Bonitätsanfrage trotz Widerspruch

31. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.08.2023 21:47:01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bonitätsanfrage trotz Widerspruch

Guten Abend,

ich hatte vor einigen Wochen ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei bekommen für eine Forderung der ich direkt Widersprochen habe, da mir diese völlig unbekannt ist. Danach habe ich nie wieder etwas von der Kanzlei gehört.

Heute hatte ich dann eine Mail vom Schufa Update Service bekommen das von der besagten Kanzlei ist Anfrage zur Bonität durchgeführt wurde.

Meine Frage lautet nun, ob sowas trotz Widerspruch gegen eine Forderung gerechtfertigt ist?
Und kann ich dagegen vorgehen?

Danke für die Antwort und noch einen schönen Abend!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marius938549
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von jaeger123123):
Meine Frage lautet nun, ob sowas trotz Widerspruch gegen eine Forderung gerechtfertigt ist?

Wie kommt man denn drauf, dass der Gläubiger bzw. ein Vertreter des Gläubigers dies nicht durchführen dürfe?



Zitat (von jaeger123123):
Und kann ich dagegen vorgehen?

gar nicht.

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#2
 Von 
guest-12331.08.2023 21:47:01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich gegen irgendetwas Widerspruch einlege, dürfte man meines Erachtens auch nicht einfach eine Bonitätsanfrage stellen.. Komplett anders. Ich wüsste keinen Grund, warum man aus heiterem Himmel eine Bonitätsanfrage stellt.

-- Editiert von User am 31. August 2023 20:43

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marius938549
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von jaeger123123):
Ich wüsste keinen Grund, warum man aus heiterem Himmel eine Bonitätsanfrage stellt.


Weil scheinbar der Gläubiger meint er hätte einen Anspruch gegen dich.

Um herauszufinden ob sich überhaupt eine Klage lohnen würde, wurde eine SCHUFA Auskunft angefordert.

Auf Grundlage dessen wird sich herausstellen ob der Gläubiger gerichtlich dagegen vorgehen möchte, oder ob das Risiko (z.B. wegen Negativmerkmalen) zu hoch ist.

Ob die Forderung berechtigt ist entscheidet dann der Richter..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114648 Beiträge, 39024x hilfreich)

Zitat (von jaeger123123):
Meine Frage lautet nun, ob sowas trotz Widerspruch gegen eine Forderung gerechtfertigt ist?

Ja.



Zitat (von jaeger123123):
Ich wüsste keinen Grund, warum man aus heiterem Himmel eine Bonitätsanfrage stellt.

Ich auch nicht.
Nur gibt es hier keinen "heiterem Himmel" sondern einen sehr guten Grund.



Zitat (von jaeger123123):
Und kann ich dagegen vorgehen?

Gemäß der Grundregel "Wer es erst erfragen muss, kann es nicht" wird man es wohl nicht können. Weshalb hier das beauftragen eines entsprechenden Rechtsanwaltes zu raten wäre, der dann nach Prüfung mit entsprechender Klage vor Gericht beauftragt würde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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