Brief Inkasso - angeblich schwarz gefahren - abweichende Personalausweisnummer

25. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
freakiix7
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief Inkasso - angeblich schwarz gefahren - abweichende Personalausweisnummer

Guten Tag zusammen!
Ich hoffe, mir kann wer bei meiner weiteren Vorgehensweise helfen.
Und zwar bekam ich Ende letzten Monats ein Schreiben von einem Inkassobüro. Dort wurde ein Betrag fürs schwarzfahren gefordert, noch dazu aus Ende 2014. Ich rief natürlich direkt dort an, um zu erfragen welche Buslinie es war usw, denn ich konnte mich nicht daran erinnern, schwarz gefahren zu sein.
Die Dame am Telefon gab mir die Infos. Auch fragte ich, welche Ausweisnummer sie denn dort vorliegen hätten. Denn diese müsste ja übereinstimmen. Tat sie aber nicht.
Dies wollte ich mir natürlich schriftlich per Mail bestätigen lassen. Es kam aber keine Antwort. Dann erneut dort angerufen. Die Dame wiederholte mir die Personalausweisnummer aber leider nur telefonisch und sagte mir, dass die Abteilung mir diese Info wohl nicht schriftlich erteilen darf, wenn ich schon keine Antwort bekomme.
Das fand ich schon etwas dreist, denn selbst wenn Sie mir diese Auskunft nicht schriftlich erteilt werden kann (warum auch immer, finde ich unseriös), kann man mir dies doch wenigstens antworten, oder?
Das Inkassobüro möchte nun, dass ich meine Ausweiskopie dorthin sende. Das möchte ich allerdings nicht tun, bevor ich nicht die Bestätigung der falschen Ausweisnummer vorliegen habe. Denn sonst könnten die Herrschaften auch sagen, sie hatten die Nummer schon die ganze Zeit.

Ich hoffe mir kann jemand bei der weiteren Vorgehensweise helfen, ich weiß nicht mehr wirklich weiter.
Wäre super nett.
LG

Post vom Inkassobüro?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Das Inkassobüro möchte nun, dass ich meine Ausweiskopie dorthin sende


Das brauchen Sie nicht zu tun.

Ich würde jetzt erst einmal abwarten und die Briefkasten beobachten.
Irgendwann trudelt ein gerichtlicher Mahnbescheid ein und Diesem widersprechen Sie innerhalb von 2 Wochen.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
dass die Abteilung mir diese Info wohl nicht schriftlich erteilen darf

Klar, und morgen ist Weihnachten. Dir ist doch längst klar, dass sie die Nummer austauschen werden.

Ich würde denen ein Einschreiben senden: "Wertes Inkasso. Ich bestreite, die behauptete Schwarzfahrt begangen zu haben. Telefonisch haben Sie mir bereits bestätigt, dass die Personalausweisnummer, die sie vorliegen haben, falsch ist. Weil Ihnen das offenbar klar ist, verweigern sie aber die schriftliche Bestätigung dieser falschen Daten. Sie werden mir daher unverzüglich eine umfassende Datenauskunft gemäß BDSG zukommen lassen. Insbesondere diejenigen Angaben, die vom vermeintlichen Schwarzfahrer gemacht wurden. Sie werden sich unverzüglich erklären, wie sie von den falschen Daten des vermeintlichen Schwarzfahrers auf meine Person geschlossen haben. Sie haben dafür 14 Tage Zeit.
Zur Zeit gehe ich davon aus, dass es sich um Betrug durch den Kontrolleur handelt, der den Fall und die Daten frei erfunden hat (solche Fälle waren schon in der Presse zu lesen).
Bei Weigerung, mir die Daten zukommen zu lassen, werde ich ein Bußgeld beim zuständigen Datenschutz-Beauftragten beantragen und zudem von einer Beihilfe zum Betrug durch ihre Mitarbeiter ausgehen."

Dann würde ich abwarten.
Einschreiben deswegen, weil du bisher noch nicht schriftlich richtig bestritten hast. Klar, man kann abwarten, aber wenn man das vom Tisch haben will, würde ich einmalig schriftlich deutliche Worte wählen.

