Bitte um einen Rat(Zahnarztforderung)

4. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
schmakofatz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)
Bitte um einen Rat(Zahnarztforderung)

Ich habe am 28.12.07 eine Mahnung bekommen von einem Zahnarzt bekommen bei dem ich schon einige Jahre nicht mehr in Behandlung bin. Die Schuld ist datiert auf den 31.03.2004!!! und es geht um einen Betrag in Höhe von fast 900,00€!Ich weiß und bin mir sehr sicher,dass ich den Betrag damals überwiesen habe,die Belege habe ich aber nicht mehr.(Ich weiß,dass man die Belege aufbewaren soll,aber ich bin inzwischen 2x umgezogen und habe sie wohl irgendwann weggeschmissen).
Mich wundert nur,dass ein so hoher Betrag erst jetzt angemahnt wird!Ist die Forderung evtl. schon verjährt?Wie kann ich sonst glaubhaft machen das ich den Betrag damals bezahlt habe?
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

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13 Antworten
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#1
 Von 
BigMac
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

die Verjährungsfrist (hier 3 Jahre) beginnt mit dem Ende des Jahres an dem die Rechnung erstellt wurde zu laufen. Hier also 31.12.2004.

Da nach Erhalt der Mahnung die 3 Jahre nicht abgelaufen waren, ist die Rechnung gerechtfertigt und Sie müssen die Zahlung nachweisen.

Ferner könnte der Zahnarzt auch eine Hemmung der Verjährung geltend machen, da Sie mittlerweile öfters verzogen sind und somit Rechnungen/Mahnungen nicht an Sie zustellbar waren.

Wenn Sie sicher sind bereits gezahlt zu haben, setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung. Meines Wissens nach müssen Kreditinstitute Zahlungsvorgänge länger aufbewaren. Dioeses ist sicherlich auch mit Kosten verbunden, wahrscheinlich aber billiger als 900€

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#2
 Von 
schmakofatz
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.Anmerken möchte ich aber,das von mir immer Nachsendeanträge gestellt wurden und mich der Arzt auch zwischendurch angerufen hat.Als ich ihm damals sagte,dass ich den Betrag überwiesen habe,meinte er nur:"na dann haben meine Damen hier einen Fehler gemacht".Danach war "Funkstille".Ich habe noch nie Schulden gehabt und bezahle meine Rechnungen immer sofort.

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#3
 Von 
BigMac
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Leider sind Sie in der Pflicht und müssen nachweisen, dass der Betrag den Rechnungssteller erreicht hat.

Ich würde die Bank kontaktieren und mir die Auszüge des betreffenden Zeitraumes neu ausstellen lassen.

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#4
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Die Bank wird für den Nachweis der damaligen Zahlung Gebühren verlangen. Diese müßte der Zahnarzt Ihnen dann ersetzen.

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#5
 Von 
BigMac
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Wo steht das, dass der Rechnungssteller/Mahner anfallende (Bank)Gebühren zu zahlen hat, wenn die Rechnung/Mahnung nicht gerechtfertigt ist?

Ich glaube das auch Privatpersonen verpflichtet sind eine gewisse Zeit Auszüge aufzuhen, kann mich aber auch irren.

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#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sorry, aber die einfache Mahnung unterbricht die Verjährungsfrist nicht. Dies würde nur ein mahnbescheid tun.

Also, da der Anspruch nach 3 Jahren verjährt, warten Sie auf einen evtl. Mahnbescheid und widersprechen Sie dem w/Verjährung.

Frist - wie oben richtig genannt - 31.12.2004 Beginn, 31.12.2007 Ende, also öffnen Sie den Sekt :grins:

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#7
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

@BigMac
Das nennt sich Verursacherprinzip:
Der Zahnarzt benötigt den Nachweis, also soll er ihn auch bezahlen. Das müßte er bei seiner eigenen Bank übrigens auch tun.
Ist eben sein Pech, wenn er seine Buchhaltung nicht in Ordnung hat.

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#8
 Von 
BigMac
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

@georg2306

Würde ja heissen, dass ich als Schuldner nie nachweisen muss gezahlt zu haben sondern das diesen Nachweis der Gläubiger zu erbringen hat.

Sollte ich also mal in den Genuss einer Mahnung kommen, werde ich also wie folgt antworten:

Sehr geehrter Gläubiger,
bitte weisen Sie mir anhand von Belgen nach, dass ich nicht gezahlt habe.

