Brauche Hilfe beim Ausfüllen des Vollstreckungsauftrages

25. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
thesysde
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)
Brauche Hilfe beim Ausfüllen des Vollstreckungsauftrages

Hallo!
Ich habe eine Forderung an einen Gläubiger.
Ich habe vom Gericht einen Vollstreckungsbescheid erhalten.
Nun möchte ich den Gerichtsvollzieher beauftragen, die Forderung einzuziehen.
Bei der Höhe des Betrages und der Möglichkeit, dass der Schuldner nicht zahlt, ist ein Anwalt wohl weniger zweckmäßig.

Erst einmal die Angaben aus dem Vollstreckungsbescheides:
Hauptforderung: 85,20€
Verfahrenskosten: 44,40€
5% über dem jeweiligen Basiszinssatzes ab dem 16.02.2015.

Als Formular habe ich das genommen:



Bei A habe ich mich und den Schuldner eingetragen.
Auf dem Feld rechts daneben [G] Pfändung angekreuzt.

Dann habe ich ein Kreuz weiter unten bei [B] gemacht.
Ebenso bei [F] mit einem Zusatzkreuz Anweisung zur gütlichen Erledigung
und dazu [X] monatlich mindestens 30€.


Bei [G] habe ich angekreuzt:
- Pfändungsaufträge
- Einer Einstellung wird widersprochen
- Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen
- Verwertung körperlicher Sachen
- Für den Fal.... soll der GV das versteigern
- Taschenpfändung
- Pfändungsauftrag nach Abnahme der Vermögensauskunft soweit...


Bei [N]:
- Bleibt der Schuldner....Antrag auf Haftbefehl
- Nach Erlass Weiterleitung an den GV

Bei [S]:
Hauptforderung: 85,20€
44,40€ titulierte vorgerichtliche Kosten
15€ Kosten Mahn/Vollstreckungsauftrag


Jetzt meine Fragen:
Die jetzigen Kosten habe ich mit 15€ angesetzt.
Sind die im richtigen Feld angegeben?
Sind die eventuell zu niedrig?
Wird der GV seine Kosten, die er mir ja wohl erst mal in Rechnung stellt, automatisch aufschlagen?

Was habe ich zuviel/zuwenig angekreuzt/angegeben?
Bei Punkt N bin ich mir nun gar nicht sicher.
Und H würde ich auch gerne teils ausfüllen - kann ich das machen?.

Dank schon mal im Voraus
Olaf

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

http://www.kleingarten-sh.de/downloads/auftragserteilungandengerichtsvollzieherkompatibilitaetsmodus.pdf

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thesysde
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, das sieht schon gut aus.
Nur wie stelle ich die Kosten auf?

Ich habe auf dem Vollstreckungsbescheid dies stehen:
Erst einmal die Angaben aus dem Vollstreckungsbescheides:
Hauptforderung: 85,20€
Verfahrenskosten: 44,40€

Jetzt muss ich noch zusätzlich 15€ da drauf schlagen.
Wo trage ich die ein? Oder besser, wo trage ich all bei Punkt S ein?
Ich will ja möglichst nichts falsch machen.

Die Kosten für den GV wird er mir ja wohl vom Konto abbuchen?
Und setzt er das automatisch auf die Rechnung vom Schuldner?


Olaf




5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von thesysde):
Jetzt muss ich noch zusätzlich 15€ da drauf schlagen.


Musst du?
Was sollen das für 15 EUR sein, für was? Wofür hast du 15 EUR ausgegeben? Diese Info wäre schon wichtig...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thesysde
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo!

Zitat (von Tiger123):
Zitat (von thesysde):Jetzt muss ich noch zusätzlich 15€ da drauf schlagen.

Musst du?
Was sollen das für 15 EUR sein, für was? Wofür hast du 15 EUR ausgegeben? Diese Info wäre schon wichtig...


Das ist Porto, Telefongebühren, etc.

mfg
Olaf

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von thesysde):

Das ist Porto, Telefongebühren, etc.
mfg
Olaf


Dann trägst du das als Porto, Telefongebühren (wen hast du denn angerufen?), etc. jeweils mit konkreten Beträgen bei Vollstreckungskosten ein.
Und dann natürlich Belege für die einzelnen Beträge beifügen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

P.S.
Und damit meine ich wirklich konkret z.B. "Porto (Schreiben an GVZ) 1,45 EUR" etc...
Auf jeden Fall nicht Pauschal 15 EUR, wie du es vielleicht gedacht hast.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thesysde
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo!

Zitat (von Tiger123):
Zitat (von thesysde):
Das ist Porto, Telefongebühren, etc.
mfg
Olaf
Dann trägst du das als Porto, Telefongebühren (wen hast du denn angerufen?), etc. jeweils mit konkreten Beträgen bei Vollstreckungskosten ein.
Und dann natürlich Belege für die einzelnen Beträge beifügen.


OK, das werde ich dann so machen.

Olaf

1x Hilfreiche Antwort

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