Und nicht mehr telefonieren bei so einem Blödsinn.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

An mepeisen und was soll passieren wenn die Antwort erst nach 8 Wochen kommt ... Nichts wird passieren. Wir hatten das Thema schon mehrfach, Fristsetzungen sind lächerlich.
@TE auf eine telefonische Anfrage bekommt man im Regelfall keine schriftliche Antwort. Ich würde auch einmalig schriftlich widersprechen und natürlich nochmals falls doch ein MB kommt.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Fristsetzungen sind lächerlich.

Das ist deine Meinung. Ich habe eine andere. Und was passieren wird, wurde dann ja angekündigt: Es gibt eine Strafanzeige und einen Bußgeldantrag.

Und ich wiederhole gerne noch einmal für dich zum Mitschreiben: Es gibt gesetzliche Pflichten bzw. umgekehrt das Recht des TE, diese Auskünfte zu verlangen. Verstreicht eine angemessene Frist, ist dies zunächst ein Verstoß gegen diese gesetzliche Pflicht. Wenn das nachträglich geheilt wird, um Bußgelder zu umgehen, schön. Das sollen dann die verantwortlichen Stellen beurteilen.

Und ansonsten sind auch Fristsetzungen eines Inkassos dann wohl total lächerlich, richtig? Natürlich sind sie das. Wieso machen Inkassos das also, wenn das doch sowieso total lächerlich ist in deinen Augen? Was soll dann passieren?

Zivilrechtlich ist es einfach: Es dürfte aufgrund der falschen Personalausweisnummer nahezu unmöglich sein, jemals nachzuweisen, dass wirklich der TE die Schwarzfahrt begangen hat.

Der Grund, warum ich empfehle, hartnäckig zu sein ist zweierlei: Sollte der Kontrolleur das erfunden haben (wie gesagt ging das bereits durch die Presse), bleibt es nicht bei einem Fall und man kriegt es bei der Anzeige bestimmt mit, dass es kein Einzelfall ist. Man hat dann ein verdammt gutes Argument, sollte man auf einen Richter stoßen, der nur an ein Versehen glaubt bei der Eintragung. Der zweite Grund ist aber viel wichtiger: Sollte hier jemand Drittes falsche Angaben gemacht haben oder gar mit einem gefälschten Ausweis unterwegs sein, bleibt es womöglich nicht bei diesem einen Fall. Bei Identitätsdiebstahl frühzeitig Anzeigen zu schalten, verbessert auch bei anderen Fällen zukünftig die Argumentation doch ganz gewaltig.

-- Editiert von mepeisen am 26.07.2017 08:19

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
freakiix7
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!
Ich hab das Schreiben fast fertig. Geht morgen in die Post. Ich bin mal sehr gespannt, was dabei rauskommt. Das mit dem Telefonieren war, um mir nochmal die Nummer bestätigen zu lassen, wenigstens mit Zeuge dabei, kann ja nicht schaden.
@ Ex Inkassomitarbeiter: Ich hatte ja bereits eine Mail geschickt, die unbeantwortet blieb. Ich dachte, ich versuch es erst so, vielleicht hilft es ja. Hat es nicht, dann halt per Einschreiben ^^

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich würde von dem Schreiben, das mepeisen vorgeschlagen hat dringend abraten.

Wenn Dir das Inkasso-Büro eins auswischen will, dann hast Du anschließend eine Strafanzeige wegen Nötigung am Hals und eine Rechnung vom Rechtsanwalt für das Erstellen einer Unterlassungserklärung.

Im Gegensatz zum Schwarzfahren wäre die Forderungen dann auch noch berechtigt.

Zitat:
Sie werden mir daher unverzüglich eine umfassende Datenauskunft gemäß BDSG zukommen lassen. Insbesondere diejenigen Angaben, die vom vermeintlichen Schwarzfahrer gemacht wurden.


