Bitte um Hilfe!! :( Schwanger und nun kein Hauskauf :(

10. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Annana86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um Hilfe!! :( Schwanger und nun kein Hauskauf :(

Hallo zusammen,

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, da ich kurz vorm Breakdown bin :(

Wir haben nach langer Suche und kraftvollem Alt ein passendes Haus gefunden. Es wurde alles geklärt und der Kaufvertrag steht zur Unterschrift bereit. Wir stehen finanziell sehr gut dar und besitzen Eigenkapital.
Nun hat die Bank plötzlich das Darlehen abgelehnt, da mein Mann einen negativen Schufa Eintrag hat, wovon wir nichts wussten!

Nach Recherche bei der Schufa, handelt es sich um einen offenen Betrag von 2010 bei Quelle.de, welcher dann bei Universum Inkasso gelandet ist.

Nach Telefonaten mit Universum Inkasso kam die Info, dass damals das Ganze an Rechtsanwalt Neumeyer weitergegeben wurde.

Laut RA Neumeyer ist noch ein offener vollstreckungsbescheid vorhanden, von dem eine Kopie nun postalisch an uns ausgehändigt wird.

Nun haben wir zu Hause alles durchwühlt ein Brief von besagtem Rechtsanwalt von 2010 gefunden, welcher Bezug nimmt zu einem Besuch eines Gerichtsvollziehers, der Pfandlos vollstreckt hat und der Ankündigung eines Offenbarungseids einzuleiten.

Ehrlich gesagt, liegt das ganze zu weit zurück und wir sind uns zu 100% sicher, dass damals kein Offenbarungseid eingeleitet wurde, daher gehen wir davon aus, dass der Betrag gezahlt wurde. Ansonsten hätte das Gericht sicherlich weitere Schritte eingeleitet. Was denkt ihr?

Weiterhin haben wir aktuell keine Kontoauszüge aus dem Jahr vorliegen.

Das Problem an der ganze Geschichte ist, dass wir schnellstmöglich handeln müssen, um das Darlehen zu erhalten, die Bedingung dafür ist, dass der Schufa Eintrag gelöscht wird.

Wäre echt toll, wenn jemand helfen könnte. Ich bin nur am Heulen :( und weiß wirklich nicht mehr weiter, wir wussten wirklich nicht von dem offenen Betrag und haben eher die Vermutung, dass der längst Betrag beglichen wurde, aber das Inkasso Unternehmen das dennoch offen hält.....

Vielen Dank vorweg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2405 Beiträge, 714x hilfreich)

Wenn bezahlt wurde müsst ihr das schon nachweisen z.B. mit dem Kontoauszug. Dann kann der Eintrag auch gelöscht werden.
Habt ihr keinen Beleg und der Titel kann nicht angefochten werden (z.B. falsche Adresse bei der Zustellung) müsst ihr zahlen und könnt euch vom Hauskauf für die nächsten 3 Jahre faktisch verabschieden, denn so lange bleibt die Forderung in der Schufa.
In Neumeyer damals die EV beantragt hat oder nicht spielt keine Rolle. Es ist und war durchaus üblich bei der UI/Ny Forderungen auf Halde zu legen wenn diese relativ gering sind und der Schuldner einen schlechten/mittleren Score hat.

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#2
 Von 
Annana86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort! Wichtige Schritte wären die Kontoauszüge von der Bank anzufordern und eine Kopie des Titels bei Neumeyer. Richtig? Muss ich noch was tun / beachten bzw. Wo kann ich n Beleg finden, ob wir gezahlt haben oder nicht?

Ich hatte eigentlich gedacht, dass das Vollstreckungsgericht ebenfalls eine Info haben müsste, da sie hätte handeln müssen, als weder Gehalt noch Eigentum gepfändet wurden. Es war ja ein Gerichtsvollzieher da und es wurde nichts gepfändet.!

Vielen lieben Dank!!


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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ansonsten hätte das Gericht sicherlich weitere Schritte eingeleitet. Was denkt ihr?

Das Gericht entscheidet da nichts. Auch der Gerichtsvollzieher nicht. Es kommt immer drauf an, was der Gläubiger macht bzw. welche Schritte er beauftragt. Oft genug schreiben Anwälte nur Briefe und beauftragen aber nie einen GV.

Zitat:
Wichtige Schritte wären die Kontoauszüge von der Bank anzufordern und eine Kopie des Titels bei Neumeyer. Richtig?

Korrekt. Wobei die Titelkopie auch beim Gericht angefordert werden kann, sofern ihr Gericht und Aktenzeichen kennt.

Zitat:
Es war ja ein Gerichtsvollzieher da und es wurde nichts gepfändet.!

Wie gesagt: Selbst wenn dem so war. Der Gläubiger entscheidet, ob dann noch was passiert, beispielsweise eine Gehaltspfändung und dergleichen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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