Gang vor Gericht verzichtet wird !
Gelassen bleiben und die Briefe voller "Demut" ertragen !
Bei MB - falls er kommt - widerspruch komplett ohne begründung !

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bybonny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

heute ist schon der 22.10.05 und aus Zufall lese ich hier diese Zeilen.
Mir erging es ähnlich 6 monate best energy und diese buchten nicht ab ich zog in einer anderen Wohnung... 2003 und nochmals 2004 hatte jeweils ein Nachsendeauftrag ich bekam keine Rechnung ? für 6 Monate im Jahr 2002/2003 auch keine monatl. Abzüge nachträglich...
der Tag x kam...ein Schreiben media Inkasso GmbH & Co KG Güterloher Strr.123 in 33415 Verl ..ein Auftrag folg.offenstehende Rechnung zu begleichen. 1. Frage Verjährung ? Hm ich hatte nix gefunden und ich wußte das ich ja eine offene Rechnung hatte aber war es meine Schuld?..Ärgerlich hierbei die zusätzlichen Kosten...der Aufwand um eine rechtmäßige Rechnung...zumal ich mich erneut um meine Abnahme Protokolle bemühen mußte.Eine Summe von 620,69 € ohne Rechnung mein Schriftverkehr war net schön und auch nicht nett :0( alles Post mit Einlieferungsbelege...d.h. Kosten media Inkasse gab es weiter an dem RA Andres Schneider von dem bekam ich endlich meine Rechnung mit Stempel Kopie ist ja in Ordnung ich weiß nicht ob die Summe stimmt und was alles wirklich dazukam und was es bedeutet wenn ich jetzt noch einen RA nehme den ich 1. meine Einkommensverhältnisse darlegen muß und 2. noch geld zahlen muß das dieses Verfahren aufgenommen wird wo ich doch weiß das ich eine Restschuld habe...ich bin es leid immer Geld auszugeben bis ich endlich recht habe weil unterm Strich das selbe rauskommt nur das es an versch. Stellen sprich Post, RA verteilt wird...ich geben jeden den Rat seine Unterlagen ordentlich abzulegen damit er seine Energieabrechnung auch 100% nachweisen kann( dies konnte ich nicht) dann erst kann er sich streiten und einen RA nehmen und es Rechtens durchsetzen aber nur wenn er auf jedes Anschreiben auch gleich reagiert hat...das Rechtsystem ist nicht einfach und nicht immer bekommt der Recht der Recht hat...würde mich interresieren was hierbei rausgekommen ist bye bonny

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#12
 Von 
bybonny
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

achso wegen der BLZ und Kto bzw Anschrift ...
RA A.Schneider Konto Volksbank Gütersloh
BLZ 478 601 25 Kto 255572000
in PF 4223 /33276 Gütersloh unten ganz klein Adresse: RA kanzlei Andreas Schneider Osnabrücker Landstr.2-8 in 33335 Gütersloh
..........................................
Media Inkasso GmbH&Co KG ....Commerzbank Gütersloh BLZ 478 400 65 Kto 151664000 in Güterloher Strasse 123 / 33415 Verl

nun obwohl das Inkasso büro in Verl ist ist bei beiden die Bank in Gütersloh

mir ist nur eins aufgefallen beide Briefpapiere haben einen Scanerstreifen über das Adressfeld...was ich so net kenn...also ich bin langsam am zweifeln ob ich meine Raten weiter zahle...

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#13
 Von 
Schnute
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 8x hilfreich)

@bybonny
Verl ist im Kreis Gütersloh.
Verl selber liegt unmittelbar neben der Stadt Gütersloh und ist ein kleines Nest - von daher würde ich mich über die Bank in Gütersloh nicht wundern.

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#14
 Von 
hermannskuchen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

GIBT ES DA EINE MAIL ADRESSE

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sonne 26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Ich wohne mitlerweile in Dubai. Meine Eltern in Oesterreich bekommen von Herr Rechtsanwalt Schneider aehnliche Briefe. Es geht um angebliche Zahlung von der Firma 1 und 1 AG. Ich habe diese Rechnung auch nicht bezahlt. Jetzt bietet er mir ein Vergleich an.
1 rechnung von BSF Finance Inkasso,BSF Risk und Collection GmbH Guetersloher Str. 123
33415 Verl. Fax Nr.: 05246929402 Tel.: 05246929481 Email: 1und1@bfs-inkasso.de
Bank Commerzbank Guetersloh Bankleitzahl: 47840065 ktn: 158389703 komisch das ist die gleiche Kontonr. wie Rechtsanwalt Schneider.

Wie geht man jetzt hier vor?