Wenn das Inkassobüro darauf eingehen würde, dann wäre das ein Verstoß gegen das BDSG. Selbstverständlich darf das Inkassobüro nur die persönlichen Daten des Fragestellers herausgeben. Entweder hat es keine oder der Fragesteller ist doch der Schwarzfahrer. Da der Fragesteller bestreitet, derjenige zu sein, zu dem die Daten gespeichert sind, dürfen diese nicht herausgegeben werden.

Zitat:
Es gibt gesetzliche Pflichten bzw. umgekehrt das Recht des TE, diese Auskünfte zu verlangen. Verstreicht eine angemessene Frist, ist dies zunächst ein Verstoß gegen diese gesetzliche Pflicht.


Unsinn, es gibt keine gesetzliche Pflicht des Inkasso-Büros zur Herausgabe der Daten.

Zitat:
Und ansonsten sind auch Fristsetzungen eines Inkassos dann wohl total lächerlich, richtig?


Falsch, weil die jedenfalls dann Rechtsfolgen auslösen, wenn sie sich an den richtigen Schuldner gewandt haben.

-- Editiert von hh am 26.07.2017 14:10

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von freakiix7):
denn ich konnte mich nicht daran erinnern, schwarz gefahren zu sein.


Dass ist für mich absolut unglaubwürdig. Entweder man ist ohne gültigen Fahrschein gefahren und wurde erwischt, dann erinnert man sich an so einen unangenehmen Vorgang auch noch nach Jahren.
Oder man kann guten Gewissens eine Schwarzfahrt bestreiten.

Je nach Ergebnis sollte man unterschiedlich vorgehen.

Zitat (von freakiix7):
Und zwar bekam ich Ende letzten Monats ein Schreiben von einem Inkassobüro. Dort wurde ein Betrag fürs schwarzfahren gefordert, noch dazu aus Ende 2014.


Und was ist mit den vorherigen Schreiben der Verkehrsbetriebe? Alle nicht erhalten?

Inwieweit unterscheidet sich die Dir genannte Ausweisnummer von der Nummer des 2014 gültigen Ausweis.
Ganz andere Nummer oder nur Zahlenabweichung?

Allein auf eine falsche Nummer solltest Du Deinen Widerspruch nicht stützen, wenn die anderen Daten stimmen.

Berry

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Wenn Dir das Inkasso-Büro eins auswischen will, dann hast Du anschließend eine Strafanzeige wegen Nötigung am Hals und eine Rechnung vom Rechtsanwalt für das Erstellen einer Unterlassungserklärung.

Was für eine Nötigung?
Die Auskunft gemäß BDSG ist eine gesetzliche Pflicht.
Die Auskunft zum Zustandekommen der Forderung ist eine gesetzliche Pflicht (§11a RDG ).
Das Wenden an den Datenschutz bei Verweigerung der BDSG-Auskunft ist ein Recht, das dem Auskunftersuchenden zusteht, kein empfindliches Übel im Sinne der Nötigung.
Das Schalten einer Strafanzeige wegen Betruges gegen Unbekannt und das Äußern des Verdachts, dass der Kontrolleur das erfunden hat ist auch kein empfindliches Übel. Dass es Kontrolleure gibt, die bei solchen Betrügereien erwischt wurden um Provisionen zu erschwindeln, ging durch die Presse...

Wie kommst du darauf, dass das Nötigung sei?

Zitat:
Unsinn, es gibt keine gesetzliche Pflicht des Inkasso-Büros zur Herausgabe der Daten.

Du kennst das BDSG? Die Passage zur Selbstauskunft?

Zitat:
Wenn das Inkassobüro darauf eingehen würde, dann wäre das ein Verstoß gegen das BDSG.

Warum denn? Das Inkasso ist doch dasjenige, was behauptet, dass der TE der gesuchte Schuldner sei.

Du verkennst hier eines ganz gewaltig: WENN das Inkasso argumentiert, dass der TE keine Berechtigung habe, die Datenauskunft zu verlangen (und deswegen sei es ggf. Nötigung o.ä.), wieso wollen sie ihm dann die Schulden anhängen? Das wäre ein juristisches perpetuum mobile ;-)

Du verkennst, dass das Inkasso mit dieser Personenverwechslung angefangen hat. Ja, es mag drastisch sein und ja, jeder sollte für sich entscheiden wie deutlich er das formuliert. Aber: Entweder beharrt das Inkasso dann darauf, dass der TE die korrekte Person ist oder es gibt kleinlaut zu, dass es Mist gebaut hat, weil es nie von dem Schuldner auf den TE schließen durfte...

