Bitte um beratung : Nach Schufa abfrage Vollstreckungsbescheid Universum Inkasso / Neumeyer Rechtsan

10. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
scootx
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)
Bitte um beratung : Nach Schufa abfrage Vollstreckungsbescheid Universum Inkasso / Neumeyer Rechtsan

Hallo an alle.

Ich schreibe heute hier , weil ich euch um eure Hilfe bitten möchte.

Mein Fall:
Ich habe mich beider Schufa angemeldet weil ich dort einen Negativen Eintrag vermutet habe, der war von "Universum Inkasso" darauf hin habe ich ihn entfernen lassen.

nun einige zeit später kam unverhofft ein Vollstreckungsbescheid von " NEUMEYER - Rechtsanwälte" Universum Inkasso.
Dort steht :

Zitat:
Forderung der Universum Inkasso Vollstreckungsbescheid des AG Hünfeld vom 22.06.2012 - Der ihnen bereits zugestellte Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel. zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (einige Beispiele aufgeführt) Betrag der zu zahlen ist : 244,36 €


Das ist jedoch der erste Brief von denen, ob ich 2012 einen bekommen habe, weiß ich nicht. ebenso weiß ich nicht für was ich bezahlen muss.

Dann eine Woche später noch ein Brief :
Zitat:
Gleicher Betreff wie oben, "troz der Zustellung des Vollstreckungsbescheides und meiner letzten Zahlungsaufforderung an sie steht die Forderung noch offen. Bitte nehmen sie die möglichen folgen der anstehenden Zwangsvollstreckung ernst. jetzt ist der Betrag schon bei 262,75 € .Erfolgt bis zum 13.4.2015 weiterhin keine Reaktion von ihnen, bin ich gezwungen weitere Vollstreckungsmaßnahmen gegen sie einzuleiten.


bei beiden Briefen war kein Formular zum Einspruch dabei.

Ich habe schon ca. 100 mal dort angerufen, aber nur warte schleife, als ob dort niemand arbeitet.


Meine frage soll ich das bezahlen oder wie soll ich mich verhalten ?

VIELEN DANK
MFG

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo,
kannst du den Vollstreckungsbescheid evtl. mal einscannen und (geschwärzt) verlinken?
Eigentlich ist da immer ein Wiederspruch Formular angehangen.

-- Editiert von Nicolechen am 10.04.2015 14:27

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
scootx
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)
4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das ist nur ein wertloser Brief. Wenn Dir der angebliche Vollstreckungsbescheid nicht vorliegt, dann schicke ein Fax oder Brief an den RA und bitte um eine Kopie des Titel.
Wenn Du eine Verwechselung vermutest, dann würde ich der Forderung auch widersprechen. Bist du evtl. umgezogen und hast daher keine Gerichtspost erhalten? Woher wusstest du vom Schufa-Eintrag?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Nein, den Vollstreckungsbescheid solltest du mal schauen, von wann ist der?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
scootx
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo "Mr.Cool"

Ja also der andere Brief sieht ähnlich aus. Und mehr habe ich in diesem Jahr nicht bekommen.

Wie soll ich das schreiben formulieren an den RA ? Und soll ich gleich Einspruch einlegen ?

zu dem Schufa Eintrag : Ich wollte mir etwas auf Rechnung kaufen, was jedoch nie klappte (trotz überdurchschnittlichen Einkommen) deshalb hab ich mich bei der Schufa erkundigt (das geht einfach Online)


MFG

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
scootx
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, den Vollstreckungsbescheid solltest du mal schauen, von wann ist der?


Hallo
im Brief steht vom 22.06.2012 , aber mehr als die beiden Briefe habe ich nicht.

mfg

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von scootx):
Und soll ich gleich Einspruch einlegen ?

Das musst du schon selber wissen. Wenn du schon 2012 an gleicher Adresse gewohnt hast und keine Quelle/Karstadt-Schulden hast, dann würde ich dazu neigen eine Personenverwechselung im Schreiben zu äussern.
Wenn der Titel wirklich auf Dich lautet hilft nur bezahlen. Wenn es eine untitulierte Forderung ohne "echten" Titel gibt, dann ist die Forderung vermutlich verjährt und das ganze Gehabe ein Fake.

-- Editiert von Mr.Cool am 10.04.2015 15:43

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Textvorschlag: "Werte Rechtsanwälte. Ich bestreite, dass es eine solche Forderung gegen mich gibt. Sie wollen mir zur Prüfung unverzüglich vorlegen: Titel in Kopie, Zustellnachweis des Titels, Vollmacht im Original oder Abtretungsurkunde der Universum Inkasso, sowie des ursprünglichen Gläubigers an die Universum Inkasso, Sämtliche Informationen gemäß §43d BRAO , insbesondere den Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses, sowie Erklärung hinsichtlich der Mehrwertsteuer und detaillierte Aufschlüsselung des Forderungsbetrages. Ich erwarte ihre qualifizierte Rückantwort in 14 Tagen."

