Brief vom Mahngericht an falsche Adresse, nun Widerrufsrecht vorbei

6. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)
Brief vom Mahngericht an falsche Adresse, nun Widerrufsrecht vorbei

Hallo,
heute bekam ich Post und weiß nicht, wie ich mich nun verhalten soll.

Anfang Mai hat die Mediafinanz AG eine Zahlungsforderung an mich geschickt. Die Adresse war aber falsch, sodass mich der Brief erst heute erreichte.

Ende Mai gab es dann die 2. Zahlungsaufforderung der Mediafinanz AG, ebenfalls an die falsche Adresse und daher erst heute angekommen.

Mitte Juni hat dann das Mahngericht Berlin einen Brief an mich geschickt. Dieser ging aber ebenfalls an die falsche Adresse. Ich sollte die Forderung begleichen oder Widerspruch einlegen. Für den Widerspruch hatte ich 2 Wochen Zeit. Aber der Brief wurde erst heute an mich weitergeleitet, sodass die 2 Wochen rum sind.

Die Forderung ist absolut nicht gerechtfertigt, ich habe die genannten Produkte bei der genannten Firma nie bestellt.

Wie soll ich mich nun verhalten?

LG

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich mich nun verhalten?

Eigentlich ist das kein Problem. Die zwei Wochen laufen tatsächlich erst ab erfolgreicher Zustellung. Du kannst also durchaus heute einen Widerspruch ans Mahngericht schicken und zugleich einen Antrag auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Als Begründung schreibst du, dass der Brief erst heute an dich weitergeleitet wurde. Du musst einen Beweis dazu legen, idealerweise eine Meldeauskunft, die beweist, seit wann du dort schon nicht mehr wohnst, wo der Mahnbescheid zugegangen ist.

Sinn macht das alles nur, wenn die Forderung selbst unberechtigt ist. Sonst treibt man die Kosten nur in die Höhe, wenn am Ende doch alles berechtigt ist.

Falls unsicher: Anwalt machen lassen, gerade auch wenn zu erwarten ist, dass der Gläubiger danach klagen will.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Aber der Brief wurde erst heute an mich weitergeleitet


Wer hat denn diesen Brief weitergeleitet?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12310.05.2021 10:15:37
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 42x hilfreich)

Der Nachmieter.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Nachmieter.

Hat der denn das Briefkastenschild nicht ausgewechselt?
Ich würde den Nachmieter im übrigen bitten, bei jeglicher weiteren Post die Annahme zu verweigern bzw. sie zur Post zurückzubringen mit Aufschrift "Empfänger verzogen".

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