Ich persönlich habe absolut 0 Verständnis für solche Machenschaften von Inkassobüros. Also für diese absichtlichen Personenverwechslungen. Man durchwühle einfach irgendwelche Telefonbücher und hänge die Schulden jemandem an, der nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Ich halte das für kriminell, denn solche Dinge passieren mit Vorsatz.

Das Inkasso kann sich ganz einfach rausreden mit "Alles ein Versehen, wir haben sie verwechselt. Wir belästigen sie nicht weiter." Gut, dann akzeptiert man es.


Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Was für eine Nötigung?


Dieser Teil:

Zur Zeit gehe ich davon aus, dass es sich um Betrug durch den Kontrolleur handelt, der den Fall und die Daten frei erfunden hat (solche Fälle waren schon in der Presse zu lesen).
Bei Weigerung, mir die Daten zukommen zu lassen, werde ich ein Bußgeld beim zuständigen Datenschutz-Beauftragten beantragen und zudem von einer Beihilfe zum Betrug durch ihre Mitarbeiter ausgehen.


erfüllt klar den Straftatbestand der Nötigung. Darüber muss man doch wohl nicht ernsthaft diskutieren. Falls Du es nicht glaubst, suche ich auch entsprechende Urteile heraus.

Zitat:
Du kennst das BDSG? Die Passage zur Selbstauskunft?


Ja klar, aber der Fragesteller behauptet doch selbst, dass es nicht seine Daten sind, die das Inkasso-Büro gespeichert hat. Auf Auskunft über fremde Daten gibt es keinen Anspruch.

Zitat:
Du verkennst hier eines ganz gewaltig:


Umgekehrt: Der Fragesteller soll ganz offensichtlich nach eigener Argumentation die Herausgabe fremder Daten fordern.

Zitat:
Ich persönlich habe absolut 0 Verständnis für solche Machenschaften von Inkassobüros. Also für diese absichtlichen Personenverwechslungen. Man durchwühle einfach irgendwelche Telefonbücher und hänge die Schulden jemandem an, der nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Ich halte das für kriminell, denn solche Dinge passieren mit Vorsatz.


Ja, die Welt ist eben ungerecht. Da gibt es Schwarzfahrer, die falsche Personalien angeben, Inkasso-Büros, die einfach auf gut Glück jemanden anschreiben und weil man das ja alles für so kriminell hält, reiht man sich gleich mit ein nach dem Motto, was das Inkasso-Büro kann, das kann ich schon lange.

Das Blöde ist meistens nur, dass der unbescholtene Normalbürger mit so etwas auf die Nase fällt, während die Profis vom Inkasso-Büro munter ungestraft weiter machen können. Das liegt einfach daran, dass die Profis exakt die Grenzen kennen, während der Normalbürger sie im Eifer des Gefechts dann schnell überschreitet. Dein Vorschlag für das Schreiben ist ein perfektes Beispiel, bei dem Du trotz eines klaren Hinweises von mir immer noch nicht gemerkt hast, was darin eine Nötigung ist.

Wahrscheinlich wird so ein Schreiben im Inkasso-Büro gar nicht ernst genommen, aber wenn ausnahmsweise doch, dann hat der Normalbürger ein echtes Problem.

Zitat:
Entweder beharrt das Inkasso dann darauf, dass der TE die korrekte Person ist oder es gibt kleinlaut zu, dass es Mist gebaut hat, weil es nie von dem Schuldner auf den TE schließen durfte...


Um das zu erreichen, muss man aber keine Straftaten (Nötigung) begehen. Ein deutliches und nachdrückliches Bestreiten, dass man die richtige Person ist, reicht da locker aus.


Zu den einzelnen Punkten:
Zitat:
Die Auskunft gemäß BDSG ist eine gesetzliche Pflicht.