Darüber hinaus würde ich mich bei der zuständigen Anwaltskammer wegen Verstoßes gegen §43d BRAO beschweren.

Sobald man Details kennt, kann man beurteilen, was man macht. Aber denke dran: Sobald sie dir die Titelkopie zuschicken, heißt es ganz schnell handeln. Sollte es sich um eine Personenverwechslung handeln bzw. du nicht unter der Adresse des Titels gewohnt haben, musst du dann binnen 14 Tagen reagieren.

-- Editiert von mepeisen am 10.04.2015 15:56

6x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
scootx
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo

Vielen Dank, aber 14 Tage ? Weil laut dem zweiten Brief :

Zitat:
"Erfolgt bis zum 13.04.2015 weiterhin keine Reaktion von Ihnen, bin ich gezwungen weitere Vollstreckungsmaßnahmen, die mit erheblichen Mehrkosten verbunden sind, gegen Sie einzuleiten"


Achso ich habe hier noch eine Seite die im 2. brief dabei war :


Was bedeutet das ?

MFG


-- Editiert von scootx am 11.04.2015 23:25

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was das bedeutet? Das ist purer Blödsinn, diese zweite Seite. Ein Schuldanerkenntnis bei einem bereits vorliegenden Titel ergibt absolut keinerlei Sinn.
Es sei denn, die werten Anwälte wissen genau, dass sie den echten Schuldner nicht wiederfinden und suchen nun irgendwelche Leute gleichen Namens auf. Hoffen, dass einer so blöd ist, das zu unterschreiben.

Tut das ja nicht. Schreibe denen besagtes Einschreiben mit der Anforderung der Unterlagen. 14 Tage Frist zu setzen ist schon in Ordnung. Abwarten, ob und was da dann an Infos kommt und ggf. hier nochmal melden, falls sich etwas ergibt.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Fordere schriftlich nachweisbar eine Titelkopie ein !!

" Zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich um Zusendung der Titelkopie"

Unterlass Anrufe denn Du würdest nur mit Call Agents sprechen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
scootx
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo
Vielen Dank für die Antwort.

geht das auch per FAX ? oder lieber Einschreiben mit Rückschein ?
Weil die Adresse ist nicht ganz klar, es gibt einmal (Absender auf dem Brief) ist ein Postfach und auf deren Seite ist eine echte Adresse angeben.

MFG

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde es an die Adresse auf der Homepage schicken und zusätzlich als Fax.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
scootx
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo an alle :-)

Am heutigen Tage kam das von mir angeforderte Material (nochmals danke an : "mepeisen" ).

Ich werde aus den ganzen Unterlagen überhaupt nicht schlau, deshalb habe ich die Dokumente mal in einer Online Galerie zusammengefasst.

Fakt ist jedoch es existiert tatsächlich eine solche Bestellung, also ich habe irgendwann mal dort etwas bestellt, aber ob ich es nun bezahlt habe oder nicht kann ich jetzt nicht mehr sagen, da es schon zu lange zurück liegt.
Und an einen Bescheid vom Gericht kann ich mich auch nicht erinnern.

Wäre super nett wenn ihr euch mal die Dokumente anschauen könntet und mir sagen könnt ob ich bezahlen soll oder nicht.
-------
http://www.abload.de/gallery.php?key=sz5J3gs2
------
Vielen Dank euch
MFG

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Vorab: Dieses "Teilschuldanerkenntnis" ist rechtlicher Schwachsinn, wenn denen bereits ein Titel vorliegt.

Was mich an der Forderungsaufstellung extrem stutzig macht: Es gibt ein Schuldanerkenntnis vom 4.1.2012. Ich würde das mal in Kopie anfordern.
Hast du die Zahlungen damals in 2012 getätigt? Hast du noch die Kontoauszüge von damals? So lange ist das ja nicht her.

Der VB lautet auf deine Adresse? Ich würde parallel mal vom Mahngericht unter dem Aktenzeichen Akteneinsicht begehren. Insbesondere ob es einen Zustellnachweis gibt.

Ob du diese Bestellungen getätigt hast oder nicht, kann dir hier natürlich niemand sagen.