Irgendwie habe ich da was falsch verstanden, so kann ich es nicht glauben :-)

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#9
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

@BigMac

Nee, Du verstehst das falsch.

Wie kannst Du an den Gläubiger schreiben, er soll Dir anhand von Belegen nachweisen, daß Du nicht gezahlt hast?
Was für ein Beleg soll hierfür existieren?

Der Gläubiger möchte einen Beleg sehen, daß Du gezahlt hast. Also hat er die Beschaffung desselben zu bezahlen, sofern diese kostenpflichtig ist. Schließlich hat er ja den Geldeingang übersehen bzw. behauptet einfach mal ins Blaue hinein, das Geld ist nicht da.

Und wenn der Gläubiger von seiner eigenen Bank einen Beleg benötigt, und die Beschaffung desselben ist auch kostenpflichtig, dann zahlt er halt auch dafür. Und wenn er diesen Beleg dann auch für seinen Gläubiger benötigt, kann er die Kosten auch von diesem verlangen.

Okay jetzt? :)



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#10
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sorry, aber geht hier etwas an der Realität vorbei. Auch wenn in diesem Fall hier gar nichts nachgewiesen werden muss, da verjährt.

So der Schuldner die Forderung bezahlt hat und dies weder per Überweisungsbeleg noch Rechnungskopie nachweisen kann, hat er ziemlich schlechte Karten.

Ich halte es für ziemlich aus der Luft gegriffen, dass der Gläubiger Kosten für die Beschaffung eines solchen Nachweises tragen muss, welcher im Interesse des Schuldners liegt.

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#11
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

was heißt ... welcher im Interesse des Schuldners liegt ??

murgab, ich hab ja nichts dagegen, wenn Du auf den Gebühren sitzenbleiben willst, die Dir möglicherweise für die Beschaffung eines Zahlungsnachweises belastet werden.

Ich kenne nur die oben beschriebene Handhabung. Und die habe ich mir keinesfalls erträumt, falls Du das meinst.


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#12
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

ich kkann es kaum gleuben..

Angenommen:

Ich habe eine offene Forderung weil der Käufer/Kunde vielleicht eine falsche Bankverbindung benutzt hat, gar nicht bezahlt hat oder, oder...

Nun kommt der Schuldner und will von mir Geld, weil er nicht belegen kann, dass er überhaupt bezahlt hat???

Na da erlasse ich doch glatt Mahnbescheid, spätestens dann wird es ziemlich teuer für den Schuldner und er muss beweisen, dass die Zahlung erfolgte.

Also bleiben wir doch bitte in der Realität.

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#13
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

Nein.

Du hast eine offene Forderung, weil Deine Buchhaltung den Zahlungseingang übersehen hat.

Du mahnst den Kunden. Dieser weiß, daß er bezahlt hat, und bittet seine Bank um einen Nachweis. Diesen erhält er gegen Gebühr.

Der Kunde braucht den Beleg aber, weil Deine schlampige Buchhaltung nicht aufgepaßt hat.

Nicht nachvollziehen kann ich die falsche Bankverbindung. Und nicht nachvollziehen kann ich, daß der Kunde gar nicht bezahlt hat: Für eine Nichtzahlung gibt es keinen Beleg.

Und der Mahnbescheid wird nur teuer, wenn der Kunde nicht bezahlt hat. Wenn Du Deine Konten nicht im Griff hast, ist dies nicht das Problem Deines Kunden. Und dieser liefert Dir ja gerne den Nachweis kostenlos, wenn ihn dieser auch nichts kostet. Muß er aber dafür bezahlen, warum sollte er auf diesen Kosten sitzenbleiben?

Und Dein Schuldner will nicht Geld, weil er nicht belegen kann, daß er überhaupt bezahlt hat. Du siehst das völlig falsch. Dein Schuldner muß für den Nachweis der Zahlung bei seiner Bank bezahlen und gibt diese Kosten weiter. Damit Du endlich siehst, daß er bezahlt hat und Deine Buchhaltung durchforsten kannst.

Und da kommt es Dich doch billiger, dem Kunden seine Unkosten für diesen Beleg zu ersetzen, als einen Mahnbescheid zu beantragen, auf dessen Kosten Du sitzen bleibst, da die Forderung bereits bezahlt war.


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