Richtig und dann stellt man fest, was man ohnehin schon weiß, nämlich dass Name und Anschrift gespeichert sind

Zitat:
Die Auskunft zum Zustandekommen der Forderung ist eine gesetzliche Pflicht (§11a RDG ).

Die das Inkasso-Büro wahrscheinlich bereits erfüllt hat.

Zitat:
Das Wenden an den Datenschutz bei Verweigerung der BDSG-Auskunft ist ein Recht, das dem Auskunftersuchenden zusteht, kein empfindliches Übel im Sinne der Nötigung.


Als Drohung um das Inkasso-Büro zur Zurücknahme der Forderung zu bewegen ist es eine Nötigung

Zitat:
Das Schalten einer Strafanzeige wegen Betruges gegen Unbekannt und das Äußern des Verdachts, dass der Kontrolleur das erfunden hat ist auch kein empfindliches Übel.


Als Drohung um das Inkasso-Büro zur Zurücknahme der Forderung zu bewegen ist es eine Nötigung

Zitat:
Dass es Kontrolleure gibt, die bei solchen Betrügereien erwischt wurden um Provisionen zu erschwindeln, ging durch die Presse...


Im Gesamtzusammenhang handelt es sich um einen völlig aus der Luft gegriffenen Vorwurf des Betruges, der ebenfalls den Straftatbestand der Nötigung erfüllt.


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#10
 Von 
freakiix7
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh: Ich habe mein Schreiben auch keinesfalls genauso aufgesetzt, wie es mepeisen geschrieben hatte. Was ich leider nicht ganz verstehe: Warum würde das Inkassobüro gegen das BDSG verstoßen, wenn sie mir meine eigenen Daten raus geben? Ich bestreite zwar derjenige zu sein, der schwarz gefahren ist, aber es stimmt ja alles überein, außer der Personummer. Ich wollte diese Nummer ja auch lediglich zur Sicherheit schriftlich bestätigt haben. Und wenn, dann haben sie ja sowieso schon dagegen verstoßen, da mir die Kollegin die Info per Telefon gab, oder?

@Sir Berry: Warum unglaubwürdig? Ich bin nicht schwarz gefahren, so ist es nun mal. War vielleicht doof ausgedrückt. Vorherige Schreiben gab es wohl nur eins und das war ein Rückläufer, das hat mir die Dame ebenfalls telefonisch bestätigt. Zu der Zeit steckte ich nämlich mitten im Umzug. Da dieser Umzug ins Ausland ging, kam auch keine Post mehr. Un da ich nun wieder in DE gemeldet bin, kommts eben nun an. Die Personummer weicht komplett ab, da ist nichts gleich.

Ich bin auf jeden Fall gespannt auf eine Antwort. Meine Ausweiskopie werden die definitiv erstmal nicht von mir bekommen. Nur was mache ich, wenn das Büro mir nicht antwortet? Dann stehts ja quasi Aussage gegen Aussage. Wie geht es dann weiter? Wegen 100€ würde ich mir die Anwaltskosten eigentlich gern sparen, es sei denn, es geht nicht anders

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von freakiix7):
Ich bin nicht schwarz gefahren, so ist es nun mal.


Das ist eine klare Aussage, mit der man arbeiten kann.
Zitat (von freakiix7):
ich konnte mich nicht daran erinnern, schwarz gefahren zu sein.
ist dagegen wischiwaschi.

Zitat (von freakiix7):
Die Personummer weicht komplett ab, da ist nichts gleich.
Gleicher Ausweis wie 2014? Dann ist dass ein guter weil nachvollziehbarer Einwand für den Widerspruch.
Du bist nicht die Person, der die Schwarzfahrt zur Last gelegt wird. Das reicht.

Zitat (von freakiix7):
Was ich leider nicht ganz verstehe: Warum würde das Inkassobüro gegen das BDSG verstoßen, wenn sie mir meine eigenen Daten raus geben?
Du stellst klar, dass Du nicht der Beschuldigte bist, ergo ist es ein anderer. Du forderst Daten zu diesem anderen.