------
Ansonsten würde ich die Vollmacht zurückweisen. "Wertes Inkasso. Die Vollmacht besagt nicht, dass sie im Fall des vorliegenden Titels tätig werden dürfen. Sie möchten bitte unbedingt eine Abtretungsurkunde, unterschrieben vom Insolvenzverwalter, lautend auf meinen Namen vorlegen, da Sie behaupten, der Forderungsinhaber zu sein.
Des Weiteren verlange ich Auskunft, von wo die Zahlungen getätigt wurde, die in der Forderungsaufstellung auftauchen und ich verlange eine Kopie des Schuldanerkenntnisses aus 2012. In der Forderungsaufstellung fällt auf, dass lediglich 10€ Kontoführung tituliert sind. Ich widerspreche jedoch, dass dieser frei erfundene Gebührenpunkt von mir erstattet werden muss, da es im RVG keine "Kontoführungskosten" gibt. Ebenso erscheinen mir die Mahnkosten frei erfunden und zu hoch. Schließlich bestreite ich, dass ein Inkassobüro die Hilfe eines Rechtsanwalts braucht für das Ausfüllen eines Mahnbescheides und das Beantragen eines Vollstreckungsbescheides. Mir scheint, dass Sie hier verbotene und nicht durchsetzbare Teilforderungen eintreiben wollen. Die Gebühr '1. ZA nach Titulierung' scheint mir ebenfalls frei erfunden zu sein. Ich bestreite, dass Sie die Berechtigung haben als Forderungsinhaber im eigenen Namen Inkassogebühren zu erheben."



-- Editiert von mepeisen am 24.04.2015 14:01

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
seattle3
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Also mich würde jetzt schon mal der weitere Verlauf interessieren, unter anderem da ich ein ähnliches Problem mit Universum Inkasso habe.

Was ich nun nicht verstehe:
Du musst doch wissen, ob Du ein Schuldanerkenntnis unterschrieben hast. Selbst wenn man alles andere vergisst, aber so etwas doch nicht.

Dabei fällt allerdings auch auf, dass Neckermann die Forderung am 04.01.2012 an das Inkasso verkauft hat. Vom selben Tag soll das Schuldanerkenntnis stammen. Wie soll das denn funktionieren?
Und warum wird überhaupt ein VB aufgrund eines angeblichen Schuldanerkenntnisses beantragt, wenn Nachweise unbezahlter Rechnungen vorliegen? Offensichtlich weil sie eben nicht vorgelegen haben, wie ja auch der Rechnungsauszug zeigt, welcher erst am 19.12.12 erstellt wurde. Vorher stand dem Inkassounternehmen offensichtlich kein entsprechender Nachweis zur Verfügung.

Daher ist die wichtigste Frage wirklich, ob es wirklich in Besitz eines Schuldanerkenntnisses ist. Wenn ja, dann hätte es dieses doch jetzt in Kopie auch mitgesandt. Stattdessen finden sich nur Blanko-Formulare hier wieder. Also irgendwas ist hier ja nun oberfaul. Auch die Inkassovollmacht durch den Insolvenzverwalter ist gänzlich irrelevant, sobald die Forderung verkauft wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
scootx
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo zusammen

Es hat etwas gedauert, aber nun kam endlich das Antwortschreiben vom Anwalt.

Ich habe alle Seiten in einer Online-Gallery hoch geladen, diese erreicht ihr unter folgender Adresse :
http://www.abload.de/gallery.php?key=uEMLCErv

Das "Schuldanerkenntnis" (also die Handgeschriebene Seite) stammt nicht von mir, sondern den hat damals meine Mutter für mich geschrieben, das war wahrscheinlich Strafbar, aber ich habe es nicht geschrieben.

Was meint ihr , soll ich bezahlen ? Oder gibt es doch noch einen Ausweg ?

Vielen Dank
MFG

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2425 Beiträge, 719x hilfreich)

Wenn der Vollstreckungsbescheid an die richtige Adresse zugestellt wurde, d.h. dass du damals da wohntest, wirst du die Forderung zahlen müssen.

Wer den Brief damals schrieb ist dabei nicht relevant. Du könntest natürlich gegen deine Mutter vorgehen wenn du nachweisen kannst, dass es eigentlich ihre Forderung ist.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wer den Brief damals schrieb ist dabei nicht relevant

Das ist so nicht richtig. Wenn nachgewiesen wird, dass die Mutter auf Namen des Kindes Schulden gemacht hat, Briefe hat verschwinden lassen und Unterschriften gefälscht hat, dann kommt man aus der Nummer auch raus. Allerdings nicht so ohne Weiteres und vermutlich nur über den Weg, dass man zuerst die Mutter anzeigt (Betrug, Urkundenfälschung usw., da kommt einiges zusammen).

Die Frage ist, ob man das will oder ob man lieber zahlt und das dann auf einem vernünftigen Weg "intern" in der Familie klärt. Diese Frage können wir nicht beantworten.
Was aber generell notwendig ist: Die Mutter zur Rede stellen, wenn man von den Vorgängen nichts weiß. Denn wo das einmal passiert ist, da ist es ggf. auch zwei mal passiert oder drei mal.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

hat die Mutter auch die Einzahlungen getätigt? Damit wäre es schon ein Schuldeingeständnis.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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