Grusse aus dubai
Sonne 26

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hallo Sonne 26
Das Anbieten eines Vergleiches ist das erste Anzeichen von Schwäche des Inkassoanwaltes.
(Besser 50 % von Etwas als 100 % von Nichts)
Wäre er sich so sicher würde er sich doch Alles holen ;)

Nichts machen und aussitzen
Viele Grüße nach Dubai
The hellion

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
rechtschaffender
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch ich habe seit geraumer Zeit Briefwechsel mit A. Schneider. Er sendet mir immer wieder Rechnungen der Firma 1&1 zu mit utopischen weiteren Kosten. Da ich mir zu 100 % sicher bin keinen Vertrag oder Auftrag mit 1&1 oder A.Schneider zu haben, habe ich Ihn schon wiederholt aufgefordert seinen Anspruch über das für meinen Wohnort zuständige Amtsgericht einklagen zu lassen. Davor scheut sich der gute Mann etwas. Auch einen Gerichtlichen Mahnbescheid welchen ich im voraus vorsorglich widersprochen habe will er nicht so recht in Gang setzen.
Kurz gesagt es handelt sich hier um einen Adresshandel auf dessen Zug der A.Schneider aufspringt und Geld rausschlagen will. Als Beweis hat er mir letztens eine selbst ausgedruckte Rechnung zugesand. Was auch immer selbst bedrucktes papier beweisen soll.
Mein Rat an alle sich nicht einschüchtern lassen keinen Cent zahlen und es auf einen Gerichtsprozeß ankommen lassen.
Sachen vom Gericht Mahnbescheid etc. wiedersprechen wichtig (14 Tage frist). Briefe von A.Schneider abheften fertig. Zurückschreiben sinnlos der lebt von der Angst der Leute.
Ich werde A.Schneider heute noch anzeigen wegen Adresshandel und Bedrohung, etc..

-- Editiert von rechtschaffender am 14.12.2005 08:15:45

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

probiers doch mal mit dem Folterfragebogen ;)

(Thoms Fassung von Framstags freundlichen Folterfragebogen)

Einschreiben !!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
rechtschaffender
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat denn schon mal jemand mit A.Schneider einen:

1. Rechsstreit vor Gericht Gericht gehabt.

2. Wenn ja ist es zu einem Urteil gekommen.

Im Forum habe ich bisher nur gelesen das der Typ die leute massiv beroht. ;)

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#20
 Von 
mumin12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Rechtsanwalt Anderas Schneider, Gütersloh...

Bin durch Zufall auf euer Forum gestoßen. Habe auch Post von RA A. Schneider erhalten und zwar wegen folgender Angelegenheit: Ich hatte mich (dummerweise!) am 27.09.2004 bei GMX für eine Mailadresse angemeldet, für die ich im Jahr euro 17,88 bezahlen muss. Das erstemal wurde dann normal abgebucht.
Im zweiten Jahr, also am 28.09.2005 wurde auch abgebucht und da ich den Emailaccount gekündigt hatte, habe ich die Lastschrift zurückgegeben. Daraufhin habe ich nichts mehr gehört von GMX. Weder per Mail noch sonstwie.
Vor ein paar Tagen erhielt ich jetzt ein Schreiben des RA Andreas Schneider,dass er beauftragt sei, die Forderung von GMX bei mir einzutreiben, und zwar hat sich aus der zurückgegebenen Lastschrift in Höhe von 17,88 bei ihm ein Betrag von euro 77,42 ergeben, also 60 euro draufgeschlagen.
Er beginnt, dass ich sein letztes Schreiben (welches Schreiben? ich habe nie eins erhalten!) nicht beantwortet habe und gibt mir bis 18.12.05 Zeit, die Schuld zu begleichen.
Was soll ich denn jetzt machen? Mein Anruf bei GmX war auch erfolglos. die haben angeblich keine kündigung von mir erhalten und berufen sich auf die zurückgegebene lastschrift, und dass sie für denn fall nicht mehr zuständig seien.
muss ich dem RA Schneider diese summe nun tatsächlich bezahlen? ist die forderung berechtigt? wie soll ich mich verhalten?
falls es zum mahnbescheid oder gerichtsverfahren kommen sollte, wird die sache ja noch teurer und ich kann diese 77 euro schon nicht in einer summe aufbringen.
ich wäre für eure hilfe sehr dankbar. aber bitte bald, weil die frist bis zum 18.12. schon bald abläuft.
vielen dank im voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du fristgerecht gekündigt ?
Wie gekündigt ?
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
cocaine78
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 0x hilfreich)

Diesem Drecksack müsste man mal das Handwerk legen.
Aber typisch, wenn ich mein Examen extrem schlecht ablege und so überhaupt nichts kann, werd ich halt Inkasso Anwalt...

