Hallo,
ich habe vor einiger Zeit bei BWIN per Click and Buy eingezahlt. Mein Konto war zwischenzeitlich nicht gedeckt und ich erhielt dann nach einigen Mahnungen eine Forderung von ca 200 €, die ich dann leider auch erst nach einer gewissen Zeit bezahlt habe.
Doch währenddessen wurde mir schon von der Justitia Inkasso ein Mahnbrief geschickt, da diese jetzt alles abwickeln würden.
Jedoch will ich nicht die Inkassogebühren in Höhe von 107 Euro (ich bekomm seit ca einem Jahr Mahnungen von denen) bezahlen.
Ich bin zwischenzeitlich umgezogen und das Inkasso Unternehmen hat anscheinend über irgendwelche Umwege (fragt mich nicht woher) meine neue Emailadresse bekommen und foldendes geschickt :
Sehr geehrter Herr,
ClickandBuy (Europe) Ltd. Lincoln House hat uns zu unten angegebener Adresse eine überfällige Forderung zum sofortigen Einzug übergeben. Ein entsprechendes Mahnschreiben haben wir Ihnen bereits auf dem Postweg übermittelt.
Der dort angegebene Betrag in Höhe von EUR 107,75 ist unmittelbar fällig.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir, sofern unser Mahnschreiben an die uns vorliegende Adresse nicht zugestellt werden kann, gezwungen sind, eine für Sie kostenpflichtige Adressrecherche in die Wege zu leiten.
Um dem zu entgehen, bitten wir Sie, uns Ihre aktuelle Adresse binnen fünf Tagen per Mail an JustitiaInkasso@de.intrum.com zu übermitteln und den Mahnbetrag
Meine Frage : Habe ich irgendeine Chance, diese Gebühren zu umgehen oder sollte ich das jetzt bezahlen ? Was kann ich machen ? Wie zum Teufel sind die an meine Emailadresse rangekommen (Meine Emailadresse bei BWIN war eine andere)
Brauche dringend Hilfe / Tipps
16. April 2009
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Frage vom 16. April 2009 | 16:23
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Brauche dringend Hilfe / Tipps
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#1
Antwort vom 16. April 2009 | 21:55
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6420x hilfreich)
quote:
ich erhielt dann nach einigen Mahnungen eine Forderung von ca 200 €, die ich dann leider auch erst nach einer gewissen Zeit bezahlt habe.
Dies war die Hauptdorderung welche Du beglichen hast ?
An wen beglichen ?
Waren in diesen von Dir überwiesenen 200 schon etwaige Rücklastschrift Gebühren enthalten ?
Fordert das Darmstädter Inkassobüro diese Summe oder geht es bei den 107,75 lediglich noch um die Inkassogebühren ?
lg
#2
Antwort vom 16. April 2009 | 22:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Die Hauptforderung von 200 Euro, war das, was nicht vom Konto gebucht werden konnte - wurde aber später von mir an Click and buy bezahlt(inkl. Rücklast Gebühren)
Die 107 euro sind reine Inkassogebühren - wurden mit der Zeit eben auch mehr.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. April 2009 | 22:21
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6420x hilfreich)
quote:
Die 107 euro sind reine Inkassogebühren - wurden mit der Zeit eben auch mehr.
quote:
wurde aber später von mir an Click and buy bezahlt(inkl. Rücklast Gebühren)
Dann bist Du meiner Meinung nach aus dem Schneider
Die angesetzten Inkassogebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
Hier würde ich gegenüber dem Inkassoladen wg der Gebühren auf den Rechtsweg verweisen und der Speicherung und Weitergae der Daten gem BDSG untersagen.
Die kommende Bausteinbriefe von Intrum bzw deren Hausadvokaten herabregnen lassen - falls gerichtlicher Mahnbescheid (wenig wahrscheinlich) : Fristgem Widerspruch komplett und begründungslos
Ein Call Agent (Telefoninkasso) könnte ebenfalls nochmal versuchen Druck zu machen
Schläft irgendwann ein bzw wird ausgebucht
lg
-- Editiert am 16.04.2009 22:24
#4
Antwort vom 16. April 2009 | 22:56
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke schön, das beruhigt mich ungemein.. habe ihnen inzwischen zurückgeschrieben und dem MB widersprochen.
Mal schauen was jetzt passiert
#5
Antwort vom 17. April 2009 | 22:13
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6420x hilfreich)
quote:
Danke schön, das beruhigt mich ungemein.. habe ihnen inzwischen zurückgeschrieben und dem MB widersprochen.
Dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen oder gegenüber dem Bausteinmahnbrief des Inkassobüros ?
#6
Antwort vom 17. April 2009 | 22:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 3x hilfreich)
nein, natürlich nur dem bausteinmahnbrief. Sobald was gerichtliches kommen würde, muss ich natürlich noch anders reagieren.
Und jetzt?
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