Brief erhalten auf falschen Namen

3. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
flo_rian
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief erhalten auf falschen Namen

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben, es geht um folgendes:
Heute war ich bei meiner Mutter Ihrer alten Wohnung, sie ist vor kurzem Umgezogen und ich habe nach Post geschaut. Dachte mir, bestimmt eh nicht viel drin, da bereits ein Nachsendeantrag bei der Post läuft seit dem 24.02..
So nun habe ich allerdings ein Inkassoschreiben dort gefunden, der allerdings auf einen falschen Vornamen adressiert war. Habe bei denen angerufen, die dort als Rechtsstreit aufgeführt sind. Es konnte jetzt auch aufgeklärt werden, dass die Forderung wohl einer der Vor-Vermieterin gilt, die den gleichen Nachnamen hat.

Wie soll man nun mit dem schreiben am besten Verfahren?

Danke für die Hilfe.
Viele Grüße,
Florian

-- Editiert von flo_rian am 03.03.2020 19:21

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zurückschicken mit dem Vermerk "unbekannt". Das macht man im Übrigen immer mit Post, die nicht für einen selbst bestimmt ist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von flo_rian):
Wie soll man nun mit dem schreiben am besten Verfahren?

An den Absender zurücksenden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
flo_rian
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich... Argh, nicht öffnen und zurück mit Vermerk "unbekannt" wäre wohl die schlauste Option gewesen...

Also den Brief neu einpacken und zurück mit Vermerk "unbekannt"?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von flo_rian):
Also den Brief neu einpacken

Man hat also fremde Post geöffnet?
Da käme dann der § 202 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses) zum Zuge - ungünstig ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wegwerfen, ignorieren. Falls sich das Inkasso nochmal auf neuer Adresse meldet, wie vorgeschlagen vorgehen. Also ungeöffnet mit Vermerk "unbekannt" zurückschicken bzw. wieder bei der Post abgeben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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