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mumin12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo hellion,

ich habe zwar fristgemäß schriftlich gekündigt, aber GMX behauptet, nie eine kündigung von mir erhalten zu haben.

gruß
mumin12

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sicherlich hast Du doch den Brief im Beisein eines Zeugen geschrieben sowie eingetütet und bist dann zusammen mit Ihm zur Post gegangen ?
Überprüf das mal !
Hast Du Dir eine Kopie von der Kündigung gemacht und das Versanddatum aufgeschrieben ?!!

Verlange vom Advokaten schneider erst mal die vollmacht gem. BGB §§ 174 ,410
(fax reicht)

und warte ab ob Diese in der vorgeschriebenen Form kommt

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mumin12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo hellion,

muss ich diese anforderung für eine vollmacht per einschreiben schicken? wie gehe ich damit um, wenn zwischenzeitlich weitere schritte von dem RA Schneider gegen mich eingeleitet werden?

viele grüße
mumin12

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Email und Fax reicht
Auf der email auf das Fax beziehen und bei dem Fax auf die email (mit jeweils datum und uhrzeit)
evtl noch zusätzlich ein einwurfeinschreiben

Auf penible und genauste Einhaltung der Vollmacht bestehen und achten (meistens kommt nur die kopie der vollmacht oder die forderung fehlt - dann immer und immer wieder zurückweisen )

(Orginalvollmacht UND Forderung - d.h keine eingedruckte unterschrift keine kopie usw)

die weiteren schritte dürften nur weitere
Briefe sein

abwarten erst mal ob der RA gmäß BGB 174,410 die vollmacht bringt.
gruß
the hehellion


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#27
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Ich soll laut einem gewissen Betrüger (Na wie heißt der wohl *g*) AOL 70 € schulden. Zudem kommt mit Mahngebühren nochmal 200 € hinzu. Der Arsch reagiert auf Briefe (Ich bin Schüler und habe keine 300 €) nur mit "Zahlen bix zum 15.3.2006" (alles natürlich) und sonst nicht. Zudem hat er damals mein Konto pfänden lassen obgleich dass laut anderen Banken bei Schülern verboten ist - Zumal ich vorher nie einen Hinweiss "Zahlen oder Pfändung" erhielt...

Lustiger ist jedoch datt der Heini mein datt bei AOL ABSOLUT Keine Unterlagen mehr wären.
Aol siehts anders. Dort steht (logsicherweise!) jedes Fehlverhalten im PC und über eine Nichtzahlung und Abtretung an ein Ikassounternehmen steht da nix. Laut AOL würde dies dennoch da stehen. Zumal AOL den Herrn garnicht kennt. "Andreas Schneider?! - Komisch... Der sitzt in Güthersloh?! - Tja, der Kerl ist wohl ein Betrüger. AOL hat weder AS(S) als Anwalt noch einen anderen in der Nähe von Güthersloh !"

Dennoch; Wass kann ich tun?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mumin12
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen,

ich hatte weiter oben ja auch schon mal über meine erfahrungen mit RA Schneider berichtet. ich habe bisher keinen seiner briefe beantwortet. auf sein erstes anschreiben kam darauf nach vielen wochen nochmal ein vorschlag von ihm, dass die firma gmx sich mit einem geringeren betrag begnügen würde. ich solle diesen sofort an ihn bezahlen, dann würde er keine weiteren schritte einleiten.

auch auf dieses schreiben habe ich nicht reagiert. es kam dann auch (wiederum seit vielen wochen) nichts mehr. und ich rechne ehrlich gesagt auch nicht damit, dass noch was ernsthaftes kommen wird.

wäre der honorige herr schneider im recht, wäre der mahnbescheid wohl längst ins haus geflattert. ich werde mich also weiterhin entspannt zurücklehnen und GAR NICHTS tun. solange er nur schreibt und keine seiner drohungen wahrmacht, sehe ich zur zeit keinen handlungsbedarf von meiner seite.

gruß mumin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wer gute nerven hat sitzt das einfach aus
erst bei MB sollte reagiert werden

mit einer vollmachtsanforderung könntest Du Ihn aber trotzdem mal belästigen ;)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
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AOL hält den für einen Betrüger

1) AOL geht nicht derart dreist vor
2) Wenn uns jemand Geld schuldet gibts eine Mahnung, ggf. wird der Zugang zum Internet gesperrt !
3) AOL arbeitet NICHT mit AS zusammen !
4) Würde ich AOL wirklich Geld schulden, und wäre es wirklich an ein Inkasso Unternehmen abgetreten dann wäre es trotz allen bei AOL vermerkt

Zumal, ja der Grundbetrag war vor Jahren in der Tat bei mir offen, aber es war ein Fehler in der AOL Datenbank. Wurde schon nach der 1. AOL Mahnung erfolgreich geklärt.
Aber dem Anwalt ist es eben egal, auf Briefe antwortet der nur mit "Bis zum x.x.x zahlen sie sonst Klage". So einen kann man nicht ernst nehmen!

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