Zitat (von freakiix7):
Ich habe mein Schreiben auch keinesfalls genauso aufgesetzt, wie es mepeisen geschrieben hatte.
Gut so, denn der user ist mal wieder sehr krass drauf. Man kann seinen Anspruch auch freundlich und höflich verpacken, ohne dabei Rechtspositionen aufzugeben. Nicht umsonst gilt der Spruch "wie es in den Wald hineinschallt.

...."
Zitat (von freakiix7):
Nur was mache ich, wenn das Büro mir nicht antwortet? Dann stehts ja quasi Aussage gegen Aussage. Wie geht es dann weiter? Wegen 100€ würde ich mir die Anwaltskosten eigentlich gern sparen, es sei denn, es geht nicht anders
Du meinst sicherlich, wenn sie nicht auf Deine Bitte eingehen. Dann lass sie machen was sie wollen. Heb die Briefe auf ohne darauf noch weiter einzugehen. Kann nervig werden, kann man aber aussitzen.

Verkehrsbetriebe sind im allgemeinen weit kundenfreundlicher als die Inkassobüros. Du könntest auch die VB nochmals ins Boot holen und die Verwechselung schriftlich klarstellen. Ist aber kein "muss".

Erst wenn ein Mahnbescheid kommt (was aber hier nicht zu erwarten ist) durch Widerspruch reagieren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Warum würde das Inkassobüro gegen das BDSG verstoßen, wenn sie mir meine eigenen Daten raus geben?


Deine Daten darf das Inkasso-Büro natürlich an Dich rausgeben. Da Du aber bestreitest, dass es sich jedenfalls bei der PA-Nummer um Deine Daten handelt, darf das Inkasso-Büro nur die Daten herausgeben, bei denen es sich auch klar um Deine Daten handelt. Das dürfte sich auf Name und Anschrift beschränken.

Die grundsätzliche Einstellung von mepeisen bezüglich der Machenschaften von Inkasso-Büros teile ich übrigens. Die Firmen geben nach meiner Auffassung auch deswegen die Forderungen an Inkasso-Büros ab, um sich nicht selbst die Hände schmutzig zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
erfüllt klar den Straftatbestand der Nötigung. Darüber muss man doch wohl nicht ernsthaft diskutieren. Falls Du es nicht glaubst, suche ich auch entsprechende Urteile heraus.

Mach mal bitte. Bin gespannt.

Zitat:
Als Drohung um das Inkasso-Büro zur Zurücknahme der Forderung zu bewegen ist es eine Nötigung

Das steht nirgendwo.
Und das ist der Fehler, den du hier machst. Da steht nicht "Lasst mich in Ruhe". Da steht: "Datenauskunft und Infos dazu, wie ihr auf mich schließt trotz der falschen Daten."

Ich behaupte ja nicht, dass meine Formulierungen stets perfekt sind. Wenn man ernsthaft das reininterpretieren MUSS, was du hier reininterpretierst, ok, dann sollte man das überarbeiten. Ich sehe aber noch nicht, wo da stehen soll "Lasst mich in Ruhe, sonst...."

Zitat:
Im Gesamtzusammenhang handelt es sich um einen völlig aus der Luft gegriffenen Vorwurf des Betruges, der ebenfalls den Straftatbestand der Nötigung erfüllt.

Wenn das Inkasso in purem Bewusstsein, den falschen der Schulden zu bezichtigen, mittels Täuschungen u.ä. versucht, das Geld von ihm zu erlangen. Was wäre das dann genau?
Wir hätten da Täuschungen, einen provozierten Irrtum, eine Vermögensschädigung und eine Bereicherung um denselben Betrag...

Übrigens: Auch der Versuch des Betruges ist strafbar. Und auch das Aufrechterhalten eine Täuschung erfüllt diesen Tatbestand. Wenn das Inkasso trotz Aufforderung die Aufklärung verweigert oder das Eingeständnis, dass man nicht der richtige Schuldner ist, naja.... Ich lasse das mal so als Halbsatz im Raum stehen...


-- Editiert von mepeisen am 27.07.2017 07:29

Signatur:

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