Sehr geehrte Teilnehmer,
ich benötige bitte Hilfe zu folgendem Inkassofall.
Zur Vorgeschichte:
Letztes Jahr im März habe ich von der Firma "Creditreform "eine Inkassoforderung durch die Firma "1und1" bekommen.
Dreimal wurde ich angemahnt, danach war Ruhe! Meiner Ansicht nach, waren die Inkassogebühren nicht gerechtfertigt. Wie dem auch sei.
Gestern habe ich nun ein Schreiben vom Rechtsanwalt "Nikolaus von der Decken" bekommen, der nun die Gebühren einfordern mag.
Nun ist die Frage, welche Kosten sin erstattungsfähig? Folgend Liste ich die Einzelnen Positionen auf:
Creditreform (vom 22.03.2012):
Hauptforderung: 49,96 EUR
Gläubigerspesen: 12,00 EUR
Unsere Inkassovergütung (§ 286 BGB
) 37,50 EUR
Unsere Auslagen (§ 286 BGB
) 7,89 EUR
Bereits gezahlt -9,98 EUR
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97,39 EUR
Rechtsanwalt (27.03.2012)
Hauptforderung: 49,96 EUR
Zinsen 2,20 EUR
Mahnspesen 12,00 EUR
Inkassokosten 50,39 EUR
0,7 Geb. gem. Nr.2300 VV RVG 17,50 EUR
Auslagenpausch. gem. Nr. 7002 VV RVG 3,50 EUR
Gesamtforderung 135,55 EUR
abzgl. geleistetere Zahl. 9,98 EUR
Zahlbetrag 125,57 EUR
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Ich hoffe freundlichst auf Eure Hilfe und bedanke mich im vorraus!
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""
-- Editiert Acca88 am 28.03.2012 10:50
Bitte um Hilfe zu einem Inkassofall Creditreform
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Ich würde die 50,39 Euro Inkassokosten abziehen
und auf den Überweisungsträger draufschreiben
" 125,57 ./. Inkassokosten 50,39
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""
Stimmt !
Nur die Anwaltsgebühren sind durchsetzungsfähig
Nicht Anwaltsgebühren UND Inkassogebühren
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Acca88,
aus einem Schriftwechsel zwischen dem Anwalt meines Sohnes und einem Inkassounternehmen welches für Vodafon tätig ist, ist mir bekannt, das der Anwalt mitteilte das grundsätzlich keine Inkassogebühren berechnet werden dürfen.
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein Hinweis.
Mein Sohn mußte diese Kosten nicht tragen.
Ich rate einen Anwalt hinzuzuziehen. Sollte dies aus finanziellen Gründen nicht möglich sein und die Zeit drängen, dann mit einen formlosen Antrag auf Beratungskostenhilfe zum Amtsgericht.
Mit freundlichen Grüßen
MHPretzien1
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""
quote:Das ist natürlich Unsinn! Selbstredend sind Inkassogebühren grundsätzlich als Verzugsschaden anerkannt - lediglich die Rechtssprechung ist sehr inkassofeindlich. Das mag an der zu großen Nähe der Rechtsprechenden zu den 'rechtmäßig' Inkasso betreibenden Rechtsanwälten liegen (denn was sollte der Unterschied sein, ob ein spezialisiertes Anwaltsbüro die Forderung beitreibt oder ein Inkassounternehmen!?
ist mir bekannt, das der Anwalt mitteilte das grundsätzlich keine Inkassogebühren berechnet werden dürfen.


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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ...

Hallo Anephan,
ob das Blödsinn ist oder nicht , sei dahingestellt.
Ich habe nur den Fall meines Sohnes geschildert und darauf hingewiesen rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mein Sohn mußte letzten Endes keine Inkassogebühren zahlen.
Hängt wahrscheinlich auch vom Verhandlungsgeschick und den Einkommensverhältnissen ab.
Mit freundlichen Grüßen
MHPretzien1
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""
Hier gehst ja darum das der TE - da im Verzug - die RA Gebühren zu begleichen hat !
Aber eben nicht zusätzlich die gebühren des vorgeschalteten Inkassoladens !
Der Vertragsanwalt bzw das Inkassobüro hofft natürlich das der Sünder über diesen Sachverhalt nicht informiert ist !
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
quote:
(denn was sollte der Unterschied sein, ob ein spezialisiertes Anwaltsbüro die Forderung beitreibt oder ein Inkassounternehmen!? ), denn beide sind Juristen![]()
Da lache ich mir einen Mammutbaum:
http://www.inkassobuero.de/voraussetzungen-inkassobuero.php?linkid=17
) Theoretische Kenntnisse
In einem Inkassobüro sind profunde Rechtskenntnisse erforderlich[/. Ein Jurastudium wird von den Betreibern nicht verlangt.
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